Etablierung von Start-up-Zentren im Land Brandenburg
Investitionsbank des Landes Brandenburg · Potsdam, Brandenburg
Aktenzeichen ILB-2024-556veröffentlicht 30.09.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 15 Mio. €
- Laufzeit
- 47 Monate
- 31.01.2025 – 31.12.2028
- Lose
- 6
- Hauptleistung
- Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
- CPV 79000000
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 15 Mio. €
- Laufzeit
- 47 Monate31.01.2025 – 31.12.2028
- Lose
- 6
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Potsdam14473, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 24 Monatenan Investitionsbank des Landes Brandenburg
- Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhrvor 24 Monaten
- Vertragsbeginnvor 21 MonatenLaufzeit bis 31.12.2028
- Heute
Beschreibung
Etablierung von Start-up-Zentren mit Sitz im Land Brandenburg
Lose6 Lose
Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Losgruppe 1: IHK-Bezirk Potsdam Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) schreibt die Errichtung und den laufenden Betrieb von bis zu sechs Start-up-Zentren im Land Brandenburg aus, um junge, innovative Start-ups mit Sitz im Land Brandenburg darin zu unterstützen, weltmarkttauglich zu werden. Durch die Bereitstellung von Infrastrukturen und Entwicklungsprogrammen sollen die Erfolgs- und Wachstumschancen der in den Zentren betreuten Start-ups erhöht werden. Die Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage des Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Fonds für einen gerechten Übergang 2021 bis 2027 (EFRE/JTF-Programm BB 21|27); der Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 60); der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159) in den jeweils geltenden Fassungen. Um Start-up-Gründungen anzusiedeln, zu unterstützen und sichtbar zu machen, sollen als eines der Handlungsfelder bzw. Maßnahmen der "Gründungsoffensive Brandenburg" Start-up-Zentren im Land Brandenburg eingerichtet werden. Hier sollen besonders chancenreiche Start-ups "fit" und damit wettbewerbsfähig für den regionalen, nationalen und internationalen Markt gemacht werden. Dabei sollen insbesondere die Gemeinsame Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg innoBB 2025 in den Fokus genommen werden, um von entsprechenden Innovationen und Geschäftsmodellen zu profitieren und Brandenburg auf diesen Gebieten als Start-up-Standort zu profilieren. Mittelbares Ziel der Maßnahme ist die Erhöhung der Anzahl und Qualität innovativer Gründungen sowie die Erhöhung des Anteils von erfolgreichen, wachstumsorientierten Start-ups im Land Brandenburg und deren erfolgreiche Etablierung (auch) auf internationalen Märkten. Diese sollen mittelfristig positive Effekte für Beschäftigung und Wachstum sowie weitere Ansiedlungen im Land entfalten. Der Auftragnehmer hat an einem Standort im Land Brandenburg ein Start-up-Zentrum aufzubauen und zu betreiben. Das Start-up-Zentrum soll der intensiven, fokussierten, auf Zeit angelegten (Richtwert: 6 bis 12 Monate) und umfassenden Betreuung von Start-ups im Land Brandenburg dienen. Damit sollen in einem landesweiten Ansatz besonders chancenreiche Start-ups nach erfolgter Gründung bei ihrer Entwicklung und Professionalisierung in der Frühphase gefördert und bei der Weiterentwicklung und Skalierung ihrer Produkte und Dienstleistungen sowie unternehmerischer Strukturen unterstützt (Akzelerator-Funktion) werden. Die betreuten Start-ups sollen dadurch wettbewerbsfähig für den regionalen, nationalen und internationalen Markt gemacht werden. Der Auftragnehmer muss Räumlichkeiten und (technische) Infrastruktur an einem oder mehreren Ort/en im Land Brandenburg vorhalten (Standort des Start-up-Zentrums). Dabei existieren drei Losgruppen, die nach dem IHK-Bezirk differenzieren, in dem sich der Standort des Start-up-Zentrums befinden muss: - Losgruppe 1 bestehend aus den Losen 1 und 2: IHK-Bezirk Potsdam, umfassend das Gebiet der Landkreise Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Havelland, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Teltow-Fläming sowie der kreisfreien Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel. - Losgruppe 2 bestehend aus den Losen 3 und 4: IHK-Bezirk Cottbus, umfassend das Gebiet Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße sowie der kreisfreien Stadt Cottbus. - Losgruppe 3 bestehend aus den Losen 5 und 6: IHK-Bezirk Ostbrandenburg, umfassend das Gebiet Barnim, Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Uckermark sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder). Der Standort des Start-up-Zentrums muss insbesondere Arbeitsplätze für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der betreuten Start-ups und des Start-up-Zentrums zur Verfügung stellen. Außerdem müssen am Standort ggf. Labore, Werkstätten, Makerspaces o. Ä. sowie Konferenzräume (z. B. für Pitchtraining, Veranstaltungen, Workshops und Seminare) zur Verfügung stehen. Über diese Leistungen am Standort des Start-up-Zentrums hinaus kann der Auftragnehmer Leistungen in digitaler und hybrider Form zur Verfügung stellen. Für den Aufbau und den Betrieb der bis zu sechs Start-up-Zentren stehen maximal 15 Mio. Euro (inkl. MwSt.) im Zeitraum bis 31.12.2028 zur Verfügung. Der Betrag setzt sich zusammen aus 60 Prozent EFRE-Mitteln und einer Kofinanzierung aus Landesmitteln in Höhe von 40 Prozent. | 47 Monate | – |
