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vergebenEU-weitLieferleistungen

EU-weite Ausschreibung eines Abfallsammelfahrzeugs mit Pressverdichtungsaufbau für die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb

HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb · Hagen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen E99666965-1veröffentlicht 14.11.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 777 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hagen58089, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung eines kompletten Abfallsammelfahrzeugs mit Pressverdichtungsaufbau (inkl. Lifter). Die zu erbringenden Leistungen bestehen aus der Lieferung eines Fahrgestells (Los 1), eines Pressverdichtungsaufbaus (Los 2) und eines Lifters (Schüttung) (Los 3). Hierbei ist der Aufbau vom Auftragnehmer des Loses 2 auf das Fahrgestell zu montieren und zusammen mit dem zu liefernden Lifter (Schüttung) zu einem Komplettfahrzeug zusammenzubauen.

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Lieferung eines Fahrgestells für das Abfallsammelfahrzeug ab dem 01.02.2025 bis spätestens bis zum 30.06.2025 (an den Auftragnehmer des Loses 2)

Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende (Neben-)Leistungen: • Zulieferung des Fahrgestells durch den Auftragnehmer an einen Standort des Auftragnehmers des Loses 2 in Deutschland, • Bereitstellung der losspezifischen technischen Unterlagen, • Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile für mindestens 10 Jahre

––
2
Lieferung eines Pressverdichtungsaufbaus, inkl. Rückfahr-Assistenzsystem für das Abfallsammelfahrzeug sowie Komplettmontage des Fahrzeugs und Auslieferung spätestens sechs Monate nach Lieferung des Fahrgestells (durch den Auftragnehmer des Loses 1) und spätestens bis 31.12.2025 an den Auftraggeber

Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende (Neben-)Leistungen: • Abnahme (stellvertretend für den Auftraggeber) und Zwischenlagerung des zugelieferten Fahrgestells • Abnahme (stellvertretend für den Auftraggeber) und Zwischenlagerung des Lifters • Lieferung und Montage des Pressverdichtungsaufbaus • Komplettmontage des Fahrzeugs, Zulassung nach StVZO • Übergabe der Komplettfahrzeugs • Bereitstellung der losspezifischen technischen Unterlagen • Einweisung/Schulung des Bedienpersonals des Auftraggebers am Standort des Auftraggebers • Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile für mindestens 10 Jahre • Durchführung der jährlichen UVV Prüfungen für 3 Jahre (Option mit Wertung) Die Komplettfahrzeuge sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch sechs Monate nach Lieferung der Fahrgestelle (durch den AN des Loses 1) und spätestens bis 31.12.2025 durch den Auftragnehmer zu liefern.

––
3
Lieferung eines Lifters (Schüttung) für das Abfallsammelfahrzeug auf Anforderung, frühestens jedoch ab dem 01.05.2025 bis spätestens drei Monate nach Lieferung der Fahrgestelle (durch den Auftragnehmer von Los 1) und spätestens zum 30.09.2025 (an den Auftragnehmer des Loses 2)

• Zulieferung des Lifters durch den Auftragnehmer an den Standort des Auftragnehmers des Loses 2 in Deutschland • Bereitstellung der losspezifischen technischen Unterlagen • Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile für mindestens 10 Jahre

