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Frist abgelaufenEU-weitBeratung

Evaluierung Handlungsprogramm Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung · 01097 Dresden, Sachsen

veröffentlicht 31.10.2022Offenes Verfahren

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Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenEU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
01097 DresdenSachsen
Einreichung
evergabe.deArt der Einreichung nicht angegeben
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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 48 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über evergabe.de
    vor 47 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen: Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: Archivstraße 1; Ort: Dresden; NUTS-Code: DED21; Postleitzahl: 01097; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): nicht angegeben; Telefon: nicht angegeben; E-Mail: vergabestelle@smr.sachsen.de; Fax: nicht angegeben; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.smr.sachsen.de; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben I.2) Gemeinsame Beschaffung: nicht angegeben I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2655665/zustellweg-auswaehlen Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: elektronisch via (URL): https://www.evergabe.de; I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.5) Haupttätigkeiten: Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Evaluierung Handlungsprogramm Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen; Referenznummer der Bekanntmachung: 15-0452/19 II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 79419000; CPV-Code Zusatzteil: II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Evaluation soll die Wirksamkeit und Zielerreichung bzgl. der im Freistaat Sachsen eingeschlagenen Strategie zur Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes sowie der bisherigen Umsetzungsmaßnahmen untersuchen und ggf. bestehende Änderungsbedarfe aufzeigen, um die Strukturentwicklung in den sächsischen Revieren auch künftig effektiv und effizient zu ermöglichen.

Das vom Sächsischen Kabinett verabschiedete Handlungsprogramm zur Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen des Bundes in den sächsischen Braunkohlerevieren (Handlungsprogramm), welches die Strategie des Freistaates Sachsen für die Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes darstellt, sieht eine Überprüfung alle vier Jahre, erstmals im Jahr 2023 vor. Außerdem werden bei dem zu vergebenden Vorhaben Änderungsbedarfe der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Gewährung von Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG), die auf das Handlungsprogramm Bezug nimmt und die verfahrensrechtliche Grundlage für die Ausreichung der Fördermittel darstellt, mit betrachtet. Nach § 26 Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) evaluiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Anwendung der Vorschriften des InvKG und ihre Auswirkung auf die wirtschaftliche Dynamik in den Braunkohlerevieren. Da die Mitwirkung der Länder hierbei gesetzlich vorgeschrieben ist, wird auch diese Aufgabe ein Teil der sächsischen Untersuchung sein.

Mit einer begleitenden Evaluation über einen Zeitraum von vier Jahren soll der Strukturwandel in den sächsischen Braunkohlerevieren untersucht und überprüft werden. Die begleitende Evaluation soll sowohl eine Zielerreichungskontrolle als auch eine Wirkungsanalyse beinhalten und Aufschluss über die zielgerechte Mittelverwendung geben, auch um auf neu auftretende Fragestellungen kurzfristig reagieren zu können, um so die Strukturwirksamkeit und Qualität des Transformationsprozesses zu sichern.

Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren sucht der Auftraggeber ein Unternehmen, welches diese beschriebenen Aufgaben umsetzt. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert: Wert ohne MwSt.: 550000,00 EUR II.1.6) Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Los-Nr.: entfällt II.2.2) weitere CPV-Codes: nicht angegeben II.2.3) NUTS-Codes: DED; Hauptort der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung; Postleitzahl: 01097; Ort: Dresden; Land: Deutschland II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Leistungsgegenstand dieses Auftrages ist

(1) der Aufbau und die Fortschreibung einer Indikatorik zur Evaluierbarkeit und Erfolgskontrolle des Strukturstärkungsgesetzes (StStG), (2) die Evaluierung und Fortschreibung des Handlungsprogramms sowie der RL InvKG im Jahr 2023 sowie (3) eine auf vier Jahre angelegte hieran anschließende begleitende Evaluation.

Im Hinblick auf die Laufzeit des Strukturwandels bis 2038 dient das Handlungsprogramm als wichtige Basis für die Anfangsphase des Prozesses. Es wird jedoch die Notwendigkeit gesehen, das Handlungsprogramm auf seine Wirksamkeit und seine Zielorientierung hin zu hinterfragen und in geeigneter Weise fortzuschreiben bzw. darin enthaltene Gewichtungen veränderten wirtschaftlichen, umweltpolitischen oder gesellschaftlichen Bedingungen anzupassen. Das Handlungsprogramm selbst sieht eine Fortschreibung etwa alle vier Jahre, erstmals jedoch im Jahr 2023, als Empfehlung vor.

