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Ex-Post ÖPP Bitburg

Zweckverband Flugplatz Bitburg · Bitburg, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen Ex-Post-ZVÖPP0122: ÖPP Bitburgveröffentlicht 19.07.2024DienstleistungenSonstiges zweistufiges Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Beratung in Nordrhein-Westfalen (29 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
5
Verfahren
Sonstiges zweistufiges VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Bitburg54634, Bonn, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Personaleinsatzkonzept10 %
  • Projektorganisationskonzept20 %
  • Herangehensweise an komplexe fachtechnische Aufgabestellungen (in Bezug auf die Tätigkeit der Projektgesellschaft)20 %
  • Präsentation und Fachgespräch30 %
  • Wirtschaftliche Bedingungen der Zusammenarbeit20 %

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Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Auftraggeber betreibt die Konversion der ehemals militärisch genutzten Liegenschaft "US-Housing" in Bitburg. Hierzu wurde bereits eine Machbarkeitsstudie erstellt, die einen vielseitigen Nutzungsmix für die Entwicklung des Areals vorsieht. Diese Überlegungen wurden für eine Bewerbung zur Landesgartenschau weiterentwickelt und werden nun vom Zweckverband selbst zur Umsetzung gebracht. Der Auftraggeber verfügt nicht über die organisatorischen und personellen Ressourcen zur Durchführung der Entwicklung und Vermarktung. Deshalb sollen im Wege dieses Vergabeverfahrens weitere Beteiligte aus der einschlägigen Privatwirtschaft gefunden werden, um eine oder mehrere gemischtwirtschaftliche (ÖPP-)Gesellschaften in Rechtsform der GmbH (als Betriebs- und/ oder Besitzgesellschaft) und/ oder der GmbH & Co. KG zu gründen (als Besitzgesellschaft). Anzahl und Rechtsform der Projektgesellschaften wurden im weiteren Verfahren festgelegt. Sofern eine Umsetzung mit zwei Projektgesellschaften erfolgen sollte, wird insoweit Beteiligungsidentität gegeben sein. Zweck und Gegenstand der Projektgesellschaft(en) ist die Entwicklung und Vermarktung der Konversionsflächen auf dem Gelände der ehemaligen Wohnsiedlung "US-Housing" in Bitburg. Dazu kann auch die Vermietung von im eigenen Bestand gehaltenen Wohnungen zu sozial verantwortbaren Konditionen zählen. Weitere Informationen konnten den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Lose5 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Projektpartner aus dem Wirtschaftsbereich Projektentwicklung/Projektmanagement

Der Projektpartner aus dem Bereich Projektentwicklung/Projektmanagement soll eine zentrale steuernde und konzeptionelle Rolle für die Tätigkeit der Projektgesellschaft(en) und das Projekt als Ganzes übernehmen. Dabei sollen zentrale Funktionen der Projektgesellschaft(en) bei der Steuerung des Projekts übernommen werden. Dieser Projektpartner wird von der/ den Projektgesellschaft(en) insoweit mit dem "Multi-Projekt-Management" in Anlehnung an das Leistungsbild gemäß § 3 AHO Projektsteuerung für sämtliche Handlungsbereiche und Projektstufen beauftragt werden. Dieses Tätigkeitsspektrum umfasst zudem die regionale und lokale Vernetzung der maßgeblichen Akteure sowie die Öffentlichkeitsarbeit für das Projekt. Dies beinhaltet auch alle Tätigkeiten im Bereich des Standortmarketings. Die inhaltlichen und wirtschaftlichen Bedingungen dieser Beauftragung wurden im vorliegenden Vergabeverfahren verhandelt und festgelegt.

––
2
Projektpartner aus dem Bankwesen

Die Projektpartner aus dem Bankwesen sollen zum einen die Gesamtfinanzierung der Projektgesellschaft(en) sicherstellen. Dazu zählt insbesondere die Entwicklung und Umsetzung von Finanzierungskonzepten einschließlich der zur Umsetzung erforderlichen Finanzprodukte. Eine weitere Tätigkeit dieser Projektpartner für die Gesellschaft(en) soll im Bereich des Vertriebs einzelner zu verkaufender Areale oder Grundstücke bestehen. Ein weiteres Tätigkeitsfeld in diesem Zusammenhang wird die Entwicklung der Zusammenarbeit mit interessierten Bauträgern sein. Im Rahmen der Zielsetzung der Gesellschaft(en) sollen zudem innovative Finanzierungsansätze entwickelt und umgesetzt werden. Vorstellbar wäre hier z.B. die Bereitstellung einer Plattform für Crowd-Funding zur Einbindung von Bürgerkapital in die Projektumsetzung. Die inhaltlichen und wirtschaftlichen Bedingungen dieser Beauftragung wurden im vorliegenden Vergabeverfahren verhandelt und festgelegt.

