Erweiterung der Grundschule Nalbach durch den Neu-/Anbau eines 6. Pavillons - Architektenleistungen (Objektplanung)
Gemeinde Nalbach · Nalbach, Saarland
Aktenzeichen E48871365veröffentlicht 10.09.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Saarlouis.
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- Planungsleistung - Erneuerung Kinderbereich Freibad Gemeinde SchwalbachGemeinde Schwalbach · SchwalbachFrist 23.11.2026
Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Saarland (10 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Nalbach66809, Landkreis Saarlouis, Saarland
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 15 %, Leistung und Qualität 85 %.
- wirtschaftlichste Angebot35 %
- wirtschaftlichste Angebot15 %
- wirtschaftlichste Angebot15 %
- wirtschaftlichste Angebot20 %
- wirtschaftlichste Angebot15 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 2,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −1,4 Punkte |
| 25 % teurer | −3 Punkte |
| 50 % teurer | −5 Punkte |
| 100 % teurer | −7,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Gemeinde Nalbach beabsichtigt die Grundschule Nalbach (offene Ganztagesschule (OGS)) im Ortsteil Nalbach durch den Neu-/Anbau eines 6. Pavillons (PAV), anlehnend an die fächerartig bestehende Grundrissstruktur des 1. bis 5. Pavillons, zu erweitern. Die bestehenden Pavillons sind jeweils, mit Ausnahme des 5. PAV, in zweigeschossiger Bauweise ausgebildet. Der neue zweigeschossige 6. PAV soll auf der bestehenden Außen-/Schulhoffläche der offenen Grund- und Ganztagesschule mit Anschluss an den bestehenden 4. PAV, zur Erweiterung der Mensa (Speisesaal) im EG, sowie im OG als direkte Verbindung zum Schuldirektorat und mit Anschluss an den 5. PAV im EG, als Erweiterung von fehlenden Funktionsräumen zur OGS errichtet werden. Das II-geschossige Gebäude soll demnach zur Aufnahme für weitere 80 Schulkinder funktionstechnisch erweitert werden. Die Gemeinde Nalbach hat sich selbst zum Maßstab gesetzt, Null-Emissions-Gemeinde zu sein. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen hinsichtlich eines nachhaltigen Bauens in Planung und Ausführung, die an den Neubau mit ökologischen, ökonomischen und wirtschaftlichen, sowie soziokulturellen und funktionalen Aspekten, gestellt werden. Geplant ist den 6. Pavillon bis Ende des 3. Quartals (Herbst) 2026 bezugsfertig herzustellen. Gemäß Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtkosten (KG 200-700 gem. DIN 276) auf ca. 3,6 Mio. €, netto. Die Kosten für die KG 300 belaufen sich auf ca. 1.650.000 €, netto. Die Kosten für die KG 400 belaufen sich auf ca. 585.000 €, netto.
Beschreibung des Loses
Es gibt keine Losaufteilung. Benötigt werden die Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI für den Neu-/Anbau eines 6. Pavillons in der Grundschule Nalbach im Ortsteil Nalbach. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Objektplanungsleistungen in folgenden Leistungsphasen: - Lph 1: Grundlagenermittlung, - Lph 2: Vorplanung, - Lph 3: Entwurfsplanung, - Lph 4: Genehmigungsplanung. Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Leistungen stufenweise zu vergeben: - Lph 5: Ausführungsplanung, - Lph 6: Vorbereitung der Vergabe, - Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe, - Lph 8: Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation, - Lph 9: Objektbetreuung. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Gegenstand des aktuellen Verhandlungsverfahrens ist die Beauftragung der Leistungsphasen 1-4. Es besteht die Option der Beauftragung weiterer Leistungen ab der Leistungsphase 5. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht seitens des Auftragnehmers nicht. Ebenso besteht seitens des Auftragnehmers kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung der Leistungsphasen 1-4. Für die genannte Maßnahme ist ein Ausschnitt aus dem Lageplan mit den bestehenden 5 Pavillons vorhanden, welcher den Bewerbern als Download über die Vergabeplattform zur Verfügung steht. Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung sowie die auf der Vergabeplattform eingestellten Formblätter, Unterlagen und Informationen keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können. Weitere Unterlagen werden ggf. denjenigen Bewerbern, die nach Abschluss der Bewerbungsphase (Phase 1) ausgewählt und zur Abgabe eines Honorarangebotes sowie zur Teilnahme an einem Verhandlungsgespräch (Phase 2) aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt. Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben. Es werden u.a. noch folgende Leistungen ausgeschrieben: - Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI - Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI Es ist zulässig, dass sich Bewerber auch für andere Leistungen zu bewerben. Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bewerbergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bewerbergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Bewerbungen/Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Gegenstand nach CPV
- 71221000Dienstleistungen von Architekturbüros bei GebäudenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- wirtschaftlichste AngebotHerangehensweise und Umgang mit der speziellen Planungsaufgabe; siehe Anlage 3 "Eignungs- und Zuschlagskriterien"
- Qualität
- wirtschaftlichste AngebotProjektorganisation und Umgang mit den anderen am Projekt beteiligten Akteuren; siehe Anlage 3 "Eignungs- und Zuschlagskriterien"
- Qualität
- wirtschaftlichste AngebotPersonelle Besetzung; siehe Anlage 3 "Eignungs- und Zuschlagskriterien"
- Qualität
- wirtschaftlichste AngebotÜberlegungen und Maßnahmen zu nachhaltigen; siehe Anlage 3 "Eignungs- und Zuschlagskriterien"
- Preis
- wirtschaftlichste AngebotHonorarangebot; siehe Anlage 3 "Eignungs- und Zuschlagskriterien"
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, 66119 Saarbrücken
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wir … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Alff & Holletzek Architekten PartG mbH, Lebach | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Gemeinde Nalbach
- Anschrift
- 66809 Nalbach
- Kontakt
- info@
nalbach.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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- Arus GmbH3 Zuschläge
- Planungsgesellschaft Denzer + Kiefer bR3 Zuschläge
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- Jörg Morlo2 Zuschläge
- MILVUS GmbH2 Zuschläge
- Planungsgesellschaft Jörg Kühn mbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 30.07.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 88f3c11c-cd54-4eac-a3a0-ae84703026d3.