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Frist abgelaufenEU-weitPlanungRahmenvereinbarung

Erstellung naturschutzfachlicher Unterlagen bzw. Gutachten in Schleswig-Holstein

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen FG 2884 24R002veröffentlicht 06.11.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 698 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kiel.

Alle Ausschreibungen: Planung in Schleswig-Holstein (99 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,05 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre01.03.2025 – 28.02.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 70 Tage (41 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 23 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 23 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.02.2027
    vor 20 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Rahmenvertrag

Beschreibung des Loses

Im Zuge von Baumaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland sind vorhabenbezogen versch. naturschutzfachl. Gutachten erforderlich. Dies sind u. a. Gutachten zum Artenschutz, ggf. mit Umweltbaubegleitung (anteilig nach Auftragswert ca. 40%), zur Eingriffsregelung (anteilig nach Auftragswert ca. 40%), zur FFH-Verträglichkeit (anteilig nach Auftragswert ca. 10%) und sonstige Gutachten (anteilig nach Auftragswert ca. 10%). Es sollen freiberuflich interdisziplinär tätige Biologen und Landschaftsplaner gefunden werden, die über das Land Schleswig-Holstein verteilt im Einzelauftragsverfahren für Leistungen geringeren Aufwands zum Zeitnachweis nach vorher vereinbarten Stundensätzen direkt und kurzfristig herangezogen werden. Bietergemeinschaften sind im Vergabeverfahren zugelassen. Der Gesamtauftragswert für diese Leistungen beläuft sich auf ca. 525.000 € (Netto mit NK) / Jahr, wobei der maximale Höchstwert einer Einzelbeauftragung i. d. R. auf ca. 42.000 € (Netto mit NK) festgelegt wird. Diese Summen sind Schätzwerte, aus denen kein Auftragsanspruch hergeleitet werden kann. Die Leistungsanfragen werden sich auf Baumaßnahmen des Bundes beziehen. Erforderliche Vorabstimmungen sind durch den AN mit zuständigen Behörden und / oder sonstigen Institutionen bis zum Einvernehmen zu führen und dem AG für die weitere Veranlassung der Benehmensherstellung durch die Baudienststelle der GMSH in genehmigungsfähiger und signierter Form zur Verfügung zu stellen. Es ist mit ca. 60-80 Gutachten pro Jahr zu rechnen. Die Leistungen können nach Bedarf in Summe wie auch als Einzelteilleistungen abgerufen werden. Eine „1. Reaktionszeit“ von 5 Tagen wird vorausgesetzt. Die Zeitnachweise sind gemäß dem Einzelauftrag für jede Einzelteilleistung detailliert vorzulegen. Im Rahmen der Leistungserbringung sind auch Ortsbegehungen erforderlich. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass diese ggf. a) zu unterschiedlichen Tages- und Jahreszeiten, b) auf unwegsamen Gelände mit z. T. dichtem Bewuchs, c) an, auf und in Gebäuden sowie d) auf Liegenschaften mit z. T. hohen Sicherheitsanforderungen durchzuführen sind. Außendienstmitarbeiter benötigen daher ggf. die Sicherheitsüberprüfung SÜ 2. Diese kann nach Zuschlagserteilung für die betreffenden Mitarbeiter beantragt werden. Die Anlage FB 125 ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 1. Eingriffsbewertung: Mit Bauvorhaben sind i.d.R. Eingriffe in die Natur und Landschaft verbunden, die gem. § 14 ff