| 2 | Losgruppe 1: IHK-Bezirk Potsdam Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) schreibt die Errichtung und den laufenden Betrieb von bis zu sechs Start-up-Zentren im Land Brandenburg aus, um junge, innovative Start-ups mit Sitz im Land Brandenburg darin zu unterstützen, weltmarkttauglich zu werden. Durch die Bereitstellung von Infrastrukturen und Entwicklungsprogrammen sollen die Erfolgs- und Wachstumschancen der in den Zentren betreuten Start-ups erhöht werden. Die Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage des Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Fonds für einen gerechten Übergang 2021 bis 2027 (EFRE/JTF-Programm BB 21|27); der Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 60); der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159) in den jeweils geltenden Fassungen. Um Start-up-Gründungen anzusiedeln, zu unterstützen und sichtbar zu machen, sollen als eines der Handlungsfelder bzw. Maßnahmen der "Gründungsoffensive Brandenburg" Start-up-Zentren im Land Brandenburg eingerichtet werden. Hier sollen besonders chancenreiche Start-ups "fit" und damit wettbewerbsfähig für den regionalen, nationalen und internationalen Markt gemacht werden. Dabei sollen insbesondere die Gemeinsame Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg innoBB 2025 in den Fokus genommen werden, um von entsprechenden Innovationen und Geschäftsmodellen zu profitieren und Brandenburg auf diesen Gebieten als Start-up-Standort zu profilieren. Mittelbares Ziel der Maßnahme ist die Erhöhung der Anzahl und Qualität innovativer Gründungen sowie die Erhöhung des Anteils von erfolgreichen, wachstumsorientierten Start-ups im Land Brandenburg und deren erfolgreiche Etablierung (auch) auf internationalen Märkten. Diese sollen mittelfristig positive Effekte für Beschäftigung und Wachstum sowie weitere Ansiedlungen im Land entfalten. Der Auftragnehmer hat an einem Standort im Land Brandenburg ein Start-up-Zentrum aufzubauen und zu betreiben. Das Start-up-Zentrum soll der intensiven, fokussierten, auf Zeit angelegten (Richtwert: 6 bis 12 Monate) und umfassenden Betreuung von Start-ups im Land Brandenburg dienen. Damit sollen in einem landesweiten Ansatz besonders chancenreiche Start-ups nach erfolgter Gründung bei ihrer Entwicklung und Professionalisierung in der Frühphase gefördert und bei der Weiterentwicklung und Skalierung ihrer Produkte und Dienstleistungen sowie unternehmerischer Strukturen unterstützt (Akzelerator-Funktion) werden. Die betreuten Start-ups sollen dadurch wettbewerbsfähig für den regionalen, nationalen und internationalen Markt gemacht werden. Der Auftragnehmer muss Räumlichkeiten und (technische) Infrastruktur an einem oder mehreren Ort/en im Land Brandenburg vorhalten (Standort des Start-up-Zentrums). Dabei existieren drei Losgruppen, die nach dem IHK-Bezirk differenzieren, in dem sich der Standort des Start-up-Zentrums befinden muss: - Losgruppe 1 bestehend aus den Losen 1 und 2: IHK-Bezirk Potsdam, umfassend das Gebiet der Landkreise Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Havelland, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Teltow-Fläming sowie der kreisfreien Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel. - Losgruppe 2 bestehend aus den Losen 3 und 4: IHK-Bezirk Cottbus, umfassend das Gebiet Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße sowie der kreisfreien Stadt Cottbus. - Losgruppe 3 bestehend aus den Losen 5 und 6: IHK-Bezirk Ostbrandenburg, umfassend das Gebiet Barnim, Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Uckermark sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder). Der Standort des Start-up-Zentrums muss insbesondere Arbeitsplätze für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der betreuten Start-ups und des Start-up-Zentrums zur Verfügung stellen. Außerdem müssen am Standort ggf. Labore, Werkstätten, Makerspaces o. Ä. sowie Konferenzräume (z. B. für Pitchtraining, Veranstaltungen, Workshops und Seminare) zur Verfügung stehen. Über diese Leistungen am Standort des Start-up-Zentrums hinaus kann der Auftragnehmer Leistungen in digitaler und hybrider Form zur Verfügung stellen. Für den Aufbau und den Betrieb der bis zu sechs Start-up-Zentren stehen maximal 15 Mio. Euro (inkl. MwSt.) im Zeitraum bis 31.12.2028 zur Verfügung. Der Betrag setzt sich zusammen aus 60 Prozent EFRE-Mitteln und einer Kofinanzierung aus Landesmitteln in Höhe von 40 Prozent. | 47 Monate | – |
