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Frist unbekanntEU-weitDienstleistungen

ex-ante Transparenzbekanntmachung gem. § 135 III GWB wg. Unterverpachtung

Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH · Müllheim im Markgräflerland, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 04146-25veröffentlicht 11.08.2026DienstleistungenSonstiges einstufiges Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Jahre01.01.2027 – 31.12.2034
Lose
1
Verfahren
Sonstiges einstufiges VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Bekanntmachung und Unterlagen auf der Vergabeplattform prüfen.

Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2034
    in 54 Tagen

Beschreibung

Die Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH hat 2025 im Ergebnis eines Konzessionsvergabeverfahrens nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Konzessionsvergabe-verordnung (KonzVgV) einen Pachtvertrag betreffend das in ihrem Eigentum stehende Gasverteilnetz mit der naturenergie netze GmbH abgeschlossen (vgl. Bekanntmachung über die vergebene Konzession 417207-2025 - Ergebnis).

Beschreibung des Loses

Die Konzessionärin naturenergie netze GmbH beabsichtigt nunmehr die Unterverpachtung der durch sie von der Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH gepachteten Gasnetze in Müllheim und Staufen an die Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. KG. Gleichzeitig mit der Unterverpachtung wird die naturenergie netze GmbH Betriebsführungsverträge mit der Unterpächterin Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. KG abschließen. Die Unterpächterin tritt insoweit ergänzend hinzu und übernimmt lediglich spezifische Aufgaben des Netzbetriebs, ohne dass sich die Aufgabenverteilung des Gasnetzbetriebs hierdurch wesentlich ändert. Pachtvertragspartei und Verantwortliche im Verhältnis zu der Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH bleibt ausschließlich die naturenergie netze GmbH. Die Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH beabsichtigt, der Unterverpachtung zuzustimmen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2034
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch … ganz lesen§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- und Beschwerderechts gem. § 180 Abs. 2 GWB vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Begründung der Entscheidung: Dieser Vorgang ist nach Auffassung der Konzessionsgeberin Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig, da es sich um keine vergaberechtlich relevante Neuvergabe oder wesentliche Änderun … ganz lesenBegründung der Entscheidung: Dieser Vorgang ist nach Auffassung der Konzessionsgeberin Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig, da es sich um keine vergaberechtlich relevante Neuvergabe oder wesentliche Änderung der ursprünglichen Konzession handelt. Die beabsichtigte Unterverpachtung stellt vielmehr eine nach den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen ausdrücklich zugelassene Beauftragung eines Unterauf-tragnehmers dar. In den Ausschreibungsunterlagen war vorgesehen, dass der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Leistungspflichten Unterauftragnehmer mit vorheriger Zustimmung der Stadtwerke beauftragen kann, sofern der Unterauftragnehmer die notwendige fachliche und wirtschaftliche Leis-tungsfähigkeit für die Erbringung der Leistung bietet. Diese Klausel ist hinreichend bestimmt und enthält klare Vorgaben zur Eignung des Unterauftragnehmers. Die Unterpächterin Energieversorgung Südbaar GmbH ist im vorliegenden Fall wie ein Unterauftrag-nehmer zu behandeln, da die die vergaberechtliche Konzession bildende "Hauptpacht" sowie die Verantwortung für den Betrieb der Gasnetze im Verhältnis zur Konzessionsgeberin weiterhin im Wesentlichen bei der naturenergie netze GmbH verbleibt. Die naturenergie netze GmbH ist weiterhin für die vertraglich vereinbarten Leistungen verantwortlich, einzelne Teilleistungen werden dabei auf die Unterpächterin übertragen. Darüber hinaus tritt die Unterpächterin durch einen Schuldbeitritt zu den Pflichten aus den beiden Gaskonzessionsverträgen mit den Städten Müllheim und Staufen hinzu, was für diese und die Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH vorteilhaft ist. Die fachliche, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unterpächterin ist gegeben und wurde durch entsprechende Nachweise dokumentiert, so dass die Voraussetzungen der in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Überprüfungsklausel erfüllt sind. Der Vertrag wird dadurch nicht wesentlich geändert (§ 132 Abs. 1 Satz 1, 2 GWB). Die Auftragsart, der Umfang der Leistungen und die Laufzeit des Konzessionsvertrags bleiben unverändert. Die Unterverpachtung führt auch weder zu einer wesentlichen Erweiterung des Leistungsumfangs noch zu einer Änderung des wirtschaftlichen Gleichgewichts zu Gunsten des Auftragnehmers. Auch eine hypothetische Neubewertung der Angebote unter Berücksichtigung der Netznutzungsentgelte der Unterpächterin hätte am Ergebnis des ursprünglichen Vergabeverfahrens nichts geändert. Die Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH hat die Sach- und Rechtslage sorgfältig geprüft und ist zu der Entscheidung gelangt, dass die beabsichtigte Maßnahme keine neue Ausschreibung erfordert und die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJMQZE# Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll: naturenergie netze GmbH, Schildgasse 20, 79618 Rheinfelden (Baden); E-Mail: info@naturenergie-netze.de; Tel. 0800 7354124

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 652 (Gasversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste) in Baden-Württemberg gibt es in den letzten 24 Monaten nur 3 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 777968a4-6618-4f30-accd-1730aa3758d1.