BNatSchG die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Gem. § 17 (4) BNatSchG i.V. mit § 11 LNatSchG hat der Verursacher in einem nach Art und Umfang des Eingriffs angemessenen Umfang die für die Beurteilung des Eingriffs erforderlichen Angaben zu machen, einschließlich der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Die naturschutzrechtliche Eingriffsbewertung ist nach BkompV durchzuführen. Darüber hinaus ist in Einzelfällen zu prüfen, ob das Vorhaben mit den Vorschriften des Biotopschutzes (§ 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG) in Einklang steht. 2. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung / Bewertung: Bei der Zulassung und Ausführung von Vorhaben sind die Auswirkungen auf europarechtlich geschützte und auf national gleichgestellte Arten zu prüfen. Es ist der Artenschutz gem. § 44 (1) BNatSchG zu beachten. Dabei ist zu prüfen, ob es zu einer Verwirklichung der Verbotstatbestände kommen kann bzw. ob durch die Maßnahme besonders oder streng geschützte Arten betroffen sind. Die systematische Prüfung gliedert sich dabei in fünf Prüfschritte: 1. Relevanzprüfung, 2. Bestandserfassung am Eingriffsort, 3. Prüfung der Verbotstatbestände, 4. Prüfung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) und 5. Ausnahmeprüfung. Einem besonderen Schutz unterliegen hierbei Tier- und Pflanzenarten der Anhänge A oder B der EG-Verordnung Nr. 338/97, des Anhangs IV der Richtlinie 92/43/EWG, europäische Vogelarten gem. EU-Vogelschutzrichtlinie sowie Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 (1) BNatSchG aufgeführt sind. Die nach BNatSchG streng geschützten Arten sind in Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97, in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG oder in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 2 aufgeführt. Die artenschutzrechtliche Bewertung soll sich an der „Bereichsvorschrift C1-2034/0-6007 Spezielle artenschutzrechtlichen Prüfung bei Infrastruktur-vorhaben und bei landschaftsbezogenen Vorhaben auf von der Bundeswehr und den Gaststreitkräften genutzten Liegenschaften“ (BAIUDBw GS II 5 2017) und den Arbeitshilfen des Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein „Beachtung des Artenschutzrechtes bei Planfeststellung“ sowie „Fledermäuse und Straßenbau“ orientieren. 3. FFH-Verträglichkeitsvorprüfung/ -Verträglichkeitsprüfung: Gem. § 34 (1) BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen. Insbesondere bei Vorhaben auf Übungsplätzen der Bundeswehr können direkt oder indirekt solche Gebiete betroffen sein. Für diese Gebiete ist gem. § 34 BNatSchG zu prüfen, ob das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann. Daraus resultierende Kohärenzmaßnahmen zur Sicherung des „Natura 2000“ Netzes sind zu ermitteln. Die Prüfung der Verträglichkeit soll bei Vorhaben des Verteidigers anhand der „Bereichsvorschrift C1-2033/0-6001 Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung bei Infrastrukturvorhaben und bei landschaftsbezogenen Vorhaben auf von der Bundeswehr genutzten Liegenschaften im Inland“ (2016) erfolgen. Die hierfür erforderlichen Einzelleistungen der oben dargestellten Arbeitsbereiche sind in der Anlage zu § 6 spezifische Leistungspflichten dargestellt.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Die Angaben zu den Qualitätskriterien sowie die Bewertungsmethodik sind im Formblatt „II-6-2 Zuschlagskriterien und Wertung“ zu finden.
