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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Evaluation des Professorinnenprogramms 2030 des Bundes und der Länder und des Gesamtprogramms

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 04513-1/10(2026)veröffentlicht 10.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 48 Tagen abgelaufen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
29 Monate01.11.2026 – 30.03.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53175, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (26 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
    vor 2 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 48 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 13:00 Uhr
    vor 48 Tagen
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.03.2029
    vor 2 Tagen
  6. Heute
  7. Bindefrist endet
    21 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 3 Monaten

Beschreibung

Die ersten drei Phasen des Professorinnenprogramms wurden in den Jahren 2012, 2017 und 2022 evaluiert. Die vierte Programmphase (2023 – 2030) soll gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung ebenfalls insbesondere hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die strukturelle Verankerung der Gleichstellung von Frauen und Männern an Hochschulen sowie die Verbesserung der Repräsentanz von Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen in Spitzenfunktionen des Wissenschaftsbereichs (Professuren) evaluiert werden (für weitere Punkte siehe „2. Ziel und Zweck der Evaluation“ in der Leistungsbeschreibung). Inhaltlich soll der Evaluationsbericht, wie auch zum Professorinnenprogramm I, II und III, aus zwei Teilen, einem Länderbericht und einer Bewertung der vierten Programmphase (2023 – 2030) mit Blick auf das Gesamtprogramm bestehen. Eine Einigung über den Fragen- und Kriterienkatalog für die Länderbefragung und die Befragung der Hochschulen ist im entsprechenden Arbeitskreis der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz bereits im PP I erfolgt. Um eine Vergleichbarkeit mit den Berichten der ersten, zweiten und dritten Phase zu gewährleisten, sind der Fragen- und Kriterienkatalog für die Länderbefragung und die Befragung der Hochschulen in den wesentlichen Punkten inhaltsgleich zu gestalten. Unter-schiede bestehen insbesondere vor dem Hintergrund der Anpassung an die vierte Phase des Programms und der folgenden eingeführten Neuerungen: - die auf acht Jahren ausgeweitete Laufzeit, - die Einführung einer dritten Einreichungsrunde, - die Ausweitung der Einreichungsfristen im Rahmen der Formantragstellung, - die neue Konzeptart „Gleichstellungskonzept für Parität an der Hochschule“, - die Einführung der vier verbindlichen Komponenten, - das neue Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule“ und die damit verbundene öffentlichkeitswirksame Auszeichnung, sowie - die damit verbundene Möglichkeit zur Förderung einer zusätzlichen Stelle für eine Wissenschaftlerin bzw. Künstlerin auf dem Weg zur Professur.

Beschreibung des Loses

Die ersten drei Phasen des Professorinnenprogramms wurden in den Jahren 2012, 2017 und 2022 evaluiert. Die vierte Programmphase (2023 – 2030) soll gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung ebenfalls insbesondere hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die strukturelle Verankerung der Gleichstellung von Frauen und Männern an Hochschulen sowie die Verbesserung der Repräsentanz von Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen in Spitzenfunktionen des Wissenschaftsbereichs (Professuren) evaluiert werden (für weitere Punkte siehe „2. Ziel und Zweck der Evaluation“ in der Leistungsbeschreibung). Inhaltlich soll der Evaluationsbericht, wie auch zum Professorinnenprogramm I, II und III, aus zwei Teilen, einem Länderbericht und einer Bewertung der vierten Programmphase (2023 – 2030) mit Blick auf das Gesamtprogramm bestehen. Eine Einigung über den Fragen- und Kriterienkatalog für die Länderbefragung und die Befragung der Hochschulen ist im entsprechenden Arbeitskreis der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz bereits im PP I erfolgt. Um eine Vergleichbarkeit mit den Berichten der ersten, zweiten und dritten Phase zu gewährleisten, sind der Fragen- und Kriterienkatalog für die Länderbefragung und die Befragung der Hochschulen in den wesentlichen Punkten inhaltsgleich zu gestalten. Unter-schiede bestehen insbesondere vor dem Hintergrund der Anpassung an die vierte Phase des Programms und der folgenden eingeführten Neuerungen:  - die auf acht Jahren ausgeweitete Laufzeit,  - die Einführung einer dritten Einreichungsrunde,  - die Ausweitung der Einreichungsfristen im Rahmen der Formantragstellung,  - die neue Konzeptart „Gleichstellungskonzept für Parität an der Hochschule“,  - die Einführung der vier verbindlichen Komponenten,  - das neue Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule“ und die damit verbun-dene öffentlichkeitswirksame Auszeichnung, sowie  - die damit verbundene Möglichkeit zur Förderung einer zusätzlichen Stelle für eine Wissenschaftlerin bzw. Künstlerin auf dem Weg zur Professur.

