Erweiterung/Umbau Ahorn-Grundschule Bergfelde, Hohen Neuendorf: Vergabe von Leistungen der Tragwerksplanung gem. HOAI §51 u. Leistungen des Wärmeschutz/Energiebilanzierung gem. HOAI Anlage 1.2.2/1.2.3
Stadtverwaltung Hohen Neuendorf · Hohen Neuendorf, Brandenburg
Aktenzeichen 2024 - 8 - 21 - 2veröffentlicht 25.02.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 212 Tsd. €
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 212 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Hohen Neuendorf16540, Landkreis Oberhavel, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Heute
Beschreibung
Neubau Sporthalle mit Bibliothek und Fachräumen sowie Umbau Bestandssporthalle Ahorn-Grundschule Hohen Neuendorf, Stadtteil Bergfelde: Vergabe der Leistungen der Tragwerksplanung gem. HOAI §51 und der Leistungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung gem. HOAI Anlage 1.2.2/1.2.3. Die derzeit weitestgehend 2-zügige Ahorn-Grundschule soll zu einer 3-zügigen Grundschule erweitert werden. Ausgeschrieben sind die Leistungen der Tragwerksplanung gem. HOAI §51 für den Neubau einer Zweifeldsporthalle mit Bibliothek und Fachräumen sowie für den Umbau / die Entkernung der Bestandssporthalle und Nutzung als Veranstaltungsraum/Aula/Mensa. Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt. Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.
Beschreibung des Loses
Die derzeit weitestgehend 2-zügige Ahorn-Grundschule soll zu einer 3-zügigen Grundschule erweitert werden. Die Schule besteht aus einem 2-geschossigen Gebäude mit teilweise ausgebautem Dachgeschoss aus dem Jahr 1911 und einem später errichteten Anbau (Westflügel). Im Jahr 2006 wurde die Schule mit einem 2-geschossigen Neubau erweitert. Die aktuelle Planung sieht nun den Neubau einer Zweifeldhalle mit Bibliothek und Fachräumen vor (2 Geschosse [EG/UG]) sowie den Umbau/die Entkernung der Bestandssporthalle für die Nutzung als Veranstaltungsraum, Aula und Mensa mit Ausgabeküche. Die Fachräume sowie die öffentlich zugängliche Stadtteilbibliothek sind im EG der neuen Halle geplant, im UG die Sportfläche mit den Umkleiden und Regie-/Lehrerräumen. Bei der Konstruktion der Neubauhalle soll es sich um eine wirtschaftliche und nachhaltige Bauweise handeln. Es sollen wo möglich nachwachsende Rohstoffe für tragende Bauteile und als Fassadenkonstruktion zum Einsatz kommen. Das Flachdach soll mit einer extensiven Dachbegrünung und einer PV- oder Solarthermieanlage versehen werden. Bei der Bestandhalle handelt es sich um eine in den 70er Jahren in der DDR entwickelte Typenturnhalle in HP-Schalenbauweise (Typenprojekt KT60). Sie wurde in den 90er Jahren saniert. Dabei wurde u.a. die Fassade mit einem Vollwärmeschutz (WDVS) und neuen Kunststofffenstern ausgestattet. Die Bestandshalle soll bis auf die tragenden Bauteile entkernen und umfassend saniert werden. In dem ursprünglichen Sportraum mit der charakteristischen identitätsstiftenden Betonschalenkonstruktion soll die Schulaula - zugleich Mensa - als repräsentativer Raum untergebracht werden, in dem Nebenraumtrakt Schulküche sowie Sanitär-/Nebenräume. Nach gegenwärtiger Planung werden alle verbauten Bauteile der Hülle und der technischen Installationen erneuert werden. Die Planungen und energetischen Nachweise sollen nach gültigem GebäudeEnergieGesetz - GEG 2020/novelliert 2023 erfolgen. Die Umsetzung muss voraussichtlich in Bauabschnitten und unter Beachtung des laufenden Schulbetriebes erfolgen. Es ist vorgesehen, das Vorhaben unter Inanspruchnahme unterschiedlicher Fördermittel (EU, Bund, Land) zu realisieren. De r gesamte Planungs- und Realisierungsprozess ist unter Beachtung/ Einhaltung der jeweiligen Förderbedingungen zu gestalten. Die geplanten