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Frist abgelaufenEU-weitTiefbau und StraßenbauBau

Ersatzneubau einer Mittelspannungsschaltanlage einschließlich Neubau eines Betriebsgebäudes

Stadtwerke Velbert GmbH · Velbert, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2026-08-20veröffentlicht 22.08.2026BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 47 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

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Alle Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Nordrhein-Westfalen (133 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Niedrigster Preis40 %
  • Technisches Konzept der angebotenen Lösung40 %
  • Konzept zur Auftragsorganisation10 %
  • Betriebs- und Wartungskonzept10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    vor 54 Tagen
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 47 Tagen
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist der Ersatzneubau eines Betriebsgebäudes einschließlich einer 10-kV-Mittelspannungsschaltanlage für das Umspannwerk 1 der Stadtwerke Velbert. Die Vergabe erfolgt als funktionale Generalübernehmerleistung mit Systemverantwortung des Auftragnehmers. Der Auftrag umfasst die vollständige Objekt-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie die schlüsselfertige Lieferung, Errichtung, Montage, Prüfung, Inbetriebnahme und Dokumen-tation einer vollständigen, funktionsfähigen und abnahmefähigen Gesamtanlage. Hierzu gehören insbesondere das Betriebsgebäude mit den erforderlichen technischen Ne-benräumen, der technischen Gebäudeausrüstung und den Außenanlagen, die 10-kV-Mittelspannungsschaltanlage einschließlich der Schutz-, Steuer-, Leit-, Fernwirk-, Kommuni-kations-, Eigenbedarfs- und Nebenanlagen, sämtliche erforderlichen Erd-, Tiefbau-, Grün-dungs-, Kabelbau- und Montageleistungen sowie die Herstellung der Erdungs-, Potentialaus-gleichs-, Kabel- und sonstigen Infrastrukturanlagen. Ebenfalls umfasst ist die vollständige Einbindung der neuen Gesamtanlage in das bestehen-de Mittelspannungsnetz sowie in die vorhandenen Schutz-, Steuer-, Fernwirk-, Kommunikati-ons- und Nebenanlagen. Der Auftragnehmer trägt die Gesamtverantwortung für Planung, Koordination und Ausführung sämtlicher Leistungen einschließlich aller technischen, baulichen, betrieblichen und organisa-torischen Schnittstellen bis zur betriebsbereiten und abnahmefähigen Gesamtanlage. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass die ungeschwärzte Fassung der Leistungsbe-schreibung der Vertraulichkeit unterliegt. Die ungeschwärzte Fassung der Leistungsbeschrei-bung wird erst in der Angebotsphase denjenigen Bietern zur Verfügung gestellt, die zur Ab-gabe eines Angebotes aufgefordert wurden.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Niedrigster Preis40 %
Technisches Konzept der angebotenen Lösung40 %
Konzept zur Auftragsorganisation10 %
Betriebs- und Wartungskonzept10 %
Preis
Niedrigster Preis(1.) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (nachfolgend auch "Preisblatt") zu verwenden. (2.) Alle abgefragten Werte und Preise sind einheitlich wie abgefragt mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. (3.) Vergütungsrelevant ist ausschließlich im Vordruck 08 unter der unter Pos. 1 angegebene Gesamtpauschalpreis. (4.) Die Angaben im Vordruck 08 zu den Pos. 2 bis 13 dienen ausschließlich der Nachtragskontrolle sowie der Abrechnung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung. Sie begrün-den keine gesonderten Einzel- oder Teilleistungsansprüche. Die Summe der Pos. 2 bis 13 muss dem Nettobetrag der Pos. 1 entsprechen. (5.) Angebotsvergleichspreis ist der Brutto-Gesamtpreis für Pos. 1. (6.) In den angegebenen Preisen sind sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten eingeschlossen, insbesondere Personal-, Material-, Geräte-, Energie-, Transport-, Genehmigungs- und Versicherungskosten sowie sämtliche Nebenleistungen. Eine gesonderte Vergütung weiterer Kosten erfolgt nicht. (7.) Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Preisblattes sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. (8.) Der Bieter mit dem niedrigsten Bruttopreis erhält die Höchstpunktzahl von 40 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 40 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Qualität
