Erweiterung Erich-Kästner-Grundschule Altenkirchen; Tragwerksplanung
Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld · Altenkirchen, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen 41/2024veröffentlicht 12.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 6 Monate
- 01.01.2025 – 30.06.2025
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.
- JG | U Ersatzneubauten Gewächshäuser - GeneralplanervergabeLand Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur, vertreten durch die Zentrale des Landesbetriebs LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Mainz, vertreten durch die Niederlassungsleitung · MainzFrist 08.12.2026
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Rheinland-Pfalz (42 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 6 Monate01.01.2025 – 30.06.2025
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Altenkirchen57610, Landkreis Altenkirchen (Westerwald), Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 30.06.2025
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld ist Träger von sechs Grundschulen. Am Schulstandort in der Kreisstadt Altenkirchen sind die Pestalozzi Schule und der Erich Kästner-Schule in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde.
Das rund 80 Jahre alte Gebäude der Erich Kästner-Schule besteht aus vier Gebäudeteilen/ -trakten und ist teilweise neu und ansprechend renoviert, teilweise jedoch renovierungsbedürftig.
Die Erich Kästner-Schule wird aktuell von ca. 320 Schulkindern, in insgesamt 14 Schulklassen der Klassen-stufen eins bis vier, besucht. Im Rahmen der betreuenden Grundschule wird unter anderem auch ein freiwilliges Betreuungsangebot (Mittagsbetreuung) bis 16:00 Uhr angeboten. Die Verpflegung der Kinder erfolgt ohne umfängliche Mittagsverpflegung. An der Nachmittagsbetreuung nehmen aktuell etwa 150 Kinder bis 13:00 Uhr und etwa 13 Kinder bis 16:00 Uhr teil. Der stetig ansteigenden Nachfrage an Ganz-tagsbetreuungsbetreuungsplätzen kann jedoch aufgrund nicht vorhandener räumlicher Kapazitäten nicht entsprochen werden.
Ab dem 01.08.2026 besteht ein stufenweise greifender Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter (siehe auch Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG). Um diesen Rechtsanspruch auch an der Erich Kästner-Schule erfüllen zu können, besteht dringender Handlungsbedarf. Für die Mit-tagsverpflegung und die Betreuung der Schulkinder ist der Neubau einer Mensa mit Küche und Betreu-ungsräumen erforderlich. Aufgrund der hohen Nachfrage an Ganztagsbetreuung geht der Schulträger da-von aus, dass etwa die Hälfte der Schulkinder mittelfristig betreut werden sollen.
Um eine qualifizierte Ganztagsbetreuung für ca. 150 Kinder anbieten zu können, soll der Neubau folgende Räume umfassen:
• geeignete Küche (inklusive Vorratsraum) mit der Möglichkeit zur Frischkostzubereitung • Umkleidemöglichkeit sowie WC-Anlage für das Küchenpersonal • Anlieferbereich für Caterer/ Lebensmittelverpflegung • Essensraum (Mensa) für mind. 75 Kinder (2-Schichtbetrieb) • Betreuungsräume für die Ganztagskinderbetreuung • behindertengerechtes WC • Aufzugsanlage • dazugehörige Verkehrsfläche
Insgesamt soll ein Gebäude mit einer Bruttogrundfläche (BGF) von 400 qm errichtet werden. Auf die die Haupt- und Nutzfläche nach DIN 277 entfallen ca. 270 qm.
Die Maßnahme soll auf dem im beigefügten Lageplan gelb markierten Grundstück in Altenkirchen, Flur 9, Nr. 36/17, umgesetzt werden. Das betroffene Grundstück befindet sich noch im Eigentum der Kreisstadt Altenkirchen und wird derzeit als Parkplatzfläche genutzt. Die Eigentumsübertragung des vorgenannten Grundstückes auf die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld wurde in die Wege geleitet.
Die Bauausführung wird während des laufenden Schulbetriebs erfolgen, sodass mit erschwerten Bedin-gungen zu rechnen ist.
Die Außenanlagen (Anlieferungszone an bestehendes Objekt/Verkehrsflächen s. o.) sind vom Objektplaner mit zu planen.
Die Verwaltung schätzt die Kosten für die vorgenannten Maßnahmen überschlägig auf 1,9 Mio. €. Für die Umgestaltung des Außengeländes/Spielfläche wird mit Kosten von ca. 155.000 € gerechnet.
Für die Maßnahme ist die Antragstellung einer Förderung nach dem Gesetz zur Ganztagsförderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) beabsichtigt.
Entsprechend der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Be-treuungs-Angeboten für Kinder im Grundschulalter (Förderrichtlinie Basismittel) sind folgende Fristen einzuhalten:
• Einreichung des Förderantrags bis zum 30.06.2025 • Fertigstellung bis zum 31.12.2027 • Abrechnung bzw. Vorlage Verwendungsnachweis bis zum 31.08.2028
Da es sich um eine geförderte Maßnahme handelt, sind die oben genannten Fristen zwingend einzuhal-ten.
