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Frist abgelaufenEU-weitIngenieurleistungenPlanung

Ersatzneubau Schmarler Damm (BW 131)

Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt · Rostock, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen F080/66/26veröffentlicht 06.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 60 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (21 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
28 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Rostock18069, Mecklenburg-Vorpommern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-mv.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt
    vor 2 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-mv.de
    vor 60 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 60 Tagen
  5. Heute
  6. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 1 Tag

Beschreibung

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch das Tiefbauamt, beabsichtigt den Ersatzneubau des Bauwerks (Bw) 131, Straßenbrücke Schmarler Damm über die Deutsche Bahn (DB) Strecke 6325 km 119.2+60 aufgrund von Defiziten im Bereich der Tragfähigkeit und der Dauerhaftigkeit. Die Baumaßnahme ist verbunden mit Beeinträchtigungen von Lebensräumen im Umfeld der Straßenbrücke durch Inanspruchnahme.

Beschreibung des Loses

Zur Begleitung während der Bauausführung soll hierfür eine ökologische Baubegleitung (öBB) in das Vorhaben eingebunden werden. Die bauliche Umsetzung der Gesamtbaumaßnahme erfolgt von 09/2027 bis 05/2029. Die Vorbereitenden Arbeiten zum Bau des Reptilienschutzzaunes erfolgt bereits ab 02/2027. Ab dem Beginn des funktionstüchtigen Aufbaus des Reptilienschutzzaunes ca. 02/2027 bis 09/2027 sind seitens des Auftraggebers, außer der Tätigkeit der öBB, keine größeren Maßnahmen im Maßnahmengebiet geplant.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Angebotspreis

Eignung9 von 9 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Angebotsfrist, beizubringen (§ 44 VgV).
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR gegeben ist.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz (netto) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: 50 Tsd EUR netto im Leistungsbild einer ökologischen Baubegleitung.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. 1. Projektleitung Der Bieter hat eine verantwortliche fachliche Leitung für die Gesamtkoordination und fachliche Qualitätssicheru … ganz lesen§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. 1. Projektleitung Der Bieter hat eine verantwortliche fachliche Leitung für die Gesamtkoordination und fachliche Qualitätssicherung der Leistungen zu benennen. Voraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor, Diplom, Master oder vergleichbarer berufsqualifizierender Abschluss) in den Fachrichtungen Biologie, Landschaftsökologie, Landschaftsplanung, Geoökologie oder einer vergleichbaren Fachrichtung sowie mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung in der fachlichen Bearbeitung und Projektleitung in der ökologischen Baubegleitung. 2. Die vom AN eingesetzten Personen der öBB Die vom AN auf dem Baufeld eingesetzten und verantwortlichen Personen der öBB müssen eine der nachfolgenden Qualifikationen nachweisen. Die Nachweise sind, unter Angabe der vorgesehenen eigesetzten Personen einzureichen: - Zertifikatslehrgang Umweltbaubegleitung (UBB) / Ökologische Baubegleitung - Weiterbildung Umweltfachliche Bauüberwachung - vergleichbare anerkannte Fortbildungen im Natur- und Artenschutzbereich Hierzu gehören u.a. folgende Zertifizierungen (beispielhaft benannt): o Grundkurs Screening, Modul1 (Ub7101), Grundkurs Um-weltfachliche Bauüberwachung, Modul 1 und Modul 2 (Ub7110 + Ub7111) (Bildungsanbieter: DB-Training), o "Umweltfachlicher Bauüberwacher" (Bildungsanbieter: DMB Deutsche Gesellschaft für Management in der Baupraxis mbH, Berlin), o "Besondere Fachkunde Umweltbaubegleitung" (Bildungsanbieter: bdla - Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen und vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.; Zertifikat der Prüfungskommission) oder o "Umweltbaubegleitung" (Grundmodul, Bildungsanbieter: Umweltinstitut Offenbach)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Unternehmensreferenzen Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter 2 vergleichbare Referenzprojekte über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge vorzulegen. Die geforderten Referenzen müssen innerhalb der letzten acht Jahre (Stichtag ist … ganz lesen§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Unternehmensreferenzen Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter 2 vergleichbare Referenzprojekte über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge vorzulegen. Die geforderten Referenzen müssen innerhalb der letzten acht Jahre (Stichtag ist der Ablauf der Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen oder bis zum Stichtag in wesentlichen Teilen erbracht worden sein.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Eigentum, Miete, Leasing oder im Wege der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV)
Anteil der Unterauftragsvergabe
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nachunternehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
28 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-mv.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
08.09.2026, 09:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von … ganz lesen§ 160 GWB - Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXRBYYQY6B7#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

393vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (226 Lose mit Angabe)
176.720 €Zuschlagswert im Median
88.870 € – 383.017 €mittlere Hälfte, 144 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f46815c7-27ad-46a9-9088-6417ab9c0d2e.