––

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Der Bieter mit dem geringsten Kraftstoffverbrauch erhält einen Wertungsbonus von 2500 EUR. Bieter mit einem Kraftstoffverbrauch von bis zu 10 % oberhalb des Bestbieters erhalten einen Wertungsbonus von 1250 EUR. Bieter mit einem Kraftstoffverbrach von mehr als 10 % oberhalb des Bestbieters erhalten keinen Wertungsbonus. Der Bieter mit den geringsten NOx-Emissionen erhält einen Wertungsbonus von 2.000 EUR. Bieter mit NOx-Emissionen von bis zu 10 % oberhalb des Bestbieters erhalten einen Wertungsbonus von 1.000 EUR. Bieter mit NOx-Emissionen von mehr als 10 % oberhalb des Bestbieters erhalten keinen Wertungsbonus. Der Bieter mit dem geringsten PM-Emissionen erhält einen Wertungsbonus von 2.000 EUR. Bieter mit PM-Emissionen von bis zu 10 % oberhalb des Bestbieters erhalten einen Wertungsbonus von 1.000 EUR. Bieter mit PM-Emissionen von mehr als 10 % oberhalb des Bestbieters erhalten keinen Wertungsbonus. Angebote, die eine garantierte Servicereaktionszeit an Werktagen (Mo. – Fr.) von max. 24 Stunden nach Schadensmeldungseingang (gegenüber der vertraglichen und mindestens zu gewährleistenden Servicereaktionszeit an Werktagen von 48 Stunden nach Schadensmeldungseingang) vorsehen, erhalten einen Wertungsbonus in Höhe von 500 EUR auf den Angebotspreis für das Fahrgestell. Angebote, die eine Vertragswerkstatt (Fahrgestell) näher als 50 km zum zukünftigen Standort des Fahrzeugs in Hagen anbieten, erhalten einen Wertungsbonus in Höhe von 30 EUR je km geringerer Straßenentfernung gegenüber der max. Entfernung von 50 km auf den Angebotspreis. Angebote, die eine über die gesetzlich vorgesehene Gewährleistungsfrist/Garantie von 24 Monaten (auf alle Komponenten, ohne Selbstbeteiligung des Auftraggebers) hinausgehende Zusatzgarantie von mind. einem weiteren Jahr vorsehen, erhalten einen Wertungsbonus in Höhe von 2.000 EUR auf den Angebotspreis für das Fahrgestell. Die jeweiligen Wertungsboni werden bei der Angebotsbewertung vom jeweils ermittelten Pauschalfestpreis (netto) rechnerisch in Abzug gebracht. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit dem niedrigsten Wertungsgesamtentgelt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Optionen ohne Wertung: Zusätzlich zur obligatorischen Ausstattung des Fahrgestells können weitere Ausstattungsbestandteile/Leistungen optional angeboten werden, welche im Auftragsfall ggf. gesondert beauftragt werden.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahr … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Zusätzliche Informationen: - Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung … ganz lesenZusätzliche Informationen: - Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar. - Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren. - Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Angebote, die einen Anschluss aller Schmierstellen des Aufbaus und der Schüttung an die Zentralschmieranlage vorsehen, erhalten einen Wertungsbonus von 1.000 EUR. Angebote, die eine garantierte Servicereaktionszeit an Werktagen (Mo. – Fr.) am Tag der Schadensmeldung (bis 18:00 Uhr, bei Eingang der Meldung bis 10:00 Uhr) gegenüber der vertraglichen und mindestens zu gewährleistenden Servicereaktionszeit an Werktagen von 48 Stunden (nach Schadensmeldungseingang) vorsehen, erhalten einen Wertungsbonus in Höhe von 500 EUR auf den Angebotspreis. Angebote, die eine über die gesetzlich vorgesehene Gewährleistungsfrist/Garantie von 24 Monaten (auf alle Komponenten, ohne Selbstbeteiligung des Auftraggebers) hinausgehende Zusatzgarantie (auf alle Komponenten, ohne Selbstbeteiligung des Auftraggebers) von mind. einem weiteren Jahr vorsehen, erhalten einen Wertungsbonus in Höhe von 2.000 EUR auf den Angebotspreis für den Pressplattenaufbau. Die jeweiligen Wertungsboni werden bei der Angebotsbewertung vom jeweils ermittelten Pauschalfestpreis (netto) rechnerisch in Abzug gebracht. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit dem niedrigsten Wertungsgesamtentgelt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Optionen ohne Wertung: Zusätzlich zur obligatorischen Ausstattung des Aufbaus können weitere Ausstattungsbestandteile/Leistungen optional angeboten werden, welche im Auftragsfall ggf. gesondert beauftragt werden. Option mit Wertung: UVV-Prüfung in den ersten drei Betriebsjahren. Die Option ist von den Bietern zwingend anzubieten und wird bei der preislichen Auswertung berücksichtigt.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, s … ganz lesenStatthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Zusätzliche Informationen: - Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung … ganz lesenZusätzliche Informationen: - Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar. - Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren. - Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Bieter mit einer Schüttzeit kleiner als (<) 8 Sekunden pro Entleerungszyklus für einen MGB 240 l erhalten einen Wertungsbonus in Höhe von je 500 EUR. Angebote, die eine garantierte Servicereaktionszeit an Werktagen (Mo. – Fr.) am Tag der Schadensmeldung (bis 18:00 Uhr, bei Eingang der Meldung bis 10:00 Uhr) gegenüber der vertraglichen und mindestens zu gewährleistenden Servicereaktionszeit an Werktagen von 48 Stunden (nach Schadensmeldungseingang) vorsehen, erhalten einen Wertungsbonus in Höhe von 500 EUR auf den Angebotspreis. Angebote, die eine über die gesetzlich vorgesehene Gewährleistungsfrist/Garantie von 24 Monaten (auf alle Komponenten, ohne Selbstbeteiligung des Auftraggebers) hinausgehende Zusatzgarantie (auf alle Komponenten, ohne Selbstbeteiligung des Auftraggebers) von mind. einem weiteren Jahr vorsehen, erhalten einen Wertungsbonus in Höhe von 2.000 EUR auf den Angebotspreis. Die jeweiligen Wertungsboni werden bei der Angebotsbewertung vom jeweils ermittelten Pauschalfestpreis (netto) rechnerisch in Abzug gebracht. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit dem niedrigsten Wertungsgesamtentgelt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Optionen ohne Wertung: Zusätzlich zur obligatorischen Ausstattung des Lifters können weitere Ausstattungsbestandteile/Leistungen optional angeboten werden, welche im Auftragsfall ggf. gesondert beauftragt werden.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, s … ganz lesenStatthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Zusätzliche Informationen: - Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung … ganz lesenZusätzliche Informationen: - Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar. - Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren. - Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Daimler Truck AG, Berlin–
2ZÖLLER-Kipper GmbH, Mainz–
3ZÖLLER-Kipper GmbH, Mainz–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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1.221vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (1.413 Lose mit Angabe)
448.221 €Zuschlagswert im Median
267.055 € – 750.611 €mittlere Hälfte, 424 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 20.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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