Evaluierung der Maßnahmen des BMVs im Rahmen des „Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie II 2016-2026“ - Abschließende Erfolgskontrolle
Bundesministerium für Verkehr · Berlin, Berlin
Aktenzeichen LOT-0001 E23552686veröffentlicht 09.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes60 %
- Organisatorische Umsetzung10 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die abschließende Erfolgskontrolle (Evaluation) der Maßnahmen des BMVs, die im Rahmen des Regierungsprogramms Nationales Innovationsprogramms Was-serstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II über die beiden oben genannten Förderrichtlinien in den Jahren 2017-2026 umgesetzt wurden.
Die Ergebnisse der Evaluation müssen dem BMV eine umfassende Einschätzung des Programmerfolgs ermöglichen. Zudem müssen konkrete Förderbedarfe im Bereich der Wasserstoff- und Brenn-stoffzellentechnologie für ein mögliches Folgeprogramm identifiziert werden. Der Erfolg finanzwirksamer Maßnahmen wie in diesem Förderprogramm vorliegend ist zu kontrollieren. Dabei sind deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Gemäß § 7 Absatz 2 BHO sind für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Die Bundesverwaltung muss die Wirtschaftlichkeit bei der Planung neuer Maßnahmen, während ihrer Durchführung sowie nach deren Abschluss (abschließende Erfolgskontrolle) untersuchen. Die hier ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf diese abschließende Erfolgskontrolle (Abschlussevaluation) für die Maß-nahmen des BMV im Gesamtprogramm NIP II von 2016-2026.
In der abschließenden Erfolgskontrolle sind nach VV Nummer 2.2 zu § 7 BHO folgende Punkte zu analysieren und darzustellen: 1. Zielerreichungskontrolle des Förderprogramms und der Förderrichtlinien, mit einer qualitati-ven und quantitativen Analyse der Förderziele im Hinblick auf die Zielerreichung 2. Wirkungskontrolle mit einer Bewertung der Wirkung der vorangegangenen Förderung 3. Wirtschaftlichkeitskontrolle: Vollzugswirtschaftlichkeits- und Maßnahmenwirtschaftlichkeitskontrolle
Die Leistung teilt sich in 3 Arbeitspakete auf und wird in einem Los ausgeschrieben: AP1: Erstellung des Evaluierungskonzepts AP2: Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle AP3: Erstellung des Evaluationsberichts
Beschreibung des Loses
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die abschließende Erfolgskontrolle (Evaluation) der Maßnah-men des BMVs, die im Rahmen des Regierungsprogramms Nationales Innovationsprogramms Was-serstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II über die beiden oben genannten Förderrichtlinien in den Jahren 2017-2026 umgesetzt wurden.
Die Ergebnisse der Evaluation müssen dem BMV eine umfassende Einschätzung des Programmer-folgs ermöglichen. Zudem müssen konkrete Förderbedarfe im Bereich der Wasserstoff- und Brenn-stoffzellentechnologie für ein mögliches Folgeprogramm identifiziert werden. Der Erfolg finanzwirksamer Maßnahmen wie in diesem Förderprogramm vorliegend ist zu kontrollieren. Dabei sind deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Gemäß § 7 Absatz 2 BHO sind für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Die Bundesverwaltung muss die Wirtschaftlichkeit bei der Planung neuer Maßnahmen, während ihrer Durchführung sowie nach deren Abschluss (abschließende Erfolgskontrolle) untersuchen. Die hier ausgeschriebenen Leis-tungen beziehen sich auf diese abschließende Erfolgskontrolle (Abschlussevaluation) für die Maßnahmen des BMV im Gesamtprogramm NIP II von 2016-2026.
In der abschließenden Erfolgskontrolle sind nach VV Nummer 2.2 zu § 7 BHO folgende Punkte zu analysieren und darzustellen: 1. Zielerreichungskontrolle des Förderprogramms und der Förderrichtlinien, mit einer qualitati-ven und quantitativen Analyse der Förderziele im Hinblick auf die Zielerreichung 2. Wirkungskontrolle mit einer Bewertung der Wirkung der vorangegangenen Förderung 3. Wirtschaftlichkeitskontrolle: Vollzugswirtschaftlichkeits- und Maßnahmenwirtschaftlichkeitskontrolle
Die Leistung teilt sich in 3 Arbeitspakete auf und wird in einem Los ausgeschrieben:
AP1: Erstellung des Evaluierungskonzepts AP2: Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle AP3: Erstellung des Evaluationsberichts
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Inhaltliche und technische Qualität des AngebotesInhaltliche und technische Qualität des Angebotes (siehe Vergabeunterlagen "Bewertungsmatrix").
- Qualität
- Organisatorische UmsetzungOrganisatorische Umsetzung (siehe Vergabeunterlagen "Bewertungsmatrix").
- Preis
- Gesamtpreis (brutto) des Angebotes (siehe Vergabeunterlage "Bewertungsmatrix").
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 3 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter ORG0003 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu kön-nen §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Verga … ganz lesenkürzer
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter ORG0003 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu kön-nen §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter ORG0001 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kontaktstelle) zu rügen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffent-lichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalen-dertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:startup#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Technopolis Deutschland GmbH, Frankfurt am Main | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 10115 Berlin
- Kontakt
- ptj-vergabe@
ptj.de - Auskünfte
- Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülichptj-vergabe@
ptj.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 732 (Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Berlin (17 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- VDI/VDE Innovation + Technik GmbH6 Zuschläge
- Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.; ausführende Organisationseinheit DLR Projektträger3 Zuschläge
- Technopolis Deutschland GmbH3 Zuschläge
- Camino gGmbH2 Zuschläge
- Forschungszentrum Jülich GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 16.03.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3a13fa9f-db33-4511-964a-c53a6e435afb.