Europaweite Vergabe von Fachplanerleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS) für die Leistungsphasen 1-3 und 5-8 für den Neubau Bürgerhaus Manolzweiler
Gemeindeverwaltung Winterbach · Winterbach, Baden-Württemberg
Aktenzeichen Gemeinde Winterbach_2026_04veröffentlicht 30.01.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Winterbach73650, Rems-Murr-Kreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabeportal-bw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 8 Monatenan Gemeindeverwaltung Winterbach
- Teilnahmeanträge bis 09:45 Uhrvor 8 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das seither bestehende sog. "Alte Schulhaus", Kaiserstr. 18 in Winterbach-Manolzweiler wird bis Ende Mai 2026 abgebrochen sein. Alle in diesem Bestandsgebäude seither vorhandenen Nutzungen sollen im geplanten Neubau des Bürgerhauses auch wieder unter-kommen. Diese sind: (1) Feuerwehrgerätehaus mit 1 Fahrzeugbox mit den dazugehörigen Umkleidebereichen im EG. und den dazugehörigen Abstellräumen im OG. (2) Bürgersaal (Grundfläche 83,5 m2 für 48 Personen bei Tischbestuhlung) mit dazugehöriger Teeküche für Ortsteilversammlungen, Infoveranstaltungen, Gottesdienste, Gymnastikkurse, etc. und auch mietbar zur privaten Nutzung für Familien- und Geburtstagsfeiern. (3) Kursraum (Grundfläche 26 m2) z.B. für Malkurse und als Besprechungsraum, auch für die Feuerwehr. (4) Öffentliches Bücherregal. (5) Im Außenbereich des Gebäudes soll zusammen mit den Außenanlagen (Kfz-Stellplätze, Fahrradabstellanlage etc.) wieder ein öffentlicher Kinderspielplatz angelegt werden. Die Baugenehmigung für den Neubau des Bürgerhauses Manolzweiler wurde vom Land-ratsamt Rems-Murr-Kreis am 02.12.2025 erteilt. Dieser Baugenehmigung liegt die Planung des Arch.Büros archifaktur Julian Bärlin, Winterbach, zugrunde. Der Gemeinderat der Gemeinde Winterbach hat in seiner Sitzung vom 04.11.2025 den Baubeschluss für den Neubau des Bürgerhauses gefasst und die Kostenberechnung von Brutto 2.768.300 EUR genehmigt.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von - Fachplanerleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1 bis 3 (Abwasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anla-gen) nach § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 für die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 (Los 4).
Die Planungsleistungen sollen gleich im Anschluss an die Beauftragung erfolgen. Der Gemeinderat wird in seiner Sitzung im April 2026 gemäß der Hauptsatzung über die Vergabeentscheidung entscheiden. Somit erfolgt die Beauftragung voraussichtlich Ende April/Anfang Mai 2026. Die Vergabe der Bauleistungen erfolgt im Anschluss an die Durchführung der Planungsleistungen in Einzelgewerken. Der Beginn der baulichen Umsetzung wird schnellstmöglich (Sommer/Herbst 2026) angestrebt, damit das Bürgerhaus Ende 2027 bezugsfertig ist. Die Gemeinde Winterbach geht nach derzeitiger Planung von anrechenbaren Herstellkosten von insgesamt rund EUR 2,76 Mio. brutto (KG 200 bis 700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Technische Gebäudeausrüstung HLS werden bislang anrechenbare Herstellkosten von ca. 291.500,00 EUR brutto angenommen. Übergeordnetes Ziel des Projekts ist die kostenbewusste, funktionale und wirtschaftliche Realisierung des Bauvorhabens unter Beachtung des vom Gemeinderat beschlossenen Kostenrahmens. Für die Maßnahme stehen der Gemeinde Winterbach Fördergelder zur Verfügung. Aus diesem Grund ist die Sicherstellung einer fristgerechten Fertigstellung sowohl der Planungsleistungen als auch der Bauausführung zu gewährleisten.
Beschreibung des Loses
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von - Fachplanerleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1 bis 3 (Abwasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anla-gen) nach § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 für die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 (Los 4).
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Die Gemeinde Winterbach wird in weiteren - separaten und zeitgleichen - Vergabeverfahren zudem folgende weitere Planungsdisziplien europaweit ausschreiben: - Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10.1 für die Leistungsphasen 5 bis 8, optional auch Leistungsphase 9 (Los 1). - Fachplanerleistungen Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14 für die Leistungsphasen 1 bis 6 (Los 2). - Fachplanerleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 4, 5 und 8 (Elektro) (Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechische Anlage) nach § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15.1 für die Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bis 9 (Los 3).
