EU-weite Ausschreibung von Architektenleistungen für die zweigeschossige Erweiterung der Grundschule Heinrich Neuy
Kreisstadt Steinfurt · Steinfurt, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 54 22 280_Gveröffentlicht 28.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 23 Monate
- 03.02.2024 – 31.12.2025
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
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- Fachplanung Neugestaltung Dauerausstellung BBMK (Förderkennzeichen EFRE-20300163)Besucher-Bergwerk und Museum Kleinenbremen gGmbH über Kreis Minden-Lübbecke · MindenFrist 09.11.2026
Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1 €
- Laufzeit
- 23 Monate03.02.2024 – 31.12.2025
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Steinfurt48565, Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 34 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 34 Monaten
- Bindefrist endetvor 33 Monaten1 Monat ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 33 MonatenLaufzeit bis 31.12.2025
- Heute
Beschreibung
Die Kreisstadt Steinfurt beabsichtigt die Erweiterung der städtischen Gemeinschaftsgrund-schule Heinrich-Neuy-Schule. Das derzeitige Raumangebot der bestehenden Grundschule deckt den Raumbedarf nicht vollständig. Zur Übernahme der erforderlichen Architektenleistun-gen sucht die Kreisstadt Steinfurt nun einen geeigneten Auftragnehmer.
Beschreibung des Loses
Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 9 im Zusammenhang mit der zweigeschossigen Erweiterung der Grundschule Heinrich-Neuy-Schule.
Gegenstand nach CPV
- 71221000Dienstleistungen von Architekturbüros bei GebäudenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Kosten
- Höhe des angebotenen HonorarsUnter diesem Kriterium wird das vom Bieter im Angebot angegebene Gesamthonorar (Honorarsumme der jeweiligen Teilleistungstabelle sowie das im Angebotsformular eingetragene Pauschalhonorar für 10 Stunden) gewertet. Dabei wird der Endbetrag für die vier Qualifikationsstufen zusammengerechnet. Grundlage der Bewertung ist dabei das Netto-Gesamthonorar (ohne MwSt.) abzüglich Rabatt und Skonto bei 14 Tagen Zahlungsfrist. Die Punktzahl wird kaufmännisch mit zwei Kommastellen gerundet. Das niedrigste Netto-Gesamthonorar erhält 10 Punkte. Im Verhältnis zu diesem Preis wer-den die höheren Preise linear abgestuft. Dazu wird der niedrigste Preis durch den Preis des jeweiligen Bieters dividiert und wird der Quotient (das Ergebnis) mit 10 multipliziert. Höchstpunktwert: 10 Gewichtung: 50%
- Qualität
- Qualifikation und Organisation des IngenieurbürosDie Angaben sind im Formular 9 der einzureichenden Unterlagen zu machen. Die Einzelheiten der Bewertung sind im Folgenden näher erläutert. Gibt es ein Projektteam? ja 1 Punkt Ist das Projektteam nach Auftragsvergabe sofort verfügbar? ja 1 Punkt Ist eine Vertretung bei vorübergehenden Ausfall für den/die Projektleiter/in bzw. den/die Fachbauleiter/in gesichert? ja 1 Punkt Wird bei Ausfällen des Personals für gleichwertigen Ersatz gesorgt? ja 1 Punkt Kann Ihr Projektteam bei Abweichungen vom Bauzeitenplan kurzfristige Gegenmaßnahmen einleiten? ja 1 Punkt Hat sich Ihr Büro in den letzten 5 Jahren bei einem Planungs-wettbewerb für Schulen durchgesetzt? ja 1 Punkt Bilden sich Ihre technischen Mitarbeiter auf anerkannten Semi-naren der Architektenkammer regelmäßig fort? ja 1 Punkt Hat Ihr Ingenieurbüro min. 6 technische Mitarbeiter? ja 1 Punkt Höchstpunktwert: 8 Gewichtung: 25%
- Qualität
- Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des KernprojektteamsAlle Unterkriterien zu diesem Kriterium werden separat bewertet. Die Angaben sind im For-mular 10 der einzureichenden Unterlagen zu machen. Die Einzelheiten der Bewertung sind im Folgenden näher erläutert. Zusammensetzung / Größe des Kernprojektteams Es wird davon ausgegangen, dass sich das Kernprojektteam aus mindestens zwei Personen zusammensetzt; Projektleiter und Fachbauleiter. Das Kernprojektteam zeichnet sich dadurch aus, dass die Mitglieder dem Auftraggeber als Ansprechpersonen über die gesamte Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Es werden konkret zwei Mitglieder des Kernprojektteams benannt: 2 Punkte Es wird konkret ein Mitglied für das Kernprojektteam benannt: 1 Punkt Es wird kein Mitglied für das Kernprojektteam benannt: 0 Punkte Berufsqualifikation Die als Zuschlagskriterium vorgesehenen Berufsqualifikationen des Kernprojektteams wer-den wie folgt bewertet: • Berufsqualifikation des/der Projektleiter/in bzw. Fachbauleiter/in (max. 2 Punkte) o je Architekt / Ingenieur/in einer einschlägigen Fachrichtung: 1 Punkt o je Techniker/in einer einschlägigen Fachrichtung: 0,5 Punkte o sonstige Berufsqualifikation: 0 Punkte Einschlägige Fachrichtung bezeichnet dabei Architektur bzw. Bauingenieur. Bewertung der Berufsjahre Es wird jeweils die Anzahl voller Berufsjahre mit der jeweils maßgeblichen Berufsqualifikation berücksichtigt. Maßgebliche Berufsqualifikation ist dabei für den/die Projektleiter/in die Berufsqualifikation als Architekt/in bzw. Ingenieur/in oder