Erstellung der "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" für die Bilanzjahre 2025 bis 2027 und optional für das Bilanzjahr 2028
Landesamt für Umwelt · Mainz, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen LfU_13_45/2025veröffentlicht 17.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 23.12.2025 – 10.12.2028
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre23.12.2025 – 10.12.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Mainz55116, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichlandesverwaltung.vergabe.rlp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (102 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 12 Monatenan Landesamt für Umwelt
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 11 Monatennur elektronisch über landesverwaltung.vergabe.rlp.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 11 Monaten
- Bindefrist endetvor 11 Monaten28 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 11 MonatenLaufzeit bis 10.12.2028
- Heute
Beschreibung
Gemäß § 7 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes (LKrWG) erstellen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) des Landes Rheinland-Pfalz eine Bilanz über die Vorbereitung zur Wiederverwendung, des Recyclings, der sonstigen Verwertung und der Beseitigung der ihnen überlassenen Abfälle unter Angabe von deren Art, Menge und Verbleib. Diese Bilanzen sind jährlich zu einer landesweiten Abfallbilanz zusammenzufassen ("Siedlungsabfallbilanz"). Gemäß § 8 LKrWG erstellt die Zentrale Stelle für Sonderabfälle eine jährliche Bilanz über Art, Menge und Verbleib der gefährlichen Abfälle ("Sonderabfallbilanz"). Siedlungs- und Sonderabfallbilanz werden jährlich als "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" zusammengefasst und als gemeinsames Werk vom rheinland-pfälzischen Mi-nisterium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, und Mobilität (MKUEM) veröffentlicht. Des Weiteren werden jährlich die "Abfallwirtschaftsprofile der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger" als Anhang 1 zur Landesabfallbilanz sowie ein "Entsorgungsanlagen-Kataster" als Anhang 2 zur Landesabfallbilanz erstellt und veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU), einen geeigneten Dienstleister mit der Erstellung der "Landesabfallbilanz Rhein-land-Pfalz" für die Bilanzjahre 2025 bis 2027, bzw. bei Inanspruchnahme der einmali-gen Verlängerungsoption zusätzlich mit der Erstellung der "Landesabfallbilanz Rhein-land-Pfalz" für das Bilanzjahr 2028 zu beauftragen. Die nachfolgend aufgeführten Dokumente sind als Grundlage für die hier gegenständliche Leistung zu verstehen und den Anlagen 1a bis 1c zu entnehmen: - "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz 2023" (Anlage 1a) einschließlich der - "Abfallwirtschaftsprofile der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Rheinland-Pfalz 2023" (Anlage 1b) und des - "Entsorgungsanlagen-Kataster für Siedlungsabfälle 2023" (Anlage 1c). Das LfU legt besonderen Wert auf die graphische Darstellung der Ergebnisse in den Tabellen, Karten und Abbildungen. Die Karten sind vom Auftragnehmer mittels geeig-neter EDV-Programme, wie z.B. RegioGraph oder vergleichbar, zu erstellen. Für die Darstellung der statistischen Verteilungen sind Boxplots zu verwenden. Für die graphische Gestaltung der jährlichen Landesabfallbilanzen gelten die einschlägigen Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz (Corporate Design), vgl. Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung (LB).
Beschreibung des Loses
Die zu erbringende Leistung umfasst die jährliche Erstellung der "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" für die Bilanzjahre 2025 bis 2027. Bei Inanspruchnahme der einma-ligen Verlängerungsoption gemäß Ziffer 6.3.2 umfasst die zu erbringende Leistung zu-sätzlich die Erstellung der "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" für das Bilanzjahr 2028. Im Einzelnen sind für die Bilanzjahre 2025 bis 2027 bzw. bis 2028 (nur bei Inanspruch-nahme der Verlängerungsoption) jeweils jährlich folgende Leistungen zu erbringen: - Erstellung der "Siedlungsabfallbilanz" als Teil 1 der Landesabfallbilanz einschließ-lich der Prüfung, Auswertung und Aufbereitung der zugrundeliegenden Daten (vgl. Ziffer 3.1), - Erstellung der "Abfallwirtschaftsprofile der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträ-ger" als Anhang 1 zu Teil 1 der Landesabfallbilanz einschließlich Datenabfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (vgl. Ziffer 3.2), - Erstellung des "Entsorgungsanlagen-Katasters für Siedlungsabfälle" als Anhang 2 zu Teil 1 der Landesabfallbilanz einschließlich Datenabfrage bei den Anlagenbe-treibern (vgl. Ziffer 3.3), - Einbindung der vom Auftraggeber in digitaler Form bereitgestellten "Sonderabfall-bilanz" als Teil 2 der Landesabfallbilanz (vgl. Ziffer 3.4), - Zusammenführen von Teil 1 und Teil 2 zum Gesamtwerk "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" (vgl. Ziffer 3.5) sowie - Erstellung einer Kurzfassung zur Landesabfallbilanz des jeweiligen Bilanzjahres (vgl. Ziffer 3.6). Der Auftragnehmer hat die "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" jeweils als Gesamt-werk für die Bilanzjahre 2025 bis 2027 bzw. bei Inanspruchnahme der Verlänge-rungsoption zusätzlich für das Bilanzjahr 2028 zu erstellen. Dabei ist die "Landesab-fallbilanz Rheinland-Pfalz 2023" (siehe Anlage 1a, 1b und 1c zu dieser Leistungsbe-schreibung) als Vorlage zu verstehen und deren Struktur und Gliederung beizubehal-ten, sofern