Zum Inhalt
Menü

Erstellung einer schallschutztechnischen Untersuchung für den Anschluss Buxtehude-Ost an die K40 Rübker Straße oder an den Ostmoorweg im Landkreis Stade

Landkreis Stade · Stade, Niedersachsen

Aktenzeichen K40_004-2025veröffentlicht 15.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 383 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Niedersachsen (59 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stade21682, Landkreis Stade, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 67 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (53 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Landkreis Stade liegt im nordöstlichen Teil Niedersachsens und befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur Freien und Hansestadt Hamburg. Er gehört damit der Metropolregion Hamburg an. Im Zuge eines ergänzenden Planfeststellungsverfahrens für die Anbindung der Hansestadt Buxtehude an die Autobahnanschlussstelle Buxtehude-Ost der A26, ist eine schallschutztechnische Untersuchung zu erstellen. Im Einzelnen sind folgende Arbeitsschritte durchzuführen (Grundleistungen): -Übernahme der analogen und digitalen Daten zu Straßenbestand und -planung sowie deren Aufbereitung und Weiterbearbeitung für die Schalltechnische Untersuchung - Bestandsaufnahme vor Ort (Erfassung der für die Schalltechnische Untersuchung relevanten örtlichen Gegebenheiten wie Bebauung, Schallhindernisse sowie Fest- stellen vorhandener Außenwohnbereiche insbesondere in Trassennähe, Recherche zu eventuell rechtskräftigen Bebauungsplänen oder zu bereits rechtskräftig erteilten Genehmigungen für einzelne Bauvorhaben) - Aufbereitung von topographischen Daten zur Anpassung des digitalen Geländemodells - Eingabe aller akustisch relevanter Daten - Übernahme der analogen und digitalen Daten zu Straßenbestand und -planung sowie deren Aufbereitung und Weiterbearbeitung für die Schalltechnische Untersuchung - aktuelle Daten der technischen Planung - Berechnung der Emissionen aus dem Straßenverkehr der relevanten Straßen (benannte Szenarien) - Berechnung der Immissionsbelastung (Beurteilungspegel) für alle ermittelten Im- missionsorte und Immissionspunkte - Ermittlung der Betroffenheiten aus dem Straßenverkehrslärm der K40 (Varianten 1 und 2) - Vergleich der Betroffenheiten der Analyse- und Prognosesituation (tabellarisch/textlich) - Bewertung vorgesehener aktiver Lärmschutzmaßnahmen (z.B. LSW) der Verkehrsanlagenplanung inkl. Abwägung auf Grundlage der Prognose 2035, ggf. Dimensionierung angepasster Lärmschutzmaßnahmen - Benennung / Bewertung möglicher passiver Lärmschutzmaßnahmen - Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zum Lärmschutz, Kostenschätzung, Kosten-Nutzen-Analyse - Ermittlung und Begründung der Vorzugsvariante (in Absprache mit dem AG) - Darstellung der Ergebnisse in Tabellen und Kartenform - Erläuterungsbericht Besondere Leistungen: - Berechnung der Immissionsbelastung in Form von Rasterlärmkarten ohne/mit aktivem Lärmschutz - Bewertung der bauzeitigen Lärmbelastung auf Grundlage der vorgesehenen Bauabläufe inkl. Aufzeigen bestehender Konfliktbereiche im Umfeld und Benennung möglicher Schall- minderungsmaßnahmen Optionale Leistung: - Teilnahme an einem Bürgerinformationstermin inkl. Vorbereitung Weitere Einzelheiten zur Leistung enthält die Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

Beschreibung des Loses

Im Zuge eines ergänzenden Planfeststellungsverfahrens für die Anbindung der Hansestadt Buxtehude an die Autobahnanschlussstelle Buxtehude-Ost der A26, ist eine neue Verkehrsanlagenplanung durchzuführen. In diesem Zusammenhang ist eine schallschutztechnische Untersuchung erforderlich. Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 4. Dezember 2023 (Az. 7 LB 19/21), welches den für das Vorhaben erlassenen Planfeststellungsbeschluss vom 28. November 2017 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt hat. Die vom Oberverwaltungsgericht festgestellten Defizite sollen in dem ergänzenden Verfahren behoben werden. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der bestehenden Planfeststellungsunterlage sind im Rahmen der hier ausgeschriebenen Leistung zwei Hauptvarianten zu untersuchen, die in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben sind. Weitere Einzelheiten zur Leistung enthält die Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Gesamthonorar / Preis100 %
Preis
Gesamthonorar / Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der folgende Zeitrahmen ist vorgesehen: Beginn der Ausführung: spätestens 12 Werktage nach Zuschlagserteilung Vollendung der Ausführung: Spätestens 40 Werktage nach Übergabe der Prognosefälle. Die Prognosefälle werden im März 2026 übergeben. Die Vergabeunterlagen enthalten weitere R … ganz lesenbis zu 1-mal: Der folgende Zeitrahmen ist vorgesehen: Beginn der Ausführung: spätestens 12 Werktage nach Zuschlagserteilung Vollendung der Ausführung: Spätestens 40 Werktage nach Übergabe der Prognosefälle. Die Prognosefälle werden im März 2026 übergeben. Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Regelungen über eine Verlängerung des Vertrags, insbesondere in Fällen von nicht vorhersehbaren Verlängerungen von Planungs- und Bauzeiten. Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Leistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Optionen
Die Beauftragung optionaler Leistungen steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie mittels gesonderten Abrufes dem Auftragnehmer überträgt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Weitere Einzelheiten enthalten das Honorarblatt sowie Ziff. 3.3 der Besonderen Vertragsbedingungen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW, Ref. 16), Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Ta … ganz lesen- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGMHFE# 1) Die Vergabeunterlagen (inkl. die für das Angebot auszufüllenden Unterlagen) können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Infor … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGMHFE# 1) Die Vergabeunterlagen (inkl. die für das Angebot auszufüllenden Unterlagen) können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Landkreis Stade erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls über die Vergabeplattform veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob dort weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine (kostenlose) Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang zu den Bieterinformationen. 2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum auf der Vergabeplattform hinterlegten Datum gestellt werden. Der Landkreis Stade sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3) Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der Landkreis Stade keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. 4) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Der Landkreis Stade kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden. 5) Der Landkreis Stade behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu. 6) Durch die Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Der Landkreis Stade wird seinerseits Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
AFRY Deutschland GmbH, Mannheim13

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Landkreis Stade

Alle 6 offenen Ausschreibungen von Landkreis Stade, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

587vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (456 Lose mit Angabe)
164.216 €Zuschlagswert im Median
69.078 € – 379.379 €mittlere Hälfte, 278 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Niedersachsen (59 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Auftragsänderung
  2. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  3. BekanntmachungFrist 20.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d80be765-3a13-427c-8911-5f5b6f836e75.