Baumaßnahmen zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Schule/Sporthalle; 2. Art der Baumaßnahme: Neubau / Bauen im Bestand; 3. BGF: rd. 2.560 qm Neubau (inkl. Anbau) / 560 qm Bestand; 4. geschätzte Baukosten Summe KGr 300-400 brutto (Stand 12/2023 - Vorzugsvariante C): rd. 8,03 Mio. Euro (KGr 300 rd. 5,7 Mio. EUR / KGr 400 rd. 2,3 Mio. EUR [ohne Ausgabeküche]). Ausgeschrieben sind die Leistungen der Tragwerksplanung gem. HOAI §51 für die neue Sporthalle sowie für den Umbau der Bestandshalle: Grundleistungen Leistungsphasen 1-6, sofern und soweit erforderlich, sowie ausgewählte Besondere Leistungen (s. Vertragsentwurf). Die Vergabe erfolgt stufenweise (s.a. "Optionen") Zudem sollen Leistungen gemäß HOAI Anlage 1.2.1/1.2.3 vergeben werden: Entwurf, Bemessung und Nachweis des Wärmeschutzes nach den geltenden Vorschriften einschließlich Erstellung des Energieausweises nach EnEV. Im Rahmen des Bewerberverfahrens sind Angaben/Eignungsnachweise (Umsatz/Mitarbeiter/Referenzen) für den Leistungsbereich Tragwerksplanung zu erbringen. Der/die Fachplaner für den Leistungsbereich Wärmeschutz/ Energiebilanzierung sind erst in der 2. Stufe des Vergabeverfahrens (im Falle der Angebotsaufforderung) zu benennen. Bestandteil der Honorarabfrage in der 2. Stufe werden die Leistungsbereiche Tragwerksplanung und Wärmeschutz/Energiebilanzierung.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- HonorarangebotGewichtung (Punkte, genau) 22,73
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Alle Projektverzögerungen, die zu Vertragsverlängerungen führen.
- Optionen
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit Vertragsschluss ist beabsichtigt, die Leistungsstufe 1 (LPh 1-2 gem. HOAI §51) für den Neubau sowie für die Bestandshalle zu beauftragen. Die Beauftragung der Leistungen für Wärmeschutz/Energiebil … ganz lesenkürzer
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit Vertragsschluss ist beabsichtigt, die Leistungsstufe 1 (LPh 1-2 gem. HOAI §51) für den Neubau sowie für die Bestandshalle zu beauftragen. Die Beauftragung der Leistungen für Wärmeschutz/Energiebilanzierung erfolgt analog. (2) Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme(n) / Zurverfügungstellung der Finanzmittel einzeln oder im Ganzen, ggf. auch teilbereichsbezogen, schriftlich beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind insb. die Einhaltung der Kosten und Termine, die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen sowie die Genehmigungsfähigkeit. (3) Ggf. Vergabe weiterer Besonderer Leistungen aus dem Leistungsbild Tragwerksplanung, sofern und soweit diese erforderlich werden.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE), Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1.) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller ei … ganz lesenkürzer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1.) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß §160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. §160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 (1) Nr. 2 GWB. §134 (1) S. 2 GWB bleibt unberührt. (2.) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Ausschlusskriterien gemäß Richtlinie 2014/24/EU Artikel 57 und Umsetzung in den §§ 123, 124 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung (Formular 4.1 EU); vergabestellenseitige Abfrage Wettbewerbsregister. (1) Teilnahmewettbewerb: Die geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden F … ganz lesenkürzer