| 3 | Losgruppe 2: IHK-Bezirk Cottbus Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) schreibt die Errichtung und den laufenden Betrieb von bis zu sechs Start-up-Zentren im Land Brandenburg aus, um junge, innovative Start-ups mit Sitz im Land Brandenburg darin zu unterstützen, weltmarkttauglich zu werden. Durch die Bereitstellung von Infrastrukturen und Entwicklungsprogrammen sollen die Erfolgs- und Wachstumschancen der in den Zentren betreuten Start-ups erhöht werden. Die Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage des Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Fonds für einen gerechten Übergang 2021 bis 2027 (EFRE/JTF-Programm BB 21|27); der Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 60); der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159) in den jeweils geltenden Fassungen. Um Start-up-Gründungen anzusiedeln, zu unterstützen und sichtbar zu machen, sollen als eines der Handlungsfelder bzw. Maßnahmen der "Gründungsoffensive Brandenburg" Start-up-Zentren im Land Brandenburg eingerichtet werden. Hier sollen besonders chancenreiche Start-ups "fit" und damit wettbewerbsfähig für den regionalen, nationalen und internationalen Markt gemacht werden. Dabei sollen insbesondere die Gemeinsame Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg innoBB 2025 in den Fokus genommen werden, um von entsprechenden Innovationen und Geschäftsmodellen zu profitieren und Brandenburg auf diesen Gebieten als Start-up-Standort zu profilieren. Mittelbares Ziel der Maßnahme ist die Erhöhung der Anzahl und Qualität innovativer Gründungen sowie die Erhöhung des Anteils von erfolgreichen, wachstumsorientierten Start-ups im Land Brandenburg und deren erfolgreiche Etablierung (auch) auf internationalen Märkten. Diese sollen mittelfristig positive Effekte für Beschäftigung und Wachstum sowie weitere Ansiedlungen im Land entfalten. Der Auftragnehmer hat an einem Standort im Land Brandenburg ein Start-up-Zentrum aufzubauen und zu betreiben. Das Start-up-Zentrum soll der intensiven, fokussierten, auf Zeit angelegten (Richtwert: 6 bis 12 Monate) und umfassenden Betreuung von Start-ups im Land Brandenburg dienen. Damit sollen in einem landesweiten Ansatz besonders chancenreiche Start-ups nach erfolgter Gründung bei ihrer Entwicklung und Professionalisierung in der Frühphase gefördert und bei der Weiterentwicklung und Skalierung ihrer Produkte und Dienstleistungen sowie unternehmerischer Strukturen unterstützt (Akzelerator-Funktion) werden. Die betreuten Start-ups sollen dadurch wettbewerbsfähig für den regionalen, nationalen und internationalen Markt gemacht werden. Der Auftragnehmer muss Räumlichkeiten und (technische) Infrastruktur an einem oder mehreren Ort/en im Land Brandenburg vorhalten (Standort des Start-up-Zentrums). Dabei existieren drei Losgruppen, die nach dem IHK-Bezirk differenzieren, in dem sich der Standort des Start-up-Zentrums befinden muss: - Losgruppe 1 bestehend aus den Losen 1 und 2: IHK-Bezirk Potsdam, umfassend das Gebiet der Landkreise Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Havelland, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Teltow-Fläming sowie der kreisfreien Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel. - Losgruppe 2 bestehend aus den Losen 3 und 4: IHK-Bezirk Cottbus, umfassend das Gebiet Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße sowie der kreisfreien Stadt Cottbus. - Losgruppe 3 bestehend aus den Losen 5 und 6: IHK-Bezirk Ostbrandenburg, umfassend das Gebiet Barnim, Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Uckermark sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder). Der Standort des Start-up-Zentrums muss insbesondere Arbeitsplätze für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der betreuten Start-ups und des Start-up-Zentrums zur Verfügung stellen. Außerdem müssen am Standort ggf. Labore, Werkstätten, Makerspaces o. Ä. sowie Konferenzräume (z. B. für Pitchtraining, Veranstaltungen, Workshops und Seminare) zur Verfügung stehen. Über diese Leistungen am Standort des Start-up-Zentrums hinaus kann der Auftragnehmer Leistungen in digitaler und hybrider Form zur Verfügung stellen. Für den Aufbau und den Betrieb der bis zu sechs Start-up-Zentren stehen maximal 15 Mio. Euro (inkl. MwSt.) im Zeitraum bis 31.12.2028 zur Verfügung. Der Betrag setzt sich zusammen aus 60 Prozent EFRE-Mitteln und einer Kofinanzierung aus Landesmitteln in Höhe von 40 Prozent. | 47 Monate | – |
| 4 | Losgruppe 2: IHK-Bezirk Cottbus Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) schreibt die Errichtung und den laufenden Betrieb von bis zu sechs Start-up-Zentren im Land Brandenburg aus, um junge, innovative Start-ups mit Sitz im Land Brandenburg darin zu unterstützen, weltmarkttauglich zu werden. Durch die Bereitstellung von Infrastrukturen und Entwicklungsprogrammen sollen die Erfolgs- und Wachstumschancen der in den Zentren betreuten Start-ups erhöht werden. Die Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage des Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Fonds für einen gerechten Übergang 2021 bis 2027 (EFRE/JTF-Programm BB 21|27); der Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 60); der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159) in den jeweils geltenden Fassungen. Um Start-up-Gründungen anzusiedeln, zu unterstützen und sichtbar zu machen, sollen als eines der Handlungsfelder bzw. Maßnahmen der "Gründungsoffensive Brandenburg" Start-up-Zentren im Land Brandenburg eingerichtet werden. Hier sollen besonders chancenreiche Start-ups "fit" und damit wettbewerbsfähig für den regionalen, nationalen und internationalen Markt gemacht werden. Dabei