Erweiterung Kläranlage Leutkirch - Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Technische Ausrüstung und Tragwerkplanung
Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu - Eigenbetrieb Städt.Abwasserbeseitigung Leutkirch · Leutkirch, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2617veröffentlicht 24.05.2026erstmals 24.05.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- … – 30.09.2029
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- … – 30.09.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Leutkirch88299, Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Kriterium 1: Personelle Projektorganisation10 %
- Kriterium 2: Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals15 %
- Kriterium 3: Projekteinschätzung und Projektabwicklung25 %
- Kriterium 4 - Honorar50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 6 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 6 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 14:00 Uhrvor 4 Monaten
- Heute
- Vertragsendein 35 Monaten
Beschreibung
Der Eigenbetrieb „Städtische Abwasserbeseitigung Leutkirch“ betreibt eine mechanisch-biologische Kläranlage mit getrennter anaerober Schlammstabilisierung. Die Ausbaugröße beträgt 100.000 EW, die wasserrechtliche Erlaubnis endete am 31.12.2025. Die Kläranlage ist aufgrund der deutlich gestiegenen Belastung bzw. aufgrund neuer Bemessungsvorgaben zu erweitern. Die Zahl der natürlichen Einwohner im Einzugs-gebiet beträgt derzeit ca. 20.000 E, ein Indirekteinleiter (Molkeverwertung) trägt maßgebend zur Gesamtbelastung bei. Die künftige Ausbaugröße der Kläranlage wird vorläufig mit 110.000 EW, die hydraulische Kapazität bei Mischwasserzufluss mit 340 l/s festgelegt. Eine endgültige Festlegung erfolgt bis zur Vergabe der Ingenieurleistungen. In den Jahren 2024 und 2025 wurde eine Vorplanung zur Erweiterung der Belebungsbecken erstellt: Die Neubemessung der biologischen Stufe ergab ein erforderliches Belebungsbeckenvolumen von ca. 12.350 m3, unter Berücksichtigung des vorhandenen Belebungsvolumen von 7.650 m³ ist der Neubau von ca. 4.700 m³ erforderlich. Aktuell vorhanden sind insgesamt 6 Belebungsbecken mit jeweils 1.275 m³. Es gibt zwei vorgeschaltete Denitrifikationsbecken und vier Nitrifikationsbecken. Das erforderliche Neubauvolumen von 4.700 m³ wird auf zwei Becken aufgeteilt, die hydraulisch zwischen die Denitrifikationsbecken und die Nitrifikationsbecken gebaut werden. Die neuen Belebungsbecken werden mit Rührwerken und abschaltbaren Belüftern ausgestattet, so dass sie variabel als Deni- bzw. Nitrifikationsbecken genutzt werden können. Die neuen Belebungsbecken werden tiefer als die vorhandenen gebaut. Die Belüf-tung der neuen Becken erfolgt unabhängig von den bereits vorhandenen Nitrifikationsbecken. Neben dem erforderlichen Neubau der zwei geplanten Belebungsbecken ist der Neu-bau eines Zwischenhebewerks erforderlich. Das Zwischenhebewerk ist als Schneckenpumpwerk geplant. Die zu behandelnde maximale Wassermenge der Kläranlage bleibt unverändert. Die mechanische Stufe vom Zulauf der Kläranlage bis zum Ablauf des Sand- und Fettfangs, bleibt von der Maßnahme unberührt. Auch an der Nachklärung sind keine Maßnahmen geplant. Die erforderlichen Maßnahmen umfassen: - Verlegen des Kanal DN 1.200 - Neubau Belebungsbecken ca. 4.700 m³ – Ausstattung mit abschaltbaren Belüftern, Rührwerken und Messtechnik - Neubau Zwischenhebewerk mit 4 Schneckenpumpen - Umbau Denitrifikationsbecken - Umbau Verbindungsgerinne zur Anbindung an Bestand - Umbau Gebläsestation Die erforderliche Erweiterung der Kläranlage muss im laufenden Betrieb unter Berücksichtigung der Flächenverfügbarkeit durchgeführt werden. Die Planungsleistungen ab der Leistungsphase 3 für diese Maßnahmen sind Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Als zentrale Planungsaufgabe wird das Erreichen folgender Ziele betrachtet: - Erweiterung der Belebungsanlage im laufenden Betrieb Alle durchzuführenden Maßnahmen müssen in sinnvolle Bauabschnitte unterteilt werden. - Erhöhung der Kostensicherheit Die zu erwartenden Baukosten sind durch eine strukturierte Vorgehensweise im gesamten Planungs- und Bauprozesses kontinuierlich zu überwachen und es ist jeweils frühzeitig auf Abweichungen zu reagieren. Die Anwendung entsprechender Werkzeuge zur Kostenplanung wird erwartet. Da sich auch vorbefasste Ingenieurbüros an diesem Verfahren beteiligen dürfen, liegen folgende vorhandene Unterlagen bei: - Auszug Vorplanung Lageplan der Kläranlage Leutkirch
Die bisher geschätzten Baukosten betragen ca. 5,7 Mio € netto.