Technisches Konzept der angebotenen Lösung(1.) Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 2: Technisches Konzept der angebotenen Lösung ist von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 09: Technisches Konzept der angebotenen Lösung zu verwenden. Der Vordruck 09 darf einschließlich Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt. (2.) Die abgefragten Angaben sind im Vordruck 09 in der dafür vorgesehenen Tabelle jeweils direkt neben den Bezeichnungen der Unterkriterien in den dafür vorgesehenen Feldern einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (3.) Die Konzepte müssen als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind. (4.) In dem Technischen Konzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: a. Primärtechnik Schaltanlage (15 %): Darzustellen sind die Auslegung und die technische Ausführung der angebotenen primärtechnischen Anlagen einschließlich ihrer Dimensionierung und der Auswahl der wesentlichen Betriebsmittel. b. Sekundärtechnik Schaltanlage (05 %): Darzustellen sind die Auslegung und die technische Ausführung der Schutz-, Steuer-, Leit-, Fernwirk- und Kommunikationstechnik einschließlich ihres technischen Zusammenwirkens. c. Anlagenintegration (10 %): Darzustellen ist die technische Einbindung der an-gebotenen Anlage insbesondere im Hinblick auf die Kabeleinbindung, die technischen Schnittstellen sowie die vorgesehenen Integrationsmaßnahmen. d. Betriebsgebäude (10 %): Darzustellen ist das bauliche Gesamtkonzept für die ausgeschriebene Umspannanlage im Hinblick auf das hierfür erforderliche Betriebsgebäude. (5.) Das Konzept zum Zuschlagskriterium 2: Technisches Konzept der angebotenen Lösung wird zu jedem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte er-reicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung und lassen des-halb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Auftraggeberin die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits er …
Qualität
Konzept zur Auftragsorganisation(1.) Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 3: Konzept zur Auftragsorganisation ist von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 10: Konzept zur Auftragsorganisation zu verwenden. Der Vordruck 10 darf einschließlich Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt. (2.) Die abgefragten Angaben sind im Vordruck 10 in der dafür vorgesehenen Tabelle jeweils direkt neben den Bezeichnungen der Unterkriterien in den dafür vorgesehenen Feldern einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Format-vorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (3.) Die Konzepte müssen als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind. (4.) In dem Konzept zur Auftragsorganisation werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: a. Projektorganisation (05 %): Darzustellen sind die vorgesehene Projektorganisation einschließlich der Projektstruktur, der Aufgaben- und Verantwortungsverteilung sowie der Kommunikations- und Entscheidungswege innerhalb des Projektteams sowie der Schnittstellen zur Auftraggeberin und zu Dritten. b. Termin- und Ablaufmanagement (05 %): Darzustellen sind die Organisation und Steuerung der Planungs-, Beschaffungs- und Ausführungsleistungen ein-schließlich der vorgesehenen Maßnahmen zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Einhaltung der Ausführungsfristen und Meilensteine bis zur Abnahme. (5.) Das Konzept zum Zuschlagskriterium 3: Konzept zur Auftragsorganisation wird zu jedem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung und lassen des-halb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran ei-ne geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Auftraggeberin die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits er-reichten Wertungspunktzahl.
Qualität
Betriebs- und Wartungskonzept(1.) Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 4: Betriebs- und Wartungskonzept ist von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 11: Betriebs- und Wartungskonzept zu verwenden. Der Vordruck 11 darf einschließlich Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt. (2.) Die abgefragten Angaben sind im Vordruck 11 in der dafür vorgesehenen Tabelle jeweils direkt neben den Bezeichnungen der Unterkriterien in den dafür vorgesehenen Feldern einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Format-vorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (3.) Die Konzepte müssen als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind. (4.) In dem Betriebs- und Wartungskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: a. Instandhaltung- und Wartung (05 %): Darzustellen ist das vorgesehene Konzept zur Durchführung der Inspektions-, Wartungs- und Instandhaltungsmaß-nahmen einschließlich der empfohlenen Wartungsintervalle sowie der Sicherstellung einer langfristig zuverlässigen Betriebsbereitschaft der Anlage ab der Abnahme. b. Störungsbeseitigung (05 %): Darzustellen sind die vorgesehenen Maßnahmen zur Bearbeitung von Störungen einschließlich der vorgesehenen Reaktions- und Eskalationsprozesse sowie der technischen Unterstützung der Auftraggeberin bei der Störungsbeseitigung ab der Abnahme. (5.) Das Konzept zum Zuschlagskriterium 4: Betriebs- und Wartungskonzept wird zu jedem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung und lassen des-halb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran ei-ne geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Auftraggeberin die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits er-reichten Wertungspunktzahl. Die von jedem Bieter erreichten Preis- und Qualitätspunkte werden addiert. Die sich hieraus ergebende Summe bildet die Angebotsvergleichspunktzahl.

