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EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Tragwerkplanung für den Neubau einer 3-fach Sporthalle ohne Tribüne

Kreisstadt Steinfurt · Steinfurt, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 54 22 280_Gveröffentlicht 28.11.2023erstmals 28.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1039 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
23 Monate03.02.2024 – 31.12.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 35 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 34 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 34 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 33 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Kreisstadt Steinfurt beabsichtigt eine 3-fach Sporthalle für den Schulbetrieb des Gymnasiums Arnoldinum sowie für ansässige Sportvereine zu errichten. Zu diesem Zweck soll ein geeignetes Büro beauftragt werden, welches nun kurzfristig eine statische Berechnung erstellt. Die neue Sporthalle soll als freistehendes Gebäude auf dem Grundstück an der Erpostraße, nahe der Gymnasiums Arnoldinum entstehen und für den Schulbetrieb sowie für Sportvereine als Sportstätte zur Verfügung stehen. Sie soll nicht für öffentliche Veranstaltungen genutzt werden und ist daher ohne Tribüne auszuführen. Die neue Sporthalle soll eine Grundfläche von ca. 43m x 46,20m erhalten und soll als massive Konstruktion und in energieeffizienter Bauweise ausgeführt werden. Als normative Grundlage für die Planung von Sporthallen ist die DIN 18032 „Sporthallen – Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung“ gegeben.

Beschreibung des Loses

Die Kreisstadt Steinfurt beabsichtigt eine 3-fach Sporthalle für den Schulbetrieb des Gymna-siums Arnoldinum sowie für ansässige Sportvereine zu errichten. Zu diesem Zweck soll ein geeignetes Büro beauftragt werden, welches nun kurzfristig eine statische Berechnung erstellt. Beschafft werden soll folgendes: Tragwerksplanung für Gebäude und Innenräume gemäß § 51 HOAI 2021, Leistungsphase 2 - 6

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Kosten
Höhe des angebotenen HonorarsUnter diesem Kriterium wird das vom Bieter im Angebot angegebene Gesamthonorar (Honorarsumme der jeweiligen Teilleistungstabelle sowie das im Angebotsformular eingetragene Pauschalhonorar für 10 Stunden) gewertet. Dabei wird der Endbetrag für die vier Qualifikationsstufen zusammengerechnet. Grundlage der Bewertung ist dabei das Netto-Gesamthonorar (ohne MwSt.) abzüglich Rabatt und Skonto bei 21 Tagen Zahlungsfrist. Die Punktzahl wird kaufmännisch mit zwei Kommastellen gerundet. Das niedrigste Netto-Gesamthonorar erhält 10 Punkte. Im Verhältnis zu diesem Preis wer-den die höheren Preise linear abgestuft. Dazu wird der niedrigste Preis durch den Preis des jeweiligen Bieters dividiert und anschließend wird der Quotient (das Ergebnis) mit 10 multipliziert. Höchstpunktwert: 10 Gewichtung: 50%
Qualität
Qualifikation und Organisation des IngenieurbürosDie Angaben sind im Formular 9 der einzureichenden Unterlagen zu machen. Fragen Gibt es ein Projektteam? ja: 1 Punkt Ist das Projektteam nach Auftragsvergabe sofort verfügbar? ja: 1 Punkt Ist eine Vertretung bei vorübergehenden Ausfall für den/die Tragwerksplaner/in bzw. den/die Konstrukteur/in gesichert? ja: 1 Punkt Wird bei Ausfällen des Personals für gleichwertigen Ersatz ge-sorgt? ja: 1 Punkt Kann Ihr Projektteam bei Abweichungen vom Bauzeitenplan kurzfristige Gegenmaßnahmen einleiten? ja: 1 Punkt Wird bei der Erstellung der Statik neben der Einhaltung der ge-setzlichen Vorgaben auch die möglichst kostengünstigste Kon-struktion bei der Ausführung berücksichtigt? ja: 1 Punkt Bilden sich Ihre technischen Mitarbeiter auf anerkannten Seminaren der Ingenieurkammer regelmäßig fort? ja: 1 Punkt Hat Ihr Ingenieurbüro min. 6 technische Mitarbeiter? ja: 1 Punkt Höchstpunktwert: 8 Gewichtung: 25%
Qualität
Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des KernprojektteamsAlle Unterkriterien zu diesem Kriterium werden separat bewertet. Die Angaben sind im Formular 10 der einzureichenden Unterlagen zu machen. Zusammensetzung / Größe des Kernprojektteams Es wird davon ausgegangen, dass sich das Kernprojektteam aus mindestens zwei Personen zusammensetzt; Tragwerkplaner (Projektleiter) und Konstrukteur. Das Kernprojektteam zeichnet sich dadurch aus, dass die Mitglieder dem Auftraggeber als Ansprechpersonen über die gesamte Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Es werden konkret zwei Mitglieder des Kernprojektteams benannt: 2 Punkte Es wird konkret ein Mitglied für das Kernprojektteam benannt: 1 Punkt Es wird kein Mitglied für das Kernprojektteam benannt: 0 Punkte Berufsqualifikation Die als Zuschlagskriterium vorgesehenen Berufsqualifikationen des Kernprojektteams wer-den wie folgt bewertet: • Berufsqualifikation des/der Tragwerkplaner/in bzw. Konstrukteur/in (max. 2 Punkte) o je Ingenieur/in einer einschlägigen Fachrichtung: 1 Punkt o je Techniker/in einer einschlägigen Fachrichtung: 0,5 Punkte o je Bauzeichner/in einer einschlägigen Fachrichtung: 0,25 Punkte o sonstige Berufsqualifikation: 0 Punkte Einschlägige Fachrichtung bezeichnet dabei Architektur bzw. Bauingenieur. Bewertung der Berufsjahre Es wird jeweils die Anzahl voller Berufsjahre mit der jeweils maßgeblichen Berufsqualifikation berücksichtigt. Maßgebliche Berufsqualifikation ist dabei • für den/die Tragwerkplaner/in die Berufsqualifikation als Ingenieur/in oder Techniker/ einer einschlägigen Fachrichtung; • für den/die Konstrukteur/in die Berufsqualifikation als Ingenieur/in, Techniker/in oder Bauzeichner/in einer einschlägigen Fachrichtung. Bei den jeweiligen Unterkriterien werden folgende Punktwerte vergeben (maximal 3 Punkte): Anzahl Berufsjahre Weniger als 3 volle Jahre Punktwert Tragwerkplaner/in 0 Punkte Punktwert Konstrukteur/in 0 Punkte 3 volle Jahre Punktwert Tragwerkplaner/in 0,25 Punkte Punktwert Konstrukteur/in 0,25 Punkte 4 volle Jahre Punktwert Tragwerkplaner/in 0,5 Punkte 0,5 Punkte 5 volle Jahre Punktwert Tragwerkplaner/in 0,75 Punkte Punktwert Konstrukteur/in 0,75 Punkte 6 volle Jahre Punktwert Tragwerkplaner/in 0,9 Punkte Punktwert Konstrukteur/in 0,9 Punkte 7 volle Jahre Punktwert Tragwerkplaner/in 1,05 Punkte Punktwert Konstrukteur/in 1,05 Punkte 8 volle Jahre Punktwert Tragwerkplaner/in 1,2 Punkte Punktwert Konstrukteur/in 1,2 Punkte 9 volle Jahre Punktwert Tragwerkplaner/in 1,35 Punkte Punktwert Konstrukteur/in 1,35 Punkte 10 oder mehr volle Jahre Punktwert Tragwerkplaner/in 1,5 Punkte Punktwert Konstrukteur/in 1,5 Punkte Bewertung der persönlichen Referenzen des Kernprojektteams Die persönlichen Referenzen der Mitglieder des Kernprojektteams werden wie folgt bewertet: • Persönliche Referenzen des/der Tragwerkplaner/in bzw. Konstrukteur/in 0,5 Punkte je persönlicher Referenz, die alle folgenden Merkmale erfüllt, in Summe max. 3 Punkte: o Gegenstand der Referenz ist eine Sporthalle, o Projektleitung oder verantwortliche Planung mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 6 bzgl. der Referenzen des/der Tragwerkplaner/in bzw. verantwortliche Bearbeitung der Leistungsphase 3 bis 6 (Bauzeichnungen) bei der Tragwerkplanung bzgl. der Referenzen des/der Konstrukteur/in o das Gebäude entsprach mindestens der Honorarzone III gemäß HOAI; o das Vorhaben betraf den Neubau einer Sporthalle; o die Summe der anrechenbaren Kosten gem. HOAI betrug bei der Kostengruppe 300 gem. DIN 276 mindestens 2.000.000 Euro (o. MwSt.); o die genannten Gebäude sind fertiggestellt und wurden auch bereits in Benutzung genommen. Es werden maximal drei persönliche Referenzen je Projektleiter/in bzw. je Konstrukteur/in bewertet. Höchstpunktwert: 10 Gewichtung: 25%

