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Erweiterung des bestehenden Krankenhausinformationssystems des Schwarzwald-Baar Klinikums Villingen-Schwenningen

Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen GmbH · Villingen-Schwenningen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen GmbHveröffentlicht 22.03.2024erstmals 22.03.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (13 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 32 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV für die Beschaffung von Zusatzmodulen für das bestehende Patientenportal für ein digi-tales Aufnahme-, Behandlungs- und Entlass- sowie das Überleitungsmanagement von Patientin-nen und Patienten zu nachgelagerten Leistungserbringern zum bereits bestehenden Kranken-hausinformationssystem für das Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen ("SBK") im Rahmen des Infrastrukturvorhabens des Klinikums zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten betreffend Fördertatbe-stand 2 nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV

Beschreibung des Loses

Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV für die Beschaffung von Zusatzmodulen für das bestehende Patientenportal für ein digitales Aufnahme-, Behandlungs- und Entlass- sowie das Überleitungsmanagement von Patientinnen und Patienten zu nachgelagerten Leistungserbringern zum bereits bestehenden Krankenhausinformati-onssystem für das Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen ("SBK") im Rahmen des Infrastrukturvorhabens des Klinikums zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten betreffend Fördertatbestand 2 nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 134, 135 und 160 ff. GWB verwiesen. 1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzuläss … ganz lesenDie Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 134, 135 und 160 ff. GWB verwiesen. 1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. 3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Begründung für die gebündelte Beschaffung der Module des digitalen Aufnahme- und Behandlungsmanagements und der Module des digitalen Entlass- und Überleitungsmanagement ("Ent-lassmanagement") sowie der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb: Die gebündelte Vergabe der Mod … ganz lesenBegründung für die gebündelte Beschaffung der Module des digitalen Aufnahme- und Behandlungsmanagements und der Module des digitalen Entlass- und Überleitungsmanagement ("Ent-lassmanagement") sowie der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb: Die gebündelte Vergabe der Module des digitalen Aufnahme- und Behandlungsmanagements und der Module des digitalen Entlassmanagement ist gem. § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB zulässig, da wirtschaftliche und technische Gründe vorliegen, die eine Gesamtvergabe erfordern. Das SBK hat nach umfassender Marktrecherche festgestellt, dass theoretisch die Möglichkeit bestünde, die Module des Aufnahme- und Behandlungsmanagement einerseits und die Module des Entlassmanagement andererseits isoliert zu vergeben, allerdings erfordern technische Gründe die Ge-samtvergabe. Werden die Module des Entlassmanagement eines Drittanbieters mit dem bestehenden Krankenhausinformationssystem ("KIS") und dem Aufnahme- und Behandlungsmanagement kombiniert, beschränkt sich die Kommunikation zwischen Aufnahme- und Behandlungsmanagement einerseits und Entlassmanagement andererseits auf den Austausch weniger administrativer Patientendaten und PDF-Dokumente. Die notwendigen Schnittstellen für den Betrieb der im Klinikalltag unabdingbaren Kommunikationsebene zwischen KIS und Entlassmanagement fehlen. Da diese Schnittstellen nicht frei verfügbar sind, kann ein Drittanbieter die erforderliche Integration zwischen KIS und Entlassmanagement nicht umsetzen. Auch der unverzichtbare Prozess der Sozialdienstdokumentation mit Zugriff auf alle relevanten Patientendaten des KIS ist technisch ausschließlich mit einer 1 des bestehenden KIS durch Zusatzmodule desselben Anbieters umsetzbar. Die für die Patientensicherheit notwendige reibungslose Integration der Zusatzmodule des digitalen Entlassmanagement in die bestehende Architektur kann ausschließlich vom Anbieter des KIS gewährleistet werden. Zusätzlich erfordern wirtschaftliche Gründe eine Gesamtvergabe der Module des Aufnahme- und Behandlungsmanagement sowie des Entlassmanagement, da die Einbindung von Software eines Drittanbieters unverhältnismäßigen Mehraufwand verursachen würde. Die Beschaffung erfordert die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b), Abs. 6 VgV, weil in Bezug auf die benö-tigten Zusatzmodule ein Alleinstellungsmerkmal besteht. Das SBK hat seinen Bedarf im Vorfeld unter Berücksichtigung der Vorgaben des KHZG und der bestehenden IT-Landschaft, insbesonde-re der Anforderungen durch das vorhandene KIS festgestellt. Dabei hat das SBK insbesondere herausgearbeitet, dass die Bereitstellung strukturierter Daten aus verschiedenen Datendomänen gewährleistet sein, weil strukturierte Daten benötigt werden, um weiterführende Prozesse innerhalb des Krankenhauses zu unterstützen. Mit standardisierten Schnittstellen kann ein Großteil der medizinischen Informationen nur per PDF übermittelt werden. Die Daten liegen dann in einer unstrukturierten Form vor, die Verarbeitung von einzelnen konkreten Informationen ist nicht möglich. Das SBK kann die Patientensicherheit nur durch Schnittstellenfreiheit mittels einer direkten, gemeinsamen KIS-Datenbanknutzung und Nutzung der gleichen Basis bzgl. der Telematik Infrastruktur gewährleisten. Dies setzt voraus, dass die benötigte Funktionalität vom KIS-Anbieter selbst stammt und somit in die bestehende Architektur reibungslos integriert werden kann. Die bereits im Bestand verwendeten Softwareprodukte des Unternehmens Dedalus Healthcare GmbH und die neu zu beschaffenden Zusatzmodule wirken integrativ auf Datenbankebene mit dem vorhandenen ORBIS-KIS zusammen. Die Risiken für Leib und Leben der Patienten durch eine fehlerhafte oder unvollständige Übertragung von Gesundheitsdaten und die damit verbundenen Haftungsrisiken sind dem SBK nicht zumutbar. Die Risiken von Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblem und einem hohen Umstellungsaufwand sowie die zwingende Notwendigkeit d …
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4D6VHLHA

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Dedalus Healthcare GmbH, Bonn1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 488 (Informationssysteme und Server) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

83vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (59 Lose mit Angabe)
1,15 Mio. €Zuschlagswert im Median
381.380 € – 2,06 Mio. €mittlere Hälfte, 19 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte Informationen
  2. Vergabebekanntmachung

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 92c143cf-84bb-42d6-9e29-fc775bc36a3e.