sollen insbesondere die Gemeinsame Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg innoBB 2025 in den Fokus genommen werden, um von entsprechenden Innovationen und Geschäftsmodellen zu profitieren und Brandenburg auf diesen Gebieten als Start-up-Standort zu profilieren. Mittelbares Ziel der Maßnahme ist die Erhöhung der Anzahl und Qualität innovativer Gründungen sowie die Erhöhung des Anteils von erfolgreichen, wachstumsorientierten Start-ups im Land Brandenburg und deren erfolgreiche Etablierung (auch) auf internationalen Märkten. Diese sollen mittelfristig positive Effekte für Beschäftigung und Wachstum sowie weitere Ansiedlungen im Land entfalten. Der Auftragnehmer hat an einem Standort im Land Brandenburg ein Start-up-Zentrum aufzubauen und zu betreiben. Das Start-up-Zentrum soll der intensiven, fokussierten, auf Zeit angelegten (Richtwert: 6 bis 12 Monate) und umfassenden Betreuung von Start-ups im Land Brandenburg dienen. Damit sollen in einem landesweiten Ansatz besonders chancenreiche Start-ups nach erfolgter Gründung bei ihrer Entwicklung und Professionalisierung in der Frühphase gefördert und bei der Weiterentwicklung und Skalierung ihrer Produkte und Dienstleistungen sowie unternehmerischer Strukturen unterstützt (Akzelerator-Funktion) werden. Die betreuten Start-ups sollen dadurch wettbewerbsfähig für den regionalen, nationalen und internationalen Markt gemacht werden. Der Auftragnehmer muss Räumlichkeiten und (technische) Infrastruktur an einem oder mehreren Ort/en im Land Brandenburg vorhalten (Standort des Start-up-Zentrums). Dabei existieren drei Losgruppen, die nach dem IHK-Bezirk differenzieren, in dem sich der Standort des Start-up-Zentrums befinden muss: - Losgruppe 1 bestehend aus den Losen 1 und 2: IHK-Bezirk Potsdam, umfassend das Gebiet der Landkreise Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Havelland, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Teltow-Fläming sowie der kreisfreien Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel. - Losgruppe 2 bestehend aus den Losen 3 und 4: IHK-Bezirk Cottbus, umfassend das Gebiet Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße sowie der kreisfreien Stadt Cottbus. - Losgruppe 3 bestehend aus den Losen 5 und 6: IHK-Bezirk Ostbrandenburg, umfassend das Gebiet Barnim, Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Uckermark sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder). Der Standort des Start-up-Zentrums muss insbesondere Arbeitsplätze für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der betreuten Start-ups und des Start-up-Zentrums zur Verfügung stellen. Außerdem müssen am Standort ggf. Labore, Werkstätten, Makerspaces o. Ä. sowie Konferenzräume (z. B. für Pitchtraining, Veranstaltungen, Workshops und Seminare) zur Verfügung stehen. Über diese Leistungen am Standort des Start-up-Zentrums hinaus kann der Auftragnehmer Leistungen in digitaler und hybrider Form zur Verfügung stellen. Für den Aufbau und den Betrieb der bis zu sechs Start-up-Zentren stehen maximal 15 Mio. Euro (inkl. MwSt.) im Zeitraum bis 31.12.2028 zur Verfügung. Der Betrag setzt sich zusammen aus 60 Prozent EFRE-Mitteln und einer Kofinanzierung aus Landesmitteln in Höhe von 40 Prozent. | 47 Monate | – |
| 5 | Losgruppe 3: IHK-Bezirk Ostbrandenburg Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) schreibt die Errichtung und den laufenden Betrieb von bis zu sechs Start-up-Zentren im Land Brandenburg aus, um junge, innovative Start-ups mit Sitz im Land Brandenburg darin zu unterstützen, weltmarkttauglich zu werden. Durch die Bereitstellung von Infrastrukturen und Entwicklungsprogrammen sollen die Erfolgs- und Wachstumschancen der in den Zentren betreuten Start-ups erhöht werden. Die Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage des Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Fonds für einen gerechten Übergang 2021 bis 2027 (EFRE/JTF-Programm BB 21|27); der Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 60); der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159) in den jeweils geltenden Fassungen. Um Start-up-Gründungen anzusiedeln, zu unterstützen und sichtbar zu machen, sollen als eines der Handlungsfelder bzw. Maßnahmen der "Gründungsoffensive Brandenburg" Start-up-Zentren im Land Brandenburg eingerichtet werden. Hier sollen besonders chancenreiche Start-ups "fit" und damit wettbewerbsfähig für den regionalen, nationalen und internationalen Markt gemacht werden. Dabei sollen insbesondere die Gemeinsame Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg innoBB 2025 in den Fokus genommen werden, um von entsprechenden Innovationen und Geschäftsmodellen zu profitieren und Brandenburg auf diesen Gebieten als Start-up-Standort zu profilieren. Mittelbares Ziel der Maßnahme ist die Erhöhung der Anzahl und Qualität innovativer Gründungen sowie die Erhöhung des Anteils von erfolgreichen, wachstumsorientierten Start-ups im Land Brandenburg und deren erfolgreiche Etablierung (auch) auf internationalen Märkten. Diese sollen mittelfristig positive Effekte für Beschäftigung und Wachstum sowie weitere Ansiedlungen im Land entfalten. Der Auftragnehmer hat an einem Standort