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vergebenEU-weitElektroinstallationBau

EVC HotSpots - Ausführung Montage LWL Netz

Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH · Cottbus, Brandenburg

Aktenzeichen EVC HS-20-2026veröffentlicht 26.06.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 102 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Elektroinstallation in Brandenburg (19 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Cottbus03046, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis (Gesamtsumme Netto als Wertungspreis)60 %
  • Gewährleistung10 %
  • Höhe der Vertragsstrafe20 %
  • Stundensätze für Monteur und Helfer5 %
  • Zuschlag für allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Angebotsfrist 16:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 3 Monaten
  3. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 41 Tagen
  4. Heute

Beschreibung

Verlegung von LWL-Minikabeln in ein bestehendes Mikrorohrverbandsnetz

Beschreibung des Loses

Im Zuge des durch den Kohleausstieg bedingten Strukturwandels im Lausitzer Revier werden umfangreiche Maßnahmen in den Bereichen Wirtschaft, Technologie und Wissenschaft gefördert. Die Stadt Cottbus soll im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes von solchen Maßnahmen ebenfalls profitieren und sich zukünftig durch die geplanten Ansiedlungen von Wirtschafts- und Technologieunternehmen sowie wissenschaftlichen Einrichtungen weiterentwickeln. Für das Netzgebiet der EVC bedeutet dies, dass sich die Lastdichte im Mittelspannungsnetz an ausgewählten Standorten stark erhöhen wird und neue Herausforderungen bezüglich der Netzplanung zu bewältigen sind. Die Auftraggeberin beabsichtigt mit vorliegendem Verfahren die Vergabe von Leistungen zum Einblasen von LWL Minikabeln in ein bestehendes Mikrorohrverbandsnetz einschließlich der erforderlichen Montageleistungen zur Herstellung einer durchgehenden Verbindung zwischen verschiedenen Anfangs- und Endpunkte. Die Einzelheiten können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Preis (Gesamtsumme Netto als Wertungspreis)60 %
Gewährleistung10 %
Höhe der Vertragsstrafe20 %
Stundensätze für Monteur und Helfer5 %
Zuschlag für allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn5 %
Preis
Preis (Gesamtsumme Netto als Wertungspreis)Im Rahmen der Zuschlagswertung wird die Gesamtsumme Netto gewertet. Die Gesamtsumme Netto wird anhand des Leistungsverzeichnisses ermittelt, welches der Bieter vollständig auszufüllen hat. Da das Zuschlagskriterium "Preis" mit 60 % gewichtet wird, kann ein Bieter innerhalb dieses Kriteriums im Ergebnis höchstens 60 gewichtete Punkte erreichen. Beim Zuschlagskriterium "Preis" erhält der Bieter mit der niedrigsten Gesamtsumme Netto 10 Punkte. Es gibt zudem nur bei diesem Kriterium halbe Punkte. Je 1,5 % höhere Vergütung gegenüber dem Bestbieter wird je ein halber Punkt weniger vergeben. Ab einer um 30 % höheren Vergütung gegenüber dem Bestbieter gibt es folglich keine Punkte mehr für dieses Kriterium.
Qualität