Eignung10 von 10 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
(1.) Soweit die Berufsausübung erlaubnispflichtig ist, müssen Bewerber eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen oder auf andere Weise zur Ausübung des betreffenden Berufs b … ganz lesen(1.) Soweit die Berufsausübung erlaubnispflichtig ist, müssen Bewerber eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen oder auf andere Weise zur Ausübung des betreffenden Berufs berechtigt sind. (2.) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftrags-vergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. (3.) Die Erklärung ist im Rahmen des Teilnahmeantrages auf dem Vor-druck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. (4.) Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen werden nur von aussichts-reichen Bewerbern angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt vor dem Übergang in das Verhandlungsverfahren. Soweit die Auftraggeberin entsprechende Unterlagen anfordert, sind diese in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei) vorzulegen. (5.) Im Fall von Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied, dessen Berufsausübung erlaubnispflichtig ist, die Eigenerklärung gesondert abzugeben.
Spezifischer Jahresumsatz
(1.) Bewerber müssen eine Erklärung über ihren Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. (2.) Zum Tätigkeitsbereich des Auftrages zählt ausschließlich die Planung und Errichtung von Umspannwerken bzw … ganz lesen(1.) Bewerber müssen eine Erklärung über ihren Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. (2.) Zum Tätigkeitsbereich des Auftrages zählt ausschließlich die Planung und Errichtung von Umspannwerken bzw. Mittelspannungsschaltanlagen einschließlich Betriebsgebäuden, Schutz-, Steuer-, Leit-, Fernwirk- und Kommunikationstechnik sowie der hierfür erforderlichen Kabel-, Tiefbau- und elektrotechnischen Infrastruktur. (3.) Mindestanforderung: Der Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in jedem der drei genannten Kalenderjahre jeweils mindestens 20.000.000 Euro betragen haben. (4.) Für die Angaben zum Jahresumsatz kommt es nicht auf einen formal festgestellten oder geprüften Jahresabschluss an. Maßgeblich sind die vom Bewerber angegebenen Umsätze im jeweiligen Kalenderjahr, unabhängig davon, ob dieses dem Geschäftsjahr entspricht und ob hierfür bereits ein Jahresabschluss vorliegt oder festgestellt wurde. (5.) Die Erklärung ist im Rahmen des Teilnahmeantrages auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. (6.) Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
(1.) Bewerber müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union erbrachten wesentlichen Leistungen vorlegen. Für jede Re … ganz lesen(1.) Bewerber müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union erbrachten wesentlichen Leistungen vorlegen. Für jede Referenz sind der Auftragsgegenstand, der Auftragswert, der Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt sowie der öffentliche oder private Auftraggeber anzugeben. Darüber hinaus ist ein Ansprechpartner des Auftraggebers mit Namen sowie Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift zu benennen. (2.) Mindestanforderungen: Es sind mindestens fünf geeignete Referenzen nachzuweisen. Die Referenzen müssen in ihrer Gesamtheit die nachfolgenden Anforderungen a. bis e. erfüllen. Jede angegebene Referenz kann eine, mehrere oder sämtliche der nachstehenden Anforderungen erfüllen: a. Mindestens eine Referenz muss einen Auftrag betreffen, bei dem der Bewerber als Generalübernehmer oder Generalunternehmer die über-greifende Verantwortung sowohl für die Planung als auch für die schlüsselfertige Errichtung der beauftragten Anlage getragen hat. b. Mindestens drei Referenzen müssen jeweils die Planung und schlüsselfertige Errichtung einer Schaltanlage mit einer Nennspannung von mindestens 10 kV einschließlich des zugehörigen Betriebsgebäudes oder Schaltanlagengebäudes umfasst haben. c. Mindestens eine Referenz muss wesentliche Leistungen im Bereich der Sekundärtechnik einer Mittelspannungsanlage umfassen. Hierzu zählen die Projektierung, Parametrierung, Prüfung und Inbetriebnahme der Schutz-, Steuer- und Leittechnik einschließlich der zugehörigen Verriegelungs- und Meldewegfunktionen. d. Mindestens eine Referenz muss die kabel- und schutztechnische Einbindung einer neu errichteten Schaltanlage in ein bestehendes Mittelspannungsnetz eines Verteilnetzbetreibers umfasst haben, ein-schließlich der Anpassung oder Erweiterung der vorhandenen Schutz-, Leit- und Fernwirktechnik. e. Mindestens eine Referenz muss die Planung und Errichtung eines Betriebsgebäudes für eine elektrotechnische Anlage (z.B. Umspannwerk, Schaltstation, Netzleitstelle) umfasst haben. (3.) Die Erklärung ist im Rahmen des Teilnahmeantrages auf dem Vor-druck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. (4.) Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden (mit dann fortlaufen-der Nummerierung der Referenzen). (5.) Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind. (6.) Soweit sich ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Mindestanforderungen nach Ziffer (2) auf Referenzen eines anderen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft stützt, ist dies im Vordruck 03 in den da-für vorgesehenen Feldern eindeutig kenntlich zu machen (z. B. durch den Verweis auf den Vordruck 03 des anderen Mitglieds, das die Mindestanforderungen vollständig erfüllt). Die Angaben müssen insgesamt so aussage-kräftig und vollständig sein, dass die Auftraggeberin ohne Weiteres prüfen kann, ob und durch welches Mitglied die jeweiligen Mindestanforderungen einer Referenz vollständig und kumulativ erfüllt werden.
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (1.) Erforderlich ist die Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die dem Bewerber für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung stehen, u … ganz lesenAngabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (1.) Erforderlich ist die Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die dem Bewerber für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung stehen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. (2.) Mindestanforderungen: Bewerber müssen nachweisen, dass ihnen für die Ausführung des Auftrags technische Fachkräfte oder technische Stellen zur Verfügung stehen, die die folgenden Fachbereiche abdecken: a. Objektplanung und Errichtung von Betriebsgebäuden für elektrotechnische Anlagen (einschließlich Tragwerksplanung, technischer Gebäudeausrüstung und Brandschutz) b. Anlagenplanung von Mittelspannungsschaltanlagen (Systemauslegung, Schaltungskonzepte, Sammelschienen- und Feldkonfiguration) c. Primärtechnik im Bereich von Mittelspannungsanlagen (Schaltgeräte, Wandler, Sammelschienen, Montage) d. Sekundärtechnik von Mittelspannungsanlagen (Projektierung, Parametrierung und Prüfung der Schutz-, Steuer-, Leit- und Fernwirktechnik einschließlich Verriegelungs- und Kommunikationssysteme) e. Kabeltiefbau und Kabelanlagen für Mittelspannungsnetze (Trassenplanung, Verlegung, Konfektionierung und Anschluss von Mittelspannungskabeln einschließlich Muffenmontage und Endverschlussherstellung) f. Prüfung und Inbetriebnahme von Mittelspannungsanlagen (Primär-, Sekundär- und Kabelprüfungen, Funktionsprüfungen, System- und Gesamtinbetriebnahme einschließlich Leitstellentest) (3.) Die Erklärung ist im Rahmen des Teilnahmeantrages auf dem Vor-druck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. (4.) Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen werden im Verlauf des Vergabeverfahrens nur von aussichtsreichen Bewerbern angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt vor dem Übergang in das Verhandlungsverfahren. Soweit die Auftraggeberin entsprechende Unterlagen an-fordert, sind diese in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei) vorzulegen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
(1.) Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bewerbers. (2.) Mindestanforderungen: a. Bewerber müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 sowie eines gültigen Zertifikats über ein M … ganz lesen(1.) Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bewerbers. (2.) Mindestanforderungen: a. Bewerber müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 sowie eines gültigen Zertifikats über ein Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach DIN EN ISO 45001 erbringen. b. Die Auftraggeberin erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bewerber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer an-gemessenen Frist einholen, so wird die Auftraggeberin auch andere Unterlagen über gleichwertige Maßnahmen zur Qualitätssicherung an-erkennen, sofern der Bewerber nachweist, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen. (3.) Die Erklärung ist im Rahmen des Teilnahmeantrages auf dem Vor-druck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. (4.) Soweit das Zertifikat zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 bzw. der DIN EN ISO 45001 vorliegt, reicht diese Angabe zur Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens aus. Eine weitergehende Beschreibung ist dann nicht erforderlich. (5.) Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen werden im Verlauf des Vergabeverfahrens nur von aussichtsreichen Bewerbern angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt vor dem Übergang in das Verhandlungsverfahren. Soweit die Auftraggeberin entsprechende Unterlagen an-fordert, sind diese in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei) vorzulegen.
