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Etablierung von Start-up-Zentren im Land Brandenburg

Investitionsbank des Landes Brandenburg · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen ILB-2024-556veröffentlicht 31.03.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 737 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Beratung in Brandenburg (4 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 6 Lose · in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
15 Mio. €
Laufzeit
45 Monate25.03.2025 – 31.12.2028
Lose
6
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Potsdam14473, Brandenburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Leistungspreis30 %
  • Leistungsangebot40 %
  • Personalkompetenz30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 19 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Etablierung von Start-up-Zentren mit Sitz im Land Brandenburg

Lose6 Lose

Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Losgruppe 1: IHK-Bezirk Potsdam

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) schreibt die Errichtung und den laufenden Betrieb von bis zu sechs Start-up-Zentren im Land Brandenburg aus, um junge, innovative Start-ups mit Sitz im Land Brandenburg darin zu unterstützen, weltmarkttauglich zu werden. Durch die Bereitstellung von Infrastrukturen und Entwicklungsprogrammen sollen die Erfolgs- und Wachstumschancen der in den Zentren betreuten Start-ups erhöht werden. Die Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage des Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Fonds für einen gerechten Übergang 2021 bis 2027 (EFRE/JTF-Programm BB 21|27); der Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 60); der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159) in den jeweils geltenden Fassungen. Um Start-up-Gründungen anzusiedeln, zu unterstützen und sichtbar zu machen, sollen als eines der Handlungsfelder bzw. Maßnahmen der "Gründungsoffensive Brandenburg" Start-up-Zentren im Land Brandenburg eingerichtet werden. Hier sollen besonders chancenreiche Start-ups "fit" und damit wettbewerbsfähig für den regionalen, nationalen und internationalen Markt gemacht werden. Dabei sollen insbesondere die Gemeinsame Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg innoBB 2025 in den Fokus genommen werden, um von entsprechenden Innovationen und Geschäftsmodellen zu profitieren und Brandenburg auf diesen Gebieten als Start-up-Standort zu profilieren. Mittelbares Ziel der Maßnahme ist die Erhöhung der Anzahl und Qualität innovativer Gründungen sowie die Erhöhung des Anteils von erfolgreichen, wachstumsorientierten Start-ups im Land Brandenburg und deren erfolgreiche Etablierung (auch) auf