Suche nach Konzessionsnehmer/Pächter für Gas-/Stromverteilnetze der SW MüllheimStaufen GmbH
Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH · Müllheim im Markgräflerland, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 06960-23veröffentlicht 26.06.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 9 Jahre
- Lose
- 2
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.
- Unterhalts- und Grundreinigung verschiedener Einrichtungen der Stadt Bad KrozingenStadt Bad Krozingen · Bad KrozingenFrist 17.12.2026
- 2026015 Kläranlage Breisach / Erneuerung der Schlammentwässerung / Mobile SchlammentwässerungStadt Breisach am Rhein · Breisach am RheinFrist 19.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich
- Los 1: Gasnetzpachtin 89 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
- Los 2: Stromnetzpachtin 101 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 9 Jahre
- Lose
- 2
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Müllheim im Markgräflerland79379, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Höhe der zu zahlenden jährlichen operativen Kosten60 %
- Jährliche Kosten für die Netznutzung (Netznutzungsentgelte)10 %
- Sicherheit des Netzbetriebs21 %
- Effizienter Netzbetrieb2 %
- Verbraucherfreundlichkeit2 %
- Umweltverträglichkeit2 %
- Konzept Aufbau eigenes Know-How Stadtwerke3 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung war die Verpachtung der örtlichen Gas- bzw. Stromverteilnetze in den Städten Müllheim und Staufen als "Dienstleistungskonzession" iSd. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB mittels eines Verfahrens nach § 12 KonzVgV.
Gegenstand nach CPV
- 50000000Reparatur- und WartungsdiensteHauptgegenstand
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Gasnetzpacht Gegenstand dieser Ausschreibung war die Verpachtung der örtlichen Gas- bzw. Stromverteilnetze in den Städten Müllheim und Staufen ("Dienstleistungskonzession" iSd. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB) an einen bzw. zwei geeignete Pächter. Die Ausschreibung erfolgte dabei in zwei Losen (Los 1 Gasnetzpacht, Los 2 Stromnetzpacht), wobei der Zuschlag auf ein kombiniertes Angebot aus Los 1 und Los 2 (Kombinationslos) präferiert wurde. Der Pächter ist für den Betrieb des Gas- bzw. Stromverteilnetzes umfassend verantwortlich und hat allen an einen Netzbetreiber gerichteten Pflichten des EnWG und den auf dessen Grundlagen erlassenen Rechtspflichten nachzukommen. Zu seinen Aufgaben gehören daher insbesondere der Betrieb, die Wartung und die bedarfsgerechte Optimierung der Netze, wobei die Erfordernisse im Verkehrs-, Wärme-, Industrie- und Strombereich zu beachten sind, die sich ergeben, um Treibhausgasneutralität zu ermöglichen. | 9 Jahre | – |
| 2 | Stromnetzpacht Gegenstand dieser Ausschreibung war die Verpachtung der örtlichen Gas- bzw. Stromverteilnetze in den Städten Müllheim und Staufen ("Dienstleistungskonzession" iSd. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB) an einen bzw. zwei geeignete Pächter. Die Ausschreibung erfolgte dabei in zwei Losen (Los 1 Gasnetzpacht, Los 2 Stromnetzpacht), wobei der Zuschlag auf ein kombiniertes Angebot aus Los 1 und Los 2 (Kombinationslos) präferiert wurde. Der Pächter ist für den Betrieb des Gas- bzw. Stromverteilnetzes umfassend verantwortlich und hat allen an einen Netzbetreiber gerichteten Pflichten des EnWG und den auf dessen Grundlagen erlassenen Rechtspflichten nachzukommen. Zu seinen Aufgaben gehören daher insbesondere der Betrieb, die Wartung und die bedarfsgerechte Optimierung der Netze, wobei die Erfordernisse im Verkehrs-, Wärme-, Industrie- und Strombereich zu beachten sind, die sich ergeben, um Treibhausgasneutralität zu ermöglichen. | 10 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag7 von 7 angegeben
- Kosten
- Höhe der zu zahlenden jährlichen operativen KostenBewertet wird die Höhe der vom Bieter anzugebenden operativen Kosten pro Jahr als Teil des Ausgangsniveaus der Pachtformel nach § 13 des beiliegenden Pachtvertrags für die verbleibende 4. Regulierungsperiode (Der Wert darf nicht EUR 0,00 oder weniger betragen.)