Gegenstand nach CPV

  • 73200000Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung8 von 8 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leis-tungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist (Auszug in Kopie beizufügen) (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI).
Allgemeiner Jahresumsatz
Es wird ein Mindestumsatz von 149.393,10 € pro Jahr im Schnitt der letzten drei Jahre gefordert. Dies ist nachzuweisen durch: Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben v … ganz lesenEs wird ein Mindestumsatz von 149.393,10 € pro Jahr im Schnitt der letzten drei Jahre gefordert. Dies ist nachzuweisen durch: Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1). Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Es wird eine Mindestmitarbeiterzahl von drei Mitarbeitern gefordert. Dies ist nachzuweisen durch: Erklärung, aus der die Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Beschäftigtenzahl im projektrelevanten Umfeld hervorgehen (Angabe im Bieterbogen Ziffer VIII.2)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterb … ganz lesenVorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.3). Geeignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen:  Kenntnisse und Erfahrungen in der Evaluation von Förderprogrammen des Bundes und der Länder im deutschen Wissenschaftssystem,  Kenntnisse und Erfahrungen in der Evaluation von Förderprogrammen im Bereich Chancengleichheit, Geschlechtergerechtigkeit oder Genderforschung. Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insge-samt mindestens zwei verschiedene Referenzen zu benennen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Angaben zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.4 / Qualifikationsprofil). Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistun … ganz lesenAngaben zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.4 / Qualifikationsprofil). Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbei-ter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:  Kenntnisse und Erfahrungen in der Evaluation von Förderprogrammen oder –projekten oder sonstiger gleichrangiger Maßnahmen des Bundes oder der Länder (für mindestens ein/e Mitarbeiter/in mindestens einen Referenznach-weis)  Kenntnisse und Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftrag-gebern, insbesondere deutscher Bundes- oder Landesbehörden (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in mindestens einen Referenznachweis)  Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Chancengleichheit, Geschlechtergerechtigkeit oder Genderforschung, z.B. durch einschlägige Evaluationen, Projekte, Studien oder Wissenschaftliche Publikationen (nicht älter als 5 Jahre) (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in mindestens einen Referenznachweis)  Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des deutschen Wissenschaftssystems, z.B. durch einschlägige Evaluationen, Projekte, Studien oder Wissenschaftliche Publikationen (nicht älter als 5 Jahre) (für mindestens eine/n Mit-arbeiter/in mindestens einen Referenznachweis)  Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung empirischer sozialwissenschaftlicher Methoden, insbesondere qualitative und/oder quantitativer Methoden (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in mindestens einen Referenznach-weis)
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.5 / Qualifikationsprofil). Ausführliche Darstellung der Qualifik … ganz lesenAngabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.5 / Qualifikationsprofil). Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden:  Kenntnisse und Erfahrungen in der Evaluation von Förderprogrammen oder vergleichbaren Maßnahmen, insbesondere im öffentlichen Sektor (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in)  Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Chancengleichheit, Geschlechtergerechtigkeit oder Genderforschung (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in)  Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des deutschen Wissenschaftssystems (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in)  Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung empirischer sozialwissenschaftlicher Methoden, insbesondere qualitative und/oder quantitativer Methoden (für alle vorgesehenen Mitarbeiter/innen)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2026
Vertragsende
30.03.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
21 Wochen
Angebotsöffnung
16.09.2026, 13:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 732 (Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

17vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 1 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung afcff9e7-e54b-43fc-a09b-24e075f3761f.