internationalen Märkten. Diese sollen mittelfristig positive Effekte für Beschäftigung und Wachstum sowie weitere Ansiedlungen im Land entfalten. Der Auftragnehmer hat an einem Standort im Land Brandenburg ein Start-up-Zentrum aufzubauen und zu betreiben. Das Start-up-Zentrum soll der intensiven, fokussierten, auf Zeit angelegten (Richtwert: 6 bis 12 Monate) und umfassenden Betreuung von Start-ups im Land Brandenburg dienen. Damit sollen in einem landesweiten Ansatz besonders chancenreiche Start-ups nach erfolgter Gründung bei ihrer Entwicklung und Professionalisierung in der Frühphase gefördert und bei der Weiterentwicklung und Skalierung ihrer Produkte und Dienstleistungen sowie unternehmerischer Strukturen unterstützt (Akzelerator-Funktion) werden. Die betreuten Start-ups sollen dadurch wettbewerbsfähig für den regionalen, nationalen und internationalen Markt gemacht werden. Der Auftragnehmer muss Räumlichkeiten und (technische) Infrastruktur an einem oder mehreren Ort/en im Land Brandenburg vorhalten (Standort des Start-up-Zentrums). Dabei existieren drei Losgruppen, die nach dem IHK-Bezirk differenzieren, in dem sich der Standort des Start-up-Zentrums befinden muss: - Losgruppe 1 bestehend aus den Losen 1 und 2: IHK-Bezirk Potsdam, umfassend das Gebiet der Landkreise Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Havelland, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Teltow-Fläming sowie der kreisfreien Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel. - Losgruppe 2 bestehend aus den Losen 3 und 4: IHK-Bezirk Cottbus, umfassend das Gebiet Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße sowie der kreisfreien Stadt Cottbus. - Losgruppe 3 bestehend aus den Losen 5 und 6: IHK-Bezirk Ostbrandenburg, umfassend das Gebiet Barnim, Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Uckermark sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder). Der Standort des Start-up-Zentrums muss insbesondere Arbeitsplätze für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der betreuten Start-ups und des Start-up-Zentrums zur Verfügung stellen. Außerdem müssen am Standort ggf. Labore, Werkstätten, Makerspaces o. Ä. sowie Konferenzräume (z. B. für Pitchtraining, Veranstaltungen, Workshops und Seminare) zur Verfügung stehen. Über diese Leistungen am Standort des Start-up-Zentrums hinaus kann der Auftragnehmer Leistungen in digitaler und hybrider Form zur Verfügung stellen. Für den Aufbau und den Betrieb der bis zu sechs Start-up-Zentren stehen maximal 15 Mio. Euro (inkl. MwSt.) im Zeitraum bis 31.12.2028 zur Verfügung. Der Betrag setzt sich zusammen aus 60 Prozent EFRE-Mitteln und einer Kofinanzierung aus Landesmitteln in Höhe von 40 Prozent.

