ex-ante Transparenzbekanntmachung gem. § 135 III GWB wg. Unterverpachtung
Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH · Müllheim im Markgräflerland, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 04146-25veröffentlicht 11.08.2026DienstleistungenSonstiges einstufiges Verfahren
- Laufzeit
- 8 Jahre
- 01.01.2027 – 31.12.2034
- Verfahren
- Sonstiges einstufiges Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.
- Unterhalts- und Grundreinigung verschiedener Einrichtungen der Stadt Bad KrozingenStadt Bad Krozingen · Bad KrozingenFrist 17.12.2026
- 2026015 Kläranlage Breisach / Erneuerung der Schlammentwässerung / Mobile SchlammentwässerungStadt Breisach am Rhein · Breisach am RheinFrist 19.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 8 Jahre01.01.2027 – 31.12.2034
- Lose
- 1
- Verfahren
- Sonstiges einstufiges VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Müllheim im Markgräflerland79379, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Bekanntmachung und Unterlagen auf der Vergabeplattform prüfen.
Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Heute
- Vertragsbeginnin 54 TagenLaufzeit bis 31.12.2034
Beschreibung
Die Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH hat 2025 im Ergebnis eines Konzessionsvergabeverfahrens nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Konzessionsvergabe-verordnung (KonzVgV) einen Pachtvertrag betreffend das in ihrem Eigentum stehende Gasverteilnetz mit der naturenergie netze GmbH abgeschlossen (vgl. Bekanntmachung über die vergebene Konzession 417207-2025 - Ergebnis).
Beschreibung des Loses
Die Konzessionärin naturenergie netze GmbH beabsichtigt nunmehr die Unterverpachtung der durch sie von der Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH gepachteten Gasnetze in Müllheim und Staufen an die Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. KG. Gleichzeitig mit der Unterverpachtung wird die naturenergie netze GmbH Betriebsführungsverträge mit der Unterpächterin Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. KG abschließen. Die Unterpächterin tritt insoweit ergänzend hinzu und übernimmt lediglich spezifische Aufgaben des Netzbetriebs, ohne dass sich die Aufgabenverteilung des Gasnetzbetriebs hierdurch wesentlich ändert. Pachtvertragspartei und Verantwortliche im Verhältnis zu der Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH bleibt ausschließlich die naturenergie netze GmbH. Die Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH beabsichtigt, der Unterverpachtung zuzustimmen.
Gegenstand nach CPV
- 65200000Gasversorgungsunternehmen und zugehörige DiensteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2034
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch … ganz lesenkürzer
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- und Beschwerderechts gem. § 180 Abs. 2 GWB vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Begründung der Entscheidung: Dieser Vorgang ist nach Auffassung der Konzessionsgeberin Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig, da es sich um keine vergaberechtlich relevante Neuvergabe oder wesentliche Änderun … ganz lesenkürzer
Begründung der Entscheidung: Dieser Vorgang ist nach Auffassung der Konzessionsgeberin Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig, da es sich um keine vergaberechtlich relevante Neuvergabe oder wesentliche Änderung der ursprünglichen Konzession handelt. Die beabsichtigte Unterverpachtung stellt vielmehr eine nach den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen ausdrücklich zugelassene Beauftragung eines Unterauf-tragnehmers dar. In den Ausschreibungsunterlagen war vorgesehen, dass der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Leistungspflichten Unterauftragnehmer mit vorheriger Zustimmung der Stadtwerke beauftragen kann, sofern der Unterauftragnehmer die notwendige fachliche und wirtschaftliche Leis-tungsfähigkeit für die Erbringung der Leistung bietet. Diese Klausel ist hinreichend bestimmt und enthält klare Vorgaben zur Eignung des Unterauftragnehmers. Die Unterpächterin Energieversorgung Südbaar GmbH ist im vorliegenden Fall wie ein Unterauftrag-nehmer zu behandeln, da die die vergaberechtliche Konzession bildende "Hauptpacht" sowie die Verantwortung für den Betrieb der Gasnetze im Verhältnis zur Konzessionsgeberin weiterhin im Wesentlichen bei der naturenergie netze GmbH verbleibt. Die naturenergie netze GmbH ist weiterhin für die vertraglich vereinbarten Leistungen verantwortlich, einzelne Teilleistungen werden dabei auf die Unterpächterin übertragen. Darüber hinaus tritt die Unterpächterin durch einen Schuldbeitritt zu den Pflichten aus den beiden Gaskonzessionsverträgen mit den Städten Müllheim und Staufen hinzu, was für diese und die Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH vorteilhaft ist. Die fachliche, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unterpächterin ist gegeben und wurde durch entsprechende Nachweise dokumentiert, so dass die Voraussetzungen der in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Überprüfungsklausel erfüllt sind. Der Vertrag wird dadurch nicht wesentlich geändert (§ 132 Abs. 1 Satz 1, 2 GWB). Die Auftragsart, der Umfang der Leistungen und die Laufzeit des Konzessionsvertrags bleiben unverändert. Die Unterverpachtung führt auch weder zu einer wesentlichen Erweiterung des Leistungsumfangs noch zu einer Änderung des wirtschaftlichen Gleichgewichts zu Gunsten des Auftragnehmers. Auch eine hypothetische Neubewertung der Angebote unter Berücksichtigung der Netznutzungsentgelte der Unterpächterin hätte am Ergebnis des ursprünglichen Vergabeverfahrens nichts geändert. Die Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH hat die Sach- und Rechtslage sorgfältig geprüft und ist zu der Entscheidung gelangt, dass die beabsichtigte Maßnahme keine neue Ausschreibung erfordert und die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist.- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJMQZE# Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll: naturenergie netze GmbH, Schildgasse 20, 79618 Rheinfelden (Baden); E-Mail: info@naturenergie-netze.de; Tel. 0800 7354124
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Marktstr. 1-3, 79379 Müllheim im Markgräflerland
- Kontakt
- vergabe-muenchen@
bbh-online.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 777968a4-6618-4f30-accd-1730aa3758d1.