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Errichtung und Umsetzung eines Kompetenzzentrums Transformation in der Arbeitswelt im Lausitzer Revier in Brandenburg

Investitionsbank des Landes Brandenburg · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen ILB-2024-555veröffentlicht 18.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

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in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
5,7 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre01.01.2025 – 31.12.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Potsdam14473, Brandenburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Leistungspreis30 %
  • Leistungsangebot50 %
  • Personalkompetenz20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) schreibt die Errichtung und Umsetzung eines "Kompetenzzentrums Transformation in der Arbeitswelt im Lausitzer Revier im Land Brandenburg" aus, um die transformationsbedingten Veränderungen in der Arbeitswelt in der Brandenburgischen Lausitz zu begleiten und zu gestalten. Die Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage des Multifonds-Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Just Transition Fund (JTF) in der Förderperiode 2021-2027, einschließlich der Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 1) (Just Transition Fund [JTF], im Folgenden JTF-VO); der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159) in den jeweils geltenden Fassungen. Im Lausitzer Revier im Land Brandenburg ist die Braunkohlewirtschaft nicht nur strukturgebend, sondern die wesentliche Basis für die Wertschöpfung und prägt das Arbeitskräftereservoir. Im Braunkohlesektor besteht ein hohes Qualifikationsniveau, viele Berg- und Tagebauberufe beinhalten zudem Kernkompetenzen, die auch in anderen industriellen Berufen verwendbar sind. Gleichzeitig handelt es sich bei den Arbeitsplätzen im Berg- und Tagebau um Industriearbeitsplätze, die durch überdurchschnittlich hohe Löhne gekennzeichnet sind. Die brandenburgische Lausitz ist durch einen demografisch bedingten Rückgang des Erwerbspersonenpotentials geprägt, der im Vergleich zum Brandenburger Durchschnitt deutlich stärker ausfällt und schon heute zu deutlichen Fachkräfteengpässen gerade in Berufen mit technischer Qualifikation führt. Mit dem Kohleausstieg und dem damit verbundenen Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft kommt es zu einem Abbau von Arbeitsplätzen im Braunkohlebergbau und in der Braunkohleverstromung. Damit besteht einerseits die Gefahr eines erneuten strukturwandelbedingten Anstiegs der Arbeitslosigkeit, andererseits könnten die Veränderungen der Region dazu führen, dass junge Menschen und Fachkräfte auf der Suche nach beruflichen Perspektiven die brandenburgische Lausitz verlassen. Mit Blick auf den heute schon bestehenden Fachkräftebedarf in der Region sollte dies verhindert werden. Auch soll einem Kompetenzverlust bei den betroffenen Beschäftigten vorgebeugt werden. Daher ist es das Ziel, Beschäftigte und junge Menschen bei der Transformation u.a. durch Aus- und Weiterbildung als Fachkräfte zu sichern. Das durch den Auftragnehmer zu errichtende und zu betreibende Kompetenzzentrum soll zur Bewältigung der anstehenden Transformationsprozesse Transparenz schaffen über die Bedarfe und die bereits bestehenden Angebote für "Kleine und Mittlere Unternehmen" ( "KMU") und deren Beschäftigte im Lausitzer Revier im Land Brandenburg. Auf Grundlage dieser Bedarfsanalyse sollen geeignete Maßnahmen für KMU und deren Beschäftigte zur Gestaltung der Transformationsprozesse in der Arbeitswelt entwickelt und erprobt werden. