Erweiterung KI-basiertes Mikroklimamodell im Rahmen von sMArt roots
MKB Mannheimer Kommunalbeteiligungen GmbH · Mannheim, Baden-Württemberg
Aktenzeichen MKB_2025_001veröffentlicht 31.10.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Mannheim68163, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Mannheim partizipiert mit dem Vorhaben "sMArt roots" am bundesweiten Modellprojekt "Smart Cities" des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Ziel des Förderprogrammes ist es, sektorenübergreifende digitale Strategien für das Stadtleben der Zukunft zu entwickeln und zu erproben. Die Stadt Mannheim fungiert insoweit im Projekt „sMArt roots – Smart City“ (sMArt roots) als Modellstadt. Die Förderung des Modellprojekts läuft zum 30.11.2027 aus. Das Projekt sMArt roots muss bis dahin vollständig abgeschlossen sein. Die Stadt Mannheim hat die MKB Mannheimer Kommunalbeteiligungen GmbH (MKB) mit der operativen Durchführung des Projektes sMArt roots als eigene, dem Gesellschaftszweck entsprechende Aufgabe betraut. In Umsetzung des Projektes sMArt roots hat die MKB im Handlungsfeld Klimaresilienz im Sommer 2023 die GEO-NET Umweltconsulting GmbH mit der Entwicklung eines KI-basierten Mikroklimamodells beauftragt. Im Zuge der Leistungserbringung der GEO-NET Umweltconsulting GmbH und dem weiteren Projektverlauf zeigte sich, dass zusätzliche Anforderungen an das KI-basierte Mikroklimamodell, erforderlich sein werden. Zum Zeitpunkt der Beauftragung war nicht absehbar, dass das KI-basierte Mikroklimamodell in dieser Tiefe und der Genauigkeit weiterentwickelt werden würde. Erst im Zeitraum von Juli bis September 2025 kristallisierten sich Umfang, Tiefe und technische Komplexität der zusätzlichen Anforderungen zunehmend heraus. Insbesondere wurde deutlich, dass im Wege der Weiterentwicklung nicht mehr bloße und übliche Anpassungen erforderlich sein würden, sondern eine umfangreiche Erweiterung, um das KI-basierte Mikroklimamodell in der erreichbaren Genauigkeit bzw. Aussagequalität zu verwirklichen. Ein abschließendes Bild über den tatsächlichen Leistungsumfang, der im Rahmen der Erweiterung zu erbringen ist, konnte erst Ende August 2025 belastbar ermittelt werden. Konkret müssen folgende Leistungen beschafft werden: • Die systematische Standortdokumentation aller Klimamessstationen zur Verbesserung der Modellrepräsentativität und zur Bewertung der Standortqualität, • die Qualitätssicherung der erhobenen Klimadaten, um verlässliche und konsistente Eingangsdaten für das KI-basierte Mikroklimamodell sicherzustellen, • die Integration und Modellierung von Echtzeit-Winddaten als neue, dynamische Einflussgröße im bestehenden KI-basierten Mikroklimamodell und • die Weiterentwicklung des bestehenden Modells unter methodischer und technischer Kontinuität, um Brüche in der Modelllogik zu vermeiden und Synergien mit bestehenden Strukturen zu nutzen. Der Beschluss zur Beschaffung der Leistungen wurde im September 2025 gefasst. Um das KI-basierte Mikroklimamodell im Rahmen des Förderzeitraums entwickeln zu können, muss die weitere Leistungserbringung bis spätestens Ende September 2026 abgeschlossen sein. Die Leistungserbringung wird auf ca. 12 Monate geschätzt. Dem muss sich eine sogenannte Validierungsphase bzw. Praxisphase anschließen, um für das Modellprojekt valide und zuverlässige Ergebnisse erhalten zu können. Es ist entscheidend, dass der Auftragnehmer über umfangreiche fachliche Kenntnisse in verschiedenen Disziplinen und detaillierte Kenntnisse der Struktur, Logik und Funktionsweise des bestehenden KI-basierten Mikroklimamodells verfügt. Ein Rückgriff auf die im Zuge der bisherigen Entwicklung erreichten Erkenntnisse ist für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung unabdingbar. Die Herausforderung liegt in der tiefen Verzahnung der Komponenten.
Gegenstand nach CPV
- 71351611Klimatologische DiensteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gesamtpreis in Euro netto
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seine … ganz lesenkürzer
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| GEO-NET Umweltconsulting GmbH, Hannover | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Landteilstraße 33, 68163 Mannheim
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- PET-Echtzeit- und Vorhersagekarten01.04.2026
- Lieferung von Klimasensoren09.09.2025 · 3 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Neher Butz Plus GmbH25 Zuschläge
- EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH15 Zuschläge
- IGP Ingenieurgesellschaft für Technische Ausrüstung mbH15 Zuschläge
- Paul + Gampe + Partner GmbH13 Zuschläge
- Vertec GmbH13 Zuschläge
- Weber-Ingenieure GmbH13 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Neubau und Umbau Berufschulzentrum Ravensburg, Fachplanungsleistungen HLSLandkreis Ravensburg, Eigenbetrieb IKPFrist 08.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5e3dbc59-1874-4472-afb1-afc5d73bd7b9.