Ex-Post - Europaweite Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Einrichtung und Ausstattung von Medien- und Präsentationstechnik im offenen Verfahren nach VgV
Stadt Balingen · Balingen, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2026/1220veröffentlicht 04.11.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- bis zu 1 Verlängerung
- Hauptleistung
- Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
- CPV 32000000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 36 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahrebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Balingen72336, Zollernalbkreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Tagen
- Heute
Beschreibung
Europaweite Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Einrichtung und Ausstattung von Medien- und Präsentationstechnik im offenen Verfahren nach VgV
Beschreibung des Loses
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Einrichtung und Ausstattung von Medien- und Präsentationstechnik für Schulen der Stadt Balingen einschließlich Planung und Durchführung eines abgestimmten Rollouts. Der Auftragnehmer hat ein standardisiertes, modulares Technikkonzept mit Komponenten wie Displays, Projektionslösungen sowie Steuerungs-, Netzwerk-, Audio- und Zubehörtechnik bereitzustellen und über die Vertragslaufzeit hinweg bedarfsgerecht verfügbar zu halten. Zum Leistungsumfang gehört ferner die vollständige Installation der Systeme, insbesondere Lieferung, Montage, Verkabelung, Konfiguration, Inbetriebnahme sowie Dokumentation, Einweisung und Abnahme. Ergänzend können Leistungen zum Rückbau und zur fachgerechten Entsorgung vorhandener Medientechnik sowie weitere Demontage- und Zusatzleistungen nach Aufwand beauftragt werden. Abschließend ist ein umfassender Wartungs- und Servicebetrieb sicherzustellen, der insbesondere die Störungsbearbeitung, Einhaltung definierter Reaktions- und Wiederherstellungszeiten sowie die Bereitstellung von Ersatzgeräten und -teilen umfasst. Hinsichtlich der Details wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Rangfolge 1Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Alleiniges Zuschlagskriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist der Preis.
- Beschreibung
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Alleiniges Zuschlagskriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist der Preis.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 3 Jahre
- Verlängerung
bis zu 1-mal: Diese Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren in Kraft und wird für drei (3) Jahre fest geschlossen ("Festlaufzeit"). Nach Ablauf der Festlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch einmalig um ein (1) weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber spä … ganz lesenkürzer
bis zu 1-mal: Diese Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren in Kraft und wird für drei (3) Jahre fest geschlossen ("Festlaufzeit"). Nach Ablauf der Festlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch einmalig um ein (1) weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber spätestens zwei (2) Monate vor Ablauf der Festlaufzeit in Textform gekündigt wird ("Verlängerungsoption"). Erfolgt eine fristgerechte Kündigung, endet der Vertrag mit Ablauf der Festlaufzeit; andernfalls endet der Vertrag automatisch mit Ablauf der Verlängerungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Optionen
Diese Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren in Kraft und wird für drei (3) Jahre fest geschlossen ("Festlaufzeit"). Nach Ablauf der Festlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch einmalig um ein (1) weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber spätestens zwei ( … ganz lesenkürzer
Diese Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren in Kraft und wird für drei (3) Jahre fest geschlossen ("Festlaufzeit"). Nach Ablauf der Festlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch einmalig um ein (1) weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber spätestens zwei (2) Monate vor Ablauf der Festlaufzeit in Textform gekündigt wird ("Verlängerungsoption"). Erfolgt eine fristgerechte Kündigung, endet der Vertrag mit Ablauf der Festlaufzeit; andernfalls endet der Vertrag automatisch mit Ablauf der Verlängerungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZM1TV#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Bellgardt Medientechnik Vertriebs-GmbH, Meckenbeuren | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Balingen
- Anschrift
- Neue Straße 34, 72336 Balingen
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 320 (Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 28.07.2026
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 28.07.2026 auf 04.08.2026 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Medientechnische Ausstattung Grassistr. 12Universität LeipzigFrist 16.11.2026
- VideoüberwachungMünchen Klinik gGmbHFrist 20.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 05.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bd046920-5633-4b82-b5da-e1ee0d03a6a2.