45 Monate–
2
Losgruppe 1: IHK-Bezirk Potsdam

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) schreibt die Errichtung und den laufenden Betrieb von bis zu sechs Start-up-Zentren im Land Brandenburg aus, um junge, innovative Start-ups mit Sitz im Land Brandenburg darin zu unterstützen, weltmarkttauglich zu werden. Durch die Bereitstellung von Infrastrukturen und Entwicklungsprogrammen sollen die Erfolgs- und Wachstumschancen der in den Zentren betreuten Start-ups erhöht werden. Die Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage des Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Fonds für einen gerechten Übergang 2021 bis 2027 (EFRE/JTF-Programm BB 21|27); der Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 60); der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159) in den jeweils geltenden Fassungen. Um Start-up-Gründungen anzusiedeln, zu unterstützen und sichtbar zu machen, sollen als eines der Handlungsfelder bzw. Maßnahmen der "Gründungsoffensive Brandenburg" Start-up-Zentren im Land Brandenburg eingerichtet werden. Hier sollen besonders chancenreiche Start-ups "fit" und damit wettbewerbsfähig für den regionalen, nationalen und internationalen Markt gemacht werden. Dabei sollen insbesondere die Gemeinsame Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg innoBB 2025 in den Fokus genommen werden, um von entsprechenden Innovationen und Geschäftsmodellen zu profitieren und Brandenburg auf diesen Gebieten als Start-up-Standort zu profilieren. Mittelbares Ziel der Maßnahme ist die Erhöhung der Anzahl und Qualität innovativer Gründungen sowie die Erhöhung des Anteils von erfolgreichen, wachstumsorientierten Start-ups im Land Brandenburg und deren erfolgreiche Etablierung (auch) auf internationalen Märkten. Diese sollen mittelfristig positive Effekte für Beschäftigung und Wachstum sowie weitere Ansiedlungen im Land entfalten. Der Auftragnehmer hat an einem Standort im Land Brandenburg ein Start-up-Zentrum aufzubauen und zu betreiben. Das Start-up-Zentrum soll der intensiven, fokussierten, auf Zeit angelegten (Richtwert: 6 bis 12 Monate) und umfassenden Betreuung von Start-ups im Land Brandenburg dienen. Damit sollen in einem landesweiten Ansatz besonders chancenreiche Start-ups nach erfolgter Gründung bei ihrer Entwicklung und Professionalisierung in der Frühphase gefördert und bei der Weiterentwicklung und Skalierung ihrer Produkte und Dienstleistungen sowie unternehmerischer Strukturen unterstützt (Akzelerator-Funktion) werden. Die betreuten Start-ups sollen dadurch wettbewerbsfähig für den regionalen, nationalen und internationalen Markt gemacht werden. Der Auftragnehmer muss Räumlichkeiten und (technische) Infrastruktur an einem oder mehreren Ort/en im Land Brandenburg vorhalten (Standort des Start-up-Zentrums). Dabei existieren drei Losgruppen, die nach dem IHK-Bezirk differenzieren, in dem sich der Standort des Start-up-Zentrums befinden muss: - Losgruppe 1 bestehend aus den Losen 1 und 2: IHK-Bezirk Potsdam, umfassend das Gebiet der Landkreise Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Havelland, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Teltow-Fläming sowie der kreisfreien Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel. - Losgruppe 2 bestehend aus den Losen 3 und 4: IHK-Bezirk Cottbus, umfassend das Gebiet Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße sowie der kreisfreien Stadt Cottbus. - Losgruppe 3 bestehend aus den Losen 5 und 6: IHK-Bezirk Ostbrandenburg, umfassend das Gebiet Barnim, Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Uckermark sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder). Der Standort des Start-up-Zentrums muss insbesondere Arbeitsplätze für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der betreuten Start-ups und des Start-up-Zentrums zur Verfügung stellen. Außerdem müssen am Standort ggf. Labore, Werkstätten, Makerspaces o. Ä. sowie Konferenzräume (z. B. für Pitchtraining, Veranstaltungen, Workshops und Seminare) zur Verfügung stehen. Über diese Leistungen am Standort des Start-up-Zentrums hinaus kann der Auftragnehmer Leistungen in digitaler und hybrider Form zur Verfügung stellen. Für den Aufbau und den Betrieb der bis zu sechs Start-up-Zentren stehen maximal 15 Mio. Euro (inkl. MwSt.) im Zeitraum bis 31.12.2028 zur Verfügung. Der Betrag setzt sich zusammen aus 60 Prozent EFRE-Mitteln und einer Kofinanzierung aus Landesmitteln in Höhe von 40 Prozent.