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Ausgefülltes Referenzformular über die Erbringung von Planungsleistungen der Tragwerksplanung i.S.d. § 51 HOAI für mindestens 3 Aufträge im Bereich der Errichtung von Sporthallen oder Gebäuden einer vergleichbaren Komplexität in den letzten 6 Jahren. Der vorgenannte Zeitraum bestimmt sich dem Datum … ganz lesenAusgefülltes Referenzformular über die Erbringung von Planungsleistungen der Tragwerksplanung i.S.d. § 51 HOAI für mindestens 3 Aufträge im Bereich der Errichtung von Sporthallen oder Gebäuden einer vergleichbaren Komplexität in den letzten 6 Jahren. Der vorgenannte Zeitraum bestimmt sich dem Datum der letzten Rechnungsstellung im jeweiligen Verfahren einerseits und dem Abgabeschluss für die Angebote für dieses Verfahren andererseits. Die genannten Gebäude sind fertiggestellt und wurden auch bereits in Benutzung genommen. Es handelt sich um ein Gebäude vergleichbarer Komplexität, wenn es sich um Schwimmbäder, Lagerhallen, Schulgebäude, Verwaltungsbauten, Labore, Krankenhäuser, Theater sowie Konzerthallen handelt. Hiervon muss mindestens eine Referenz die Errichtung einer Sporthalle umfassen.
Kriterium
Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 1.500.000 € für Sach- und über 3.000.000 € für Personenschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird
Kriterium
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
Kriterium
Eigenerklärung MiLoG
Kriterium
Eigenerklärung Sanktionen Russische Föderation
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
03.02.2024
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
03.01.2024, 11:00 Uhr. Es sind keine Bieter zugelassen
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreiche … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
Hinweis
Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.subreport.de/ unter https://www.subreport.de/E88422256 herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-Mail-Adresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeu … ganz lesenDie Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.subreport.de/ unter https://www.subreport.de/E88422256 herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-Mail-Adresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bieter, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass der Auftraggeber auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bieter nicht mehr erfolgen kann. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle, Montag -Donnerstag von 8.00 - 15.30 Uhr, Freitag 8.00 - 11.30 Uhr, schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden. Aufwendungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen (stufenweise Beauftragung). Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie abruft. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungspha-sen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Fes …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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1.414vergebene Aufträge
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197.105 €Zuschlagswert im Median
69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

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  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 02.01.2024 auf 03.01.2024 verschoben
  2. BekanntmachungFrist 02.01.2024

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