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Erstausstattung loses Mobiliar Herzzentrum Magdeburg UKMD

Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 29/2026/EU/E27veröffentlicht 18.09.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 145 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
1,5 Mio. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Magdeburg39120, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Kosten40 %
  • Leistung (LV)40 %
  • Teststellung20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 50 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von losen Möbeln zur vollständigen Ersteinrichtung des Neubaus Herzentrum der Universitätsmedizin Magdeburg. Die Möbel umfassen je nach Los unterschiedliche Produktgruppen (z. B. Büro-, Funktions- und Aufenthaltsmöbel) und sind gemäß den im Leistungsverzeichnis definierten Anforderungen bereitzustellen, zu liefern und – soweit vorgesehen – fachgerecht zu montieren.

Für einige Produktgruppen je Los beabsichtigt der Auftraggeber zusätzlich den Abschluss von Rahmenverträgen mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Es besteht die Option, den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern, sodass eine maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren erreicht werden kann. Es gelten die Regelungen des Rahmenvertrages gemäß Anlage C-10.

Lose5 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Erstausstattung loses Mobiliar Herzzentrum Magdeburg UKMD - Los 1 Sichtschutz / Verschattung

gemäß Leistungsverzeichnis Anlage B-04 und B-04.1

–145.000 €
2
Erstausstattung loses Mobiliar Herzzentrum Magdeburg UKMD - Los 2 Büromöbel (Schreibtische / Besprechungstische / Korpusmöbel)

gemäß Leistungsverzeichnis Anlage B-04 und B-04.1

–750.500 €
3
Erstausstattung loses Mobiliar Herzzentrum Magdeburg UKMD - Los 3 Stühle / Sessel (Stühle / Traversen / Sessel / Bürodrehstühle / Rollhocker)

gemäß Leistungsverzeichnis Anlage B-04 und B-04.1

–528.000 €
4
Erstausstattung loses Mobiliar Herzzentrum Magdeburg UKMD - Los 4 Sonstige Möbel (Sitzmöbel / Tische / Sonstiges)

gemäß Leistungsverzeichnis Anlage B-04 und B-04.1

–92.000 €
5
Erstausstattung loses Mobiliar Herzzentrum Magdeburg UKMD - Los 5 Patientennachttische

gemäß Leistungsverzeichnis Anlage B-04 und B-04.1

–49.300 €

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 4

Zuschlag3 von 3 angegeben

Kosten40 %
Leistung (LV)40 %
Teststellung20 %
Preis
KostenDer Bieter hat sämtliche mit der Leistungserbringung und dem Leistungsverzeichnis verbundenen Kosten vollständig und transparent anzugeben. Dies schließt insbesondere alle Aufwände ein, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der ausgeschriebenen Leistung entstehen – einschließlich Planung, Beratung, Implementierung sowie projektspezifischer Anpassungen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers. 1. Der Angebotspreis je Los wird mit einer Gewichtung von 40 % in die Angebotsbewertung einbezogen. Maßgeblich ist der jeweilige Gesamtauftragswert pro Los einschließlich etwaiger Optionen sowie der Umsatzsteuer, ermittelt auf Grundlage des vom Bieter auszufüllenden und zu bepreisenden Leistungsverzeichnisses. 2. Zur Ermittlung der Bewertung im Zuschlagskriterium Kosten der Leistung wird der Bruttopreis einschließlich aller möglichen Optionen herangezogen. Es werden 100 Punkte als Maximalbewertung vergeben. Diese fließen mit einer Gewichtung von 40 % in die Bewertung der Angebote ein. 3. Der niedrigste Preis erhält 100 Punkte. Alle abgegebenen Preise, die gleich oder größer des 2-fachen des niedrigsten Preises sind, erhalten eine Bepunktung von Null. Im Intervall von 1 bis 2 wird die Punktzahl mittels linearer Interpolation mit bis zu zwei Nachkommastellen bestimmt.
Qualität
Leistung (LV)Im Rahmen der Angebotswertung werden die im Leistungsverzeichnis benannten technischen Kriterien geprüft und bewertet. Maßgeblich für die Bewertung ist der dort festgelegte Bewertungsmaßstab. Die Bieter haben mit Angebotsabgabe ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis sowie die Anlage B-04.1 Bewertungskriterien zum Leistungsverzeichnis einzureichen. Das Leistungsverzeichnis ist inhaltlicher Bestandteil des Angebotes und wird im Zuschlagsfall Vertragsbestandteil. Das Leistungsverzeichnis wird mit maximal 660 Punkten bewertet. Die Bewertung sowie die jeweilige Gewichtung erfolgen losbezogen. Die Angaben (P) eines Bieters werden in Relation zu den Angaben der anderen Bieter gewertet (Relationsformel). Die erreichte Punktzahl je Los wird ins Verhältnis zur erreichbaren Punktzahl gesetzt und geht mit einer Gewichtung von Los 1 40 % (60 Punkte) in die Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes ein.
Qualität
TeststellungIm Rahmen des Vergabeverfahrens führt der Auftraggeber eine Teststellung der angebotenen Möbel durch. Ziel der Teststellung ist es, einen fundierten Eindruck von der Qualität, Funktionalität und Praxistauglichkeit der angebotenen Leistungen zu gewinnen. Die Bewertung der Teststellung erfolgt anhand der in der Wertungsmatrix (Anlage A-08) definierten Kriterien. Die Teststellung wird je Los mit Los 1 20 % (135 Punkte) bewertet. Die erzielte Punktzahl wird ins Verhältnis zur maximal erreichbaren Punktzahl gesetzt und fließt mit der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtbewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes je Los ein. Erfolgt keine Teilnahme an der Teststellung oder werden die Anforderungen nicht erfüllt, erhält der Bieter null Punkte. Eine Nachholung oder Nachbesserung der Teststellung ist ausgeschlossen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst - Kamieth - Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Danach ist ein Antrag … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Etwaige Rügen sind schriftlich über die eVergabe-Plattform anzubringen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren ist die: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – 1. und 2. Vergabekammer sowie die für Verfahren nach dem TVergG LSA zuständige 3. Vergabekammer.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Lose 3, 5