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Weiterbildung von Beschäftigten. Das Kompetenzzentrum soll u.a. dazu beitragen, KMU für die Notwendigkeit der Investition in Weiterbildung, insbesondere zum Zwecke der Gestaltung des Transformationsprozesses, aufzuschließen und für die Umsetzung entsprechender betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen zu gewinnen. Dabei sollen die Erfahrungen im Umgang mit derartigen Transformationsprozessen in anderen Regionen Deutschlands und Europas genutzt werden. Durch eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit zur Tätigkeit des Kompetenzzentrums sollen insbesondere KMU, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie weitere Arbeitsmarktakteure über die Erkenntnisse und Handlungsansätze zur Gestaltung der Transformation im Lausitzer Revier im Land Brandenburg informiert und sensibilisiert werden. Damit soll auch dazu beigetragen werden, die Attraktivität der Beschäftigung in Lausitzer Unternehmen in der Region und darüber hinaus bekannt zu machen und auf diese Weise einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Durch die Mitarbeit in einschlägigen Netzwerken und Aktivitäten mit arbeitsmarktpolitischer Ausrichtung, darunter der Kompetenzregion Lausitz im Land Brandenburg, soll deren Arbeit unterstützt und befördert werden. Adressaten der Leistungen des Kompetenzzentrums sind ausschließlich Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Art. 2 Nr. 2 i. V. m. Anhang I Allgemeine Gruppenfreistellungverordnung (Verordnung (EU) Nr. 651/2014) mit Sitz oder Betriebsstätte im Lausitzer Revier im Land Brandenburg sowie deren Beschäftige. Weitere Einzelheiten zum Auftragsgegenstand sowie den einzelnen Leistungen, die der Auftragnehmer mit dem von ihm zu betreibenden Kompetenzzentrum zu erbringen hat, sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Leistungspreis30 %
Leistungsangebot50 %
Personalkompetenz20 %
Preis
LeistungspreisDas Zuschlagskriterium "Leistungspreis" dient zur preislichen Bewertung des Leistungsangebots. Der angebotene Leistungspreis ist Grundlage für die Vergütung der Vertragsausführung. Hinsichtlich der Vergütungsmodalitäten wird auf den Vertrag verwiesen, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die Bieter bzw. die Bietergemeinschaft geben in ihrem Angebot eine jährliche Vergütung pro Leistungspaket sowie den aufsummierten Leistungspreis an. Für die jeweiligen Jahre kann für jedes Leistungspaket eine unterschiedliche Vergütung angeboten werden. Sämtliche Vergütungen sind inkl. Mehrwertsteuer anzubieten. Die Kalkulation der jeweiligen Vergütung ist wie folgt aufzuschlüsseln: - Gesamtkosten pro Leistungspaket und Jahr, aufgegliedert nach - Personalkosten - Honorarleistungen - Mieten - Gemeinkosten - Sonderkosten - Reise- und Aufenthaltskosten - Gewinn - Mehrwertsteuer Folgende Hinweise sind bei der Kostenkalkulation zwingend zu beachten: Bauvorhaben und Schuldzinsen sind in der Kalkulation nicht berücksichtigungsfähig. Außerdem dürfen die Kostenbestandteile nicht durch Zuwendungen, staatliche Leistungen oder durch vertragliche Ansprüche gegenüber Dritten gefördert sein. Eine Mehrfachförderung ist unzulässig. Eine entsprechene Erklärung ist mit dem "Formblatt Fördervoraussetzungen" abzugeben. Das "Formblatt Preisblatt" ist zu verwenden. Weitere Einzelheiten sind dem Dokument "Eignungs- und Zuschlagskriterien" zu entnehmen.
Qualität
LeistungsangebotDas Zuschlagskriterium "Leistungsangebot" dient zur inhaltlichen Bewertung des Leistungsangebots. Hierzu hat der Bieter in einem Leistungskonzept die Ausgestaltung und die Leistungen aller sechs Leistungspakte zu beschreiben. Die maximale Punktzahl des Zuschlagskriteriums "Leistungsangebot" wird nach Maßgabe von Ziffer 2 im Dokument "Eignungs- und Zuschlagskriterien" auf die sechs Leistungspakete verteilt. Der Bieter soll je Leistungspaket insbesondere zu folgenden Punkten Stellung nehmen: - Leistungsinhalte: Inhaltliches und methodisches Vorgehen zur Umsetzung des jeweiligen Leistungspakets, einschließlich o Berücksichtigung der Arbeitsmarktsituation in der durch den Struk-turwandel geprägten Region Lausitz im Land Brandenburg, o erste Ideen zur Austgestaltung der Toolbox (Leistungspaket II) und Konzeption der modularen Weiterbildung "Transformationslotsen" o Qualitätssicherung o Standort bzw. digitale Erbringung der Leistung. - Leistungsaufwand: Personalaufwand und Arbeitsteilung, aufgeschlüsselt nach Leistungspaketen entsprechend dem gemäß Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung ("Methodik") einzureichenden indikativen Zeit- und Arbeitsplan - Umsetzung der beihilfenrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Prozesse zur rechtskonformen Gewährleistung von De-minimis-Beihilfen und