––
3
Projektpartner aus dem Bankwesen

Der Auftraggeber betreibt die Konversion der ehemals militärisch genutzten Liegenschaft "US-Housing" in Bitburg. Hierzu wurde bereits eine Machbarkeitsstudie erstellt, die einen vielseitigen Nutzungsmix für die Entwicklung des Areals vorsieht. Diese Überlegungen wurden für eine Bewerbung zur Landesgartenschau weiterentwickelt und werden nun vom Zweckverband selbst zur Umsetzung gebracht. Der Auftraggeber verfügt nicht über die organisatorischen und personellen Ressourcen zur Durchführung der Entwicklung und Vermarktung. Deshalb sollen im Wege dieses Vergabeverfahrens weitere Beteiligte aus der einschlägigen Privatwirtschaft gefunden werden, um eine oder mehrere gemischtwirtschaftliche (ÖPP-)Gesellschaften in Rechtsform der GmbH (als Betriebs- und/ oder Besitzgesellschaft) und/ oder der GmbH & Co. KG zu gründen (als Besitzgesellschaft). Anzahl und Rechtsform der Projektgesellschaften wurden im weiteren Verfahren festgelegt. Sofern eine Umsetzung mit zwei Projektgesellschaften erfolgen sollte, wird insoweit Beteiligungsidentität gegeben sein. Zweck und Gegenstand der Projektgesellschaft(en) ist die Entwicklung und Vermarktung der Konversionsflächen auf dem Gelände der ehemaligen Wohnsiedlung "US-Housing" in Bitburg. Dazu kann auch die Vermietung von im eigenen Bestand gehaltenen Wohnungen zu sozial verantwortbaren Konditionen zählen. Weitere Informationen konnten den Vergabeunterlagen entnommen werden.

––
4
Projektpartner aus dem Wirtschaftsbereich der Versorgungswirtschaft

Der Auftraggeber betreibt die Konversion der ehemals militärisch genutzten Liegenschaft "US-Housing" in Bitburg. Hierzu wurde bereits eine Machbarkeitsstudie erstellt, die einen vielseitigen Nutzungsmix für die Entwicklung des Areals vorsieht. Diese Überlegungen wurden für eine Bewerbung zur Landesgartenschau weiterentwickelt und werden nun vom Zweckverband selbst zur Umsetzung gebracht. Der Auftraggeber verfügt nicht über die organisatorischen und personellen Ressourcen zur Durchführung der Entwicklung und Vermarktung. Deshalb sollen im Wege dieses Vergabeverfahrens weitere Beteiligte aus der einschlägigen Privatwirtschaft gefunden werden, um eine oder mehrere gemischtwirtschaftliche (ÖPP-)Gesellschaften in Rechtsform der GmbH (als Betriebs- und/ oder Besitzgesellschaft) und/ oder der GmbH & Co. KG zu gründen (als Besitzgesellschaft). Anzahl und Rechtsform der Projektgesellschaften wurden im weiteren Verfahren festgelegt. Sofern eine Umsetzung mit zwei Projektgesellschaften erfolgen sollte, wird insoweit Beteiligungsidentität gegeben sein. Zweck und Gegenstand der Projektgesellschaft(en) ist die Entwicklung und Vermarktung der Konversionsflächen auf dem Gelände der ehemaligen Wohnsiedlung "US-Housing" in Bitburg. Dazu kann auch die Vermietung von im eigenen Bestand gehaltenen Wohnungen zu sozial verantwortbaren Konditionen zählen. Weitere Informationen konnten den Vergabeunterlagen entnommen werden.

––
5
Projektpartner aus dem Wirtschaftsbereich der Wohnungswirtschaft

Ein erheblicher Teil des zu entwickelnden Areals ist der Nutzung als Wohnraum gewidmet. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde der gegenwärtige Wohnungsbedarf in der Region ermittelt und der künftige Wohnungsbedarf prognostiziert. Das Housing-Areal könnte bis zu ca. 55 bis 60 % des ermittelten Wohnungsbedarfes für die Stadt Bitburg binden. Daraus ergibt sich ein Potenzial von ca. 750 bis 950 Wohneinheiten. Es soll eine gemischte Wohnstruktur geschaffen werden, mit einem Mix aus Geschoßwohnungsbau, teils unter Einbindung bzw. Sanierung der bestehenden Bausubstanz und auch durch Neubauten sowie neue Ein- und Mehrfamilienhausbebauung. Zudem soll zur Verwirklichung der sozialen Zielsetzungen des Projekts sowohl im Bereich des Wohneigentums als auch im Bereich der Mietobjekte ein Fokus auf die Vermarktung zu sozial verantwortbaren Konditionen gesetzt werden. Der Projektpartner aus dem Wirtschaftsbereich der Wohnungswirtschaft soll sein Know-How insbesondere in folgenden Bereichen einbringen und für deren Konzeption und Umsetzung verantwortlich sein: - Kaufmännisches Facility-Management Das kaufmännische Facility-Management umfasst im Kontext dieses Projekts die Verwaltung des Wohnungsbestandes und das gesamte Controlling dieses Tätigkeitsbereichs. - Technisches Facility-Management In den Bereich des technischen Facility-Management fällt die Planung, der Betrieb und die Instandhaltung der Wohnobjekte und der darin enthaltenen technischen Anlagen, einschließlich der Sicherheitstechnik. - Infrastrukturelles Facility-Management Zum Infrastrukturellen Facility Management gehört die Organisation und Koordination sämtlicher erforderlichen Serviceleistungen rund um die Wohnobjekte. Gegenstand dieser Ausschreibung sind somit auch sämtliche Liefer-, Dienst- oder Bauleistungen, mit deren Durchführung der Projektpartner von der/ den Projektgesellschaft(en) beauftragt wird. Die inhaltlichen und wirtschaftlichen Bedingungen dieser Beauftragung werden im vorliegenden Vergabeverfahren verhandelt und festgelegt. Weitere Informationen konnten den Vergabeunterlagen entnommen werden.