Ausschlusskriterien gemäß Richtlinie 2014/24/EU Artikel 57 und Umsetzung in den §§ 123, 124 GWB. Nachweis durch Eigenerklärung (Formular 4.1 EU); vergabestellenseitige Abfrage Wettbewerbsregister. (1) Teilnahmewettbewerb: Die geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Teilnahmeantrag, Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen [Formular 4.1 EU] sowie - sofern zutreffend - Bewerbergemeinschaftserklärung [Formular 4.2], Erklärungen für Nachunternehmer [Formular 4.3 EU / 4.4 EU]) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Die Formblätter sind in deutscher Sprache vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift ist bei elektronischer Bewerbung nicht erforderlich, der Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person sowie der Name des Unternehmens ist jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter füllt den Teilnahmeantrag aus. Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch unter Nutzung des sog. Bietertools auf der Vergabeplattform bis zu der festgesetzten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] - hat den zwingenden Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. Eine Nachforderung bei fehlerhaften Referenznachweisen ist über den Umfang der Liste in Pkt. 5.1 des Teilnahmeantrages hinaus nicht vorgesehen. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. (2) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird. (3) Auf der Vergabeplattform können alle Vergabeunterlagen (Formblätter [s.o.] inkl. Bewertungsmatrix Stufe 1 [im Anhang zum Teilnahmeantrag] sowie Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix Stufe 2 und die weiteren Unterlagen) sowie Änderungen/ Ergänzungen zur Bekanntmachung u.ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen. (4) Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann (VgV § 20 [3], Unterabsatz 1). Die Kommunikation erfolgt nur über die Internetplattform des Bauherrn. (5) Hinweis zu den "Zuschlagskriterien": Die Angebotsinhalte zu den nichtpreislichen Angebotsbestandteilen werden nicht verhandelt. Die für die nichtpreisliche Bewertung relevanten Angebotsbestandteile sind mit dem Erstangebot vorzulegen und werden auf dieser Grundlage unter Berücksichtigung einer vorgesehenen Präsentation (s.a. Hinweise in der Bewertungsmatrix) bewertet. Je Kriterium werden 0, 1, 3 oder 5 Punkte vergeben (näheres siehe Vergabeunterlagen). Es können insg. maximal xxx Punkte (> wird nach Abstimmung Dok. 08 nachgetragen) erreicht werden. Bewertung Honorarangebote: Die einzelnen Honorarangebote werden jeweils mit max. 5 Punkten bewertet. 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhalten Angebote mit dem 1,75-fachen oder mehr als dem 1,75-fachen des niedrigsten Preises. Die Punktzahl errechnet sich im Übrigen dann wie folgt: 0 + 5 x (niedrigster Preis x 1,75 - Preis) / (niedrigster Preis x 1,75 - niedrigster Preis). (6) Der Bauherr beabsichtigt, i.R. der Verhandlung (Zuschlagsverfahren) die Frist für die Einlieferung der finalen Honorarangebote im Einvernehmen mit den Bietern auf 10 Tage festzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß VgV §17 (11) auf der G …- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXW0YYDYTH33W2XW Bitte beachten Sie die individuell erstellten Einladungsschreiben für die Angebotsphase, die Ihnen separat als Nachricht mit den entsprechenden Anlagen übermittelt werden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH, Berlin | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Oranienburger Straße 2, 16540 Hohen Neuendorf
- Kontakt
- vergabestelle@
hohen-neuendorf.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Planungsgruppe M+M AG11 Zuschläge
- Stoeckert Architekten GmbH8 Zuschläge
- Ingenieurbüro PROKON GmbH5 Zuschläge
- iHC GmbH4 Zuschläge
- Braun GmbH3 Zuschläge
- EST Energie-System-Technik GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b74ff3ad-2660-4d54-98ba-a85cf02b5493.