45 Monate–
3
Losgruppe 2: IHK-Bezirk Cottbus

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) schreibt die Errichtung und den laufenden Betrieb von bis zu sechs Start-up-Zentren im Land Brandenburg aus, um junge, innovative Start-ups mit Sitz im Land Brandenburg darin zu unterstützen, weltmarkttauglich zu werden. Durch die Bereitstellung von Infrastrukturen und Entwicklungsprogrammen sollen die Erfolgs- und Wachstumschancen der in den Zentren betreuten Start-ups erhöht werden. Die Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage des Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Fonds für einen gerechten Übergang 2021 bis 2027 (EFRE/JTF-Programm BB 21|27); der Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 60); der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159) in den jeweils geltenden Fassungen. Um Start-up-Gründungen anzusiedeln, zu unterstützen und sichtbar zu machen, sollen als eines der Handlungsfelder bzw. Maßnahmen der "Gründungsoffensive Brandenburg" Start-up-Zentren im Land Brandenburg eingerichtet werden. Hier sollen besonders chancenreiche Start-ups "fit" und damit wettbewerbsfähig für den regionalen, nationalen und internationalen Markt gemacht werden. Dabei sollen insbesondere die Gemeinsame Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg innoBB 2025 in den Fokus genommen werden, um von entsprechenden Innovationen und Geschäftsmodellen zu profitieren und Brandenburg auf diesen Gebieten als Start-up-Standort zu profilieren. Mittelbares Ziel der Maßnahme ist die Erhöhung der Anzahl und Qualität innovativer Gründungen sowie die Erhöhung des Anteils von erfolgreichen, wachstumsorientierten Start-ups im Land Brandenburg und deren erfolgreiche Etablierung (auch) auf internationalen Märkten. Diese sollen mittelfristig positive Effekte für Beschäftigung und Wachstum sowie weitere Ansiedlungen im Land entfalten. Der Auftragnehmer hat an einem Standort im Land Brandenburg ein Start-up-Zentrum aufzubauen und zu betreiben. Das Start-up-Zentrum soll der intensiven, fokussierten, auf Zeit angelegten (Richtwert: 6 bis 12 Monate) und umfassenden Betreuung von Start-ups im Land Brandenburg dienen. Damit sollen in einem landesweiten Ansatz besonders chancenreiche Start-ups nach erfolgter Gründung bei ihrer Entwicklung und Professionalisierung in der Frühphase gefördert und bei der Weiterentwicklung und Skalierung ihrer Produkte und Dienstleistungen sowie unternehmerischer Strukturen unterstützt (Akzelerator-Funktion) werden. Die betreuten Start-ups sollen dadurch wettbewerbsfähig für den regionalen, nationalen und internationalen Markt gemacht werden. Der Auftragnehmer muss Räumlichkeiten und (technische) Infrastruktur an einem oder mehreren Ort/en im Land Brandenburg vorhalten (Standort des Start-up-Zentrums). Dabei existieren drei Losgruppen, die nach dem IHK-Bezirk differenzieren, in dem sich der Standort des Start-up-Zentrums befinden muss: - Losgruppe 1 bestehend aus den Losen 1 und 2: IHK-Bezirk Potsdam, umfassend das Gebiet der Landkreise Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Havelland, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Teltow-Fläming sowie der kreisfreien Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel. - Losgruppe 2 bestehend aus den Losen 3 und 4: IHK-Bezirk Cottbus, umfassend das Gebiet Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße sowie der kreisfreien Stadt Cottbus. - Losgruppe 3 bestehend aus den Losen 5 und 6: IHK-Bezirk Ostbrandenburg, umfassend das Gebiet Barnim, Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Uckermark sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder). Der Standort des Start-up-Zentrums muss insbesondere Arbeitsplätze für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der betreuten Start-ups und des Start-up-Zentrums zur Verfügung stellen. Außerdem müssen am Standort ggf. Labore, Werkstätten, Makerspaces o. Ä. sowie Konferenzräume (z. B. für Pitchtraining, Veranstaltungen, Workshops und Seminare) zur Verfügung stehen. Über diese Leistungen am Standort des Start-up-Zentrums hinaus kann der Auftragnehmer Leistungen in digitaler und hybrider Form zur Verfügung stellen. Für den Aufbau und den Betrieb der bis zu sechs Start-up-Zentren stehen maximal 15 Mio. Euro (inkl. MwSt.) im Zeitraum bis 31.12.2028 zur Verfügung. Der Betrag setzt sich zusammen aus 60 Prozent EFRE-Mitteln und einer Kofinanzierung aus Landesmitteln in Höhe von 40 Prozent.

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4
Losgruppe 2: IHK-Bezirk Cottbus

