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Frist abgelaufenEU-weitTiefbau und StraßenbauBau

Ersatzneubau Straßenbrückenanlage Schleuse Eisenhüttenstadt

Wasserstraßen -Neubauamt Berlin · Berlin, Brandenburg

Aktenzeichen WNAB-SB7-14-2026-VOB-EU-Bveröffentlicht 04.08.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 39 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

Alle Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Brandenburg (20 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
… – 31.12.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, VgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10965, Landkreis Oder-Spree, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 123 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis70 %
  • Technischer Wert mit den Unterkriterien Bauablauf, Montagekonzept Ersatzneubau, Abruchkonzept Bestandsbauwerk, Behelfsbrücke Vorbemessung und Konstruktion, Liefernachweise Behelfsbrücke, Nachweis Verfügbarkeit zu Leistungsbeginn für Leitungsträger, Nachweis Bauvorhaben mit vergleichbaren Koordinierungsaufwand als GU Ing.- und Leitungsbau. Die Bewertung der Unterkriterien siehe Vergabeunterlagen30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:59 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 39 Tagen
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 39 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 52 Tagen
  6. Vertragsende
    in 38 Monaten

Beschreibung

Die Straßenbrückenanlage Schachtschleuse Eisenhüttenstadt überführt die Gubener Straße (L372) über das Unterhaupt der Zwillingsschachtschleuse mit ihren beiden Schleusenkammern und die Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) bei Kanalkilometer 127,46. In unmittelbarerer Umgebung des Brückenbauwerkes und der Schachtschleuse in östlicher Richtung überspannt eine Eisenbahnbrücke der Deutschen Bahn den unteren Vorhafen der Schleuse. Während der Baumaßnahmen sind wohl die Schleuse einschließlich des Schleusengebäudes als auch die Eisenbahnbrücke im Nahbereich des Baufeldes zu beachten und zu erhalten. Die Kreuzungsanlage liegt in der östlichsten Kanalhaltung der Spree-Oder-Wasserstraße und steht in der Unterhaltungslast des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Spree-Havel (WSA). Das Bauwerk befindet sich im Stadtgebiet von Eisenhüttenstadt (Landkreis Oder-Spree) im Südosten des Bundeslandes Brandenburg im Stadtteil Fürstenberg (Oder) und verbindet den eingemeindeten Ortsteil Fürstenberg mit der Bundesstraße B 112 im Süden von Eisenhüttenstadt unweit der Deutsch-Polnischen-Grenze. Die Straßenbrücke Schachtschleuse Eisenhüttenstadt wurde im Zuge des Neubaus der Schachtschleuse (1924-1929) errichtet. Sie verfügt über zwei Richtungsfahrbahnen mit zugehörigem Geh- und Radweg auf beiden Kappen. Die Brücke setzt sich aus drei einzelnen, statisch bestimmt gelagerten, Überbauteilen zusammen. Ein vollständiger Ersatzneubau der Straßenbrücke ist aufgrund irreversibler Schäden und dem hohen Lebensalter des Bauwerks (> 90 Jahre) notwendig.

Das WNA Berlin wird einen Ersatzbau für die Straßenbrücke an der Zwillingsschachtschleuse in Eisenhüttenstadt errichten lassen. Der Überbau des Ersatzneubaus wird als Stahlhohlkasten mit Verbundplatte geplant. Die Unterbauten bestehen aus massiven begehbaren Stahlbetonwiderlagern, die auf Großbohrpfählen Ø 1,20 m tiefgegründet werden. Bauzeitlich wird der Fußgänger- und Radverkehr über eine Behelfsbrücke geführt. Parallel werden Leitungen der TAZV (ADL DN 350), der KEV 2 x DN 140 und der Telekom DN 75 mit auf der Behelfsbrücke überführt. Diese Leitungen müssen im Baufeld entsprechend des Baufortschrittes verschwenkt und umgelegt werden. In der nördlich und südlich sich anschließenden Gubener Straße werden 600 m Straße grundhaft mit ausgebaut. Behelfsbrücke für Fußgänger und Radverkehr Stützweite 102,20 m Länge, 5-feldrig,

Beschreibung des Loses

Das WNA Berlin wird einen Ersatzbau für die Straßenbrücke an der Zwillingsschachtschleuse in Eisenhüttenstadt errichten lassen. Der Überbau des Ersatzneubaus wird als Stahlhohlkasten mit Verbundplatte geplant. Die Unterbauten bestehen aus massiven begehbaren Stahlbetonwiderlagern, die auf Großbohrpfählen Ø 1,20 m tiefgegründet werden. Bauzeitlich wird der Fußgänger- und Radverkehr über eine Behelfsbrücke geführt. Parallel werden Leitungen der TAZV (ADL DN 350), der KEV 2 x DN 140 und der Telekom DN 75 mit auf der Behelfsbrücke überführt. Diese Leitungen müssen im Baufeld entsprechend des Baufortschrittes verschwenkt und umgelegt werden. In der nördlich und südlich sich anschließenden Gubener Straße werden 600 m Straße grundhaft mit ausgebaut. Behelfsbrücke für Fußgänger und Radverkehr Stützweite 102,20 m Länge, 5-feldrig, Bauart nach Wahl des AN • Baugrube