Techniker/ einer einschlägigen Fachrichtung; • für den/die Fachbauleiter/in die Berufsqualifikation als Architekt/in bzw. Ingenieur/in, Techniker/in einer einschlägigen Fachrichtung. Bei den jeweiligen Unterkriterien werden folgende Punktwerte vergeben (maximal 3 Punkte): Anzahl Berufsjahre Weniger als 3 volle Jahre Punktwert Projektleiter 0 Punkte Punktwert Fachbauleiter 0 Punkte 3 volle Jahre Punktwert Projektleiter 0,25 Punkte Punktwert Fachbauleiter 0,25 Punkte 4 volle Jahre Punktwert Projektleiter 0,5 Punkte Punktwert Fachbauleiter 0,5 Punkte 5 volle Jahre Punktwert Projektleiter 0,75 Punkte Punktwert Fachbauleiter 0,75 Punkte 6 volle Jahre Punktwert Projektleiter 0,9 Punkte Punktwert Fachbauleiter 0,9 Punkte 7 volle Jahre Punktwert Projektleiter 1,05 Punkte Punktwert Fachbauleiter 1,05 Punkte 8 volle Jahre Punktwert Projektleiter 1,2 Punkte Punktwert Fachbauleiter 1,2 Punkte 9 volle Jahre Punktwert Projektleiter 1,35 Punkte Punktwert Fachbauleiter 1,35 Punkte 10 oder mehr volle Jahre Punktwert Projektleiter 1,5 Punkte Punktwert Fachbauleiter 1,5 Punkte Höchstpunktwert: 10 Gewichtung: 25%
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
Ausgefülltes Referenzformular über die Erbringung von Planungsleistungen der Objektplanung i.S.d. § 34 ff. HOAI für mindestens 3 Aufträge im Bereich der Errichtung, Erweiterung oder des Umbaus von Schulen oder Gebäuden einer vergleichbaren Komplexität in den letzten 6 Jahren. Der vorgenannte Zeitrau … ganz lesenkürzer
Ausgefülltes Referenzformular über die Erbringung von Planungsleistungen der Objektplanung i.S.d. § 34 ff. HOAI für mindestens 3 Aufträge im Bereich der Errichtung, Erweiterung oder des Umbaus von Schulen oder Gebäuden einer vergleichbaren Komplexität in den letzten 6 Jahren. Der vorgenannte Zeitraum bestimmt sich dem Datum der letzten Rechnungsstellung im jeweiligen Verfahren einerseits und dem Abgabeschluss für die Angebote für dieses Verfahren andererseits. Die genannten Gebäude sind fertiggestellt und wurden auch bereits in Benutzung genommen. Es handelt sich um ein Gebäude vergleichbarer Komplexität, wenn es sich um ein öffentliches Gebäude handelt, welches dem Publikumsverkehr zugänglich ist und der zeitweisen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen dient. Hiervon muss mindestens eine Referenz die Errichtung, Erweiterung oder Umbau einer Schule umfassen.- Kriterium
- Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 1.500.000 € für Sach- und über 3.000.000 € für Personenschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird
- Kriterium
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Kriterium
- Eigenerklärung MiLoG
- Kriterium
- Eigenerklärung Sanktionen Russische Föderation
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 03.02.2024
- Vertragsende
- 31.12.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 1 Monat
- Angebotsöffnung
- 02.01.2024, 11:00 Uhr. Es sind keine Bieter zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
- Hinweis
Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.subreport.de/ unter https://www.subreport.de/E51628449 herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-Mail-Adresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeu … ganz lesenkürzer
Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.subreport.de/ unter https://www.subreport.de/E51628449 herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-Mail-Adresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben werden. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle, Montag -Donnerstag von 8.00 - 15.30 Uhr, Freitag 8.00 - 11.30 Uhr, schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden. Aufwendungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt Referenzen Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Referenzen im Rahmen der Aufklärung zu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung ist vom Bieter entweder der Name und die E-Mailadresse oder aber eine entsprechende Bestätigung des Referenzgebers zu jeder geforderten Referenzen mit den geforderten Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen. Das beigefügte Formblatt hierzu ist zu verwenden. Die Frist für Nachreichungen und Aufklärungen beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber und endet mit Ablauf der vom Auftraggeber gesetzten Frist. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der nachgeforderten Unterlagen beim Auftraggeber maßgeblich. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich. Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes Näh …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Emsdettener Straße 40, 48565 Steinfurt
- Website
- steinfurt.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH6 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH6 Zuschläge
- Beyss Architekten GmbH5 Zuschläge
- DB Engineering & Consulting GmbH5 Zuschläge
- Enertec Ingenieurgesellschaft mbH5 Zuschläge
- PDA Architekten Ingenieure GmbH & Co. KG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bcebd076-530f-41d9-a883-8082e4cdcdc7.