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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

EU-weite Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Entsorgung von LKW-Reifen

Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH · Siegburg, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 335.251veröffentlicht 03.07.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 1004 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rhein-Sieg-Kreis.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.06.2024 – 30.05.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 133 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (14 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.05.2025
    vor 29 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH beabsichtigte zur Lieferung und Entsorgung von LKW-Reifen (insbesondere für Abfallsammelfahrzeuge, Sattelzüge, Abrollkipper und Schubbodenanhänger) eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen zu schließen. Die entsprechenden Leistungen betreffen hierbei den Betriebsstandort in Troisdorf. Die zu vergebenden Leistungen werden im gegenständlichen Verfahren in einem Los vergeben.

Beschreibung des Loses

Rahmenbedingungen: - Da die Lagerkapazität am Standort Troisdorf eingeschränkt ist, muss die Abholung/ Lieferung der jeweils benötigten Stückzahl kurzfristig, i. d. R. innerhalb von 24 Std. erfolgen. - Die defekten Reifen werden als Rad (inkl. Felge des Auftraggebers) an einem vor Ort vorhandenen Abholplatz in Troisdorf bereitgelegt. - Die defekten Reifen sind dann jeweils durch neue Reifen oder je nach Reifenkategorie durch runderneuerte Reifen bzw. reparierte Reifen (dann jeweils inkl. der ursprünglichen Felge des Auftraggebers) zu ersetzen und auf die Felge zu montieren. Neue Reifen für die Lenkachse müssen statisch gewuchtet werden. Bei einer Reifenreparatur ist der Reifen immer zu vulkanisieren. Hierbei ist davon auszugehen, dass neben der Lieferung im Jahr ca. 40 - 60 Reifen zu reparieren sind. - Soweit neue Reifen geliefert werden müssen, sind diese mit einer DOT-Nummer mit Produktionszeitpunkt zu kennzeichnen. Es dürfen nur Reifen geliefert werden, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen (u. a. § 36 StVZO) und die mit einem entsprechenden E-Prüfzeichen versehen sind und daher insbesondere die europäischen Normen ECE-R30 (ECE-R108 für runderneuerte Reifen) sowie ECE-R117 einhalten. Es dürfen zudem nur Reifen geliefert werden, die nicht älter als ein Jahr sind und keine Reimport-Reifen sind. Alle gelieferten Reifen (auch Runderneuerte) müssen das "Alpine-Symbol" (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen. - Reifen, die nicht mehr zu reparieren sind bzw. nicht runderneuert werden können, sind von Auftragnehmer zu verwerten/entsorgen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Kriterium
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2024
Vertragsende
30.05.2025
Verlängerung
Die Vereinbarung verlängert sich um ein Jahr (bis max. 30.05.2026) wenn die Vereinbarung nicht bis zum 31.12.2024 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption). Die Vereinbarung verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis max. 30.05.2027), wenn die Vereinbarung nicht bis spätestens zum 15.11.2025 von einem Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzur … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Antrag ist vor wirksamer Zuschlagserteilung gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBDFAF

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
W.Johann GmbH, Troisdorf–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 343 (Teile und Zubehör für Fahrzeuge und deren Motoren) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

38vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (42 Lose mit Angabe)
345.464 €Zuschlagswert im Median
254.000 € – 727.525 €mittlere Hälfte, 11 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 07.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 35c880ba-5373-4625-ade3-c140c5e46af2.