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Erweiterung KI-basiertes Mikroklimamodell im Rahmen von sMArt roots

MKB Mannheimer Kommunalbeteiligungen GmbH · Mannheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen MKB_2025_001veröffentlicht 31.10.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mannheim68163, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Stadt Mannheim partizipiert mit dem Vorhaben "sMArt roots" am bundesweiten Modellprojekt "Smart Cities" des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Ziel des Förderprogrammes ist es, sektorenübergreifende digitale Strategien für das Stadtleben der Zukunft zu entwickeln und zu erproben. Die Stadt Mannheim fungiert insoweit im Projekt „sMArt roots – Smart City“ (sMArt roots) als Modellstadt. Die Förderung des Modellprojekts läuft zum 30.11.2027 aus. Das Projekt sMArt roots muss bis dahin vollständig abgeschlossen sein. Die Stadt Mannheim hat die MKB Mannheimer Kommunalbeteiligungen GmbH (MKB) mit der operativen Durchführung des Projektes sMArt roots als eigene, dem Gesellschaftszweck entsprechende Aufgabe betraut. In Umsetzung des Projektes sMArt roots hat die MKB im Handlungsfeld Klimaresilienz im Sommer 2023 die GEO-NET Umweltconsulting GmbH mit der Entwicklung eines KI-basierten Mikroklimamodells beauftragt. Im Zuge der Leistungserbringung der GEO-NET Umweltconsulting GmbH und dem weiteren Projektverlauf zeigte sich, dass zusätzliche Anforderungen an das KI-basierte Mikroklimamodell, erforderlich sein werden. Zum Zeitpunkt der Beauftragung war nicht absehbar, dass das KI-basierte Mikroklimamodell in dieser Tiefe und der Genauigkeit weiterentwickelt werden würde. Erst im Zeitraum von Juli bis September 2025 kristallisierten sich Umfang, Tiefe und technische Komplexität der zusätzlichen Anforderungen zunehmend heraus. Insbesondere wurde deutlich, dass im Wege der Weiterentwicklung nicht mehr bloße und übliche Anpassungen erforderlich sein würden, sondern eine umfangreiche Erweiterung, um das KI-basierte Mikroklimamodell in der erreichbaren Genauigkeit bzw. Aussagequalität zu verwirklichen. Ein abschließendes Bild über den tatsächlichen Leistungsumfang, der im Rahmen der Erweiterung zu erbringen ist, konnte erst Ende August 2025 belastbar ermittelt werden. Konkret müssen folgende Leistungen beschafft werden: • Die systematische Standortdokumentation aller Klimamessstationen zur Verbesserung der Modellrepräsentativität und zur Bewertung der Standortqualität, • die Qualitätssicherung der erhobenen Klimadaten, um verlässliche und konsistente Eingangsdaten für das KI-basierte Mikroklimamodell sicherzustellen, • die Integration und Modellierung von Echtzeit-Winddaten als neue, dynamische Einflussgröße im bestehenden KI-basierten Mikroklimamodell und • die Weiterentwicklung des bestehenden Modells unter methodischer und technischer Kontinuität, um Brüche in der Modelllogik zu vermeiden und Synergien mit bestehenden Strukturen zu nutzen. Der Beschluss zur Beschaffung der Leistungen wurde im September 2025 gefasst. Um das KI-basierte Mikroklimamodell im Rahmen des Förderzeitraums entwickeln zu können, muss die weitere Leistungserbringung bis spätestens Ende September 2026 abgeschlossen sein. Die Leistungserbringung wird auf ca. 12 Monate geschätzt. Dem muss sich eine sogenannte Validierungsphase bzw. Praxisphase anschließen, um für das Modellprojekt valide und zuverlässige Ergebnisse erhalten zu können. Es ist entscheidend, dass der Auftragnehmer über umfangreiche fachliche Kenntnisse in verschiedenen Disziplinen und detaillierte Kenntnisse der Struktur, Logik und Funktionsweise des bestehenden KI-basierten Mikroklimamodells verfügt. Ein Rückgriff auf die im Zuge der bisherigen Entwicklung erreichten Erkenntnisse ist für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung unabdingbar. Die Herausforderung liegt in der tiefen Verzahnung der Komponenten.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Gesamtpreis in Euro netto100 %
Preis
Gesamtpreis in Euro netto

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seine … ganz lesenDie Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
GEO-NET Umweltconsulting GmbH, Hannover1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Landteilstraße 33, 68163 Mannheim
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

11Bekanntmachungen
3Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.408vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.254 Lose mit Angabe)
200.236 €Zuschlagswert im Median
94.368 € – 447.832 €mittlere Hälfte, 611 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5e3dbc59-1874-4472-afb1-afc5d73bd7b9.