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Erstellung eines Moorkatasters für den Landkreis Osnabrück

Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle · Osnabrück, Niedersachsen

Aktenzeichen LKOS 2025 - 048veröffentlicht 14.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 571 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
19 Monate02.06.2025 – 31.12.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Osnabrück49082, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 87 Tage (36 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (67 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
    vor 19 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
    vor 19 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 19 Monaten
  5. Bindefrist endet
    45 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 17 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 17 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die Bedeutung intakter Moorkomplexe als Kohlenstoffspeicher im Sinne des Klimaschutzes wird zunehmend als gesellschaftsbedeutende Ökosystemdienstleistung verstanden. Stand in der Vergangenheit in den Mooren bei Renaturierungs- und Wiedervernässungsprojekten vorrangig der Naturschutz als Ziel im Vordergrund, werden derzeit die Klimaschutzpotentiale der Moore als Ziel für derartige Projekte vorangestellt. Fragen des Klimaschutzes und zum Erhalt der Biodiversität weisen insb. in den Mooren eine große Synergie auf; beide Ziele lassen sich mit entsprechenden Maßnahmen vielfach gut miteinander vereinbaren. Aufgrund der menschlichen Nutzung der Moore (Entwässerung und landwirtschaftliche Nutzung sowie Abtorfung etc.) haben sich die Funktionen der Moore und damit auch die Verbreitung der organischen Böden verändert. Viele natürliche Moorkomplexe sind ob des menschlichen Einflusses nicht mehr vorhanden, sodass eine Gebietsabgrenzung der Moore und der hiermit verbundenen Funktionen im Sinne des Natur- und Klimaschutzes ohne aktuelle Datensätze schwierig abzubilden ist.

Das Bundesland Niedersachsen ist das moorreichste Bundesland. Die hier vorkommenden Moorkomplexe, insb. Hochmoore, haben insofern eine besondere Bedeutung für den Klimaschutz, als dass sie natürlicherweise als Kohlenstoffspeicher fungieren und ggfls. Potentiale als Kohlenstoffsenken aufweisen, wenn es sich um wachsende Moorkomplexe handelt. Ob dieser gesellschaftlichen Bedeutung bestehen seit längerer Zeit Moorschutzbestrebungen des Landes Niedersachsen. Um die Klimaschutz- und Naturschutzpotentiale der Moore fassen und entsprechende praktische Maßnahmen in den Mooren umsetzen sowie alternative Nutzungsformen anstelle einer vielfach anzutreffenden ackerbaulichen Flächennutzung auf Moorböden diskutieren zu können, ist es wie bereits oben dargelegt, essentiell ihre aktuelle Verbreitung und ihren aktuellen Zustand zu kennen.

Die Potentialstudie "Moore Niedersachsens" des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz wird in den Moorgebieten bestehende Potentiale zur Reduktion von Treibhausgasemissionen sowie Potentiale für derartige Maßnahmen und zum Erhalt des Kohlenstoffspeichers in den Mooren herausarbeiten. Hierbei greift das Land auf eine geoinformationssystemgestütze Analyse zurück, eine Geländearbeit mittels stratigraphischer Erhebungen erfolgt nicht. Weiterhin erarbeitet das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eine Überarbeitung der Moorkarte Niedersachsens für landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Im Landkreis Osnabrück finden sich großflächige Moorkomplexe. Insgesamt weist der Landkreis Osnabrück nach dem Mooris 10.411 ha Moore aus. Die hier vorkommenden Moorgebiete bedingen insofern eine besondere Verantwortung in Fragen des Klimaschutzes. Die vorhandenen Daten über die Verbreitung organischer Böden im Landkreis Osnabrück stammen vorwiegend aus den 1960er und 1970er Jahren. Auf Basis dieser Daten lässt sich die aktuelle Verbreitung und der Zustand der Moorverbreitung im Landkreis Osnabrück nicht ableiten, sodass keine belastbaren Aussagen zu Klimaschutzpotentialen der Moore im Landkreis Osnabrück getroffen werden können. Auch die zuvor dargelegten aktuellen Arbeiten des Landes Niedersachsen eignen sich bspw. aufgrund fehlender Geländearbeiten und eines zu großen Untersuchungsmaßstabes nicht als belastbare Grundlage für eine kommunale Planung.

Gleichwohl besteht sowohl seitens der Kreisverwaltung als auch seitens des Kreispolitik Einigkeit darin, dass es zur weiteren Unterstützung des Klimaschutzes Engagement für Wiedervernässungs- oder Renaturierungsprojekte in den Mooren des Landkreises Osnabrück bedarf, hierzu aber derzeit eine belastbare Planungsgrundlage fehlt. In der Sitzung des Kreistages vom 10.03.2025 wurde die Verwaltung daher beauftragt, ein Moorkataster für den Landkreis Osnabrück erarbeiten zu lassen. Der Auftrag zur Erarbeitung dieses Moorkatasters wird hiermit ausgeschrieben.

Das zu erarbeitende Moorkataster für den Landkreis Osnabrück verfolgt folgende Ziele:

1. Erfassung des Status quo der Moorverbreitung im Landkreis Osnabrück (Hoch- u. Nieder-moor) 2. Ermittlung des gebietsspezifischen Klima- und Naturschutzpotentials 3. Bewertung der identifizierten Moorstandorte im Hinblick auf ihre Eignung zur Wiedervernäs-sung sowie für alternative Landnutzungsformen (Aufzeigen von Nutzungsoptionen zur THG-Reduktion und Wiedervernässung) und deren Umsetzbarkeit 4. Erarbeitung einer Prioritätenliste zur Vorbereitung von Entscheidungsprozessen

Die Leistungen sind bis zum 31.12.2026 durchzuführen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - Verpflichtungserklärung sowie ggf. Haftungserklärung anderer Unternehmen (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick au … ganz lesenEinzureichende Unterlagen: - Verpflichtungserklärung sowie ggf. Haftungserklärung anderer Unternehmen (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben. - Referenz (mit dem Angebot vorzulegen): Mindestens eine Referenz zum Aufbau eines digitalen Moorkatasters, deren Abschluss nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.06.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
45 Tage
Angebotsöffnung
15.04.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Leistungen sind bis zum 31.12.2026 durchzuführen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYTH05ZMK2 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXTBYYDYTH05ZMK2 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet. Bieterfragen sind bis spätestens 07.04.2025 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten. Die Abgabe eines Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig! Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel). Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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587vergebene Aufträge
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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.04.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3daf4982-f344-4660-b65a-8e34c50fb71e.