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Erschließung des Quartiers "Groter Pohl" in Rostock - Integrale Erschließungsplanung

Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH · Rostock, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen V-001-26veröffentlicht 26.01.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 254 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rostock.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (19 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
7 Monate01.05.2026 – 30.11.2026
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Rostock18055, Mecklenburg-Vorpommern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-mv.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH
    vor 9 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhr
    vor 8 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2026
    vor 6 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Erarbeitung einer integralen Vorplanung (Leistungsphasen 1 bis 2) für die Erschließung des Quartiers "Groter Pohl" in Rostock

Beschreibung des Loses

Die Vorplanung soll eine belastbare Grundlage für die Projektumsetzung (Leistungsphasen 3 bis 9) schaffen und die weiteren Entscheidungen zur Quartiersentwicklung vorbereiten. Das derzeit geschätzte Investitionsvolumen beträgt ca. 25-30 Mio. EUR brutto inkl. Baunebenkosten. Die integrale Vorplanung beinhaltet insbesondere: - Analyse der Grundlagen und Abstimmung der Zielvorstellungen - Erarbeitung eines Planungskonzepts mit Variantenuntersuchung - Klärung wesentlicher städtebaulicher, technischer und ökologischer Zusammenhänge - Kostenschätzung nach DIN 276 - Terminrahmen für die Umsetzung - Integration aller Fachplanungen und Abstimmung mit Behörden und Versorgern - Regelmäßige Jour-fixe mit der Auftraggeberin und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Sicherstellung der Koordination.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung9 von 9 angegeben

Anzahl der Führungskräfte
Fachkräfteeinsatz
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenz 1 - Quartierserschließung (LPh 1-2) inkl. Varianten & Versorgerkoordination & DIN 276
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenz 2 - Quartierserschließung (LPh 1-2) inkl. Varianten & Versorgerkoordination & DIN 276
Anzahl der Führungskräfte
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte - Leistungsfähigkeit der Führungskräfte
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Team - Personalbestand
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Gewährleistung der Qualität
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 4 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2026
Vertragsende
30.11.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-mv.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Architekt / Ingenieur gemäß Architekten- und Ingenieurgesetz M-V
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern - Geschäftsstelle, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletz … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYDCYTXDX0AQC# Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über DTVP, über die Funktion "Kommunikation". Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt über DTVP eingereicht werden. Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion "Kommunikation" eingehen, werden aufgrund der Nich … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXVHYDCYTXDX0AQC# Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über DTVP, über die Funktion "Kommunikation". Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt über DTVP eingereicht werden. Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion "Kommunikation" eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen. Das Angebot einschließlich aller Unterlagen muss bis zum angegebenen Angebotsfristablauftermin zur angegebenen Uhrzeit beim Vergabemarktplatz elektronisch eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang des Angebots. Das Angebot muss vollständig vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein, d.h. der "Upload" auf dem Server muss abgeschlossen sein. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Beginns der Übermittlung des Angebots an. Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt. Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

143vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (169 Lose mit Angabe)
250.964 €Zuschlagswert im Median
140.812 € – 708.205 €mittlere Hälfte, 74 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.02.2026
  2. Vergabebekanntmachung

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b87c2e04-694b-49ef-abf0-6e65e7805447.