Abbruch Bestandsbauwerk: 2.000 m³ Verbau 500 m² Aushub 6.800 m³ Verfüllung 4.000 m³

• Ersatzneubau

Überbau Stahlüberbau 600 t Verbund Platte Beton 305 m³ Verbundplatte Bewehrung 65 t

Unterbauten Beton 900 m³ Bewehrung 130 t Tiefgründung 825 lfd. m • Straßenbau Aushub 650 m³ Asphaltbeton 3.500 m²

Weiterhin sind Gegenstand dieser Ausschreibung im Wesentlichen: Baufeldfreimachung, Technische Planung, Errichten einer Behelfsbrücke, Leitungsumverlegung (Beauftragung durch den jeweiligen Leitungsbetreiber), Straßenbaurbeiten

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis70 %
Technischer Wert mit den Unterkriterien Bauablauf, Montagekonzept Ersatzneubau, Abruchkonzept Bestandsbauwerk, Behelfsbrücke Vorbemessung und Konstruktion, Liefernachweise Behelfsbrücke, Nachweis Verfügbarkeit zu Leistungsbeginn für Leitungsträger, Nachweis Bauvorhaben mit vergleichbaren Koordinierungsaufwand als GU Ing.- und Leitungsbau. Die Bewertung der Unterkriterien siehe Vergabeunterlagen30 %
Qualität
Technischer Wert mit den Unterkriterien Bauablauf, Montagekonzept Ersatzneubau, Abruchkonzept Bestandsbauwerk, Behelfsbrücke Vorbemessung und Konstruktion, Liefernachweise Behelfsbrücke, Nachweis Verfügbarkeit zu Leistungsbeginn für Leitungsträger, Nachweis Bauvorhaben mit vergleichbaren Koordinierungsaufwand als GU Ing.- und Leitungsbau. Die Bewertung der Unterkriterien siehe VergabeunterlagenTechnischer Wert

Eignung9 von 9 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
3 Referenzen des Planers für Unterbauten vergleichbarer Größenordnung
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
3 Referenzen des Planers für Überbau vergleichbarer Größenordnung
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
3 Referenzen BHB Montage Unterhaltung
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
3 Referenzen Abbrucharbeiten vergleichbarer Projekte
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
3 Referenzen Tiefbauarbeiten und Leitungsbau
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
3 Referenzen Herstellung/Ausführung Unterbauten (Massivbau)
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
3 Referenzen Herstellung/Ausführung Überbau (Werksfertigung und Einschub)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
29.09.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
verlangt: siehe Vergabeunterlagen