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) schreibt die Errichtung und den laufenden Betrieb von bis zu sechs Start-up-Zentren im Land Brandenburg aus, um junge, innovative Start-ups mit Sitz im Land Brandenburg darin zu unterstützen, weltmarkttauglich zu werden. Durch die Bereitstellung von Infrastrukturen und Entwicklungsprogrammen sollen die Erfolgs- und Wachstumschancen der in den Zentren betreuten Start-ups erhöht werden. Die Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage des Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Fonds für einen gerechten Übergang 2021 bis 2027 (EFRE/JTF-Programm BB 21|27); der Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 60); der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159) in den jeweils geltenden Fassungen. Um Start-up-Gründungen anzusiedeln, zu unterstützen und sichtbar zu machen, sollen als eines der Handlungsfelder bzw. Maßnahmen der "Gründungsoffensive Brandenburg" Start-up-Zentren im Land Brandenburg eingerichtet werden. Hier sollen besonders chancenreiche Start-ups "fit" und damit wettbewerbsfähig für den regionalen, nationalen und internationalen Markt gemacht werden. Dabei sollen insbesondere die Gemeinsame Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg innoBB 2025 in den Fokus genommen werden, um von entsprechenden Innovationen und Geschäftsmodellen zu profitieren und Brandenburg auf diesen Gebieten als Start-up-Standort zu profilieren. Mittelbares Ziel der Maßnahme ist die Erhöhung der Anzahl und Qualität innovativer Gründungen sowie die Erhöhung des Anteils von erfolgreichen, wachstumsorientierten Start-ups im Land Brandenburg und deren erfolgreiche Etablierung (auch) auf internationalen Märkten. Diese sollen mittelfristig positive Effekte für Beschäftigung und Wachstum sowie weitere Ansiedlungen im Land entfalten. Der Auftragnehmer hat an einem Standort im Land Brandenburg ein Start-up-Zentrum aufzubauen und zu betreiben. Das Start-up-Zentrum soll der intensiven, fokussierten, auf Zeit angelegten (Richtwert: 6 bis 12 Monate) und umfassenden Betreuung von Start-ups im Land Brandenburg dienen. Damit sollen in einem landesweiten Ansatz besonders chancenreiche Start-ups nach erfolgter Gründung bei ihrer Entwicklung und Professionalisierung in der Frühphase gefördert und bei der Weiterentwicklung und Skalierung ihrer Produkte und Dienstleistungen sowie unternehmerischer Strukturen unterstützt (Akzelerator-Funktion) werden. Die betreuten Start-ups sollen dadurch wettbewerbsfähig für den regionalen, nationalen und internationalen Markt gemacht werden. Der Auftragnehmer muss Räumlichkeiten und (technische) Infrastruktur an einem oder mehreren Ort/en im Land Brandenburg vorhalten (Standort des Start-up-Zentrums). Dabei existieren drei Losgruppen, die nach dem IHK-Bezirk differenzieren, in dem sich der Standort des Start-up-Zentrums befinden muss: - Losgruppe 1 bestehend aus den Losen 1 und 2: IHK-Bezirk Potsdam, umfassend das Gebiet der Landkreise Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Havelland, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Teltow-Fläming sowie der kreisfreien Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel. - Losgruppe 2 bestehend aus den Losen 3 und 4: IHK-Bezirk Cottbus, umfassend das Gebiet Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße sowie der kreisfreien Stadt Cottbus. - Losgruppe 3 bestehend aus den Losen 5 und 6: IHK-Bezirk Ostbrandenburg, umfassend das Gebiet Barnim, Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Uckermark sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder). Der Standort des Start-up-Zentrums muss insbesondere Arbeitsplätze für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der betreuten Start-ups und des Start-up-Zentrums zur Verfügung stellen. Außerdem müssen am Standort ggf. Labore, Werkstätten, Makerspaces o. Ä. sowie Konferenzräume (z. B. für Pitchtraining, Veranstaltungen, Workshops und Seminare) zur Verfügung stehen. Über diese Leistungen am Standort des Start-up-Zentrums hinaus kann der Auftragnehmer Leistungen in digitaler und hybrider Form zur Verfügung stellen. Für den Aufbau und den Betrieb der bis zu sechs Start-up-Zentren stehen maximal 15 Mio. Euro (inkl. MwSt.) im Zeitraum bis 31.12.2028 zur Verfügung. Der Betrag setzt sich zusammen aus 60 Prozent EFRE-Mitteln und einer Kofinanzierung aus Landesmitteln in Höhe von 40 Prozent.