Umweltmanagementmaßnahmen
(1.) Erforderlich ist die Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet. (2.) Mindestanforderungen: a. Bewerber müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates zu Umweltmanagementsystemen auf der Grundlage der DIN EN ISO 14001 erbringen. b. Die Au … ganz lesen(1.) Erforderlich ist die Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet. (2.) Mindestanforderungen: a. Bewerber müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates zu Umweltmanagementsystemen auf der Grundlage der DIN EN ISO 14001 erbringen. b. Die Auftraggeberin erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bewerber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer an-gemessenen Frist einholen, so wird die Auftraggeberin auch andere Unterlagen über gleichwertige Umweltmanagementmaßnahmen anerkennen, sofern der Bewerber nachweist, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen den geforderten Normen entsprechen. (3.) Die Erklärung ist im Rahmen des Teilnahmeantrages auf dem Vor-druck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. (4.) Soweit das Zertifikates zu Umweltmanagementsystemen auf der Grundlage der DIN EN ISO 14001 vorliegt, reicht diese Angabe zur Beschreibung der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet, aus. Eine weitergehende Beschreibung ist dann nicht erforderlich. (5.) Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen werden im Verlauf des Vergabeverfahrens nur von aussichtsreichen Bewerbern angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt vor dem Übergang in das Verhandlungsverfahren. Soweit die Auftraggeberin entsprechende Unterlagen an-fordert, sind diese in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei) vorzulegen.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
(1.) Erforderlich ist eine Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. (2.) Mindestanforderungen: Bewerber müssen nachweisen, dass ihnen für die Ausführung des Auftrags die nachfo … ganz lesen(1.) Erforderlich ist eine Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. (2.) Mindestanforderungen: Bewerber müssen nachweisen, dass ihnen für die Ausführung des Auftrags die nachfolgend genannt Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung kumulativ zur Verfügung stehen: a. Prüfeinrichtung für die Durchführung von Spannungsprüfungen an Mittelspannungskabelanlagen mit einer Nennspannung von mindestens 10 kV (z.B. VLF-Prüfanlage oder vergleichbar) b. Sekundärprüfeinrichtung für die Funktions- und Kennlinienprüfung von digitalen Schutzrelais (Relaisprüfsystem) c. Hochstromprüfeinrichtung oder Prüfstromquelle für die Durchführung von Primärprüfungen an Stromwandlern und Schutzeinrichtungen d. Mess- und Prüfausrüstung für die Durchführung von Erdungs-, Isolations- und Durchgangsmessungen nach den einschlägigen technischen Regelwerken e. Spezialwerkzeug und Ausrüstung für die Montage von Mittelspannungskabelmuffen und -endverschlüssen der vorgesehenen Kabeltypen und Spannungsebene f. Software und Testsystem für die Projektierung, Parametrierung und Prüfung von Schutz- und Leittechnik einschließlich der Möglichkeit zur Simulation von Leitstellenanbindungen (3.) Die Erklärung ist im Rahmen des Teilnahmeantrages auf dem Vor-druck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. (4.) Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen werden im Verlauf des Vergabeverfahrens nur von aussichtsreichen Bewerbern angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt vor dem Übergang in das Verhandlungsverfahren. Soweit die Auftraggeberin entsprechende Unterlagen an-fordert, sind diese in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei) vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: Siehe Vertragsbedingungen.

