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Erstellung eines Moorkatasters für den Landkreis Osnabrück

Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle · Osnabrück, Niedersachsen

Aktenzeichen LKOS 2025 - 048veröffentlicht 29.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
19 Monate02.06.2025 – 31.12.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Osnabrück49082, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

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Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 87 Tage (36 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (67 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Angebotspreis60 %
  • Erfahrung zu Moorkatastern15 %
  • Erfahrung zu stratigraphischen Untersuchungen15 %
  • Erfahrung zu GIS-Projekten10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 17 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Bedeutung intakter Moorkomplexe als Kohlenstoffspeicher im Sinne des Klimaschutzes wird zunehmend als gesellschaftsbedeutende Ökosystemdienstleistung verstanden. Stand in der Vergangenheit in den Mooren bei Renaturierungs- und Wiedervernässungsprojekten vorrangig der Naturschutz als Ziel im Vordergrund, werden derzeit die Klimaschutzpotentiale der Moore als Ziel für derartige Projekte vorangestellt. Fragen des Klimaschutzes und zum Erhalt der Biodiversität weisen insb. in den Mooren eine große Synergie auf; beide Ziele lassen sich mit entsprechenden Maßnahmen vielfach gut miteinander vereinbaren. Aufgrund der menschlichen Nutzung der Moore (Entwässerung und landwirtschaftliche Nutzung sowie Abtorfung etc.) haben sich die Funktionen der Moore und damit auch die Verbreitung der organischen Böden verändert. Viele natürliche Moorkomplexe sind ob des menschlichen Einflusses nicht mehr vorhanden, sodass eine Gebietsabgrenzung der Moore und der hiermit verbundenen Funktionen im Sinne des Natur- und Klimaschutzes ohne aktuelle Datensätze schwierig abzubilden ist.

Das Bundesland Niedersachsen ist das moorreichste Bundesland. Die hier vorkommenden Moorkomplexe, insb. Hochmoore, haben insofern eine besondere Bedeutung für den Klimaschutz, als dass sie natürlicherweise als Kohlenstoffspeicher fungieren und ggfls. Potentiale als Kohlenstoffsenken aufweisen, wenn es sich um wachsende Moorkomplexe handelt. Ob dieser gesellschaftlichen Bedeutung bestehen seit längerer Zeit Moorschutzbestrebungen des Landes Niedersachsen. Um die Klimaschutz- und Naturschutzpotentiale der Moore fassen und entsprechende praktische Maßnahmen in den Mooren umsetzen sowie alternative Nutzungsformen anstelle einer vielfach anzutreffenden ackerbaulichen Flächennutzung auf Moorböden diskutieren zu können, ist es wie bereits oben dargelegt, essentiell ihre aktuelle Verbreitung und ihren aktuellen Zustand zu kennen.

Die Potentialstudie "Moore Niedersachsens" des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz wird in den Moorgebieten bestehende Potentiale zur Reduktion von Treibhausgasemissionen sowie Potentiale für derartige Maßnahmen und zum Erhalt des Kohlenstoffspeichers in den Mooren herausarbeiten. Hierbei greift das Land auf eine geoinformationssystemgestütze Analyse zurück, eine Geländearbeit mittels stratigraphischer Erhebungen erfolgt nicht. Weiterhin erarbeitet das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eine Überarbeitung der Moorkarte Niedersachsens für landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Im Landkreis Osnabrück finden sich großflächige Moorkomplexe. Insgesamt weist der Landkreis Osnabrück nach dem Mooris 10.411 ha Moore aus. Die hier vorkommenden Moorgebiete bedingen insofern eine besondere Verantwortung in Fragen des Klimaschutzes. Die vorhandenen Daten über die Verbreitung organischer Böden im Landkreis Osnabrück stammen vorwiegend aus den 1960er und 1970er Jahren. Auf Basis dieser Daten lässt sich die aktuelle Verbreitung und der Zustand der Moorverbreitung im Landkreis Osnabrück nicht ableiten, sodass keine belastbaren Aussagen zu Klimaschutzpotentialen der Moore im Landkreis Osnabrück getroffen werden können. Auch die zuvor dargelegten aktuellen Arbeiten des Landes Niedersachsen eignen sich bspw. aufgrund fehlender Geländearbeiten und eines zu großen Untersuchungsmaßstabes nicht als belastbare Grundlage für eine kommunale Planung.

Gleichwohl besteht sowohl seitens der Kreisverwaltung als auch seitens des Kreispolitik Einigkeit darin, dass es zur weiteren Unterstützung des Klimaschutzes Engagement für Wiedervernässungs- oder Renaturierungsprojekte in den Mooren des Landkreises Osnabrück bedarf, hierzu aber derzeit eine belastbare Planungsgrundlage fehlt. In der Sitzung des Kreistages vom 10.03.2025 wurde die Verwaltung daher beauftragt, ein Moorkataster für den Landkreis Osnabrück erarbeiten zu lassen. Der Auftrag zur Erarbeitung dieses Moorkatasters wird hiermit ausgeschrieben.

Das zu erarbeitende Moorkataster für den Landkreis Osnabrück verfolgt folgende Ziele:

1. Erfassung des Status quo der Moorverbreitung im Landkreis Osnabrück (Hoch- u. Nieder-moor) 2. Ermittlung des gebietsspezifischen Klima- und Naturschutzpotentials 3. Bewertung der identifizierten Moorstandorte im Hinblick auf ihre Eignung zur Wiedervernäs-sung sowie für alternative Landnutzungsformen (Aufzeigen von Nutzungsoptionen zur THG-Reduktion und Wiedervernässung) und deren Umsetzbarkeit 4. Erarbeitung einer Prioritätenliste zur Vorbereitung von Entscheidungsprozessen

Die Leistungen sind bis zum 31.12.2026 durchzuführen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 60
Qualität
Erfahrung zu MoorkatasternGewichtung (Punkte, genau) 15
Qualität
Erfahrung zu stratigraphischen UntersuchungenGewichtung (Punkte, genau) 15Erfahrung zu stratigraphischen Untersuchungen
Qualität
Erfahrung zu GIS-ProjektenGewichtung (Punkte, genau) 10

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.06.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYTNQC0U7B# Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYTNQC0U7B# Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet. Bieterfragen sind bis spätestens 07.04.2025 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten. Die Abgabe eines Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig! Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel). Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

587vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (456 Lose mit Angabe)
164.216 €Zuschlagswert im Median
69.078 € – 379.379 €mittlere Hälfte, 278 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 15.04.2025

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