GewährleistungMindestgewährleistungszeitraum muss 48 Monate betragen. Da das Zuschlagskriterium Gewährleistung mit 10 % gewichtet wird, kann ein Bieter innerhalb dieses Kriteriums im Ergebnis höchstens 10 gewichtete Punkte erreichen: Beim Wertungskriterium "Gewährleistung" erfolgt die Wertung dergestalt, dass das Angebot mit dem Gewährleistungszeitraum von 48 Monaten 0 Wertungspunkte erhält. Die weitere Verteilung der Wertungspunkte erfolgt nach der unten dargestellten Tabelle. Der anzubietende Mindestgewährleistungszeitraum beträgt 48 Monate. Für den angebotenen Gewährleistungszeitraum von mehr als 72 Monaten gibt es die maximale Wertungspunktzahl von 5 Punkten für dieses Kriterium: 48 Monate - 0 Punkte; > 48 Monate bis 54 Monate - 1 Punkt; > 54 Monate bis 60 Monate - 2 Punkte; > 60 Monate bis 66 Monate - 3 Punkte; > 66 Monate bis 72 Monate - 4 Punkte; > 72 Monate - 5 Punkte
Qualität
Höhe der VertragsstrafeDa das Zuschlagskriterium "Höhe der Vertragsstrafe" mit 20 % gewichtet wird, kann ein Bieter innerhalb dieses Kriteriums im Ergebnis höchstens 20 gewichtete Punkte erreichen. Gewertet wird die Vertragsstrafe für Verzug mit dem vertragsstrafenbewährten Fertigstellungstermin (Ziff. 4.6 des Vertrags). Es sind sind maximal 10 Wertungspunkte erreichbar.
Preis
Stundensätze für Monteur und HelferDa das Zuschlagskriterium Stundesätze mit 5 % gewichtet wird, kann ein Bieter innerhalb dieses Kriteriums im Ergebnis höchstens 5 gewichtete Punkte erreichen: Gewertet wird der angebotene Wertungsstundensatz. Aus den im Leistungsverzeichnis angegebenen Stundensätzen wird ein Wertungsstundensatz wie folgt ermittelt: a) Monteur (70%) b) Helfer (30%) Beispiel a) 100 EUR b) 80 EUR ergibt sich ein Wertungsstundensatz von 94 EUR. Beim Zuschlagskriterium "Stundensatz" erhält der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtsumme Netto 10 Punkte. Es gibt zudem nur bei diesem Kriterium halbe Punkte. Je 5 % höhere Vergütung gegenüber dem Bestbieter wird je ein halber Punkt weniger vergeben. Ab einer um 50 % höheren Vergütung gegenüber dem Bestbieter gibt es folglich keine Punkte mehr.
Preis
Zuschlag für allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und GewinnDa das Zuschlagskriterium Zuschlag für allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn mit 5 % gewichtet wird, kann ein Bieter innerhalb dieses Kriteriums im Ergebnis höchstens 5 gewichtete Punkte erreichen: Beim Wertungskriterium Zuschlag für allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn" (gemäß Ziff. 8.1 des Vertrags) erfolgt die Wertung dergestalt, dass das Angebot mit dem Zuschlag von 15% 0 Wertungspunkte erhält. Die weitere Verteilung der Wertungspunkte erfolgt folgendermaßen: 15 % = 0 Punkte 14 % = 1 Punkte 13 % = 2 Punkte 12 % = 3 Punkte 11 % = 4 Punkte 10 % = 5 Punkte 9 % = 6 Punkte 8% = 7 Punkte 7 % = 8 Punkte 6 % = 9 Punkte 5 % = 10 Punkte Die Bieter können auch Kommastellen anbieten. Jedoch gibt es bei einem angebotenen Prozentsatz zwischen zwei Zuschlägen nur die geringere Punktzahl (Beispiel: Zuschlag 8,5% ergibt 6 ungewichtete Punkte).

