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Errichtung und Umsetzung eines Kompetenzzentrums Transformation in der Arbeitswelt im Lausitzer Revier in Brandenburg

Investitionsbank des Landes Brandenburg · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen ILB-2024-555veröffentlicht 07.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 731 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
5,7 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre01.01.2025 – 31.12.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Potsdam14473, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Investitionsbank des Landes Brandenburg
    vor 25 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 24 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 22 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) schreibt die Errichtung und Umsetzung eines "Kompetenzzentrums Transformation in der Arbeitswelt im Lausitzer Revier im Land Brandenburg" aus, um die transformationsbedingten Veränderungen in der Arbeitswelt in der Brandenburgischen Lausitz zu begleiten und zu gestalten. Die Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage des Multifonds-Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Just Transition Fund (JTF) in der Förderperiode 2021-2027, einschließlich der Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 1) (Just Transition Fund [JTF], im Folgenden JTF-VO); der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159) in den jeweils geltenden Fassungen. Im Lausitzer Revier im Land Brandenburg ist die Braunkohlewirtschaft nicht nur strukturgebend, sondern die wesentliche Basis für die Wertschöpfung und prägt das Arbeitskräftereservoir. Im Braunkohlesektor besteht ein hohes Qualifikationsniveau, viele Berg- und Tagebauberufe beinhalten zudem Kernkompetenzen, die auch in anderen industriellen Berufen verwendbar sind. Gleichzeitig handelt es sich bei den Arbeitsplätzen im Berg- und Tagebau um Industriearbeitsplätze, die durch überdurchschnittlich hohe Löhne gekennzeichnet sind. Die brandenburgische Lausitz ist durch einen demografisch bedingten Rückgang des Erwerbspersonenpotentials geprägt, der im Vergleich zum Brandenburger Durchschnitt deutlich stärker ausfällt und schon heute zu deutlichen Fachkräfteengpässen gerade in Berufen mit technischer Qualifikation führt. Mit dem Kohleausstieg und dem damit verbundenen Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft kommt es zu einem Abbau von Arbeitsplätzen im Braunkohlebergbau und in der Braunkohleverstromung. Damit besteht einerseits die Gefahr eines erneuten strukturwandelbedingten Anstiegs der Arbeitslosigkeit, andererseits könnten die Veränderungen der Region dazu führen, dass junge Menschen und Fachkräfte auf der Suche nach beruflichen Perspektiven die brandenburgische Lausitz verlassen. Mit Blick auf den heute schon bestehenden Fachkräftebedarf in der Region sollte dies verhindert werden. Auch soll einem Kompetenzverlust bei den betroffenen Beschäftigten vorgebeugt werden. Daher ist es das Ziel, Beschäftigte und junge Menschen bei der Transformation u.a. durch Aus- und Weiterbildung als Fachkräfte zu sichern. Das durch den Auftragnehmer zu errichtende und zu betreibende Kompetenzzentrum soll zur Bewältigung der anstehenden Transformationsprozesse Transparenz schaffen über die Bedarfe und die bereits bestehenden Angebote für "Kleine und Mittlere Unternehmen" ( "KMU") und deren Beschäftigte im Lausitzer Revier im Land Brandenburg. Auf Grundlage dieser Bedarfsanalyse sollen geeignete Maßnahmen für KMU und deren Beschäftigte zur Gestaltung der Transformationsprozesse in der Arbeitswelt entwickelt und erprobt werden. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Weiterbildung von Beschäftigten. Das Kompetenzzentrum soll u.a. dazu beitragen, KMU für die Notwendigkeit der Investition in Weiterbildung, insbesondere zum Zwecke der Gestaltung des Transformationsprozesses, aufzuschließen und für die Umsetzung entsprechender betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen zu gewinnen. Dabei sollen die Erfahrungen im Umgang mit derartigen Transformationsprozessen in anderen Regionen Deutschlands und Europas genutzt werden. Durch eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit zur Tätigkeit des Kompetenzzentrums sollen insbesondere KMU, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie weitere Arbeitsmarktakteure über die Erkenntnisse und Handlungsansätze zur Gestaltung der Transformation im Lausitzer Revier im Land Brandenburg informiert und sensibilisiert werden. Damit soll auch dazu beigetragen werden, die Attraktivität der Beschäftigung in Lausitzer Unternehmen in der Region und darüber hinaus bekannt zu machen und auf diese Weise einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Durch die Mitarbeit in einschlägigen Netzwerken und Aktivitäten mit arbeitsmarktpolitischer Ausrichtung, darunter der Kompetenzregion Lausitz im Land Brandenburg, soll deren Arbeit unterstützt und befördert werden. Adressaten der Leistungen des Kompetenzzentrums sind ausschließlich Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Art. 2 Nr. 2 i. V. m. Anhang I Allgemeine Gruppenfreistellungverordnung (Verordnung (EU) Nr. 651/2014) mit Sitz oder Betriebsstätte im Lausitzer Revier im Land Brandenburg sowie deren Beschäftige. Weitere Einzelheiten zum Auftragsgegenstand sowie den einzelnen Leistungen, die der Auftragnehmer mit dem von ihm zu betreibenden Kompetenzzentrum zu erbringen hat, sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung8 von 8 angegeben

Kriterium
Ein Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft niedergelassen ist, sofern der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist oder eine Eintragung gesetzlich … ganz lesenEin Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft niedergelassen ist, sofern der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist oder eine Eintragung gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Falls der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nicht vorlegen kann, muss er einen gleichwertigen Nachweis vorlegen oder in einer selbst angefertigen Erklärung darlegen, dass er die auftragsgegenständliche Leistung erbringen darf. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen.
