EX-POST-BEKANNTMACHUNG: Oberstreu: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Gemeinden Oberstreu, Hendungen, Höchheim und Herbstadt (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Gemeinde Oberstreu · Mellrichstadt, Bayern
Aktenzeichen 28081 II 24veröffentlicht 11.05.2026Dienstleistungen
- Laufzeit
- 84 Monate
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- GebäudereinigungAVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen · AugsburgFrist 30.11.2026
- Glasreinigung an städtischen Objekten 2-LoseStadt Fürth · FürthFrist 08.12.2026
- Unterhaltsreinigung für das ADBV CoburgFreistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle - · MünchenFrist 15.12.2026
- REZ Bayern_45ind_AA ChemnitzBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Bayern, (mit Zuständigkeit für Bayern und Sachsen) · NürnbergFrist 03.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 77 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 84 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Mellrichstadt97638, Landkreis Rhön-Grabfeld, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 95 %, Leistung und Qualität 5 %.
- 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke65 %
- 2. Höhe der Endkundenpreise für Privatkundenprodukte15 %
- 3. Höhe der Endkundenpreise für Gewerbekundenprodukte15 %
- 4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 15,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −8,6 Punkte |
| 25 % teurer | −19 Punkte |
| 50 % teurer | −31,7 Punkte |
| 100 % teurer | −47,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Gemeinde Oberstreu (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat zusammen mit ihren Kooperationspartnern, den Gemeinden Hendungen, Höchheim und Herbstadt, das gemeinsame Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgen die genannten Kommunen das gemeinsame Ziel, ihre Ortsgebiete als Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer ortsansässigen Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0“ einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus beabsichtigt der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der Richtlinie über die Kofinanzierung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0“ (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 – KofGibitR 2.0) zu beantragen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.
Beschreibung des Loses
Siehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei der unter nachstehender Ziff. 5.1.12 angegebenen Frist entgegen der Formulierung nicht um die Frist für den Eingang der Angebote, sondern um die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge handelt. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens haben Bieter die Möglichkeit, statt oder neben einem Angebot auf Einzellose auch ein Gesamtangebot über alle Lose einzureichen. Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, auf welches Los bzw. welche Lose sich der Teilnahmeantrag erstreckt und/ oder ob beabsichtigt ist, im Verhandlungsverfahren ein Gesamtangebot abzugeben. Einzelheiten zu den Möglichkeiten der Einreichung eines Gesamtangebots und der Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verfahren ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHPHH/documents heruntergeladen werden können.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Kosten
- 1. Höhe der WirtschaftlichkeitslückeGewichtung (Punkte, genau) 65Der Bieter mit der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke erhält die vollen Leistungspunkte. Für den doppelten Wert der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke werden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung, herunterzuladen unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHPHH/documents) darzulegen.
- Kosten
- 2. Höhe der Endkundenpreise für PrivatkundenprodukteGewichtung (Punkte, genau) 15Jeweils berechnet für Vertragslaufzeit von 24 Monate ohne Berücksichtigung von Aktionspreisen, für Produkte im Erschließungsgebiet mit folgenden Merkmalen: a. Flatrate Internetzugang: mit mindestens 300 Mbit/s im Download und mindestens 300 Mbit/s im Upload b. Flatrate Telefonie in das deutsche Festnetz c. Flatrate Telefonie in das deutsche Mobilfunknetz d. Inclusive einmaliger Bereitstellungsgebühr e. Inclusive Kosten für das Endkundengerät (Miete oder Kauf Router mit Telefonanlage, LAN-Anschlüssen und WLAN). Das entsprechende Produktinformationsblatt (PIB) ist dem Angebot beizufügen. Der Bieter mit dem günstigsten Preis erhält die vollen Leistungspunkte. Für den doppelten Wert des günstigsten Preises werden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation. Hinweis: Gewertet werden Tarife die gem. PIB die o.g. Datenübertragungsraten als Minimalangabe bieten.
- Kosten
- 3. Höhe der Endkundenpreise für GewerbekundenprodukteGewichtung (Punkte, genau) 15Jeweils berechnet für Vertragslaufzeit von 24 Monate ohne Berücksichtigung von Aktionspreisen, für Produkte im Erschließungsgebiet mit folgenden Merkmalen: a. Flatrate Internetzugang: mit mindestens 1000 Mbit/s im Download und 1000 Mbit/s im Upload b. Flatrate Telefonie in das deutsche Festnetz c. Flatrate Telefonie in das deutsche Mobilfunknetz d. Inclusive einmaliger Bereitstellungsgebühr e. Inclusive Kosten für das Endkundengerät (Miete oder Kauf Router mit Telefonanlage, LAN-Anschlüssen und WLAN). Das entsprechende Produktinformationsblatt (PIB) ist dem Angebot beizufügen. Der Bieter mit dem günstigsten Preis erhält die vollen Leistungspunkte. Für den doppelten Wert des günstigsten Preises werden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation. Hinweis: Gewertet werden Tarife die gem. PIB die o.g. Datenübertragungsraten als Minimalangabe bieten.
- Qualität
- 4. Alternative Netztechnologien und alternative VerlegemethodenGewichtung (Punkte, genau) 5Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologie und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Aufbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen.(vgl. Abschnitt III.4. der Leistungsbeschreibung, herunterzuladen unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHPHH/documents). - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die Wahl alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus vollumfänglich Rechnung getragen werden kann. (5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. (2,5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. (0 Punkte).
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 84 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt auf der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Ob sich die Vergabe … ganz lesenkürzer
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt auf der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bewerber haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose zu bewerben. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs - statt oder neben einem Angebot auf Einzellose auch ein Gesamtangebot über alle Lose ei … ganz lesenkürzer
Bewerber haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose zu bewerben. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs - statt oder neben einem Angebot auf Einzellose auch ein Gesamtangebot über alle Lose einzureichen. Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, auf welches Los bzw. welche Lose sich der Teilnahmeantrag erstreckt und/ oder ob beabsichtigt ist, im Verhandlungsverfahren ein Gesamtangebot abzugeben. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (siehe Teilnahmeunterlagen herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHPHH/documents). Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (siehe Teilnahmeunterlagen herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHPHH/documents) genügen müssen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (siehe Teilnahmeunterlagen herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHPHH/documents). Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/ Bietern erfolgt ausschließlich über dieses Vergabeportal. Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung. Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Mit dieser Bekanntmachung wird der Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt dem Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| GlasfaserPlus GmbH, Köln | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hauptstraße4, 97638 Mellrichstadt
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 642 (Fernmeldedienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- GlasfaserPlus GmbH60 Zuschläge
- Telekom Deutschland GmbH37 Zuschläge
- Telekom Deutschland GmbH18 Zuschläge
- Amisol GmbH2 Zuschläge
- Cambridge University Press & Assessment2 Zuschläge
- Telekom Deutschland GmbH - Region Süd-Ost2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 08.11.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f9f1daa6-f9d8-4979-bb7a-284f1959df6a.