Eignung4 von 4 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Eignung zur Berufsausübung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: 1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Par … ganz lesenVorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Eignung zur Berufsausübung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: 1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014; 2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen; 3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG und § 22 LkSorgPflG vorliegen; 4. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 24. Juni 2024 betreffend Sanktionen gegen Russland.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz (netto) des Bieters/des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; 2. … ganz lesenVorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz (netto) des Bieters/des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; 2. Eigenerklärungen über den Umsatz (netto) des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind; 3. Nachweis des Versicherungsschutzes: Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit den (Mindest-)Deckungssummen (jeweils zweifach maximiert p.a.) in Höhe von 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 1 Mio. EUR für Vermögensschäden sowie sonstige Schäden. Der Nachweis des Versicherungsschutzes muss durch die Vorlage einer Versicherungspolice oder vergleichbare Nachweise geführt werden. Außerdem ist eine Eigenerklärung des Bieters vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen (fort-) bestehen wird. Bei Nichtbestehen der geforderten Versicherung oder Unterschreitung der Versicherungssummen durch die bestehende Versicherung ist mit dem Bieterbogen zusätzlich zur Eigenerklärung des Bieters eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, mit welchem der Versicherer erklärt, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen gewährt wird. Vor Zuschlagserteilung ist eine aktuelle Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherungen mit den geforderten Deckungssummen zwingend vorzulegen. Zusätzlich sind Angaben zur gegebenenfalls vereinbarten Jahreshöchstleistung erforderlich.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Referenzen: Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ende Angebotsfrist), deren Auftragsgegenstand mit der ausgeschriebenen Leistung v … ganz lesenVorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Referenzen: Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ende Angebotsfrist), deren Auftragsgegenstand mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts, des Zeitraums der Leistungserbringung und weiterer Angaben; Mindestanforderungen: Die Bieter müssen mindestens 3 vergleichbare Referenzen vorlegen, die a) Referenz beinhaltetet eine Leistung über das Einbauen/ Einblasen von insgesamt mindestens 1 km LWL Minikabeln in ein bestehendes Mikrorohrverbandsnetz innerhalb des Referenzprojekts durch den Bieter und b) die Leistung muss in den letzten 5 Jahren (Stichtag - Eingangsfrist für die Angebote) fertiggestellt worden sein; 2. Eigenerklärung über die technische Ausstattung und Ausrüstung des Unternehmens, welche für die Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags relevant ist, insbesondere Baustellengeräte (Art und Anzahl); 3. Eigenerklärung über die Einhaltung der Mindestanforderungen für Bauunternehmen im Leitungstiefbau gemäß VDE-AR-N 4220 oder gleichwertig und ggf. Vorlage von Nachweisen; 4. Namentliche Benennung des/der für die Auftragsausführung vorgesehenen Beauftragten für Arbeitssicherheit und Vorlage seines Qualifikationsnachweises als Beauftragten für Arbeitssicherheit; 5. Nachweis der Qualifikation gemäß dem MVAS/RSA 95/ZTV-SA oder gleichwertig bzw. Bereitschaftserklärung.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: -
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Verg … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YBYHK8M# Zusätzliche Informationen: 1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Bieterbogen, den die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihrer Angebote verwenden müssen. 2. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP9YBYHK8M# Zusätzliche Informationen: 1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Bieterbogen, den die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihrer Angebote verwenden müssen. 2. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: - die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, - alle Mitglieder aufgeführt sind, - ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist, - die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachangebote, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässiges Doppelangebot, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle eines unzulässigen Doppelangebots müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters. 3. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Bieterbogen einzureichen. Aufgrund der Abgabe in Textform ist in dem für die Unterschrift vorgesehenen Feld der Name des Bieters (Unternehmen) und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt. Bei Bietergemeinschaften: Die im Rahmen der Eignung "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen. Die übrigen geforderten Eigenerklärungen sind nur dann von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen und geforderte Nachweise separat vorzulegen, wenn dies für die jeweilige Erklärung/jeweiligen Nachweis ausdrücklich verlangt ist. Bei Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter auf berufliche, technische, wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines Dritten, so hat er die unter "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Nachweise und Erklärungen auch von dem Dritten/dem Unternehmen mit dem Bieterbogen vorzulegen. Die übrigen geforderten Nachweise und Erklärungen sind nur dann auch von dem eignungsverleihenden Unternehmen mit dem Bieterbogen vorzulegen, wenn dies für die Eignungsleihe erforderlich ist. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter berufen möchte, muss er/sie auf Aufforderung nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). 4. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Bieterbogens nicht älter als 12 Monate sein. 5. Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. 6. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 7. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Angebote berücksichtigt. 8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt. 9. Die Teilnahme der Bieter an der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen. 10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise der Angebote beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt. 11. Fragen zum Verfahr …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
Anschrift
Karl-Liebknecht-Straße 130, 03046 Cottbus
Kontakt
einkauf@stadtwerke-cottbus.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 453 (Bauinstallationsarbeiten) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

346vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (273 Lose mit Angabe)
339.007 €Zuschlagswert im Median
147.716 € – 680.868 €mittlere Hälfte, 213 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.07.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e5543d23-a91a-411e-9d65-5d317aa464cc.