- Kosten
- Jährliche Kosten für die Netznutzung (Netznutzungsentgelte)Bewertet wird die Höhe der jährlichen Kosten (netto) für die Netznutzung (Netznutzungsentgelte) der jeweiligen im folgenden benannten Kundengruppe: 2.1:Kundengruppe Haushaltskunden (SLP), Jahresarbeit 23.269 kWh, Jahreshöchstleistung nicht definiert (Stand 2024) [3,5 %] 2.2: Kundengruppe Gewerbekunden (SLP), Jahresarbeit 116.000 kWh, Jahreshöchstleistung nicht definiert (Stand 2024) [3 %] 2.3:Kundengruppe Industriekunden (RLM), Jahresarbeit 3.000.000 kWh, Jahreshöchstleistung 1.300 kW, Benutzungsstunden 2.308 (Stand 2024) [3,5 %]
- Qualität
- Sicherheit des Netzbetriebs3.1: Bewertet wird die beabsichtigte Instandhaltung des Netzes unter Berücksichtigung eines Konzepts für Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Störungsvorbeugung. [7 %] 3.2: Bewertet wird das beabsichtigte Vorgehen zur Störungsbeseitigung unter Berücksichtigung eines Konzepts für Reaktionszeiten sowie die veranschlagten Zeiträume der durchschnittlichen Versorgungsunterbrechung. [7 %] 3.3: Bewertet wird die beabsichtigte Netzentwicklungs- und Investitionsplanung auch im Hinblick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität unter Berücksichtigung eines Konzepts für die Verbesserung der Netzsubstanz, den Einsatz neuer Technologien, die Optimierung der Netztopologie und die Erhöhung des Verkabelungsgrades. [7 %]
- Qualität
- Effizienter NetzbetriebBewertet wird die Effizienz des Netzbetriebs unter Berücksichtigung eines Konzepts über die langfristige Steigerung der Kosteneffizienz des Netzbetriebs und die Steigerung der Energieeffizienz.
- Qualität
- VerbraucherfreundlichkeitBewertet wird die Verbraucherfreundlichkeit unter Berücksichtigung eines Konzepts für Kundenservice, Störungsinformationen, Beschwerdemanagement, Netzanschlussbereitstellung und Verbrauchsmessung.
- Qualität
- UmweltverträglichkeitBewertet wird die Umweltverträglichkeit des Netzbetriebs auch im Hinblick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität unter Berücksichtigung eines Konzepts bzgl. Umweltmanagementsystem, den Einsatz umweltschonender Materialien, die Entfernung umweltschädlicher Stoffe und die Schonung der Umwelt.
- Qualität
- Konzept Aufbau eigenes Know-How StadtwerkeErwartet wird die Darstellung, wie die Stadtwerke beim Aufbau eigenen Know-Hows im Netzbetrieb (insbes. im Bereich Messdienstleistungen, Facilitymanagment, Außenkommunikation, Kundenservice) aber auch durch (unentgeltliche) Teilnahme an Schulungen unterstützt werden sollen. Dies gilt auch für die Beauftragung der Stadtwerke mit hierzu geeigneten netzbezogenen Dienstleistungen mit dem Ziel, die Stadtwerke zunehmend weitergehend in Tätigkeiten des Gasnetzbetriebs einzubeziehen und sukzessive zur eigenen Übernahme des Gasnetzbetriebs nach Ablauf des Pachtvertrags zu befähigen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 9 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch … ganz lesenkürzer
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ5X86
Los 2
Zuschlag7 von 7 angegeben
- Kosten
- Höhe der zu zahlenden jährlichen operativen KostenBewertet wird die Höhe der vom Bieter anzugebenden operativen Kosten pro Jahr als Teil des Ausgangsniveaus der Pachtformel nach § 13 des beiliegenden Pachtvertrags für die verbleibende 4. Regulierungsperiode (Der Wert darf nicht EUR 0,00 oder weniger betragen.)