Kriterium
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat eine selbst erstellte Unternehmensdarstellung einzureichen, die folgende Informationen enthält: - Standorte und Struktur des Unternehmens - Darstellung des Kerngeschäfts. Bei Bietergemeinschaften ist die Darstellung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Kriterium
Erklärung zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB "Formblatt Ausschlussgründe". Im Falle der Nichtabgabe der Eigenerklärung (mithin dem Vorliegen eines Ausschlussgrundes) ist in einem vom Bieter zu erstellenden Dokument Folgendes darzulegen: - die Umstände, die zum Vorliegen der Ausschlussgrü … ganz lesenErklärung zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB "Formblatt Ausschlussgründe". Im Falle der Nichtabgabe der Eigenerklärung (mithin dem Vorliegen eines Ausschlussgrundes) ist in einem vom Bieter zu erstellenden Dokument Folgendes darzulegen: - die Umstände, die zum Vorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB führen (Art der Verfehlung, Zeitpunkt der Verfehlung und der aufgrund der Verfehlung entstandene Schaden) - ergriffene Maßnahmen zur Selbstreinigung i.S.v. § 126 GWB. Darüber hinaus hat der Bieter eine Erklärung abzugeben, dass ansonsten keine weiteren (über die dargelegten Verfehlungen hinausgehenden) Ausschlussgründe vorliegen. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln einzureichen. Im Fall der Eignungsleihe ist die Erklärung auch für das eignungsverleihende Unternehmen vorzulegen.
Kriterium
Die Bieter haben eine Eigenerklärung über das Bestehen einer ungekündigten Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall einzureichen: - 3.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden, - 2.000.000 Euro für … ganz lesenDie Bieter haben eine Eigenerklärung über das Bestehen einer ungekündigten Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall einzureichen: - 3.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden, - 2.000.000 Euro für Vermögensschäden. Alternativ genügt für den Fall, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Zeitpunkt des Angebots noch keinen Versicherungsschutz in der verlangten Höhe hat, eine Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherbarkeit nach oben genannten Bedingungen für den Fall der Erteilung des Auftrags besteht. Die Eigenerklärung zur Versicherung bzw. Versicherbarkeit erfolgt durch das "Formblatt Versicherung bzw. Versicherbarkeit". Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Die Abgabe der Eigenerklärung zur Versicherung bzw. Versicherbarkeit mit dem vorgenannten Inhalt. Bei Bietergemeinschaften genügt es, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur Versicherung bzw. Versicherbarkeit mit dem vorgenannten Inhalt abgibt. Bieter bzw. Bietergemeinschaften können im Wege der Eignungsleihe auf die Leistungsfähigkeit eines anderes Unternehmens zurückgreifen, um die Mindestanforderung zu erfüllen.
