Erschließungsplanung: Baulandentwicklung "Schaibleshalden" in Tübingen-Hagelloch
Universitätsstadt Tübingen - Zentrale Vergabestelle · Tübingen, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 023-24-102vveröffentlicht 09.02.2024Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 319 Tsd. €
- Lose
- 3
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 319 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 3
- Verfahren
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Tübingen72074, Landkreis Tübingen, Baden-Württemberg
- Einreichung
- vergabeportal-bw
.deArt der Einreichung nicht angegeben
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
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Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das Baugebiet Schaibleshalden im Stadtteil Hagelloch soll als Wohngebiet entwickelt werden. Alle Aufgaben einer Baulandentwicklung sollen externalisiert werden. Dies umfasst erstens den Leistungsbereich (LB) des Projektmanagements (LB 1). Dieses übernimmt die Koordination und Gestaltung des Gesamtprojektes. Es ist federführend dafür verantwortlich, dass das Projekt im vereinbarten Kosten- und Zeitrahmen abgeschlossen wird. Außerdem gehört zu diesem Leistungsbereich die Bürgerbeteiligung, Grundstücksvermarktung und Verwaltung aller Beauftragungen (Nachtragsmanagement, weitere Beauftragungen etc.). Der zweite Leistungsbereich umfasst die Stadt- und Bebauungsplanung (LB 2). Der dritte Leistungsbereich (Erschließungsplanung) umfasst die Erschließungsplanung der Entwässerung, Freianlagenplanung und Verkehrsanlagenplanung. In dieser Vorinformation geht es um LB 3.
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| PAR-0002 | Verkehrsanlagen Los 1 umfasst die Planung der Verkehrsanlagen sowie diverser besonderer Leistungen. Der Verkehrsanlagenplanung obliegt außerdem die koordinierte Leitungsplanung und damit eine Overhead Funktion für die Gesamterschließung des Gebietes. Zu erbringen sind alle Grundleistungen der LPH 1 bis 9 des § 47 HOAI über folgende Objekte der Anlage 13: 1. Innerörtliche Straßen und Plätze: Anlieger- und Sammelstraßen 2. Wege im bewegten Gelände mit einfachen Baugrund- und Entwässerungsverhältnissen 3. Plätze, Verkehrsflächen: Verkehrsberuhigte Bereiche mit normalen städtebaulichen Anforderungen Für alle aufgeführten Objekte ist die besondere Leistung örtliche Bauüberwachung (LPH 8) zu erbringen. Zudem sind die Leistungsbilder der Planungsbegleitenden Vermessung (Anlage 1 zu § 3 Absatz 1, 1.4.2 bis 1.4.4 HOAI) und der Bauvermessung (Anlage 1 zu § 3 Absatz 1, 1.4.5 bis 1.4.7 HOAI) zu erbringen. Es werden die Grundleistungen der LPH 1 bis 4 für die Planungsbegleitende Vermessung bzw. 1 bis 5 für die Bauvermessung in vollem Umfang vergeben. Eine weitere besondere Leistung ist die beratende Mitwirkung im Rahmen der Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfs. Dem Auftragnehmer wird zudem die koordinierte Leitungsplanung (LPH 5, besondere Leistungen "Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung" und "Koordination des Gesamtprojekts") übertragen. Es sind die Planungen zur Entwässerung, den Freianlagen und der Versorgungsträger (Frischwasser, Strom/Beleuchtung, Nah-/Fernwärme, Telekommunikation, ggf. Gas) zusammenzuführen und zu koordinieren. Das umfasst das Zusammenfassen und Darstellung der Leitungsplanungen der verschiedenen Gewerke und bei Bedarf das Aufarbeiten der übermittelten Daten. Weiterhin umfasst dies ist das Prüfen und Bewerten der Planungen der verschiedenen Gewerke hinsichtlich möglicher Abhängigkeiten in Lage und Höhe, Querungen und Anschlüssen sowie der technischen Anforderungen. Die Prüfungsergebnisse sind darzustellen, für mögliche Konflikte sind Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Als Sonderthema ist das Konzept "Licht nach Bedarf" der Stadt Tübingen zu berücksichtigen, welches mit zusätzlichen Leitungstrassen für den entsprechenden Versorgungsträger verbunden ist. Diese besonderen Leistungen ersetzen nicht die Objektplanungen zu den verschiedenen Gewerken. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer sich selbständig und eigenverantwortlich in die Gesamtabstimmung und -abwicklung des Projekts integriert. Ziel ist die funktionale und kosteneffiziente Umsetzung der städtebaulichen Vorgaben und die Zusammenführung aller Planungsgewerke im Rahmen der koordinierten Leitungsplanung. Die Erschließungsplanung (Verkehrsanlagen, Entwässerungsanlagen, Freianlagen) soll in enger Abstimmung und zeitlich parallel zum Bebauungsplanverfahren erfolgen, um die Umsetzbarkeit von Planungszielen stetig zu überwachen. Als Maßgabe der städtebaulichen Entwicklung gilt das Schwammstadt-Prinzip, welches ein nachhaltiges Management des anfallenden Niederschlagswassers vorsieht, indem dieses möglichst vor Ort dezentral versickert und in den Wasserkreislauf zurückgeführt werden soll. Dieses Leitbild ist auch bei der Planung der Verkehrsanlagen zu berücksichtigen. In den Leistungsbildern der Entwässerungs- und Freianlagenplanung sind Handlungsprämissen der Universitätsstadt Tübingen im Bereich Erschließungsplanung aufgeführt. | – | – |
| PAR-0003 | Entwässerungsplanung Vergeben werden sollen folgende Leistungen: - Planungsleistung der Ingenieurbauwerke zur Abwasserentsorgung und Entwässerung von Schmutzwasser - Planungsleistung der Ingenieurbauwerke zur Abwasserentsorgung und Entwässerung von Niederschlagswasser - Örtliche Bauüberwachung - Bauvermessung Es sollen alle Grundleistungen der LPH 1 bis 9 des § 43 HOAI über folgende Objekte der Anlage 12 vergeben: - Oberflächliche Entwässerungsanlagen für Niederschlagswasser: Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung, genauer: oberflächliche Regenwasserführung, Gräben, Retentionsräume, Versickerungsmulden (in Abhängigkeit zum Entwässerungskonzept) - Kanäle für Niederschlags- und Schmutzwasser: Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung, genauer: Leitungen für Abwasser mit geringen Verknüpfungen und mehreren Zwangspunkten Für alle aufgeführten Objekte sind die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung (LPH 8) zu erbringen sowie die beratende Mitwirkung im Rahmen der Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfs und während des Bebauungsplanverfahrens. Zudem ist eine enge Abstimmung mit der Freianlagenplanung erforderlich, welche als besondere Leistung zu erbringen ist. Weiterhin sind die Planungsbegleitenden Vermessung (Anlage 1 zu § 3 Absatz 1, 1.4.2 bis 1.4.4 HOAI) und die Bauvermessung (Anlage 1 zu § 3 Absatz 1, 1.4.5 bis 1.4.7 HOAI) zu erbringen. Es werden die Grundleistungen der LPH 1 bis 4 für die Planungsbegleitende Vermessung bzw. 1 bis 5 für die Bauvermessung in vollem Umfang vergeben. Die Universitätsstadt Tübingen erwartet, dass der Auftragnehmer sich selbständig und eigenverantwortlich in die Gesamtabstimmung und -abwicklung des Projekts integriert. Ziel ist die funktionale und kosteneffiziente Umsetzung der städtebaulichen Vorgaben und der Freianlagenplanung (oberflächliche Niederschlagsentwässerung). Bei der Planung der Entwässerungsanlagen sind die Leitungen und Trassenführungen der Versorgungsträger (Frischwasser, Strom/Beleuchtung, Nah-/Fernwärme, Telekommunikation, ggf. Gas) zu berücksichtigen. Die "koordinierte Leitungsplanung" ist im Auftragsumfang für die Planung der Verkehrsanlagen enthalten. Die Erschließungsplanung (Verkehrsanlagen, Entwässerungsanlagen, Freianlagen) soll in enger Abstimmung und zeitlich parallel zum Bebauungsplanverfahren erfolgen, um in diesem bereits praktische Hinweise aus der Erschließungsplanung berücksichtigen zu können und die Umsetzbarkeit von Planungszielen stetig zu überwachen. Hierzu ist bereits eine beratende Mitwirkung im Rahmen der Erstellung des städtebaulichen Entwurfs erforderlich. Als Maßgabe der städtebaulichen Entwicklung gilt das Schwammstadt-Prinzip, welches ein nachhaltiges Management des anfallenden Niederschlagswassers vorsieht, indem dieses möglichst vor Ort dezentral versickert und in den Wasserkreislauf zurückgeführt werden soll. Vor dieser Maßgabe ist v.a. bei der Planung der oberflächlichen Entwässerungsanlagen für das Niederschlagswasser eine enge Abstimmung mit der Freianlagenplanung erforderlich, damit die oberflächlichen Entwässerungsanlagen multifunktional (funktionierende Entwässerung und Versickerung, Nutzung des Niederschlagswassers für Grünflächenbewässerung, Integration des Regenwassers in Quartiersgestaltung, Aufenthaltsqualität, ökologische Qualität) geplant und realisiert werden können. Handlungsprämissen der Universitätsstadt Tübingen im Bereich Entwässerung werden mit Auftragsveröffentlichung mitgeteilt. | – | – |
