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Evaluation des NPK-Vorhabens zur gesamtgesellschaftlichen Zusammenarbeit

GKV-Spitzenverband · Berlin, Berlin

Aktenzeichen SV 24-11veröffentlicht 26.04.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 887 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10117, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 134 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Realisierungskonzept50 %
  • Qualifikation des Personals20 %
  • Angebotspreis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 29 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das zu evaluierende Vorhaben wurde initiiert, um von 2021 bis 2026 modellhaft zu erproben, wie eine gesamtgesellschaftliche Zusammenarbeit im Rahmen der nationalen Präventionsstrategie gelingen kann und welche Ergebnisse erreichbar sind. Die stimmberechtigten NPK-Mitglieder geben dafür durch verschiedene Aktivitäten Impulse, um relevante Akteure (intermediäre Zielgruppen des Vorhabens) für insgesamt vier primäre Zielgruppen und deren Bedarfe zu sensibilisieren. Gleichzeitig sollen die Akteure angeregt werden, für die Zielgruppen neue Aktivitäten umzusetzen, bestehende Aktivitäten auszuweiten bzw. besser aufeinander abzustimmen sowie miteinander zu verzahnen. Beim Thema Pflege werden beruflich Pflegende, pflegende Angehörige und pflegebedürftige Menschen als primäre Zielgruppen in den Blick genommen, beim Thema psychische Gesundheit sind es Kinder und Jugendliche aus psychisch (einschließlich sucht-)belasteten Familien. Für jede Zielgruppe wurden – gemeinsam von allen an dem Vorhaben Beteiligten auf Bundesebene – ein übergeordnetes Ziel und zwei Teilziele für die gesamtgesellschaftliche Zusammenarbeit definiert. Die stimmberechtigten NPK-Mitglieder haben daran anknüpfend eigene (gemeinschaftliche und akteursspezifische) Ziele vereinbart und Aktivitäten abgestimmt, um ihre selbstgesteckten Ziele zu erreichen. Die weiteren am NPK-Vorhaben beteiligten Akteure wurden eingeladen, analog zu verfahren. Im zweiten Präventionsbericht der NPK findet sich sowohl eine ausführliche Beschreibung der im Rahmen des NPK-Vorhabens vereinbarten Ziele und Aktivitäten als auch Informationen zu den an dem Vorhaben beteiligten Akteuren, zur Ausgangslage, zur bisherigen Umsetzung sowie zu ersten Zwischenergebnissen. Darüber hinaus wird in dem Bericht ein Evaluationskonzept skizziert; dieses ist im Rahmen des zu vergebenen Auftrags weiterzuentwickeln und umzusetzen. Die vorliegende Fassung des Evaluationskonzepts sieht vor, dass die Evaluation des NPK-Vorhabens auf Basis einer Programmtheorie die Prozesse und Ergebnisse des Vorhabens formativ begleitet, dokumentiert, analysiert und bewertet, um aus der Erprobung gesamtgesellschaftlicher Zusammenarbeit einen möglichst großen Erkenntnisgewinn zu erzielen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Realisierungskonzept50 %
Qualifikation des Personals20 %
Angebotspreis30 %
Qualität
Realisierungskonzeptuntergewichtet wie folgt: - Teilkonzept „Inhalt“ 60 % - Teilkonzept „Personal“ 20 % - Teilkonzept „Zeitplanung“ 20 %
Qualität
Qualifikation des PersonalsAnhand der Ausführungen und Nachweise zur Qualifikation und Erfahrung bewerten die Auftraggeber die Fachkunde der Personen, die die Projektleitung inkl. Stellvertretung übernehmen, gesamthaft. Ausschlaggebend für die Bewertung ist die Qualifikation/Hochschulqualifikation (beispielhaft Gesundheits- und Pflegewissenschaften, Public Health, Sozialwissenschaften) sowie Erfahrung in der Durchführung von wissenschaftlichen Evaluationsprojekten, Organisation und Qualitätssicherung.
Preis
AngebotspreisPauschalgesamtpreis gemäß Angebotsschreiben

Eignung11 von 11 angegeben

Kriterium
Nachweis einer aktuellen Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, oder alternativer Nachweis.
Kriterium
Der Bewerber macht die in Formblatt 3 geforderten Angaben. Diese sind im Zuschlagsfall für die Einreichung der Bekanntmachung über vergebene Aufträge unter Nutzung der seit dem 25.10.2023 zu verwendenden eForms notwendig.
Kriterium
Erklärung über den Gesamtumsatz bzw. eingeworbene Drittmittel sowie den Umsatz bzw. eingeworbene Drittmittel in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
Kriterium
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, in der Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 € (pro Schadensfall) und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 € (pro Schadensfall) jeweils bei doppelter Maximierung je … ganz lesenEigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, in der Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 € (pro Schadensfall) und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 € (pro Schadensfall) jeweils bei doppelter Maximierung je Versicherungsjahr versichert sind. Falls keine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung besteht, ist eine Erklärung abzugeben, dass bei Erteilung des Auftrages eine solche über die genannten Risiken und mit der genannten Deckungssumme abgeschlossen wird. Kann der Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Erklärungen nicht abgeben, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen zur Absicherung von Haftungsrisiken belegen.
Kriterium
Kurze Eigendarstellung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft hinsichtlich des Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts sowie der Organisation (z. B. in Form eines Organigramms). Die Darstellung ist dem Teilnahmeantrag als formlose Anlage beizufügen.
Kriterium
Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern, die in den vergangenen drei Jahren beim Bewerber bzw. beim jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Geschäftsbereich, der sich auf die hier zu vergebende Leistung bewirbt, beschäftigt waren.
Kriterium
Geeignete vollständig oder überwiegend abgeschlossene Referenzen aus den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist, die belegen, dass der Bewerber mit der hier ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge erbracht hat. Mindestanforderung: Es müssen mindestens … ganz lesenGeeignete vollständig oder überwiegend abgeschlossene Referenzen aus den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist, die belegen, dass der Bewerber mit der hier ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge erbracht hat. Mindestanforderung: Es müssen mindestens drei Referenzen eingereicht werden, die nach Art und Umfang mit der hier zu vergebenen Leistung vergleichbar sind: • Erfahrungen aus der Erbringung von Aufträgen über wissenschaftliche Leistungen im Bereich Public Health, die neben der Erhebung, Auswertung und Aufbereitung von Daten auch die Entwicklung der Vorgehensweise hierzu zum Gegenstand hatten • Erfahrungen aus der Erbringung von Aufträgen über wissenschaftliche Leistungen im Sozialwesen, z. B. im Bereich Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Rentenversicherung, insbesondere in der Prävention, der Gesundheitsförderung oder Gesundheitsforschung
Kriterium
Der Bewerber erstellt ein Kurzkonzept mit Angaben zu einem möglichen Vorgehen bei der Erstellung des Berichts auf der Grundlage der Kurzbeschreibung unter Ziffer 4 der Bewerbungsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung. Dabei sind auch voraussichtliche Herausforderungen und Problembereiche zu benennen. Der Umfang der Darstellung sollte fünf DIN A4 Seiten nicht überschreiten.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühe … ganz lesen§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 730 (Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

38vergebene Aufträge
1,5Angebote je Los im Median (28 Lose mit Angabe)
1,3 Mio. €Zuschlagswert im Median
471.245 € – 2,82 Mio. €mittlere Hälfte, 17 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.06.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e5612bb2-ddde-4aec-9033-1bc3b639818e.