Beschreibung des Loses
Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021, LPH 4 - 9 - Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021, Anlagengruppen 4, LPH 1 - 9 - Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021, LPH 2 - 6 - Besondere Leistungen
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise: - Stufe 1: LPH 2 - 4 (TWP) / 1 - / 4 - Stufe 2: LPH 5 + 6 (TWP) / 5 - 8 - Stufe 3: LPH 9 Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Kriterium 1: Personelle Projektorganisation- Darzustellen ist neben einem Organigramm auch die die interne Organisationsstruktur des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals. - Das vorgesehene Projektteam und die Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams sind darzustellen (Organigramm) wie auch die interne Organisationsstruktur. - Erläuterung der Sicherstellung der Kontinuität und Effizienz der Leistungserbringung durch das Projektteam in allen Leistungsphasen (z. B. Vertretungsregelungen, langfristige Verfügbarkeiten, interner Wissentranfer, technische Mittel, digitale und örtliche Präsenz, bisherige Zuammenarbeit des Projektteams).
- Qualität
- Kriterium 2: Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals- Die Erfahrung und Qualifikation des vorgesehenen Projektteams sind vorzustellen. - Für die vorgesehenen Projektleitenden sind anhand vergleichbarer Referenzprojekte (Objekttyp bzw. Bauaufgaben mit mindestens überdruchschnittlicher Komplexität / Leistungsphasen / Besondere Leistungen / Bauen für öff. AG) die für das anstehende Projekt notwendige Qualifikation und Erfahrung darzustellen. Hinweis zum Kriterium 2: - Der AG setzt aktive Rollen des Projektleiters und dessen Stellvertreters im Projekt voraus. Der AG setzt voraus, dass der Projektleiters und dessen Stellvertreter beim Bietergespräch persönlich anwesend sind. - Die im Organigramm benannten Teammitglieder werden geschuldete Leistungspflicht. Ein Austausch von Mitgliedern ist darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers vorgenommen werden, es sei denn, Grund für den Austausch ist die Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder ein anderer wichtiger Grund, den der AN nicht zu vertreten hat. Alle Teammitglieder dürfen nur durch Mitarbeiter mit mindestens gleicher Qualifikation ersetzt werden, was der AN vor dem Austausch unaufgefordert nachzuweisen hat.
- Qualität
- Kriterium 3: Projekteinschätzung und ProjektabwicklungErwartet werden Einschätzungen und Aussagen zu besonders anspruchsvollen Aspekten des Projekts sowie konkret projektspezifische Erläuterungen der Herangehensweise und evtl. Lösungsansätze. Der Bieter soll sich insbesondere mit der Terminplanung und -einhaltung sowie der Kostenplanung und -einhaltung auseinandersetzen.
- Preis
- Kriterium 4 - HonorarDie volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Die weiteren Angebote werden zum niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt und mit der Maximalpunktzahl multipliziert: Der Zuschlagswert Honorar errechnet sich gemäß folgender Formel: Z.Honorar = 5*P.Bestangebot/P.Angebot "Jedes Mitglied des Bewertungsgremiums vergibt jeweils eine Punktzahl für die Kriterien 1 - 3. Daraus wird zu jedem Zuschlagskriterium der Mittelwert gebildet. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches nach Wertung der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht. Allerdings müssen für die Bewertungskriterien 1 - 3 mindestens 1,50 Punkte (gewichtet) erreicht werden, damit die Vergabestelle den Auftrag vergeben kann.