- Kosten
- Jährliche Kosten für die Netznutzung (Netznutzungsentgelte)Bewertet wird die Höhe der jährlichen Kosten (netto) für die Netznutzung (Netznutzungsentgelte) der jeweiligen im folgenden benannten Kundengruppe: 2.1: Kundengruppe Haushaltskunden (SLP), Jahresarbeit 3.000 kWh, Jahreshöchstleistung nicht definiert (Stand 2024) [2 %] 2.2: Kundengruppe Gewerbekunden (SLP), Jahresarbeit 50.000 kWh, Jahreshöchstleistung nicht definiert (Stand 2024) [2 %] 2.3: Kundengruppe Industriekunden/Gewerbe (RLM), angeschlossen in NS, Jahresarbeit 200.000 kWh, Jahreshöchstleistung 55 kW, Benutzungsstunden 3.636 (Stand 2024) [1 %] 2.4: Kundengruppe Industriekunden (RLM), angeschlossen in MS, Jahresarbeit 1.000.000 kWh, Jahreshöchstleistung 350 kW, Benutzungsstunden 5.000 (Stand 2024) [5 %]
- Qualität
- Sicherheit des Netzbetriebs3.1: Bewertet wird die beabsichtigte Instandhaltung des Netzes unter Berücksichtigung eines Konzepts für Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Störungsvorbeugung. [7 %] 3.2: Bewertet wird das beabsichtigte Vorgehen zur Störungsbeseitigung unter Berücksichtigung eines Konzepts für Reaktionszeiten sowie die veranschlagten Zeiträume der durchschnittlichen Versorgungsunterbrechung. [7 %] 3.3: Bewertet wird die beabsichtigte Netzentwicklungs- und Investitionsplanung auch im Hinblick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität unter Berücksichtigung eines Konzepts für die Verbesserung der Netzsubstanz, den Einsatz neuer Technologien, die Optimierung der Netztopologie und die Erhöhung des Verkabelungsgrades. [7 %]
- Qualität
- Effizienter NetzbetriebBewertet wird die Effizienz des Netzbetriebs unter Berücksichtigung eines Konzepts über die langfristige Steigerung der Kosteneffizienz des Netzbetriebs und die Steigerung der Energieeffizienz.
- Qualität
- VerbraucherfreundlichkeitBewertet wird die Verbraucherfreundlichkeit des Netzbetriebs unter Berücksichtigung eines Konzepts für Kundenservice, Störungsinformationen, Beschwerdemanagement, Netzanschlussbereitstellung und Verbrauchsmessung.
- Qualität
- UmweltverträglichkeitBewertet wird die Umweltverträglichkeit des Netzbetriebs auch im Hinblick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität unter Berücksichtigung eines Konzepts bzgl. Umweltmanagementsystem, den Einsatz umweltschonender Materialien, die Entfernung umweltschädlicher Stoffe und die Schonung der Umwelt.
- Qualität
- Konzept Aufbau eigenes Know-How StadtwerkeErwartet wird die Darstellung, wie die Stadtwerke beim Aufbau eigenen Know-Hows im Netzbetrieb (insbes. im Bereich Messdienstleistungen, Facilitymanagment, Außenkommunikation, Kundenservice) aber auch durch (unentgeltliche) Teilnahme an Schulungen unterstützt werden sollen. Dies gilt auch für die Beauftragung der Stadtwerke mit hierzu geeigneten netzbezogenen Dienstleistungen mit dem Ziel, die Stadtwerke zunehmend weitergehend in Tätigkeiten des Stromnetzbetriebs einzubeziehen und sukzessive zur eigenen Übernahme des Stromnetzbetriebs nach Ablauf des Pachtvertrags zu befähigen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 10 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch … ganz lesenkürzer
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ5X86
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | naturenergie netze GmbH, Rheinfelden | 2 |
| 2 | naturenergie netze GmbH, Rheinfelden | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Marktstr. 1-3, 79379 Müllheim im Markgräflerland
- Kontakt
- vergabe-muenchen@
bbh-online.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 500 (Reparatur- und Wartungsdienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 21.05.2024 auf 23.05.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 21.05.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5283720c-6ce6-4ab6-a4f9-d39eefd0397f.