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftragge … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zusätzliche Informationen: Im Formblatt 333b-B "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, u … ganz lesenZusätzliche Informationen: Im Formblatt 333b-B "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. -Auf Verlangen Vorlage entsprechender Jahresabschlüsse, soweit deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. - Angaben zu Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Nachweis durch mindestens 2 Referenzen. - Auf Verlangen Vorlage jeweils einer schriftlichen Referenz zu den o.g. Eigenerklärungen - Angaben zu Arbeitskräften, die für die Ausführung der Leistungen zur Verfügung stehen. - Auf Verlangen Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extraausgewiesenem Leitungspersonal. - Angaben zu Registereintragungen - Auf Verlangen Vorlage zur Bestätigung der Erklärungen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation -- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. --- Das Unternehmen ist zahlungsunfähig. --- Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren wurde beantragt. --- Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren wurde eröffnet. --- Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt. --- Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt. --- Das Unternehmen befindet sich in Liquidation. --- Das Unternehmen hat seine Tätigkeit eingestellt. -- Falls ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ist er auf Verlangen vorzulegen. -Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/ Bieter in Frage stellt - Erklärung, dass -- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe im Sinne von § 6e EU VOB/A vorliegen. -- Vertreter des Unternehmens in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister   oder Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind. -- Vertreter des Unternehmens in den letzten drei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einer Eintragung im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Geldbuße von mehr als 175.000 Euro belegt worden sind. -- ob für das Unternehmen ein fakultativer Ausschlussgrund im Sinne von § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. -- ob für das Unternehmen zwar ein Ausschlussgrund im Sinne von § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, für das jedoch Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. - Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter bzw alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll sowie für andere Unternehmen das Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt abfragen. Für den Abruf im Wettbewerbsregister sind folgende Angaben zu machen: 1. registerführende Stelle, 2. Registerbezeichnung, 3. Registernummer, 4. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung -- Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialv …
Hinweis
**** Gründe für Gesamtvergabe ***** • Das Bauvorhaben ist gekennzeichnet durch eine extreme Verzahnung verschiedener Gewerke wie Grund-, Massiv-, Stahl- und Straßenbau, sowie Leitungsarbeiten. Dadurch entsteht ein stark erhöhter Koordinationsaufwand. Die einzelnen Maßnahmen müssen inhaltlich, zeitli … ganz lesen**** Gründe für Gesamtvergabe ***** • Das Bauvorhaben ist gekennzeichnet durch eine extreme Verzahnung verschiedener Gewerke wie Grund-, Massiv-, Stahl- und Straßenbau, sowie Leitungsarbeiten. Dadurch entsteht ein stark erhöhter Koordinationsaufwand. Die einzelnen Maßnahmen müssen inhaltlich, zeitlich und organisatorisch eng aufeinander abgestimmt sein, um unnötige Verzögerungen und Fehlerfolgen zu vermeiden – insbesondere bei beengten Platzverhältnissen wie bei dieser Maßnahme. Daneben ist der Bauablauf oft störanfällig, etwa durch Lieferengpässe, die die Bauzeit erheblich verlängern können. Eine Paketvergabe an ein Bauunternehmen hat den Vorteil, dass Verzögerungen in einer Teilmaßnahme möglicherweise durch terminliche Puffer im Gesamtablauf kompensiert werden können. • Eine Aufteilung in Lose führt zu unnötigen Zeitverzögerungen, da separate Vergabeverfahren zu einzelnen Leistungen erforderlich werden. Schon ein Nachprüfungsverfahren könnte den Zeitplan gefährden, da die einzelnen Leistungen in der Regel technisch und funktional miteinander verknüpft sind. Zudem ist der Markt für Bauunternehmen sehr angespannt. Es bestünde die Gefahr, dass für einzelne Teilaufträge nicht genügend Angebote abgegeben würden, da umfassendere Aufträge für die Bieter in der Regel wirtschaftlich attraktiver sind • Die Aufteilung in einzelne Maßnahmen wäre für die WSV mit einem erheblich erhöhten und kaum zu bewältigenden Organisationsaufwand verbunden. Denn bereits bei der Vergabe der einzelnen Teilmaßnahmen müssten diese und deren Zusammenspiel detailliert geplant werden – obwohl die konkrete Lösung sich nicht verändert. • Technische Gründe: Um das vom AG angestrebte Qualitätsniveau sicherzustellen, müssen alle Leistungserbringungsschritte in einer Hand gebündelt werden. Bei getrennten Ausschreibungen besteht das Risiko, dass die WSV Teilleistungen erhält, die nicht zusammenpassen, und deshalb in ihrer Gesamtheit nicht geeignet sind, den Beschaffungsbedarf in der angestrebten Qualität zu befriedigen. • Die Baustelle liegt in unmittelbarer Nähe zur Schleuse und ist durch beengte Platzverhältnisse geprägt. Die WSV hat Konflikte bei der Flächennutzung in Bezug auf Versorgung und Materiallieferung, sowie Baubetrieb. Die Paketvergabe an ein Bauunternehmen ermöglicht ggf. im Unterschied zur losweisen Vergabe an eine Vielzahl von Unternehmen, dass die Beeinträchtigungen und Auswirkungen auf den Schleusenbetrieb geringgehalten werden. • Verzögerung des infrastrukturell bedeutsamen Projektes muss zwingend vermieden werden, zumal die Straße schon für den PKW- Verkehr gesperrt ist • Gegen eine Losaufteilung spricht ferner, dass die WSV auch ohne Einzelvergaben mittelständische Interessen ausreichend berücksichtigt und den Zweck der Losbildung erfüllt. Die WSV stellt durch die Vertragsgestaltung sicher, dass Mittelständler bei der Vergabe von Unteraufträgen nicht benachteiligt werden. • Ausnahmen vom Losgrundsatz: Um die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an der Vergabe öffentlicher Aufträge zu sichern, bleibt der Grundsatz der losweisen Vergabe bestehen. Jedoch sind mit dem neuen § 97a GWB Gesamtvergaben künftig zusätzlich möglich, wenn zeitlich dringende Gründe für eine schnelle Realisierung vorliegen. Voraussetzung für diesen Ausnahmetatbestand ist auch, dass der Auftragswert mindestens das Doppelte des jeweils einschlägigen EU-Schwellenwertes erreicht und das Vorhaben entweder aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert wird oder der Verkehrsinfrastruktur u.a. Bundeswasserstraßen zuzuordnen ist. Schnelle Vergabe notwendig, da Brücke zz. gesperrt, Anfragen der Stadt EHST zum Baubeginn und Fertigstellung liegen vor. EU-Schwellenwert liegt bei 5,4 Mio. Beim Entwurf liegt die Kostenschätzung über dem doppelten, Projekt gehört zur Verkehrsinfrastruktur der Bundeswasserstraße *****Gesamtkoordination des AN ******** Die Bauoberleitung, Bauüberwachung und Abrechnung für den Teil 1 WNA (Brücke) erfolgt durch das WNA B …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

602vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (435 Lose mit Angabe)
278.884 €Zuschlagswert im Median
99.857 € – 841.675 €mittlere Hälfte, 291 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 52abdce9-6fb0-4b35-a30e-fd99bed7bd4d.