Eignung7 von 7 angegeben
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV - Anzahl Beschäftigte - Objektplanung Ingenieurbauwerke + Fachplanung Technische Ausrüstung: Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der technischen Beschäftigten inkl. Führungskräfte (m/w/d) in den letzten 3 abgesc … ganz lesenkürzer
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV - Anzahl Beschäftigte - Objektplanung Ingenieurbauwerke + Fachplanung Technische Ausrüstung: Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der technischen Beschäftigten inkl. Führungskräfte (m/w/d) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten): >= 10 Beschäftigte = 620 Punkte / < 10 = 310 Punkte. § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV - Anzahl Beschäftigte - Tragwerksplanung: Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der technischen Beschäftigten inkl. Führungskräfte (m/w/d) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten): >= 2 Beschäftigte = 300 Punkte / < 2= 150 Punkte.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
D.2.1 Referenzen Unternehmen für Objektplanung Ingenieurbauwerke Eigenerklärung zu maximal zwei Referenzprojekten im Ingenieurbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Rege … ganz lesenkürzer
D.2.1 Referenzen Unternehmen für Objektplanung Ingenieurbauwerke Eigenerklärung zu maximal zwei Referenzprojekten im Ingenieurbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde. Bewertungsgrundlage sind die im Weiteren zu machenden Angaben in diesem Tabellenblatt sowie eine zu jedem Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation. Diese Referenzpräsentationen müssen prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten. Es kann das gleiche Referenzprojekt für mehrere Leistungsbereiche verwendet werden (d.h. es könnten beispielsweise zwei unterschiedliche Referenzprojekte eingereicht werden, bei welchen jeweils alle 3 geforderten Leistungsbereiche - Anlage D 2.1, D.2.3, D.2.4 - erbracht wurden) Mindestbedingungen je Referenzprojekt: - Das Projekt ist ein(e) Umbau/Modernisierung/Erweiterung Klärwerk. - Das Projekt muss mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 12.2 HOAI eingeordnet sein. Bewertungsmatrix für Projektmerkmale des Referenzprojekts 1 + 2: Referenz 1 + 2: Auftraggeber (AG) a) öffentlicher AG gemäß § 99 GWB = 500 Punkte / b) privater AG = 125 Punkte Referenz 1+ 2: Umbau unter laufendem Betrieb: a) Ja = 500 Punkte / b) nein = 125 Punkte Referenz 1: Bauwerkskosten KG300+400 - Biologische Reinigungsstufe [in € netto]: >= 4.000.000 € = 500 Punkte / <4.000.0000 € und >= 2.500.000 € = 250 Punkte / < 2.500.000 € = 125 Punkte. Referenz 2: Bauwerkskosten KG300+400 - Biologische Reinigungsstufe [in € netto]: >= 2.500.000 € = 500 Punkte / <2.500.0000 € und >= 1.500.000 € = 250 Punkte / < 1.500.000 € = 125 Punkte. Referenz 1 + 2: Einwohnerwerte: >= 50.000 EW = 500 Punkte / <50.000 EW € und >= 35.000 EW € = 250 Punkte / < 35.000 EW = 125 Punkte. Referenz 1+ 2: vollständig abgeschlossene Leistungsphasen 4 - 8 gemäß § 43 HOAI + Besondere Leistung: örtliche Bauüberwachung = 650 Punkte. Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die folgenden entsprechenden Leistungspunkte reduziert: LPH 4: 42 Punkte / LPH 5: 141 Punkte / LPH 6: 120 Punkte / LPH 7: 56 Punkte / LPH 8: 141 Punkte / Bes. Leistung - öBÜ: 150 Punkte. Referenz 1+ 2: Inbetriebnahme: ab dem 01.01.2020 = 500 Punkte / bis 31.12.2019 bzw. noch nicht in Betrieb = 125 Punkte.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
D.2.3 Referenzen Unternehmen für Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppe 4 Eigenerklärung zu maximal zwei Referenzprojekten im Ingenieurbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI unter Beachtung de … ganz lesenkürzer
D.2.3 Referenzen Unternehmen für Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppe 4 Eigenerklärung zu maximal zwei Referenzprojekten im Ingenieurbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde. Bewertungsgrundlage sind die im Weiteren zu machenden Angaben in diesem Tabellenblatt sowie eine zu jedem Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation. Diese Referenzpräsentationen müssen prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten. Es kann das gleiche Referenzprojekt für mehrere Leistungsbereiche verwendet werden (d.h. es könnten beispielsweise zwei unterschiedliche Referenzprojekte eingereicht werden, bei welchen jeweils alle 4 geforderten Leistungsbereiche - Anlage D 2.1-D 2.4 - erbracht wurden) Mindestbedingung je Referenzprojekt: - Das Projekt umfasste Fachplanungsleistungen für die Anlagengruppe 4. Bewertungsmatrix für Projektmerkmale des Referenzprojekts 5 + 6: Referenz 5 + 6: Auftraggeber (AG) a) öffentlicher AG gemäß § 99 GWB = 160 Punkte / b) privater AG = 40 Punkte Referenz 5 + 6: Objekttyp a) AG 7 auf einer Kläranlage = 160 Punkte / b) AG 7 für sonstige technische Anlagen = 40 Punkte. Referenz 5 + 6: Umbau unter laufendem Betrieb: a) Ja = 160 Punkte / b) nein = 40 Punkte Referenz 5 + 6: Bauwerkskosten KG470 [in € netto]: >= 400.000 € = 160 Punkte / <400.000 € und >= 250.000 € = 80 Punkte / < 250.000 € = 40 Punkte. Referenz 5 + 6: vollständig abgeschlossene Leistungsphasen 3 und 5 - 8 gemäß § 55 HOAI für die AG4= 160 Punkte. Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die folgenden entsprechenden Leistungspunkte reduziert: LPH 3: 32 Punkte / LPH 5: 40 Punkte / LPH 6: 15 Punkte / LPH 7: 11 Punkte / LPH 8: 62 Punkte Referenz 5 + 6: Inbetriebnahme: ab dem 01.01.2020 = 160 Punkte / bis 31.12.2019 bzw. noch nicht in Betrieb = 40 Punkte.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
D.2.4 Referenzen Unternehmen für Tragwerksplanung - Ingenieurbauwerke Eigenerklärung zu maximal zwei Referenzprojekten im Ingenieurbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Tragwerksplanung gemäß § 52 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Rege … ganz lesenkürzer
D.2.4 Referenzen Unternehmen für Tragwerksplanung - Ingenieurbauwerke Eigenerklärung zu maximal zwei Referenzprojekten im Ingenieurbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Tragwerksplanung gemäß § 52 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde. Bewertungsgrundlage sind die im Weiteren zu machenden Angaben im Teilnahmeantrag sowie eine zu jedem Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation. Diese Referenzpräsentationen müssen prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten. Es kann das gleiche Referenzprojekt für mehrere Leistungsbereiche verwendet werden (d.h. es könnten beispielsweise zwei unterschiedliche Referenzprojekte eingereicht werden, bei welchen jeweils alle 4 geforderten Leistungsbereiche - Anlage D 2.1-D 2.4 - erbracht wurden) Mindestbedingungen je Referenzprojekt: - Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerk(e) auf einer Kläranlage. - Das Projekt muss mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 14.2 HOAI eingeordnet sein. Bewertungsmatrix für Projektmerkmale der Referenzprojekte 7 + 8: Referenz 7 + 8: Auftraggeber (AG) a) öffentlicher AG gemäß § 99 GWB = 160 Punkte / b) privater AG = 40 Punkte Referenz 7 + 8: Umbau unter laufendem Betrieb: a) Ja = 160 Punkte / b) nein = 40 Punkte Referenz 7 + 8: Anrechenbare Kosten konstruktive Ingenieurbauwerke KG300+anteilig 400 - [in € netto]: >= 3.000.000 € = 160 Punkte / <3.000..000 € und >= 1.500.000 € = 80 Punkte / < 1.500.000 € = 40 Punkte. Referenz 7 + 8: vollständig abgeschlossene Leistungsphasen 2 - 6 gemäß § 52 HOAI = 240 Punkte. Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die folgenden entsprechenden Leistungspunkte reduziert: LPH 2: 32 Punkte / LPH 3: 63 Punkte / LPH 4: 47 Punkte / LPH 5: 79 Punkte / LPH 6: 19 Punkte Referenz 7 + 8: Inbetriebnahme: ab dem 01.01.2018 = 160 Punkte / bis 31.12.2017 bzw. noch nicht in Betrieb = 40 Punkte.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- 30.09.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefug … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- - Teilnahmewettbewerb: Es werden die 3 - 5 punktbesten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. - Die Genehmigungsplanung ist bis 01.08.2027 zu erstellen. Die Inbetriebnahme der Gesamtanlage muss am 30.09.2029 abgeschlossen sein.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu - Eigenbetrieb Städt.Abwasserbeseitigung Leutkirch
- Anschrift
- Marktstraße 26, 88299 Leutkirch
- Website
- leutkirch.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Neher Butz Plus GmbH25 Zuschläge
- EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH15 Zuschläge
- IGP Ingenieurgesellschaft für Technische Ausrüstung mbH15 Zuschläge
- Paul + Gampe + Partner GmbH13 Zuschläge
- Vertec GmbH13 Zuschläge
- RÖWAPLAN AG12 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 22.06.2026
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 22.06.2026 auf 29.06.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 22.06.2026
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 29.06.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c1a02bb8-a102-4b57-906c-7330c79155f9.