45 Monate–
5
Losgruppe 3: IHK-Bezirk Ostbrandenburg

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) schreibt die Errichtung und den laufenden Betrieb von bis zu sechs Start-up-Zentren im Land Brandenburg aus, um junge, innovative Start-ups mit Sitz im Land Brandenburg darin zu unterstützen, weltmarkttauglich zu werden. Durch die Bereitstellung von Infrastrukturen und Entwicklungsprogrammen sollen die Erfolgs- und Wachstumschancen der in den Zentren betreuten Start-ups erhöht werden. Die Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage des Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Fonds für einen gerechten Übergang 2021 bis 2027 (EFRE/JTF-Programm BB 21|27); der Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 60); der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159) in den jeweils geltenden Fassungen. Um Start-up-Gründungen anzusiedeln, zu unterstützen und sichtbar zu machen, sollen als eines der Handlungsfelder bzw. Maßnahmen der "Gründungsoffensive Brandenburg" Start-up-Zentren im Land Brandenburg eingerichtet werden. Hier sollen besonders chancenreiche Start-ups "fit" und damit wettbewerbsfähig für den regionalen, nationalen und internationalen Markt gemacht werden. Dabei sollen insbesondere die Gemeinsame Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg innoBB 2025 in den Fokus genommen werden, um von entsprechenden Innovationen und Geschäftsmodellen zu profitieren und Brandenburg auf diesen Gebieten als Start-up-Standort zu profilieren. Mittelbares Ziel der Maßnahme ist die Erhöhung der Anzahl und Qualität innovativer Gründungen sowie die Erhöhung des Anteils von erfolgreichen, wachstumsorientierten Start-ups im Land Brandenburg und deren erfolgreiche Etablierung (auch) auf internationalen Märkten. Diese sollen mittelfristig positive Effekte für Beschäftigung und Wachstum sowie weitere Ansiedlungen im Land entfalten. Der Auftragnehmer hat an einem Standort im Land Brandenburg ein Start-up-Zentrum aufzubauen und zu betreiben. Das Start-up-Zentrum soll der intensiven, fokussierten, auf Zeit angelegten (Richtwert: 6 bis 12 Monate) und umfassenden Betreuung von Start-ups im Land Brandenburg dienen. Damit sollen in einem landesweiten Ansatz besonders chancenreiche Start-ups nach erfolgter Gründung bei ihrer Entwicklung und Professionalisierung in der Frühphase gefördert und bei der Weiterentwicklung und Skalierung ihrer Produkte und Dienstleistungen sowie unternehmerischer Strukturen unterstützt (Akzelerator-Funktion) werden. Die betreuten Start-ups sollen dadurch wettbewerbsfähig für den regionalen, nationalen und internationalen Markt gemacht werden. Der Auftragnehmer muss Räumlichkeiten und (technische) Infrastruktur an einem oder mehreren Ort/en im Land Brandenburg vorhalten (Standort des Start-up-Zentrums). Dabei existieren drei Losgruppen, die nach dem IHK-Bezirk differenzieren, in dem sich der Standort des Start-up-Zentrums befinden muss: - Losgruppe 1 bestehend aus den Losen 1 und 2: IHK-Bezirk Potsdam, umfassend das Gebiet der Landkreise Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Havelland, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Teltow-Fläming sowie der kreisfreien Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel. - Losgruppe 2 bestehend aus den Losen 3 und 4: IHK-Bezirk Cottbus, umfassend das Gebiet Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße sowie der kreisfreien Stadt Cottbus. - Losgruppe 3 bestehend aus den Losen 5 und 6: IHK-Bezirk Ostbrandenburg, umfassend das Gebiet Barnim, Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Uckermark sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder). Der Standort des Start-up-Zentrums muss insbesondere Arbeitsplätze für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der betreuten Start-ups und des Start-up-Zentrums zur Verfügung stellen. Außerdem müssen am Standort ggf. Labore, Werkstätten, Makerspaces o. Ä. sowie Konferenzräume (z. B. für Pitchtraining, Veranstaltungen, Workshops und Seminare) zur Verfügung stehen. Über diese Leistungen am Standort des Start-up-Zentrums hinaus kann der Auftragnehmer Leistungen in digitaler und hybrider Form zur Verfügung stellen. Für den Aufbau und den Betrieb der bis zu sechs Start-up-Zentren stehen maximal 15 Mio. Euro (inkl. MwSt.) im Zeitraum bis 31.12.2028 zur Verfügung. Der Betrag setzt sich zusammen aus 60 Prozent EFRE-Mitteln und einer Kofinanzierung aus Landesmitteln in Höhe von 40 Prozent.