Zuschlag3 von 3 angegeben

Kosten40 %
Leistung (LV)25 %
Teststellung35 %
Preis
KostenDer Bieter hat sämtliche mit der Leistungserbringung und dem Leistungsverzeichnis verbundenen Kosten vollständig und transparent anzugeben. Dies schließt insbesondere alle Aufwände ein, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der ausgeschriebenen Leistung entstehen – einschließlich Planung, Beratung, Implementierung sowie projektspezifischer Anpassungen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers. 1. Der Angebotspreis je Los wird mit einer Gewichtung von 40 % in die Angebotsbewertung einbezogen. Maßgeblich ist der jeweilige Gesamtauftragswert pro Los einschließlich etwaiger Optionen sowie der Umsatzsteuer, ermittelt auf Grundlage des vom Bieter auszufüllenden und zu bepreisenden Leistungsverzeichnisses. 2. Zur Ermittlung der Bewertung im Zuschlagskriterium Kosten der Leistung wird der Bruttopreis einschließlich aller möglichen Optionen herangezogen. Es werden 100 Punkte als Maximalbewertung vergeben. Diese fließen mit einer Gewichtung von 40 % in die Bewertung der Angebote ein. 3. Der niedrigste Preis erhält 100 Punkte. Alle abgegebenen Preise, die gleich oder größer des 2-fachen des niedrigsten Preises sind, erhalten eine Bepunktung von Null. Im Intervall von 1 bis 2 wird die Punktzahl mittels linearer Interpolation mit bis zu zwei Nachkommastellen bestimmt.
Qualität
Leistung (LV)Im Rahmen der Angebotswertung werden die im Leistungsverzeichnis benannten technischen Kriterien geprüft und bewertet. Maßgeblich für die Bewertung ist der dort festgelegte Bewertungsmaßstab. Die Bieter haben mit Angebotsabgabe ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis sowie die Anlage B-04.1 Bewertungskriterien zum Leistungsverzeichnis einzureichen. Das Leistungsverzeichnis ist inhaltlicher Bestandteil des Angebotes und wird im Zuschlagsfall Vertragsbestandteil. Das Leistungsverzeichnis wird mit maximal 660 Punkten bewertet. Die Bewertung sowie die jeweilige Gewichtung erfolgen losbezogen. Die Angaben (P) eines Bieters werden in Relation zu den Angaben der anderen Bieter gewertet (Relationsformel). Die erreichte Punktzahl je Los wird ins Verhältnis zur erreichbaren Punktzahl gesetzt und geht mit einer Gewichtung von Los 3 25 % (210 Punkte) in die Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes ein.
Qualität
TeststellungIm Rahmen des Vergabeverfahrens führt der Auftraggeber eine Teststellung der angebotenen Möbel durch. Ziel der Teststellung ist es, einen fundierten Eindruck von der Qualität, Funktionalität und Praxistauglichkeit der angebotenen Leistungen zu gewinnen. Die Bewertung der Teststellung erfolgt anhand der in der Wertungsmatrix (Anlage A-08) definierten Kriterien. Die Teststellung wird je Los mit Los 3 35 % (170 Punkte) bewertet. Die erzielte Punktzahl wird ins Verhältnis zur maximal erreichbaren Punktzahl gesetzt und fließt mit der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtbewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes je Los ein. Erfolgt keine Teilnahme an der Teststellung oder werden die Anforderungen nicht erfüllt, erhält der Bieter null Punkte. Eine Nachholung oder Nachbesserung der Teststellung ist ausgeschlossen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Für die Produktgruppe 03.01.0010, 03.01.0020 (Patienten-)Stuhl mit und ohne Armlehne im Los 3, 03.02.0010, 03.02.0020 Traversenbank im Los 3 sowie 05.01.0010 Patientennachtich im Los 5 wird ein Rahmenvertrag mit einem Bieter, mit einer festen Laufzeit von zwei (2) Jahren abgeschlossen. Der Auftragge … ganz lesenFür die Produktgruppe 03.01.0010, 03.01.0020 (Patienten-)Stuhl mit und ohne Armlehne im Los 3, 03.02.0010, 03.02.0020 Traversenbank im Los 3 sowie 05.01.0010 Patientennachtich im Los 5 wird ein Rahmenvertrag mit einem Bieter, mit einer festen Laufzeit von zwei (2) Jahren abgeschlossen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag einseitig durch Ausübung von Verlängerungsoptionen zweimal um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt somit vier (4) Jahre. Der Rahmenvertrag endet nach Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Grundlage für den Rahmenvertrag ist die Anlage C-10, die verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen und des späteren Vertrages wird.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst - Kamieth - Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Danach ist ein Antrag … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Etwaige Rügen sind schriftlich über die eVergabe-Plattform anzubringen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren ist die: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – 1. und 2. Vergabekammer sowie die für Verfahren nach dem TVergG LSA zuständige 3. Vergabekammer.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
2Entenza GmbH, Lichtenstein/Sachsen–
3Entenza GmbH, Lichtenstein/Sachsen–
4Entenza GmbH, Lichtenstein/Sachsen–
5Stiegelmeyer GmbH & Co.KG, Herford–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Leipziger Straße 44, 39120 Magdeburg
Kontakt
g3.vergabestelle@med.ovgu.de

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 15.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d6f48512-6007-481d-b3ae-d50381da1cf0.