Zum Inhalt
Menü

Erweiterung und Umbau Grundschule Ahorngrundschule Bergfelde

Stadtverwaltung Hohen Neuendorf · Hohen Neuendorf, Brandenburg

Aktenzeichen 2024-02-27-01veröffentlicht 13.06.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 937 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Oberhavel.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Brandenburg (33 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 22,7 %, Leistung und Qualität 77,3 %.

  • Personaleinsatzplanung27,3 %
  • Strukturelle Herangehensweise25 %
  • Herangehensweise an komplexe fachtechnische Aufgabenstellungen25 %
  • Preis22,7 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,1 Punkte
25 % teurer−4,5 Punkte
50 % teurer−7,6 Punkte
100 % teurer−11,4 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Neubau Sporthalle mit Bibliothek und Fachräumen sowie Umbau der Bestandssporthalle Ahorn-Grundschule Bergfelde, Hohen Neuendorf. Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung gem. HOAI §55, Anlagengruppen 1- 8 gem. HOAI §53. Die derzeit weitestgehend 2-zügige Ahorn-Grundschule soll zu einer 3-zügigen Grundschule erweitert werden. Ausgeschrieben sind die Planungsleistungen der Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-8 gem. HOAI §53, für den Neubau einer Zweifeldsporthalle mit Bibliothek und Fachräumen sowie für den Umbau der Bestandssporthalle zu Veranstaltungsraum/Aula/Mensa.