45 Monate–
6
Losgruppe 3: IHK-Bezirk Ostbrandenburg

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) schreibt die Errichtung und den laufenden Betrieb von bis zu sechs Start-up-Zentren im Land Brandenburg aus, um junge, innovative Start-ups mit Sitz im Land Brandenburg darin zu unterstützen, weltmarkttauglich zu werden. Durch die Bereitstellung von Infrastrukturen und Entwicklungsprogrammen sollen die Erfolgs- und Wachstumschancen der in den Zentren betreuten Start-ups erhöht werden. Die Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage des Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Fonds für einen gerechten Übergang 2021 bis 2027 (EFRE/JTF-Programm BB 21|27); der Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 60); der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159) in den jeweils geltenden Fassungen. Um Start-up-Gründungen anzusiedeln, zu unterstützen und sichtbar zu machen, sollen als eines der Handlungsfelder bzw. Maßnahmen der "Gründungsoffensive Brandenburg" Start-up-Zentren im Land Brandenburg eingerichtet werden. Hier sollen besonders chancenreiche Start-ups "fit" und damit wettbewerbsfähig für den regionalen, nationalen und internationalen Markt gemacht werden. Dabei sollen insbesondere die Gemeinsame Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg innoBB 2025 in den Fokus genommen werden, um von entsprechenden Innovationen und Geschäftsmodellen zu profitieren und Brandenburg auf diesen Gebieten als Start-up-Standort zu profilieren. Mittelbares Ziel der Maßnahme ist die Erhöhung der Anzahl und Qualität innovativer Gründungen sowie die Erhöhung des Anteils von erfolgreichen, wachstumsorientierten Start-ups im Land Brandenburg und deren erfolgreiche Etablierung (auch) auf internationalen Märkten. Diese sollen mittelfristig positive Effekte für Beschäftigung und Wachstum sowie weitere Ansiedlungen im Land entfalten. Der Auftragnehmer hat an einem Standort im Land Brandenburg ein Start-up-Zentrum aufzubauen und zu betreiben. Das Start-up-Zentrum soll der intensiven, fokussierten, auf Zeit angelegten (Richtwert: 6 bis 12 Monate) und umfassenden Betreuung von Start-ups im Land Brandenburg dienen. Damit sollen in einem landesweiten Ansatz besonders chancenreiche Start-ups nach erfolgter Gründung bei ihrer Entwicklung und Professionalisierung in der Frühphase gefördert und bei der Weiterentwicklung und Skalierung ihrer Produkte und Dienstleistungen sowie unternehmerischer Strukturen unterstützt (Akzelerator-Funktion) werden. Die betreuten Start-ups sollen dadurch wettbewerbsfähig für den regionalen, nationalen und internationalen Markt gemacht werden. Der Auftragnehmer muss Räumlichkeiten und (technische) Infrastruktur an einem oder mehreren Ort/en im Land Brandenburg vorhalten (Standort des Start-up-Zentrums). Dabei existieren drei Losgruppen, die nach dem IHK-Bezirk differenzieren, in dem sich der Standort des Start-up-Zentrums befinden muss: - Losgruppe 1 bestehend aus den Losen 1 und 2: IHK-Bezirk Potsdam, umfassend das Gebiet der Landkreise Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Havelland, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Teltow-Fläming sowie der kreisfreien Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel. - Losgruppe 2 bestehend aus den Losen 3 und 4: IHK-Bezirk Cottbus, umfassend das Gebiet Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße sowie der kreisfreien Stadt Cottbus. - Losgruppe 3 bestehend aus den Losen 5 und 6: IHK-Bezirk Ostbrandenburg, umfassend das Gebiet Barnim, Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Uckermark sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder). Der Standort des Start-up-Zentrums muss insbesondere Arbeitsplätze für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der betreuten Start-ups und des Start-up-Zentrums zur Verfügung stellen. Außerdem müssen am Standort ggf. Labore, Werkstätten, Makerspaces o. Ä. sowie Konferenzräume (z. B. für Pitchtraining, Veranstaltungen, Workshops und Seminare) zur Verfügung stehen. Über diese Leistungen am Standort des Start-up-Zentrums hinaus kann der Auftragnehmer Leistungen in digitaler und hybrider Form zur Verfügung stellen. Für den Aufbau und den Betrieb der bis zu sechs Start-up-Zentren stehen maximal 15 Mio. Euro (inkl. MwSt.) im Zeitraum bis 31.12.2028 zur Verfügung. Der Betrag setzt sich zusammen aus 60 Prozent EFRE-Mitteln und einer Kofinanzierung aus Landesmitteln in Höhe von 40 Prozent.