––

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag5 von 5 angegeben

Qualität
PersonaleinsatzkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 10
Qualität
ProjektorganisationskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 20
Qualität
Herangehensweise an komplexe fachtechnische Aufgabestellungen (in Bezug auf die Tätigkeit der Projektgesellschaft)Gewichtung (Punkte, genau) 20
Qualität
Präsentation und FachgesprächGewichtung (Punkte, genau) 30
Kosten
Wirtschaftliche Bedingungen der ZusammenarbeitGewichtung (Punkte, genau) 20

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat … ganz lesenDie Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablaut der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMHUA0

Lose 2, 3, 5

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
Personaleinsatz- und ProjektorganisationskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 10
Qualität
FinanzierungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 30
Qualität
Präsentation und FachgesprächGewichtung (Punkte, genau) 30
Kosten
Wirtschaftliche Bedingungen der ZusammenarbeitGewichtung (Punkte, genau) 30

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat … ganz lesenDie Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablaut der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMHUA0

Los 4

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
Personaleinsatz- und ProjektorganisationskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 10Die Aufgaben des Projektpartners aus dem Wirtschaftsbereich der Versorgungswirtschaft umfassen zum einen die zentrale Projektsteuerung für die innere Erschließung und zum an-deren die Entwicklung und Umsetzung eines zeitgemäßen Versorgungsanlagenkonzepts für die Bereiche Energie, Wärme und Telekommunikation. Gegebenenfalls soll der Projektpartner auch als Betreiber dieser Infrastrukturen fungieren. Auf dem zu entwickelnden Areal ist eine grundlegende technische Versorgungsinfrastruktur vorhanden. Diese technische Infrastruktur umfasst Wasser- und Abwasserleitungen sowie ein Strom- und Nahwärmenetz. Telefonleitungen sind ebenfalls vorhanden. Zudem existiert ein Fernwärmenetz, das mit der Bitburger Brauerei verbunden ist und dadurch mehr als 1000 Haushalte versorgen kann. Wegen der Einzelheiten wird auf die Machbarkeitsstudie verwiesen. Im Rahmen des Projekts soll diese Versorgungsinfrastruktur unter Berücksichtigung ökologischer Zielsetzungen zukunftsgerichtet weiterentwickelt werden. Der Projektpartner soll mit der Entwicklung und der Umsetzung einer quartiersbezogenen Energie- und Wärmeversorgung beauftragt werden. Dies umfasst nach Möglichkeit auch den Betrieb dieser Versorgungsanlagen. Ein weiteres Tätigkeitsfeld dieses Projektpartners sollen die Entwicklung und der Betrieb der Mobilitäts-HUBs darstellen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind somit auch sämtliche Liefer-, Dienst- oder Bauleistungen, mit deren Durchführung der Projektpartner von der Projektgesellschaft beauftragt wird. Die inhaltlichen und wirtschaftlichen Bedingungen dieser Beauftragung werden im vorliegenden Vergabeverfahren verhandelt und festgelegt. Weitere Informationen konnten den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Qualität
VersorgungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 40
Qualität
Präsentation und FachgesprächGewichtung (Punkte, genau) 30
Qualität
Wirtschaftliche Bedingungen der ZusammenarbeitGewichtung (Punkte, genau) 20

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat … ganz lesenDie Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablaut der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMHUA0

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Quartiersmanufaktur GmbH & Co. KG, Trier2
2Volksbank Eifel eG, Trier1
3Kreissparkasse Bitburg-Prüm, Prüm1
4E.ON Energy Solutions GmbH, Essen1
5kein Zuschlag angegeben0

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Maria-Kundenreich-Str. 7, 54634 Bitburg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

17Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

155vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (104 Lose mit Angabe)
349.000 €Zuschlagswert im Median
224.300 € – 730.818 €mittlere Hälfte, 30 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 89de73ab-6abd-4bfa-8ad8-a5b3e1a50fed.