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung11 von 11 angegeben
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Allgemeiner Jahresumsatz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme in Hö … ganz lesenkürzer
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 1 Mio. EUR oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen. Ich / Wir erklären, das eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 1 Mio.. EUR besteht bzw. dass wir eine solche Versicherung im Auftragsfalle abschließen werden. Hinweise der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Aktueller Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestreferenz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat insgesamt 3 Referenzen einzureichen. Eine Mindestreferenz und 2 Auswahlreferenzen. Im Rahmen der Eignungsprüfung ist folgende Mindestreferenz nachzuweisen: - Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Fachplanungs … ganz lesenkürzer
Mindestreferenz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat insgesamt 3 Referenzen einzureichen. Eine Mindestreferenz und 2 Auswahlreferenzen. Im Rahmen der Eignungsprüfung ist folgende Mindestreferenz nachzuweisen: - Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 1 bis 3 (Abwasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen) nach § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 für einen Neubau, Umbau oder eine Erweiterung eines kommunalen Nichtwohngebäudes mit vergleichbarer funktionaler Komplexität. Die Vergleichbarkeit bezieht sich insbesondere auf Art, Nutzung und funktionale Anforderungen des Gebäudes. Vergleichbare Gebäude sind insbesondere Gebäude mit öffentlicher Nutzung, wie z. B. Bürgerhäuser, Versammlungsstätten, Rathäuser, Feuerwehrhäuser, Rettungswachen oder vergleichbare kommunale Hochbauten. Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten zehn Jahren (frühestens 1. Januar 2015) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein. Hinweise: Die geforderte Mindestreferenz sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Eine Referenz kann gleichzeitig zur Erfüllung der Mindestreferenz sowie als Auswahlreferenz herangezogen werden, sofern sie die jeweiligen Anforderungen vollständig erfüllt. Insgesamt sind drei Referenzen zu benennen. Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten: ? Projektbezeichnung, ? Bauherr/Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, ? Beschreibung inkl. Bilder, ? Angaben und Leistungsumfang (Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI), ? Herstellkosten in EUR brutto, ? Zeitraum der Planungsleistungen, ? Zeitpunkt Inbetriebnahme, ? Angabe Gebäudeart Die Vorlage von mehr als insgesamt 3 Referenzen ist nicht erwünscht.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Auswahlreferenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Auswahl der Bewerber Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten (verbindlichen) Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird … ganz lesenkürzer
Auswahlreferenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Auswahl der Bewerber Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten (verbindlichen) Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei und maximal sieben grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der drei Referenzen der EU-Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Die weiteren zwei Auswahlreferenzen müssen folgende Kriterien erfüllen, damit diese zur Bewertung zugelassen werden: - Referenz über die Erbringung von Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 1 bis 3 (Abwasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen) nach § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 für einen Neubau, Umbau oder eine Erweiterung eines öffentlichen, kommunalen Nichtwohngebäudes. Als vergleichbare Referenzprojekte gelten insbesondere Bürgerhäuser, Versammlungsstätten, Dorfgemeinschaftshäuser, Rathäuser, Feuerwehrhäuser, Rettungswachen oder vergleichbare kommunale Hochbauten. Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten zehn Jahren (frühestens 1. Januar 2015) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein. Referenzprojekte aus dem privaten oder gewerblichen Hochbau werden bei der Bewertung der Auswahlreferenzen nicht berücksichtigt. Bitte reichen Sie insgesamt nicht mehr als 3 Referenzen ein. Bei der Bewertung der Auswahlreferenzen können maximal 18 Punkte erzielt werden (jeweils 9 Punkte). Die Bewertung der Auswahlreferenzen erfolgt jeweils getrennt wie folgt: Kriterium "Zeitpunkt der Planungsleistungen" Leistungserbringung nach dem 01.01.2015 bis 31.12.2017 1 Punkt; Leistungserbringung nach dem 01.01.2018 bis zum 31.12.2022 2 Punkte; Leistungserbringung nach dem 01.01.2023 3 Punkte; Kriterium "anrechenbare Herstellkosten" (KG 410 - 430) bis 200.000 EUR brutto 1 Punkt; über 200.000 EUR brutto 3 Punkte; Kriterium "Gebäudeart" Neubau/Umbau/Erweiterung eines Hochbaus ("Nichtwohngebäude"), z. B. Verwaltungsgebäude ohne Publikumsverkehr, Schul- oder Funktionsgebäude) 1 Punkt; Neubau/Umbau/Erweiterung eines öffentlichen Gebäudes mit einzelner Hauptnutzung (z. B. Schule mit Sporthalle, Verwaltungsgebäude mit Aula, Sporthalle, Kindergarten) 2 Punkte; Neubau/Umbau/Erweiterung eines kommunalen Mehrzweck- oder Versammlungsgebäudes mit integrierter Feuerwehr oder vergleichbarer sicherheitsrelevanter Nutzung oder mit mehreren funktional unterschiedlichen Nutzungen in einem Gebäude (z. B. Bürgerhaus, Dorfgemeinschaftshaus mit Feuerwehr, Rettungswache mit öffentlichen Bereichen) 3 Punkte; Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter über-schritten wird, entscheidet das Los.