45 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Leistungspreis30 %
Leistungsangebot40 %
Personalkompetenz30 %
Preis
LeistungspreisDas Zuschlagskriterium "Leistungspreis" dient zur preislichen Bewertung des Leistungsangebots. Der angebotene Leistungspreis ist Grundlage für die Vergütung der Vertragsausführung. Die Vergütung für die Errichtung und den Betrieb des Start-up-Zentrums und damit auch der anzubietende Leistungspreis setzt sich aus zwei Bestandteilen, d. h. der Vergütung pro Jahr und der Vergütung pro Start-up. Für weitere Einzelheiten, insbesondere zur Kalkulation und der Wertungsmethode, wird auf das Dokument "Eignungs- und Zuschlagskriterien" verwiesen.
Qualität
LeistungsangebotDas Zuschlagskriterium "Leistungsangebot" dient zur inhaltlichen Bewertung des Leistungsangebots. Hierzu hat der Bieter bzw. Bietergemeinschaft in einem Leistungskonzept die Ausgestaltung und die Leistungen des geplanten Start-up-Zentrums zu beschreiben. Weitere Einzelheiten zum geforderten Inhalt des Leistungskonzepts und der diesbezüglichen Erwartungen der Auftraggeberin können dem Dokument "Eignungs- und Zuschlagskriterien" entnommen werden.
Qualität
PersonalkompetenzDas Zuschlagskriterium "Personalkompetenz" dient zur Bewertung der Quali-fikation und Erfahrung des eingesetzten Personals. Dabei wird nur das Perso-nal bewertet, dessen Tätigkeit erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auf-tragsausführung hat (z. B. Geschäftsführer/in des Start-up-Zentrums, Pro-jektmanagement, Coaches für die Start-ups). Hierzu hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft in einem Personalkonzept zu beschreiben, über welche Qualifikationen und Erfahrungen das für das Start-up-Zentrum eingesetzte Personal verfügt, die eine qualitative Leistungs-ausführung erwarten lassen. Weitere Einzelheiten zu den Erwartungen der Auftraggeberin an das Personalkonzept können dem Dokument "Eignungs- und Zuschlagskriterien" entnommen werden.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
25.03.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff GWB. Zuständig für entsprechende Nachprüfungsanträge ist: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Heinrich-Mann-Allee 107 14 … ganz lesenDas Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff GWB. Zuständig für entsprechende Nachprüfungsanträge ist: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Telefax: 0049 331 8661652 Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt, - der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat, - mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB). Bewerber, deren Teilnahmeanträge nach dem Ergebnis der Wertung für das weitere Verfahren nicht berücksichtigt werden können, werden unverzüglich über die Gründe ihrer Nichtberücksichtigung informiert.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD1H61J

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 790 (Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

38vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (41 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Brandenburg (4 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 30.10.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 06d11a12-46de-4e93-be21-6d7873b5b7bb.