Die RL InvKG zeigt die Voraussetzungen auf, die erfüllt sein müssen, um eine Förderung gemäß InvKG für Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur gewähren zu können. Teilweise nimmt die RL InvKG auf das Handlungs-programm und das Scoring-Verfahren unmittelbar Bezug. Auch hier ist eine Fortschreibung vorzusehen und eine Synchronisierung mit dem Handlungsprogramm und dem Scoring-Verfahren vorzunehmen. Möglichkeiten zur Optimierung und Vereinfachung/Beschleunigung des Förderverfahrens sind aufzuzeigen.

Zudem evaluiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Anwendung der Vorschriften des InvKG und die Auswirkung der Vorschriften auf die wirtschaftliche Dynamik in den Revieren nach § 2 InvKG auf wissenschaftlicher Grundlage alle zwei Jahre, erstmals zum 30. Juni 2023. Dabei sind u. a. die Wirkungen der Maßnahmen nach dem Kapitel 1 auf die Wertschöpfung, die Arbeitsmarktsituation und das kommunale Steueraufkommen zu untersuchen. Die betroffenen Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sind zur Mitwirkung verpflichtet (§ 26 Absatz 1 InvKG). Zusätzlich zu der Evaluierung des Bundes bedarf es der Festsetzung einer eigenen Indikatorik zur zielorientierten Umsetzung des Handlungsprogramms. Diese Indikatorik soll u. a. die Effektivität der im Rahmen des Handlungsprogramms umzusetzenden Maßnahmen auf die benannten Ziele des Strukturwandels bewerten. Sie soll Auskunft darüber geben, ob die gewählte Strategie und die definierten Verfahren weiterverfolgt werden oder ob ggf. Korrekturen angeraten sind, z.B. aufgrund von Wirkungs- bzw. Reibungsverlusten. II.2.5) Zuschlagskriterien: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. II.2.6) Geschätzter Wert ohne MwSt.: 550000,00 EUR II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Beginn: 01.02.2023 / Ende: 31.10.2024; Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja; Beschreibung der Verlängerungen: Die begleitende Evaluierung (Arbeitspaket 5) ist zunächst auf ein Jahr Laufzeit, beginnend ab 1. November 2023, und damit bis 31. Oktober 2024 angelegt. Der Auftragggeber hat das Recht, den Vertrag drei Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag hat damit unter Berücksichtigung der Verlängerungsoptionen längstens eine Laufzeit bis zum 31. Oktober 2027.

Der Auftraggeber hat darüber hinaus das Recht, diesen Vertrag bis zum endgültigen Abschluss der Evaluierung zu verlängern, sollte sich diese über den angelegten Zeit-raum hinaus (z.B. durch Verzögerungen aufgrund von pandemiebedingten Einschränkungen o.ä.) verzögern.

Die Entscheidung bzw. die Ausübung jeder Verlängerungsoption wird dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Vertrages schriftlich mitgeteilt. II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: entfällt II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: ja; Beschreibung der Optionen: Die begleitende Evaluierung (Arbeitspaket 5) ist zunächst auf ein Jahr Laufzeit, beginnend ab 1. November 2023, und damit bis 31. Oktober 2024 angelegt. Der Auftragggeber hat das Recht, den Vertrag drei Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag hat damit unter Berücksichtigung der Verlängerungsoptionen längstens eine Laufzeit bis zum 31. Oktober 2027.

Der Auftraggeber hat darüber hinaus das Recht, diesen Vertrag bis zum endgültigen Abschluss der Evaluierung zu verlängern, sollte sich diese über den angelegten Zeitraum hinaus (z.B. durch Verzögerungen aufgrund von pandemiebedingten Einschränkungen o.ä.) verzögern.