Beschreibung des Loses
Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld ist Träger von sechs Grundschulen. Am Schulstandort in der Kreisstadt Altenkirchen sind die Pestalozzi Schule und der Erich Kästner-Schule in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde.
Das rund 80 Jahre alte Gebäude der Erich Kästner-Schule besteht aus vier Gebäudeteilen/ -trakten und ist teilweise neu und ansprechend renoviert, teilweise jedoch renovierungsbedürftig.
Die Erich Kästner-Schule wird aktuell von ca. 320 Schulkindern, in insgesamt 14 Schulklassen der Klassen-stufen eins bis vier, besucht. Im Rahmen der betreuenden Grundschule wird unter anderem auch ein freiwilliges Betreuungsangebot (Mittagsbetreuung) bis 16:00 Uhr angeboten. Die Verpflegung der Kinder erfolgt ohne umfängliche Mittagsverpflegung. An der Nachmittagsbetreuung nehmen aktuell etwa 150 Kinder bis 13:00 Uhr und etwa 13 Kinder bis 16:00 Uhr teil. Der stetig ansteigenden Nachfrage an Ganz-tagsbetreuungsbetreuungsplätzen kann jedoch aufgrund nicht vorhandener räumlicher Kapazitäten nicht entsprochen werden.
Ab dem 01.08.2026 besteht ein stufenweise greifender Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter (siehe auch Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG). Um diesen Rechtsanspruch auch an der Erich Kästner-Schule erfüllen zu können, besteht dringender Handlungsbedarf. Für die Mit-tagsverpflegung und die Betreuung der Schulkinder ist der Neubau einer Mensa mit Küche und Betreu-ungsräumen erforderlich. Aufgrund der hohen Nachfrage an Ganztagsbetreuung geht der Schulträger da-von aus, dass etwa die Hälfte der Schulkinder mittelfristig betreut werden sollen.
Um eine qualifizierte Ganztagsbetreuung für ca. 150 Kinder anbieten zu können, soll der Neubau folgende Räume umfassen:
• geeignete Küche (inklusive Vorratsraum) mit der Möglichkeit zur Frischkostzubereitung • Umkleidemöglichkeit sowie WC-Anlage für das Küchenpersonal • Anlieferbereich für Caterer/ Lebensmittelverpflegung • Essensraum (Mensa) für mind. 75 Kinder (2-Schichtbetrieb) • Betreuungsräume für die Ganztagskinderbetreuung • behindertengerechtes WC • Aufzugsanlage • dazugehörige Verkehrsfläche
Insgesamt soll ein Gebäude mit einer Bruttogrundfläche (BGF) von 400 qm errichtet werden. Auf die die Haupt- und Nutzfläche nach DIN 277 entfallen ca. 270 qm.
Die Maßnahme soll auf dem im beigefügten Lageplan gelb markierten Grundstück in Altenkirchen, Flur 9, Nr. 36/17, umgesetzt werden. Das betroffene Grundstück befindet sich noch im Eigentum der Kreisstadt Altenkirchen und wird derzeit als Parkplatzfläche genutzt. Die Eigentumsübertragung des vorgenannten Grundstückes auf die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld wurde in die Wege geleitet.
Die Bauausführung wird während des laufenden Schulbetriebs erfolgen, sodass mit erschwerten Bedin-gungen zu rechnen ist.
Die Außenanlagen (Anlieferungszone an bestehendes Objekt/Verkehrsflächen s. o.) sind vom Objektplaner mit zu planen.
Die Verwaltung schätzt die Kosten für die vorgenannten Maßnahmen überschlägig auf 1,9 Mio. €. Für die Umgestaltung des Außengeländes/Spielfläche wird mit Kosten von ca. 155.000 € gerechnet.
Für die Maßnahme ist die Antragstellung einer Förderung nach dem Gesetz zur Ganztagsförderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) beabsichtigt.
Entsprechend der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Be-treuungs-Angeboten für Kinder im Grundschulalter (Förderrichtlinie Basismittel) sind folgende Fristen einzuhalten:
• Einreichung des Förderantrags bis zum 30.06.2025 • Fertigstellung bis zum 31.12.2027 • Abrechnung bzw. Vorlage Verwendungsnachweis bis zum 31.08.2028
Da es sich um eine geförderte Maßnahme handelt, sind die oben genannten Fristen zwingend einzuhalten.
Gegenstand nach CPV
- 71320000Planungsleistungen im BauwesenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Preis/HonorarGewichtung (Punkte, genau) 40Preis/Honorar Hinsichtlich des Wertungskriteriums „Preis der Leistung“ erhält das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis 10 Punkte. Das günstigste Angebot erhält die maximale Punktzahl. Ein Angebot, mit einem Angebotspreis vom 1,5-fachen des günstigsten Angebotspreises oder darüber, erhält 0 Punkte (= fiktives Angebot). Dazwischen wird linear interpoliert (siehe nachstehende Formel). Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls 0 Punkte.