im Land Brandenburg ein Start-up-Zentrum aufzubauen und zu betreiben. Das Start-up-Zentrum soll der intensiven, fokussierten, auf Zeit angelegten (Richtwert: 6 bis 12 Monate) und umfassenden Betreuung von Start-ups im Land Brandenburg dienen. Damit sollen in einem landesweiten Ansatz besonders chancenreiche Start-ups nach erfolgter Gründung bei ihrer Entwicklung und Professionalisierung in der Frühphase gefördert und bei der Weiterentwicklung und Skalierung ihrer Produkte und Dienstleistungen sowie unternehmerischer Strukturen unterstützt (Akzelerator-Funktion) werden. Die betreuten Start-ups sollen dadurch wettbewerbsfähig für den regionalen, nationalen und internationalen Markt gemacht werden. Der Auftragnehmer muss Räumlichkeiten und (technische) Infrastruktur an einem oder mehreren Ort/en im Land Brandenburg vorhalten (Standort des Start-up-Zentrums). Dabei existieren drei Losgruppen, die nach dem IHK-Bezirk differenzieren, in dem sich der Standort des Start-up-Zentrums befinden muss: - Losgruppe 1 bestehend aus den Losen 1 und 2: IHK-Bezirk Potsdam, umfassend das Gebiet der Landkreise Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Havelland, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Teltow-Fläming sowie der kreisfreien Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel. - Losgruppe 2 bestehend aus den Losen 3 und 4: IHK-Bezirk Cottbus, umfassend das Gebiet Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße sowie der kreisfreien Stadt Cottbus. - Losgruppe 3 bestehend aus den Losen 5 und 6: IHK-Bezirk Ostbrandenburg, umfassend das Gebiet Barnim, Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Uckermark sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder). Der Standort des Start-up-Zentrums muss insbesondere Arbeitsplätze für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der betreuten Start-ups und des Start-up-Zentrums zur Verfügung stellen. Außerdem müssen am Standort ggf. Labore, Werkstätten, Makerspaces o. Ä. sowie Konferenzräume (z. B. für Pitchtraining, Veranstaltungen, Workshops und Seminare) zur Verfügung stehen. Über diese Leistungen am Standort des Start-up-Zentrums hinaus kann der Auftragnehmer Leistungen in digitaler und hybrider Form zur Verfügung stellen. Für den Aufbau und den Betrieb der bis zu sechs Start-up-Zentren stehen maximal 15 Mio. Euro (inkl. MwSt.) im Zeitraum bis 31.12.2028 zur Verfügung. Der Betrag setzt sich zusammen aus 60 Prozent EFRE-Mitteln und einer Kofinanzierung aus Landesmitteln in Höhe von 40 Prozent. | 47 Monate | – |
| 6 | Losgruppe 3: IHK-Bezirk Ostbrandenburg Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) schreibt die Errichtung und den laufenden Betrieb von bis zu sechs Start-up-Zentren im Land Brandenburg aus, um junge, innovative Start-ups mit Sitz im Land Brandenburg darin zu unterstützen, weltmarkttauglich zu werden. Durch die Bereitstellung von Infrastrukturen und Entwicklungsprogrammen sollen die Erfolgs- und Wachstumschancen der in den Zentren betreuten Start-ups erhöht werden. Die Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage des Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Fonds für einen gerechten Übergang 2021 bis 2027 (EFRE/JTF-Programm BB 21|27); der Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 60); der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159) in den jeweils geltenden Fassungen. Um Start-up-Gründungen anzusiedeln, zu unterstützen und sichtbar zu machen, sollen als eines der Handlungsfelder bzw. Maßnahmen der "Gründungsoffensive Brandenburg" Start-up-Zentren im Land Brandenburg eingerichtet werden. Hier sollen besonders chancenreiche Start-ups "fit" und damit wettbewerbsfähig für den regionalen, nationalen und internationalen Markt gemacht werden. Dabei sollen insbesondere die Gemeinsame Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg innoBB 2025 in den Fokus genommen werden, um von entsprechenden Innovationen und Geschäftsmodellen zu profitieren und Brandenburg auf diesen Gebieten als Start-up-Standort zu profilieren. Mittelbares Ziel der Maßnahme ist die Erhöhung der Anzahl und Qualität innovativer Gründungen sowie die Erhöhung des Anteils von erfolgreichen, wachstumsorientierten Start-ups im Land Brandenburg und deren erfolgreiche Etablierung (auch) auf internationalen Märkten. Diese sollen mittelfristig positive Effekte für Beschäftigung und Wachstum sowie weitere Ansiedlungen im Land entfalten. Der Auftragnehmer hat an einem Standort im Land Brandenburg ein Start-up-Zentrum aufzubauen und zu betreiben. Das Start-up-Zentrum soll der intensiven, fokussierten, auf Zeit angelegten (Richtwert: 6 bis 12 Monate) und umfassenden Betreuung von Start-ups im Land Brandenburg dienen. Damit sollen in einem landesweiten Ansatz besonders chancenreiche Start-ups nach erfolgter Gründung bei ihrer Entwicklung und Professionalisierung in der Frühphase gefördert und bei der Weiterentwicklung und Skalierung ihrer Produkte und Dienstleistungen sowie unternehmerischer Strukturen unterstützt (Akzelerator-Funktion) werden. Die betreuten Start-ups sollen dadurch wettbewerbsfähig für den regionalen, nationalen und internationalen Markt gemacht werden. Der