in Ziffer 3.1.4 nichts anderes geregelt ist. Das LfU stellt dem Auftragnehmer zu Leistungsbeginn den in Anlage1a zu dieser Leis-tungsbeschreibung enthaltenen Teil der "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz 2023" als bearbeitbares Microsoft-Word Dokument zur Verfügung. Die in Anlage 1b und 1c zu dieser Leistungsbeschreibung enthaltenen Abfallwirt-schaftsprofile sowie das Entsorgungsanlagen-Kataster liegen nur als pdf-Dateien vor (siehe Anlagen 1b und 1c zur Leistungsbeschreibung) und sind darauf basierend vom Auftragnehmer selbst zu erstellen. Die Details der Leistungserbringung ergeben sich aus Ziffer 3.1 bis 3.6. Umfang Obligatorische Bilanzjahre (Bilanzjahre 2025 bis 2027) Die zu erbringende Leistung umfasst die Erstellung der "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" jeweils als Gesamtwerk für die Bilanzjahre 2025 bis 2027. Dabei sind für die Bilanzjahre 2025 bis 2027 folgende Leistungen jeweils separat zu erbringen: - Erstellung der "Siedlungsabfallbilanz" als Teil 1 der Landesabfallbilanz des jeweiligen Bilanzjahres einschließlich der Prüfung, Auswertung und Aufbereitung der zu-grundeliegenden Daten, - Erstellung der "Abfallwirtschaftsprofile der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger" und Einbindung in die Landesabfallbilanz des jeweiligen Bilanzjahres als Anhang 1 einschließlich Datenabfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, - Erstellung des "Entsorgungsanlagen-Katasters für Siedlungsabfälle" und Einbindung in die Landesabfallbilanz des jeweiligen Bilanzjahres als Anhang 2 einschließlich Datenabfrage bei den Anlagenbetreibern, - Einbindung der vom Auftraggeber in digitaler Form bereitgestellten "Sonderabfallbilanz" als Teil 2 der Landesabfallbilanz des jeweiligen Bilanzjahres. Die Details der Leistungserbringung ergeben sich aus Ziffer 3.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung5 von 5 angegeben
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: 2) er im Rahmen der Leistungserbringung eine Projektleitung einsetzen wird, die über ein erfolgreich abgeschlossenes natur- oder ingenieurwissenschaftliches Stu … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: 2) er im Rahmen der Leistungserbringung eine Projektleitung einsetzen wird, die über ein erfolgreich abgeschlossenes natur- oder ingenieurwissenschaftliches Studium an einer Universität oder Hochschule (Diplom, Master) verfügt, Ergänzend zur Eigenerklärung gemäß Formular 304 ist ein Scan des Studiennachweises beizufügen.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: 1) in seinem Unternehmen die notwendigen Rahmenbedingungen (technische und personelle Ausstattung sowie Qualitätssicherungsmaßnahmen) vorhanden sind, um die Leistungserbringung in der geforderten Qualität und Zeitschiene über die gesamte Vertragslaufzeit zu gewährleisten,
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: 3) die zu 2) eingesetzte Projektleitung mindestens drei (3) erfolgreich abgeschlossene Projekte im Bereich der Siedlungsabfallwirtschaft als Referenzen nachweis … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: 3) die zu 2) eingesetzte Projektleitung mindestens drei (3) erfolgreich abgeschlossene Projekte im Bereich der Siedlungsabfallwirtschaft als Referenzen nachweisen kann, die die nachfolgenden Kriterien erfüllen: i. Auftraggeber: Bundes- oder Landesbehörden oder öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, ii. Auftragsgegenstand: a. Erstellung einer landesweiten jährlichen Siedlungsabfallbilanz nach Aufbereitung und Auswertung umfangreicher Rohdaten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder b. Erstellung eines Berichts oder einer Publikation nach Aufbereitung und Auswertung von Rohdaten aus dem Bereich der Siedlungsabfallwirtschaft, im Umfang einer jährlichen Siedlungsabfallbilanz und zur Leistungsbeschreibung ähnlichen Inhalts, iii. Projektbeginn nach 01.01.2020 und Projektende vor 30.09.2025, iv. Projektlaufzeit mindestens 12 Monate. Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder. Die vorstehend für die Projektleitung geforderten Referenznachweise sind je Referenz mittels des Formulars 311 (Referenznachweis Projektleitung) nachzuweisen und mit dem Angebot einzureichen. Sofern sich eine Referenz gem. Formular 311 auf einen Bericht oder eine Publikation bezieht, so ist ergänzend zu der abgegebenen Referenz mindestens das Inhaltsverzeichnis des jeweiligen Berichts oder der Publikation als pdf-Datei einzureichen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 23.12.2025
- Vertragsende
- 10.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Optionales Bilanzjahr 2028 Optional kann das LfU die Erstellung der Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz für das Bilanzjahr 2028 beauftragen. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen entsprechen im Falle der Optionsziehung denen in Ziffer 6.3.1.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- landesverwaltung.vergabe.rlp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 28 Tage
- Angebotsöffnung
- 25.11.2025, 10:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYN6Y Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabev … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYN6Y Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de). Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese bis zum 14.11.2025 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz
- Website
- lfu.rlp.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3e2af71b-2fa4-4f9c-8f69-fcbe91a30abd.