- Qualität
- Berufserfahrung des Projektleiters in JahrenGewichtung (Punkte, genau) 15Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren Die Berechnung der Bepunktung erfolgt nach der linearen Interpolationsmethode Hinsichtlich des Wertungskriteriums „Erfahrung des Projektleiters in Jahren“ erhält der Projektleiter mit der längsten Berufserfahrung 10 Punkte. Der Projektleiter mit der längsten Berufserfahrung erhält die maximale Punktzahl. Ein Projektleiter, mit einer Berufserfahrung in Höhe von 1/4 der Berufserfahrung des Projektleiters mit der längsten Berufserfahrung, erhält 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert (siehe nachstehende Formel). Projektleiter, die weniger als ¼ der Berufserfahrung des Projektleiters mit der längsten Berufserfahrung haben, erhalten ebenfalls 0 Punkte.
- Qualität
- Flexibilität der Wiederaufnahme des Projekts Reaktionszeit (hinsichtlich Förderung)Gewichtung (Punkte, genau) 20Flexibilität der Wiederaufnahme des Projekts Reaktionszeit (hinsichtlich Förderung) Da das Projekt zwischen der Leistungsstufe 1 und 2 voraussichtlich einen „Leerlauf“-Zeitraum bis zur Bewilligung/bis zur Baugenehmigung hat, bitten wir um Darstellung, wie sichergestellt wird, dass die Arbeit an dem Projekt kurzfristig nach der Bewilligung/Baugenehmigung wieder aufgenommen wird und wie Informationsverluste bei zwischenzeitlichem Wechsel von Personal und ähnlichen Risiken vorgebeugt wird. Gleichzeitig bitten wir um Darstellung wie wir sichergehen können, dass das Projekt in Ihrer Priorität wärend der Phase vor der Bewilligung/Baugenehmigung nicht sinkt und ob ggf. vorbereitende Arbeiten in einem angemessenen Umfang getroffen werden können. Gehen Sie von einem „Leerlauf“-Zeitraum von ca. drei bis sechs Monate aus. Punktevergabe: 4 Punkte: Es kann durch organisatorische Vorkehrungen glaubhaft gemacht werden, dass das der Planungsauftrag innerhalb von 4 Wochen nach Bewilligung von Fördermitteln oder einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn wiederaufgenommen werden kann. Es wird sichergestellt, dass kein Informationsverlust durch die Unterbrechung entsteht und mögliche Problemstellungen wie bspw. Wechsel des Projektleiters vorgebeugt werden und nicht zum Nachteil für den Planungsauftrag führen. 2 bis 3 Punkte: Es werden organisatorische Vorkehrungen getroffen, dass die Wiederaufnahme des Projektes innerhalb von 4 bis 8 Wochen garantiert wird. Die Projektdaten werden zentral abgelegt und eine Einarbeitung in das Projekt durch das Büro wird sichergestellt. 0 bis 1 Punkt: Es wurde nicht oder nur sehr lückenhaft erläutert welche organisatorischen Maßnahmen für die Wiederaufnahme des Planungsauftrags zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden. Das Projekt kann erst nach 8 Wochen oder später nach der Bewilligung wieder aufgenommen werden.
- Qualität
- QualitätssicherungHinsichtlich des Wertungskriteriums „Qualitätssicherung in der Planungs-phase“ erhält ein Angebot eine Beurteilung von 0-3 Punkten, mit dem ein Qualitätsmanagementkonzept vorgelegt wird, nach dem auf ein Qualitäts-ma-nagement kein oder nur wenig Wert gelegt wird. Eine Beurteilung von 4-6 Punkten erhält ein Angebot, mit dem ein Quali-täts-managementkonzept vorgelegt wird, nach dem ein Qualitätsmanage-ment durch ein systematisches Abarbeiten des Grundleistungskataloges der der HOAI erfolgt. Eine Beurteilung von 7-10 Punkten erhält ein Angebot, mit dem ein Qualitätsmanagementkonzept vorgelegt wird, nach dem ein Qualitätsmanagement über ein systematisches Abarbeiten des Grundleistungskataloges der HOAI hinaus erfolgt, wodurch eine besondere Qualität der Planung zu erwarten ist.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 30.06.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantr … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| BRENDEBACH INGENIEURE GmbH, Wisen | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rathausstr. 13, 57610 Altenkirchen
- Kontakt
- vergabestelle@
vg-altenkirchen-flammersfeld.de
Bei uns erfasst
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Alle 4 offenen Ausschreibungen von Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Rheinland-Pfalz (42 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Brämer & Reihsner PartG mbB9 Zuschläge
- Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann + Partner mbH8 Zuschläge
- FISCHER TEAMPLAN Ingenieurbüro GmbH7 Zuschläge
- Björnsen Beratende Ingenieure GmbH6 Zuschläge
- HTP Ingenieur GmbH & Co.KG6 Zuschläge
- Alhäuser + König Ingenieurbüro GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 17.12.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e412645e-2420-463d-993e-47ce26de3956.