Auftragnehmer muss Räumlichkeiten und (technische) Infrastruktur an einem oder mehreren Ort/en im Land Brandenburg vorhalten (Standort des Start-up-Zentrums). Dabei existieren drei Losgruppen, die nach dem IHK-Bezirk differenzieren, in dem sich der Standort des Start-up-Zentrums befinden muss: - Losgruppe 1 bestehend aus den Losen 1 und 2: IHK-Bezirk Potsdam, umfassend das Gebiet der Landkreise Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Havelland, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Teltow-Fläming sowie der kreisfreien Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel. - Losgruppe 2 bestehend aus den Losen 3 und 4: IHK-Bezirk Cottbus, umfassend das Gebiet Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße sowie der kreisfreien Stadt Cottbus. - Losgruppe 3 bestehend aus den Losen 5 und 6: IHK-Bezirk Ostbrandenburg, umfassend das Gebiet Barnim, Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Uckermark sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder). Der Standort des Start-up-Zentrums muss insbesondere Arbeitsplätze für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der betreuten Start-ups und des Start-up-Zentrums zur Verfügung stellen. Außerdem müssen am Standort ggf. Labore, Werkstätten, Makerspaces o. Ä. sowie Konferenzräume (z. B. für Pitchtraining, Veranstaltungen, Workshops und Seminare) zur Verfügung stehen. Über diese Leistungen am Standort des Start-up-Zentrums hinaus kann der Auftragnehmer Leistungen in digitaler und hybrider Form zur Verfügung stellen. Für den Aufbau und den Betrieb der bis zu sechs Start-up-Zentren stehen maximal 15 Mio. Euro (inkl. MwSt.) im Zeitraum bis 31.12.2028 zur Verfügung. Der Betrag setzt sich zusammen aus 60 Prozent EFRE-Mitteln und einer Kofinanzierung aus Landesmitteln in Höhe von 40 Prozent. | 47 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung9 von 9 angegeben
- Kriterium
Ein Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft niedergelassen ist, sofern der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeischaft in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist oder eine Eintragung gese … ganz lesenkürzer
Ein Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft niedergelassen ist, sofern der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeischaft in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist oder eine Eintragung gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Falls der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nicht vorlegen kann, muss er einen gleichwertigen Nachweis vorlegen oder in einer selbst angefertigen Erklärung darlegen, dass er die auftragsgegenständliche Leistung erbringen darf. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.- Kriterium
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine selbst erstellte Unternehmensdarstellung einzureichen, die folgende Informationen enthält: - Standorte und Struktur des Unternehmens - Darstellung des Kerngeschäfts - Kurzdarstellung der Unternehmenskompetenzen, einschließlich einschlägiger Erfahrungen … ganz lesenkürzer
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine selbst erstellte Unternehmensdarstellung einzureichen, die folgende Informationen enthält: - Standorte und Struktur des Unternehmens - Darstellung des Kerngeschäfts - Kurzdarstellung der Unternehmenskompetenzen, einschließlich einschlägiger Erfahrungen, für die Betreuung von Start-ups, insbesondere im deutschsprachigen Raum oder im Land Brandenburg. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Darstellung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.- Kriterium
Erklärung zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB mit dem "Formblatt Auschlussgründe". Im Falle der Nichtabgabe der Eigenerklärung (mithin dem Vorliegen eines Ausschlussgrundes) ist in einem vom Bewerber zu erstellenden Dokument Folgendes darzulegen: - die Umstände, die zum Vorliegen der Aus … ganz lesenkürzer
Erklärung zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB mit dem "Formblatt Auschlussgründe". Im Falle der Nichtabgabe der Eigenerklärung (mithin dem Vorliegen eines Ausschlussgrundes) ist in einem vom Bewerber zu erstellenden Dokument Folgendes darzulegen: - die Umstände, die zum Vorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB führen (Art der Verfehlung, Zeitpunkt der Verfehlung und der aufgrund der Verfehlung entstandene Schaden) - ergriffene Maßnahmen zur Selbstreinigung i.S.v. § 126 GWB Darüber hinaus hat der Bewerber eine Erklärung abzugeben, dass ansonsten keine weiteren (über die dargelegten Verfehlungen hinausgehenden) Ausschlussgründe vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln einzureichen. Im Fall der Eignungsleihe ist die Erklärung auch für das eignungsverleihende Unternehmen vorzulegen.- Kriterium
Die Bewerber haben eine Eigenerklärung über das Bestehen einer ungekündigten Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall einzureichen: - 3.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden, - 2.000.000 Euro fü … ganz lesenkürzer