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Nachweis der Eignungsanforderungen - Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen - Zum Nachweis der Eignungsanforderungen ist das ausgefüllte Teilnahmeformular inklusive der dort aufgeführten Anlagen oder eine entsprechend der Vorgaben ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen. D … ganz lesenkürzer
Nachweis der Eignungsanforderungen - Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen - Zum Nachweis der Eignungsanforderungen ist das ausgefüllte Teilnahmeformular inklusive der dort aufgeführten Anlagen oder eine entsprechend der Vorgaben ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen. Der Bieter hat insgesamt 3 Referenzen einzureichen. Eine Mindestreferenz und 2 Auswahlreferenzen. Im Rahmen der Eignungsprüfung ist folgende Mindestreferenz nachzuweisen: - Los 1 (Objektplanung Gebäude und Innenräume) Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume für einen Neubau, Umbau oder eine Erweiterung eines kommunalen Nichtwohngebäudes mit vergleichbarer funktionaler Komplexität. Die Vergleichbarkeit bezieht sich insbesondere auf Art, Nutzung und funktionale Anforderungen des Gebäudes. Vergleichbare Gebäude sind insbesondere Gebäude mit öffentlicher Nutzung, wie z. B. Bürgerhäuser, Versammlungsstätten, Rathäuser, Feuerwehrhäuser, Rettungswachen oder vergleichbare kommunale Hochbauten. Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten zehn Jahren (frühestens 1. Januar 2015) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein. Hinweise: Die geforderte Mindestreferenz sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Eine Referenz kann gleichzeitig zur Erfüllung der Mindestreferenz sowie als Auswahlreferenz herangezogen werden, sofern sie die jeweiligen Anforderungen vollständig erfüllt. Insgesamt sind drei Referenzen zu benennen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
2 Auswahlreferenzen - Auswahl der Bewerber: Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten (verbindlichen) Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen … ganz lesenkürzer
2 Auswahlreferenzen - Auswahl der Bewerber: Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten (verbindlichen) Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei und maximal sieben grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der drei Referenzen der EU-Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Die weiteren zwei Auswahlreferenzen müssen folgende Kriterien erfüllen, damit diese zur Bewertung zugelassen werden: - Referenz über die Erbringung von Erbringung von Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 1 bis 3 (Abwasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen) nach § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 für einen Neubau, Umbau oder eine Erweiterung eines öffentlichen, kommunalen Nichtwohngebäudes. Die Vergleichbarkeit bezieht sich insbesondere auf Art, Nutzung und funktionale Anforderungen des Gebäudes. Als vergleichbare Referenzprojekte gelten insbesondere Bürgerhäuser, Versammlungsstätten, Dorfgemeinschaftshäuser, Rathäuser, Feuerwehrhäuser, Rettungswachen oder vergleichbare kommunale Hochbauten. Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten zehn Jahren (frühestens 1. Januar 2015) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein. Referenzprojekte aus dem privaten oder gewerblichen Hochbau werden bei der Bewertung der Auswahlreferenzen nicht berücksichtigt. Bitte reichen Sie insgesamt nicht mehr als 3 Referenzen ein. Bei der Bewertung der Auswahlreferenzen (2 Stück) können maximal 18 Punkte (jeweils 9 Punkte) erzielt werden. Die Bewertung der Auswahlreferenzen erfolgt jeweils getrennt wie folgt: Kriterium "Zeitpunkt der Planungsleistungen" Leistungserbringung nach dem 01.01.2015 bis 31.12.2017 1 Punkt: Leistungserbringung nach dem 01.01.2018 bis zum 31.12.2022 2 Punkte: Leistungserbringung nach dem 01.01.2023 3 Punkte; Kriterium "anrechenbare Herstellkosten" (KG 410 - 430) bis 200.000 EUR brutto 1 Punkt; über 200.000 EUR brutto 3 Punkte; Kriterium "Gebäudeart" Neubau/Umbau/Erweiterung eines Hochbaus ("Nichtwohngebäude"), z. B. Verwaltungsgebäude ohne Publikumsverkehr, Schul- oder Funktionsgebäude) 1 Punkt; Neubau/Umbau/Erweiterung eines öffentlichen Gebäudes mit einzelner Hauptnutzung (z. B. Schule mit Sporthalle, Verwaltungsgebäude mit Aula, Sporthalle, Kindergarten) 2 Punkte; Neubau/Umbau/Erweiterung eines kommunalen Mehrzweck- oder Versammlungsgebäudes mit integrierter Feuerwehr oder vergleichbarer sicherheitsrelevanter Nutzung oder mit mehreren funktional unterschiedlichen Nutzungen in einem Gebäude (z. B. Bürgerhaus, Dorfgemeinschaftshaus mit Feuerwehr, Rettungswache mit öffentlichen Bereichen) 3 Punkte; Zur Klarstellung: Schulgebäude, reine Sporthallen oder Verwaltungsgebäude gelten nur dann als teilweise vergleichbar, wenn sie öffentlich genutzt werden und versammlungs-stättenrelevante Anforderungen zu berücksichtigen waren. Sie erreichen jedoch nicht die Vergleichbarkeit eines kommunalen Mehrzweckgebäudes mit integrierter Feuerwehrnutzung. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorges …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 7 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabeportal-bw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeins … ganz lesenkürzer
Leistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:freelance# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44YTU3BSS6M# Das Verhandlungsverfahren wird in zwei Phasen durchgeführt: Phase 1 - Teilnahmewettbewerb: Interessierte Unternehmen sind in der derzeit stattfindenden Phase 1 zur Beteiligung am Teilnahmewettbewerb aufgefordert. Auf der Grundlage der im Bewerbermemorandum un … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44YTU3BSS6M# Das Verhandlungsverfahren wird in zwei Phasen durchgeführt: Phase 1 - Teilnahmewettbewerb: Interessierte Unternehmen sind in der derzeit stattfindenden Phase 1 zur Beteiligung am Teilnahmewettbewerb aufgefordert. Auf der Grundlage der im Bewerbermemorandum unter Ziffer 4.2.2 dargestellten Vorgehensweise werden unter allen grundsätzlich geeigneten Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs mindestens 3 und maximal 7 ausgewählt, die zur Abgabe eines (verbindlichen) Angebots aufgefordert werden. Phase 2 - Angebots- und Verhandlungsphase: Die weiteren Vergabeunterlagen werden den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Abgabe eines ersten (verbindlichen) Angebots aufgeforderten Bewerbern zeitgleich zur Verfügung gestellt. Der geforderte Inhalt der Angebote ist in den Vergabeunterlagen dargestellt. Neben einem Honorarangebot umfasst dies auch ein Konzept zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung, sowie ein Personalkonzept. Die Bieter haben ihre Konzepte, das vorgesehene Team, das die ausgeschriebenen Leistungen erbringen wird, im Rahmen einer Bieterpräsentation vorzustellen. Die ersten Angebote werden auf Grundlage der Zuschlagskriterien bewertet. Auf dieser Grundlage wird ein Bieterranking erstellt. Das erste Angebot muss bereits verbindlich sein. Die Vergabestelle behält sich vor, bereits auf das erste Angebot den Zuschlag zu erteilen. Die Vergabestelle behält sich weiter vor, im Rahmen des an die erste Wertung anschließenden Verhandlungsverfahrens sukzessive weniger gut platzierte Bieter auszuscheiden, nur mit einzelnen, anhand der Wertung besser platzierten Bietern in (weitere) Verhandlungen zu treten und Endverhandlungen nur mit einem Unternehmen zu führen. Die Vergabestelle behält sich auch vor, das erste und die ggf. folgenden Verhandlungsgespräche im Rahmen einer Videokonferenz durchzuführen. Nach ggf. erfolgter Durchführung der Verhandlungen sowie Prüfung und Wertung der Angebote wird dem auf Grundlage der Zuschlagskriterien wirtschaftlichsten Angebot der Zuschlag erteilt. Die Bewertung des Angebots und die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Bewertungsmatrix: Honorar 20%, Konzept zur Herangehensweise (Projektabwicklung) 50%, Qualifikation und Personalkonzept 30%. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren über das Vergabemanagementsystem zur Verfügung gestellt werden. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind. Interessenten haben die Möglichkeit, sich für das Verfahren freizuschalten/zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden über die Veröffentlichung zusätzlicher Informationen und Unterlagen informiert. Eine Verpflichtung zur Registrierung besteht nicht. Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44YTU3BSS6M Informationen zur elektronischen Rechnung: Für eine elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) die Leitweg-ID der Gemeinde Winterbach aufweisen. Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Gemeindeverwaltung Winterbach
- Anschrift
- Marktplatz 2, 73650 Winterbach
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Drees & Sommer SE8 Zuschläge
- Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG7 Zuschläge
- Kling Consult GmbH5 Zuschläge
- Klinger und Partner Ingenieurbüro für Bauwesen und Umwelttechnik GmbH5 Zuschläge
- Zeeb + Frisch GmbH5 Zuschläge
- FC-Gruppe4 Zuschläge
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- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.03.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bd817d33-d8a8-4e29-a2bf-6d6ad8225e90.