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Vertragsbedingungen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Bestandteile des ausgeschriebenen Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Text dieses Vertrages b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen des Auftraggebers im Vergabeverfahren c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung d) Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 08) e) A … ganz lesen1. Bestandteile des ausgeschriebenen Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Text dieses Vertrages b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen des Auftraggebers im Vergabeverfahren c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung d) Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 08) e) Anlage 04: Lageübersicht Betriebsgelände f) Anlage 05: Gebäudegrundriss g) Anlage 06: Kabeltrassen- und Muffenübersicht h) Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06) i) Anlage 08: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) - soweit relevant - j) Anlage 09: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eignungslei-he technische und berufliche Leistungsfähigkeit (= Vordrucke 05 und 05a, zusammen auch Anlagenkonvolut 08 genannt) - soweit relevant - k) Anlage 10: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordrucke 07 und 07a, zusammen auch Anlagenkonvolut 09 genannt) - soweit relevant - l) Anlage 11: Technisches Konzept der angebotenen Lösung (= Vordruck 09) m) Anlage 12: Konzept zur Auftragsorganisation (= Vordruck 10) n) Anlage 13: Betriebs- und Wartungskonzept (= Vordruck 11) o) Anlage 14: die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) für die nach dem Vertrag zu erbringenden Bauleistungen in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung, im Übrigen die Vorschriften des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches mit Ausnahme des § 650e BGB p) Anlage 15: die allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließlich der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C); q) Anlage 16: die Regeln der Architekten- und Ingenieurkunst sowie die einschlägigen DIN des Deutschen Instituts für Normung eV sowie die Gelbdrucke der DIN, die VDI-, VDE- und VdS-Vorschriften, die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung und der Arbeitsstättenverordnung/Arbeitsstättenrichtlinien (jeweils in der Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses), die Bestimmungen des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs (DVGW), alle TÜV- und gewerblichen Vorschriften sowie alle bundes- und landes-rechtlichen Gesetze und Verordnungen, die das Bauvorhaben betreffen r) Anlage 17: Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tarif-treue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) (= Formular 513_EU) s) Anlage 18: Information Security Management System (ISMS) Vereinbarung der Stadt-werke Velbert GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung. Liegt aus Sicht des Auftragnehmers ein Widerspruch zwischen den in Abs. 1 aufgeführten Vertragsgrundlagen vor, ist er verpflichtet, den Auftraggeber rechtzeitig vor der Ausführung der betroffenen Leistung auf diesen Widerspruch schriftlich hinzuweisen und eine Entscheidung des Auftraggebers herbeizuführen. 2 a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (VHB 521 EU) abzugeben (bei Bewerbergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). b) Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von je-dem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (VHB 522 EU) abzugeben (bei Bewerbergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). c) Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (VHB 523 EU) abzugeben (bei Bewerbergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). 3. Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber a) Es werden mindestens drei und höchstens fünf Bewerber zur Erstangebotsabgabe auf-gefordert, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. b) Die von der Auftraggeberin vorgesehenen o …
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y22M7GF# 1. a) Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 34 SektVO zulässig. b) Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unter-nehmen (auch: Freelancer) einen Teil der aus … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y22M7GF# 1. a) Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 34 SektVO zulässig. b) Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unter-nehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner der Auftraggeberin zu werden. c) Jeder Bieter hat bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07a: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden. d) Die Auftraggeberin kann von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07b: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vor-druck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vor-drucks 07b entfallen. e) Beruft sich ein Bewerber oder Bieter gemäß § 47 SektVO auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Teilnahmeantrag/ Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. f) Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tat-sächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen. g) Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber der Auftraggeberin. h) Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die gelten-den umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. i) Die Auftraggeberin überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Aus-schlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die Auftraggeberin kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 2. a) Die Auftraggeberin verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) in jeweils aktueller Fassung sowie allen weiteren einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung. b) Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind in einem solchen Fall im Lichte der gelte …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

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