Die Bewerber haben eine Eigenerklärung über das Bestehen einer ungekündigten Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall einzureichen: - 3.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden, - 2.000.000 Euro für Vermögensschäden. Alternativ genügt für den Fall, dass der Bewerber zum Zeitpunkt seines Teilnahmeantrags noch keinen Versicherungsschutz in der verlangten Höhe hat, eine Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherbarkeit nach oben genannten Bedingungen für den Fall der Erteilung des Auftrags besteht. Die Eigenerklärung zur Versicherung bzw. Versicherbarkeit erfolgt durch das Formblatt "Versicherung bzw. Versicherbarkeit" Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Die Abgabe der Eigenerklärung zur Versicherung bzw. Versicherbarkeit mit dem vorgenannten Inhalt. Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zur Versicherung bzw. Versicherbarkeit mit dem vorgenannten Inhalt abgibt. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften können im Wege der Eignungsleihe auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens zurückgreifen, um die Mindestanforderung zu erfüllen.- Kriterium
Der Bewerber hat Angaben über die Ausführung von einschlägigen und vergleichbaren Leistungen aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre vor der Auftragsbekanntmachung einzureichen (Referenzen). Die Vorlage erfolgt unter Verwendung des ausgefüllten "Formblatts Referenzen" mit folgenden Angaben: - Name … ganz lesenkürzer
Der Bewerber hat Angaben über die Ausführung von einschlägigen und vergleichbaren Leistungen aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre vor der Auftragsbekanntmachung einzureichen (Referenzen). Die Vorlage erfolgt unter Verwendung des ausgefüllten "Formblatts Referenzen" mit folgenden Angaben: - Name und Adresse des Auftraggebers mit Ansprechpartner, einschl. Kontaktdaten (entfällt, falls die Betreuung der Start-ups eigenständig und damit nicht auf Grundlage eines Auftrags erfolgt), - Beschreibung der konkret erbachten Leistungen, - Tätigkeits- oder Auftragszeitraum, - Erfüllungsort, - Kostenaufwand für die konkret erbrachten Leistungen (netto), - Anzahl der betreuten Start-ups Bei Bewerbergemeinschaften ist, soweit das Referenzprojekt die Leistungserbringung eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft betrifft, das jeweilige Einzelmitglied als "Referenzinhaber" im Formblatt anzugeben. Eine Berücksichtigung setzt voraus, dass das Referenzprojekt die Betreuung von Start-ups beinhaltet. Betreuung von Start-ups ist die individuelle Beratung, Begleitung und Unterstützung von Start-ups. Die bloße Zuverfügungstellung von Räumlichkeiten oder (technischer) Infrastruktur (Büroräume, Geräte, Anlagen, Laboreinrichtungen, Seminarräume, IKT-Ausstattung, Zugang zu relevanten Datenbanken o. Ä.) ist keine Betreuungsleistung in diesem Sinne. Der Auftraggeber behält sich vor, Name und Adresse der betreuten Start-ups, einschließlich der Kontaktdaten eines Ansprechpartners, nennen zu lassen, um die Angaben des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft zu überprüfen. Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Es sind Referenzen vorzulegen, die die Betreuung von zehn Start-ups belegen. Die Referenzen müssen Leistungen aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre vor der Auftragsbekanntmachung betreffen. Bei Bewerbergemeinschaften muss die Mindestanforderung durch die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt werden. Wenn ein und dasselbe Referenzprojekt für mehrere Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht wird, erfolgt die Berücksichtigung nur einfach (= 1 Referenz). Das oder die Mitglieder, die die Referenz erbracht haben, sind im Formblatt als "Referenzinhaber" anzugeben. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften können im Wege der Eignungsleihe auf die Leistungsfähigkeit eines anderes Unternehmens zurückgreifen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Das eignungsverleihende Unternehmen, das die Referenz erbracht hat, ist im Formblatt als "Referenzinhaber" anzugeben.- Kriterium
Zur Angebotsabgabe werden keine Bewerber aufgefordert, die einen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Ver-ordnung (EU … ganz lesenkürzer
Zur Angebotsabgabe werden keine Bewerber aufgefordert, die einen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Ver-ordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, Art. 1 Ziff. 12 der Verordnung (EU) 2022/879 des Rates vom 3. Juni 2022 und des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, aufweisen. Es werden keine Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert, bei denen mindestens ein Mitglied einen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k der genannten Verordnung aufweist. Ebenfalls werden keine Bewerber oder Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert, die erklären, solche Personen, Unternehmen oder Einrichtungen mit einem Bezug zu Russland als Nachunternehmer oder Lieferanten einzusetzen oder die erklären, sich im Rahmen der Eignungsleihe auf die Kapazitäten einer solchen Person, eines solchen Unternehmens oder einer solchen Einrichtung zu beziehen, sofern auf eine solche Person, ein solches Unternehmen oder eine solche Einrichtung mehr als 10 % des Auftragswertes entfällt. Bereits an dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass es im Rahmen der Auftragsausführung nicht zulässig ist, Personen, Unternehmen oder Einrichtungen mit einem Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k der genannten Verordnung als Unterauftragnehmer oder Lieferanten einzusetzen, sofern auf eine solche Person, ein solches Unternehmen oder eine solche Einrichtung mehr als 10 % des Auftragswertes entfällt. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat mittels der im "Formblatt Erklärung EU-Sanktionen gegenüber Russland" vorgesehenen Eigenerklärung nachzuweisen, dass er bzw. ihre Mitglieder nicht zu dem in der Verordnung genannten Personenkreis mit Bezug zu Russland gehört.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 6 bis 6 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 31.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Leistungsbeschreibung und Vertrag
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff GWB. Zuständig für entsprechende Nachprüfungsanträge ist: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Heinrich-Mann-Allee 107 14 … ganz lesenkürzer
Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff GWB. Zuständig für entsprechende Nachprüfungsanträge ist: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Telefax: 0049 331 8661652 Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt, - der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat, - mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB). Bewerber, deren Teilnahmeanträge nach dem Ergebnis der Wertung für das weitere Verfahren nicht berücksichtigt werden können, werden unverzüglich über die Gründe ihrer Nichtberücksichtigung informiert.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD1627W Fortsetzung ("Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens"): Die zur Angebotsabgabe ausgewählten Bewerber haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Erstangebote ein erstes, bindendes Angebot gemäß den Vorgaben der Vergabeunterlagen abzugeben. … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD1627W Fortsetzung ("Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens"): Die zur Angebotsabgabe ausgewählten Bewerber haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Erstangebote ein erstes, bindendes Angebot gemäß den Vorgaben der Vergabeunterlagen abzugeben. Zu beachten ist, dass die Ausschreibung aus insgesamt drei Losgruppen besteht, die sich jeweils wiederum aus zwei Losen zusammensetzen. Die drei Losgruppen differenzieren nach dem IHK-Bezirk, in dem sich der Standort des Start-up-Zentrums befinden muss: - Losgruppe 1 bestehend aus den Losen 1 und 2: IHK-Bezirk Potsdam, umfassend das Gebiet der Landkreise Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Havelland, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Teltow-Fläming sowie der kreisfreien Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel. - Losgruppe 2 bestehend aus den Losen 3 und 4: IHK-Bezirk Cottbus, umfassend das Gebiet Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße sowie der kreisfreien Stadt Cottbus. - Losgruppe 3 bestehend aus den Losen 5 und 6: IHK-Bezirk Ostbrandenburg, umfassend das Gebiet Barnim, Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Uckermark sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder). Ein Bieter kann ein Angebot nur für beide Lose einer Losgruppe abgeben. Mit anderen Worten: Das seitens des Bieters abgegebene Angebot bezieht sich immer auf beide Lose einer Losgruppe, d. h. das Angebot fließt in die Wertung beider Lose ein. Es muss pro Losgruppe mithin nur ein Angebot abgegeben werden. Es ist nicht zulässig, ein Angebot nur für eines der beiden Lose einer Losgruppe abzugeben. Ein Bieter kann je Losgruppe jedoch nur einmal den Zuschlag erhalten (Loslimitierung gemäß § 30 Abs. 1 VgV). Ein Bieter darf für ein Los nicht mehrere Hauptangebote abgeben. Die Auftraggeberin beabsichtigt, eine Verhandlungsrunde mit den Bietern durchzuführen. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Bieter zur Abgabe eines finalen Angebots aufgefordert. Unter den vollständigen und bis zur Angebotsfrist abgegebenen finalen Angeboten ermittelt die Auftraggeberin die wirtschaftlichsten Angebote anhand der festgelegten Zuschlagskriterien und erteilt auf diese nach einer Vorabinformation an die nicht berücksichtigten Bieter den Zuschlag. Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen. Dieses muss daher bindend und vollständig sein. Im Fall eines Zuschlags auf das Erstangebot werden nur zuschlagsfähige Erstangebote berücksichtigt. Weitere Einzelheiten zum Verfahrensablauf sowie den Eignungs- und Zuschlagskriterien können dem Dokument "Eignungs- und Zuschlagskriterien" sowie den Verfahrensbedingungen entnommen werden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
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- Babelsberger Straße 21, 14473 Potsdam
- Kontakt
- einkauf@
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 790 (Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Brandenburg (4 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 198a68c8-0d0f-4e34-aeeb-ce8637f53fd9.