Kriterium
Der Bieter hat Angaben über die Ausführung von einschlägigen und vergleichbaren Leistungen aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre vor der Auftragsbekanntmachung einzureichen (Referenzen). Die Vorlage erfolgt unter Verwendung des ausgefüllten "Formblatt Referenzen" mit folgenden Angaben: - Name un … ganz lesenDer Bieter hat Angaben über die Ausführung von einschlägigen und vergleichbaren Leistungen aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre vor der Auftragsbekanntmachung einzureichen (Referenzen). Die Vorlage erfolgt unter Verwendung des ausgefüllten "Formblatt Referenzen" mit folgenden Angaben: - Name und Adresse des Auftraggebers (falls vorhanden) mit An-sprechpartner, einschl. Kontaktdaten, - Beschreibung des Leistungsumfangs, - Tätigkeits- oder Auftragszeitraum, - Erfüllungsort, - Funktion des / der Erklärenden im Referenzprojekt (Alleinauftragnehmer, Unterauftragnehmer, Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft etc.) und für den Fall, dass der Erklärende nicht Alleinauftragnehmer im Referenzprojekt war, Angabe des vom Erklärenden erbrachten Leistungsanteils (Angabe der konkret erbrachten Leistung, Wert bzw. Umfang der konkret erbrachten Leistung), - Kostenaufwand (netto). Bei Bietergemeinschaften ist, soweit das Referenzprojekt die Leistungserbringung eines Mitglieds der Bietergemeinschaft betrifft, das jeweilige Einzelmitglied als "Referenzinhaber" im Formblatt anzugeben. Eine Berücksichtigung setzt voraus, dass das Referenzprojekt kumulativ - die Beratung von KMU und - die Konzeptionierung und/oder die Durchführung betrieblicher Weiterbildungsangebote und - die Umsetzung von Arbeitsmarktförderungen des Bundes oder des Landes umfasst. Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Es sind drei vergleichbare Referenzen vorzulegen. Die Referenzen müssen Leistungen aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre vor der Auftragsbekanntmachung betreffen. Bei Bietergemeinschaften müssen die gesetzten Mindestbedingungen durch die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt werden. Wenn ein und dasselbe Referenzprojekt für mehrere Mitglieder der Bieterrgemeinschaft eingereicht wird, erfolgt die Berücksichtigung nur einfach (= 1 Referenz). Das oder die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Referenz erbracht haben, sind im Formblatt als "Referenzinhaber" anzugeben. Bieter bzw. Bietergemeinschaften können im Wege der Eignungsleihe auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens zurückgreifen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Das eignungsverleihende Unternehmen, das die Referenz erbracht hat, ist im Formblatt als "Referenzinhaber" anzugeben.
Kriterium
Zur Angebotsabgabe werden keine Bieter aufgefordert, die einen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2 … ganz lesenZur Angebotsabgabe werden keine Bieter aufgefordert, die einen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, Art. 1 Ziff. 12 der Verordnung (EU) 2022/879 des Rates vom 3. Juni 2022 und des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, aufweisen. Es werden keine Bietergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert, bei denen mindestens ein Mitglied einen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k der genannten Verordnung aufweist. Ebenfalls werden keine Bieter oder Bietergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert, die erklären, solche Personen, Unternehmen oder Einrichtungen mit einem Bezug zu Russland als Nachunternehmer oder Lieferanten einzusetzen oder die erklären, sich im Rahmen der Eignungsleihe auf die Kapazitäten einer solchen Person, eines solchen Unternehmens oder einer solchen Einrichtung zu beziehen, sofern auf eine solche Person, ein solches Unternehmen oder eine solche Einrichtung mehr als 10 % des Auftragswertes entfällt. Bereits an dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass es im Rahmen der Auftragsausführung nicht zulässig ist, Personen, Unternehmen oder Einrichtungen mit einem Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k der genannten Verordnung als Unterauftragnehmer oder Lieferanten einzusetzen, sofern auf eine solche Person, ein solches Unternehmen oder eine solche Einrichtung mehr als 10 % des Auftragswertes entfällt. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat mittels der im "Formblatt Erklärung EU-Sanktionen gegenüber Russland" vorgesehenen Eigenerklärung nachzuweisen, dass er bzw. ihre Mitglieder nicht zu dem in der Verordnung genannten Personenkreis mit Bezug zu Russland gehört.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff GWB. Zuständig für entsprechende Nachprüfungsanträge ist: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Heinrich-Mann-Allee 107 144 … ganz lesenDas Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff GWB. Zuständig für entsprechende Nachprüfungsanträge ist: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Telefax: 0049 331 8661652 Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt, - der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat, - mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zu den Zuschlagskriterien siehe das Dokument "Eignungs- und Zuschlagskriterien".
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD16272

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 790 (Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

38vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (41 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b0e8afbd-83cc-4ade-b48a-92b14099947a.