| PAR-0004 | Freianlagenplanung Vergeben werden sollen alle Grundleistungen des § 39 HOAI, die beratende Mitwirkung im Rahmen der Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfs und während des Bebauungsplanverfahrens. Sowie die enge Abstimmung mit der Planung für die oberflächlichen Entwässerungsanlagen für das Niederschlagswasser. Grundleistungen des § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11 über das Objekt "Begleitgrün zu Objekten, Bauwerken und Anlagen sowie an Ortsrändern" in vollem Umfang. Eine besondere Leistung im Rahmen der Freianlagenplanung ist die beratende Mitwirkung im Rahmen der Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfs und während des Bebauungsplanverfahrens. Bei der Planung der Freianlagen ist eine enge Abstimmung mit der Planung für die oberflächlichen Entwässerungsanlagen für das Niederschlagswasser erforderlich, welche als besondere Leistung zu erbringen ist. Die Universitätsstadt Tübingen erwartet, dass der Auftragnehmer sich selbständig und eigenverantwortlich in die Gesamtabstimmung und -abwicklung des Projekts integriert. Ziel ist die funktionale und kosteneffektive Umsetzung der städtebaulichen Vorgaben. Die Erschließungsplanung (Verkehrsanlagen, Entwässerungsanlagen, Freianlagen) soll in enger Abstimmung und zeitlich parallel zum Bebauungsplanverfahren erfolgen, um in diesem bereits praktische Hinweise aus der Erschließungsplanung berücksichtigen zu können und die Umsetzbarkeit von Planungszielen stetig zu überwachen. Hierzu ist bereits eine beratende Mitwirkung im Rahmen der Erstellung des städtebaulichen Entwurfs erforderlich. Als Maßgabe der städtebaulichen Entwicklung gilt das Schwammstadt-Prinzip, welches ein nachhaltiges Management des anfallenden Niederschlagswassers vorsieht, indem dieses möglichst vor Ort dezentral versickert und in den Wasserkreislauf zurückgeführt werden soll. Vor dieser Maßgabe ist v.a. bei der Planung der oberflächlichen Entwässerungsanlagen für das Niederschlagswasser eine enge Abstimmung mit der Entwässerungsplanung erforderlich, damit die oberflächlichen Entwässerungsanlagen multifunktional (funktionierende Entwässerung und Versickerung, Nutzung des Niederschlagswassers für Grünflächenbewässerung, Integration des Regenwassers in Quartiersgestaltung, Aufenthaltsqualität, ökologische Qualität) geplant und realisiert werden können. Hierzu wird an dieser Stelle auf die Handlungsprämissen der Universitätsstadt Tübingen im Bereich Tiefbau in Bezug auf die Freianlagen verwiesen: Stadtentwässerung und Starkregen: - Die Mindestabstände zwischen Kanal und Bepflanzung gemäß DWA M 162 sind einzuhalten. Gewässer: - Innerorts sind Gewässerrandstreifen von 5m Breite, außerorts von 10m Breite vorzusehen. - Schadstoffeinträge über Entlastungsbauwerke der Kanalisation sind möglichst gering zu halten. Grünflächen und Spielplätze: - Spielgeräte sollten aus natürlichen Materialien bestehen, die Verwendung von Metallen ist zu vermeiden. - Robinienholz ist primär als Bauholz zu nutzen. - Die Baumartenauswahl sollte auf Basis der städtischen Klimabaumliste erfolgen. - Für Bepflanzungen sind heimische, klimaresiliente, insektenfreundliche und pflegearme Pflanzen vorzusehen. Bei der Vergabe von Pflanzleistungen ist die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege mit zu vergeben. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung0 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:freelance#
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXRAYRUYRL0
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Brunnenstraße 3, 72074 Tübingen
- Website
- tuebingen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dff91eb4-aa40-4aeb-914e-3253bba2b421.