zur Bestimmung des Bruttosubventionsäquivalents gemäß Art. 4 De-minimis-VO. Der Bieter soll leistungspaketübergreifend erläutern, wie den bereichsübergreifenden Grundsätzen gemäß Ziffer 10 der Leistungsbeschreibung Rechnung getragen werden soll. Dies betrifft: - Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezogene Aspekte, wie z. B. Berücksichtigung bei Schulungsinhalten, Beschaffung von Ausstattung und Verbrauchsmaterial, nachhaltiges Ressourcenmanagement im Projekt, Energieeffizienz in genutzten Räumlichkeiten, u.a. - Sozialbezogene Aspekte, wie z.B. die Schaffung von Barrierefreiheit über gesetzliche Vorgaben hinaus, u.a. bei Veranstaltungsplanung, Öffentlichkeitsarbeit, etc. An das Leistungskonzept werden folgende Erwartungen gestellt: - Leistungsinhalt: Positiv bewertet wird ein Leistungsangebot, das die Leistungspakete der Leistungsbeschreibung qualitativ hochwertig umsetzt und dadurch einen möglichst großen Beitrag zur Bewältigung der Transformationsprozesse im Lausitzer Revier im Land Brandenburg leistet. - Leistungsaufwand: Positiv bewertet wird ein angemessenes Verhältnis zwischen Leistungsinhalt und Leistungsaufwand. - Umsetzung der beihilfenrechtlichen Vorgaben: Positiv bewertet wird ein Prozess, der die Sicherstellung der beihilfenrechtlichen Konformität erwarten lässt. - Bereichsübergreifende Grundsätze: Positiv bewertet werden möglichst konkrete und praktisch umsetzbare Ausführungen zur Berücksichtigung umwelt- und nachhaltigkeitsbezogener sowie sozialbezogener Aspekte im Vorhaben. Weitere Einzelheiten, insbesondere zur Wertung des Leistungskonzeots, sind dem Dokument "Eignungs- und Zuschlagskriterien" zu entnehmen.
Qualität
PersonalkompetenzDas Zuschlagskriterium "Personalkompetenz" dient zur Bewertung der Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals. Dabei wird nur das Personal bewertet, dessen Tätigkeit erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung hat (z. B. Geschäftsführer/in des Kompetenzzentrums, Projektmanagement). Hierzu hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft in einem Personalkonzept zu beschreiben, über welche Qualifikationen und Erfahrungen das für das Kompetenzzentrum eingesetzte Personal verfügt, die eine qualitative Leistungsausführung erwarten lassen. An das Personalkonzept werden folgende Erwartungen gestellt: Es werden Qualifikationen und Erfahrungen des Personals, dessen Tätigkeit erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung hat, bezüglich folgender Tätigkeiten positiv bewertet: - arbeitsmarktpolitische Beratung von KMU und deren Beschäftigten, insbesondere hinsichtlich dem Themengebiet Transformation in der Arbeitswelt - Betriebliche Weiterbildung im deutschsprachigen Raum - Organisations- und Prozessberatung - Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit - Beihilfenrechtskonforme Ausgestaltung von De-minimis-Förderungen Falls der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über das einzusetzende Personal nicht verfügt, muss er/sie im Rahmen des zu erstellenden Personalkonzepts konkret und plausibel darlegen, aus welchen Gründen ihm/ihr das im Personalkonzept benannte Personal zum Zeitpunkt der Leistungsausführung tatsächlich zur Verfügung stehen wird.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff GWB. Zuständig für entsprechende Nachprüfungsanträge ist: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Heinrich-Mann-Allee 107 144 … ganz lesenDas Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff GWB. Zuständig für entsprechende Nachprüfungsanträge ist: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Telefax: 0049 331 8661652 Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt, - der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat, - mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD1HYAP

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 790 (Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

38vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (41 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Brandenburg (4 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 06.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 434b57b4-3be5-407e-b88d-fb4acbe6125a.