Beschreibung des Loses

Erweiterung/Umbau Ahorn-Grundschule Bergfelde, Hohen Neuendorf: Technische Ausrüstung Leistungsphasen 1-8, Anlagengruppen 1-8, gem. HOAI §§55/53. Beschreibung: Die derzeit weitestgehend 2-zügige Ahorn-Grundschule soll zu einer 3-zügigen Grundschule erweitert werden. Die Schule besteht aus einem 2-geschossigen Gebäude mit teilweise ausgebautem Dachgeschoss aus dem Jahr 1911 und einem später errichteten Anbau (Westflügel). Im Jahr 2006 wurde die Schule mit einem 2-geschossigen Neubau erweitert. Die aktuelle Planung sieht nun den Neubau einer Zweifeldhalle mit Bibliothek und Fachräumen vor (2 Geschosse [EG/UG]) sowie den Umbau/Entkernung der Bestandssporthalle für die Nutzung als Veranstaltungsraum, Aula und Mensa mit Ausgabeküche. Die Planungen und energetischen Nachweise sollen nach gültigem GebäudeEnergieGesetz - GEG 2020/novelliert 2023 erfolgen. Die Umsetzung muss voraussichtlich in Bauabschnitten und unter Beachtung des laufenden Schulbetriebes erfolgen. Es ist vorgesehen, das Vorhaben unter Inanspruchnahme unterschiedlicher Fördermittel (EU, Bund, Land) zu realisieren. Der gesamte Planungs- und Realisierungsprozess ist unter Beachtung/ Einhaltung der jeweiligen Förderbedingungen zu gestalten. Die geplanten Baumaßnahmen zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Schule/Sporthalle; 2. Art der Baumaßnahme: Neubau / Bauen im Bestand; 3. BGF: rd. 2.400 qm Neubau / 560 qm Bestand; 4. geschätzte Baukosten Summe KGr 300-400 brutto (Stand 12/2023 - Vorzugsvariante C): rd. 8,03 Mio. Euro (davon in KGr 400 rd. 2,26 Mio. EUR). Darin sind die Kosten für eine Ausgabeküche noch nicht berücksichtigt. Ausgeschrieben sind die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 1- 8 gem. HOAI §§55/53 für den Neubau sowie die Bestandshalle (Sanierung/Umbau), Leistungsphasen 1-8. Außerdem soll ein Gesamtkonzept für die Wärmeversorgung des Schulstandorts (Neubauten + Bestand) - mit Variante Einbeziehung des benachbarten städtischen Kita-/Hort-Campus - untersucht werden (LPh 1-2); die derzeitige Versorgung des Bestandes erfolgt zu 100% über Gaskessel. Standorte und Auslegung der Anlagentechnik sind ebenso Bestandteil der Aufgabenstellung wie die Untersuchung hinsichtlich grundstücksbezogener Nutzung des erzeugten Stroms bzw. Einspeisung in das lokale Stromnetz. Optionale Leistungen: s. "Angaben zu Optionen". Im Ergebnis sollen funktional und technisch sowie energetisch optimierte Gebäudeteile zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen wirtschaftlichen und ressourcenschonenden Betrieb ermöglichen. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s. Ziff. II.2.11) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen. Mit dem Abschluss des Vertrages ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 bis 2 gem. HOAI §55 zu beauftragen (Stufe 1). Folgende Unterlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen: Variantenuntersuchung (Verf.: NAK Architekten GmbH, Berlin 10/2023); Weiterentwicklung Vorzugsvariante C (Verf.: NAK Architekten GmbH, Berlin 12/2023); Vertragsentwürfe (Neubau/Bestand) sowie folgende - im Falle der Angebotsaufforderung/Einladung zur Verhandlung - unterzeichnet vorzulegenden Dokumente (Formblätter): 1. Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG; 2. Angaben für Abfrage beim Wettbewerbsregister. Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich. In der 2. Stufe des Verfahrens werden den ausgewählten Unternehmen weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt (insb. Formblatt für Honorarangebote). Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 3. Quartal 2024; 2. Realisierung von Mitte 2026 bis Mitte 2029; 3. Projektabschluss: im Nachgang.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Personaleinsatzplanung27,3 %
Strukturelle Herangehensweise25 %
Herangehensweise an komplexe fachtechnische Aufgabenstellungen25 %
Preis22,7 %
Qualität
Personaleinsatzplanung
Qualität
Strukturelle Herangehensweise
Qualität
Herangehensweise an komplexe fachtechnische Aufgabenstellungen
Kosten
Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Alle Projektverzögerungen, die zu Vertragsverlängerungen führen. (1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit Vertragsschluss sollen die Leistungsstufe 1 (LPh 1-2 gem. HOAI §55) für den Neubau sowie die Bestandshalle, in Bezug auf die Wärme … ganz lesenAlle Projektverzögerungen, die zu Vertragsverlängerungen führen. (1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit Vertragsschluss sollen die Leistungsstufe 1 (LPh 1-2 gem. HOAI §55) für den Neubau sowie die Bestandshalle, in Bezug auf die Wärmeversorgung unter Einbezug des Nachbargrundstücks von Kita/Hort. Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme(n) / Zurverfügungstellung der Finanzmittel einzeln oder im Ganzen, ggf. auch teilbereichs-/teilleistungsbezogen, schriftlich beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind insb. die Einhaltung der Kosten und Termine, die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen. (2) Vergabe Besonderer Leistungen, sofern und soweit diese erforderlich werden. (3) In der 2. Stufe des Verfahrens werden den zur Teilnahme an der Stufe 2 des Verfahrens ausgewählten Unternehmen weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt, insb.: Formblatt für Honorarangebote. Neben einem Honorarangebot und einem Konzept zu den nicht preislichen Zuschlagskriterien sind in der 2. Stufe des Verfahrens weitere Unterlagen/Erklärungen vorzulegen (u.a. Angaben für die Abfrage beim Wettbewerbsregister sowie ggf. - soweit nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag erfolgt - Erklärungen für Unterauftragnehmer).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1.) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß §160 ( … ganz lesen(1.) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß §160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. §160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 (1) Nr. 2 GWB. §134 (1) S. 2 GWB bleibt unberührt. (2.) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# (1) Die insb. in den Eignungskriterien geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Teilnahmeantrag, Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen [Formular 4.1 EU] sowie - sofern zutreffend - Bewerbergemeinschaftse … ganz lesen#Besonders geeignet für:selbst# (1) Die insb. in den Eignungskriterien geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Teilnahmeantrag, Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen [Formular 4.1 EU] sowie - sofern zutreffend - Bewerbergemeinschaftserklärung [Formular 4.2], Erklärungen für Nachunternehmer [Formular 4.3 EU / 4.4 EU]) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Die Formblätter sind in deutscher Sprache vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift ist bei elektronischer Bewerbung nicht erforderlich, der Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person sowie der Name des Unternehmens ist jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter füllt den Teilnahmeantrag aus. Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch unter Nutzung des sog. Bietertools auf der Vergabeplattform bis zu der in Ziff. 5.1.12 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] - hat den zwingenden Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. Eine Nachforderung bei fehlerhaften Referenznachweisen ist über den Umfang der Liste in Pkt. 5.1 des Teilnahmeantrages hinaus nicht vorgesehen. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. (2) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird. (3) Unter der in den Auftragsunterlagen genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen (Formblätter [s.o.] inkl. Bewertungsmatrix Stufe 1 sowie Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix Stufe 2 und die in Zweck "Optionen" aufgeführten Unterlagen) sowie Änderungen/ Ergänzungen zur Bekanntmachung u.ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen. (4) Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann (VgV § 20 [3], Unterabsatz 1). Die Kommunikation erfolgt nur über die Internetplattform des Bauherrn. (5) Hinweis zu "Zuschlagskriterien": Die Angebotsinhalte zu den nichtpreislichen Angebotsbestandteilen werden nicht verhandelt. Die für die nichtpreisliche Bewertung relevanten Angebotsbestandteile sind mit dem Erstangebot vorzulegen und werden auf dieser Grundlage unter Berücksichtigung einer vorgesehenen Präsentation (s.a. Hinweise in der Bewertungsmatrix) bewertet. Je Kriterium werden 0, 1, 3 oder 5 Punkte vergeben (näheres siehe Vergabeunterlagen). Es können insg. maximal 220 Punkte erreicht werden. Bewertung Honorarangebote: Die einzelnen Honorarangebote werden jeweils mit max. 5 Punkten bewertet. 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhalten Angebote mit dem 1,75-fachen oder mehr als dem 1,75-fachen des niedrigsten Preises. Die Punktzahl errechnet sich im Übrigen dann wie folgt: 0 + 5 x (niedrigster Preis x 1,75 - Preis) / (niedrigster Preis x 1,75 - niedrigster Preis). (6) Der Bauherr beabsichtigt, i.R. der Verhandlung (Zuschlagsverfahren) die Frist für die Einlieferung der finalen Honorarangebote im Einvernehmen mit den Bietern auf 10 Tage festzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß VgV §17 (11) auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen. (7) Mit Teilnahme an dem Vergabeverfahren erklärt sich der Bewerber einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, vom Bew …
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL667LG Ausschlussgründe Ausschlusskriterien gemäß Richtlinie 2014/24/EU Artikel 57 und Umsetzung in den §§ 123, 124 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung (Formular 4.1 EU); vergabestellenseitige Abfrage Wettbewerbsregister.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben0

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Stadtverwaltung Hohen Neuendorf

Alle 2 offenen Ausschreibungen von Stadtverwaltung Hohen Neuendorf, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

327vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (301 Lose mit Angabe)
256.239 €Zuschlagswert im Median
107.719 € – 616.780 €mittlere Hälfte, 116 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Brandenburg (33 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 15.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5cf71fdc-bc6b-4644-9b35-27e135c9f715.