Preis
Die Bewertungsmethodik des Preises ist im Formblatt „II-6-2 Zuschlagskriterien und Wertung“ zu finden.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Vorbemerkungen für die Nachweise zur Feststellung der Eignung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur Feststellung der Eignung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für Bewerbergemeinschaften, beabsichtigte Eignungsleihe und Unterauftrag … ganz lesenVorbemerkungen für die Nachweise zur Feststellung der Eignung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur Feststellung der Eignung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für Bewerbergemeinschaften, beabsichtigte Eignungsleihe und Unterauftragsvergabe: Den Einzelbewerbern sind Bewerbergemeinschaften gleichgestellt. Bei Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt II-1 Teilnahmeantrag von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert auszufüllen und als Anlage gemeinsam mit dem Formblatt II-1 Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Dabei muss jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsanteil nachweisen, den es übernehmen soll. - Beabsichtigt der Bewerber zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), sind für jedes dieser anderen Unternehmen das Formblatt II-1 Teilnahmeantrag und die dort genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise oder sonstigen Unterlagen – sofern diese in der Auftragsbekanntmachung für den Bewerber selbst auch gefordert sind – gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag des Bewerbers einzureichen. Unabhängig von der Rechtsnatur der Verbindungen zu den anderen Unternehmen muss der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag die vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten der anderen Unternehmen sowie die vorgesehenen anderen Unternehmen benennen (Formblatt II-3 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. mit dem Formblatt II-4 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen), vorzulegen. Für den Fall, dass der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Erklärung vorzulegen, wonach der Bewerber gemeinsam mit anderen Unternehmen in dem Umfang haftet, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden. - Beabsichtigt der Bewerber Unteraufträge zu vergeben, ohne zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (keine Eignungsleihe), ist eine Vorlage des Formblatts II-1Teilnahmeantrag und der dort genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise oder sonstige Unterlagen für die Unterauftragnehmer grundsätzlich nicht erforderlich. Geprüft wird im Rahmen der Eignung nur die Eignung des Bewerbers. Der Bewerber hat jedoch als Anlage zum Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben, welche Teile des Auftrags an andere Unternehmen vergeben werden sollen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Namen der Unterauftragnehmer zu benennen und der Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. mit dem Formblatt II-4 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen), vorzulegen. - Die allgemeinen Verfahrenshinweise in 5.1.6 (Zusätzliche Informationen) sind zu beachten. Vorzulegen sind: ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist sowie erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Formblatt II-2 Erklärung der Bewerbergemeinschaft). Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnete Erklärung abzugeben. --------------------------------------------------------------- …
Kriterium
Vorzulegen sind: 1) Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mindestens in Höhe von 1,5 Mio. € für Personenschäden sowie 250.000 € für sonstige Schäden oder eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass die bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die gefor … ganz lesenVorzulegen sind: 1) Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mindestens in Höhe von 1,5 Mio. € für Personenschäden sowie 250.000 € für sonstige Schäden oder eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass die bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderte Mindestdeckungssumme erhöht wird. In diesem Fall ist die Bescheinigung des Haftpflichtversicherers vor Erteilung des Auftrags nachzureichen. 2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (jahresweise) und Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (jahresweise) für Leistungen, die dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand entsprechen, soweit dieser vom Gesamtumsatz abweicht (gem. Formblatt Teilnahmeantrag II-1). ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Von den vorstehenden Eignungskriterien sind, wenn eine Höchstzahl festgelegt wurde, folgende Kriterien maßgeblich für die Auswahl derjenigen Bewerber, die zur zweiten Phase des Verfahrens (Angebotsphase) eingeladen werden sollen: siehe „Arbeitshilfe Teilnahmewettbewerb Auswahlmatrix“ (auch zur Art und Weise, wie diese Kriterien verwendet werden)
Kriterium