Die Entscheidung bzw. die Ausübung jeder Verlängerungsoption wird dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Vertrages schriftlich mitgeteilt. II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen: entfällt II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer oder -referenz: II.2.14 Zusätzliche Angaben: Abschnitt III - Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jeden Bieter oder für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft unter Verwendung der Anlage 1 Nachweise und Erklärungen zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung sowie unter Verwendung der Anlage 1a Eigenerklärung nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 der Vergabeunterlage zu erklären bzw. einzureichen:

• der bzw. die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Nachweise der VOL-Präqualifikation nach § 3 Abs. 2 SächsVergabeG (PQ-VOL)

o oder

Handelsregisterauszug

o oder

eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Unterauftragnehmers.

• Den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialversicherungsbeiträgen wurde und wird nachgekommen.

• Die Vorgaben zur Zahlung eines Mindestlohnes und zu den Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz bzw. vergleichbare Standards im Herkunftsland des Bieters werden eingehalten und die Voraus-setzungen für einen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb um einen Liefer- oder Dienstleistungsauftrag nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) liegen nicht vor.

• Mein/unser Unternehmen befindet sich nicht in Insolvenz oder in Liquidation.

• Das Unternehmen unterstützt keinerlei terroristische Vereinigungen und Organisationen.

• Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen liegen nicht vor.

• Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass fahrlässige oder vorsätzliche Falschangaben in den vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben können.

• Der / die Bieter gehört / gehören nicht zu den

in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,

genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c. durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.

• Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.

• Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für jeden Bieter oder für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft unter Verwendung der Anlage 2 Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Vergabeunterlage Nachfolgendes darzustellen/anzugeben:

• Jahresumsätze (jeweils Gesamtumsatz und Umsatz in dem für die Ausschreibung maßgebenden Leistungsbereich/Geschäftszweig) in den zurückliegenden drei Jahren; bei einer Bietergemeinschaft sind diese Beträge jeweils für die gesamte Gemeinschaft ausreichend;

• Einen Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sowie Vermögensschadenshaftpflicht mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 500.000,- EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr für Personenschäden sowie mindestens 100.000,- EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr für sonstige Schäden, insbesondere Vermögensschäden für den Bieter oder jeden Teilnehmer einer Bietergemeinschaft zu erbringen (Vorlage einer Kopie des entsprechenden Versicherungsscheins oder Erklärung, dass eine Versicherungsbestätigung bis zur Zuschlagserteilung beigebracht wird).; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: entfällt III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter oder jeder Teilnehmer der Bietergemeinschaft unter Verwendung der Anlage 3 Nachweise und Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Vergabeunterlage zu erklären

• Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den zurückliegenden drei Jahren;

• Angabe der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen;

• eine Referenz (Eigenerklärungen oder Referenzschreiben) aus den letzten fünf Jahren, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar (Aufgabenstellung und Zielsetzung) sind. Vergleichbarkeit erachtet der Auftraggeber insbesondere gegeben bei:

- Evaluierung von Förderprogrammen auf Projekt- und/oder Prozessebene, - mehrjährige Begleitung und Beratung bei der Umsetzung von Förderprogrammen oder - Beratung bei der Erstellung von komplexen, strukturpolitischen Förderprogrammen; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: entfällt III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen: entfällt III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand (nur für Dienstleistungsaufträge): entfällt III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: nicht angegeben III.2.3) Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind: ja Abschnitt IV Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren. Beschleunigtes Verfahren: nein IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem: nicht angegeben. IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs: entfällt IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion: Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein; IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: nicht angegeben IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: Tag: 01.12.2022; Ortszeit: 12:00 IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber: nicht angegeben IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6) Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.01.2023 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Tag: 01.12.2022; Ortszeit: 14:00, Ort: ; Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Abschnitt VI Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein; Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: nicht angegeben VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen: Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert VI.3) Zusätzliche Angaben: entfällt VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen; Postanschrift: Braustraße 2; Ort: Leipzig; Postleitzahl: 04107; Land: Deutschland; E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de; Telefon: nicht angegeben; Internet-Adresse: nicht angegeben; Fax: nicht angegeben VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer werden nur auf Antrag eingeleitet. Antragsbefugt ist dabei jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, - soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 25.10.2022

Beratung/ Gutachten/ Studie (Umwelt),Unternehmensberatung,Gutachten/ Studie (Wirtschaft)

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

21vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (20 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 18850264.