Referenzen: 1) Geeignete Referenzen: mind. jeweils 2 für die Anwendungsfälle analog zur Anlage zu § 6 spezifische Leistungspflichten - 1. Eingriffsbewertung (mindestens eine davon) unter Anwendung der Bundeskompensationsverordnung (Referenz 1 gemäß 0_Arbeitshilfe Teilnahmewettbewerb Auswahlmatrix), … ganz lesenReferenzen: 1) Geeignete Referenzen: mind. jeweils 2 für die Anwendungsfälle analog zur Anlage zu § 6 spezifische Leistungspflichten - 1. Eingriffsbewertung (mindestens eine davon) unter Anwendung der Bundeskompensationsverordnung (Referenz 1 gemäß 0_Arbeitshilfe Teilnahmewettbewerb Auswahlmatrix), - 2. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung / artenschutzrechtliche Bewertung (Referenz 2 gemäß 0_Arbeitshilfe Teilnahmewettbewerb Auswahlmatrix), - 3. FFH-Verträglichkeitsvorprüfung/ -Verträglichkeitsprüfung (Referenz 3 gemäß 0_Arbeitshilfe Teilnahmewettbewerb Auswahlmatrix)) Hinweise für eine etwaige Auswahlentscheidung 1. Für den Fall, dass der Bewerber mehr als 2 Referenzen je Anwendungsfall einreicht, hat er anzugeben, welche der Referenzen der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung die ersten 2 Referenzen je Anwendungsfall gemäß der vom Bewerber im Teilnahmeantrag genannten Reihenfolge zugrunde legen. 2. Im Zuge der Auswahlentscheidung werden die im Formblatt II-1-1 Formblatt Referenzen gemachten Angaben zur Referenz mit dem ausgeschriebenen Objekt und den zu vergebenden Leistungen verglichen und bewertet. Bewerber müssen bspw. damit rechnen, dass eine Referenz nicht die volle, sondern eine darunterliegende Punktzahl erhält, wenn das Referenzobjekt in Bezug auf seine Anforderungen hinter den Anforderungen des ausgeschriebenen Objekts (siehe Leistungspflichten) zurückbleibt oder wenn die ausgeführte Referenzleistung einen geringeren Leistungsumfang (siehe Leistungspflichten) aufweist als die zu vergebende Dienstleistung. Die vorstehenden Wertungshinweise sind nicht abschließend und können im Einzelfall je Referenz mit entsprechenden Folgen für die zu erreichenden Punkte auch in Kombination angewendet werden. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Bewerber angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 3) Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Bewerbers. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 4) Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte der letzten 3 Jahre (gemäß Formblatt Teilnahmeantrag II-1). ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 5) Eigenerklärung, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen an andere Unternehmen zu vergeben beabsichtigt. Hinweise zur Bewerbung mit Nachunternehmern: siehe Punkt 5.1.9 Sonstiges der Bekanntmachung und „Allgemeine Hinweise“ im Teilnahmeantrag (Formblatt II-1). ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Von den vorstehenden Eignungskriterien sind, wenn eine Höchstzahl festgelegt wurde, folgende Kriterien maßgeblich für die Auswahl derjenigen Bewerber, die zur zweiten Phase des Verfahrens (Angebotsphase) eingeladen werden sollen: siehe „Arbeitshilfe Teilnahmewettbewerb Auswahlmatrix“ (auch zur Art und Weise, wie diese Kriterien verwendet werden)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2025
Vertragsende
28.02.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: --------------------------------------------------------------------------------------------- … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance# ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Fragen sind schriftlich über die E-Vergabeplattform oder per E-Mail an E-Vergabe-Fbdl@gmsh.de zu ste … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance# ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Fragen sind schriftlich über die E-Vergabeplattform oder per E-Mail an E-Vergabe-Fbdl@gmsh.de zu stellen. Fragen werden bis zum 03.12.2024 angenommen. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121010977 veröffentlicht. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Angaben zu einem besonderen Berufsstand: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis. Auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 VgV, § 56 LBO Schleswig-Holstein. Zugelassen sind: Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten bzw. Ingenieure tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach den entsprechenden EU-Richtlinien zu führen. Juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen gerichtet ist und einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne (vgl. 1. Spiegelstrich) benennen. Allgemeine Verfahrenshinweise für die Angaben zu einem besonderen Berufsstand sowie die unter 5.1.9 und 5.1.12 genannten Bedingungen: Die Angaben zu einem besonderen Berufsstand sowie die unter 5.1.9 und 5.1.12 genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes II-1 Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein. Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden. - Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen. - Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden. Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsn …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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366vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (104 Lose mit Angabe)
205.671 €Zuschlagswert im Median
92.570 € – 424.851 €mittlere Hälfte, 293 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 42e3580b-c4ae-4583-825a-dfe18f528f61.