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Errichtung und Betrieb von öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf dem Gebiet der Stadt Wilhelmshaven

Stadt Wilhelmshaven, FB 30 Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle · Wilhelmshaven, Niedersachsen

Aktenzeichen LOT-0001 25-143veröffentlicht 06.12.2025erstmals 06.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 282 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
12 Jahre01.03.2026 – 28.02.2038, bis zu 1 Verlängerung
Lose
7Angebot auf bis zu 7, Zuschlag höchstens 7 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenKonzVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Wilhelmshaven26382, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (56 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (36 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 11 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 9 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.02.2038
    vor 8 Monaten
  5. Bindefrist endet
    64 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 7 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist die Errichtung und der Betrieb (einschließlich der Wartung und Instandhaltung) von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf dem Gebiet der Stadt Wilhelmshaven. Die Stadt Wilhelmshaven beabsichtigt, mindestens 230 und maximal 354 Ladepunkte für Elektroautos an 112 Standorten auf dem Gebiet der Stadt Wilhelmshaven errichten und betreiben zu lassen. Die Konzessionsvergabe soll in sieben Losen erfolgen. Es kann auf ein, mehrere oder alle Teillose geboten werden. Das Angebot eines geeigneten Bieters, welches (je Los) die Mindestkriterien erfüllt und (je Los) die höchste Punktzahl erreicht, soll den Zuschlag (auf das jeweilige Los) erhalten. Bei Punktgleichheit (je Los) wird über ein Losverfahren entschieden. Nach Auftragsvergabe (Ende Februar 2026) haben die erfolgreichen Bieter maximal zwei Jahre Zeit , die Ladesäulen zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Der/die Konzessionsnehmer verpflichten sich, den Betrieb der Ladeeinrichtungen für die Dauer von 10 Jahren ab Inbetriebnahme nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung sicherzustellen. Eine Verlängerung der Konzession um weitere zehn Jahre ist mit beiderseitigem Einverständnis möglich.

I. Mindestkriterien - Ausschlussgründe: Es liegen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vor. - Handelsregistereintrag: Berufs- oder Handelsregistereintrag nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist. - Haftpflichtversicherung: Bestätigung, dass bei Auftragserteilung eine Haftpflichtversicherung vorgelegt werden kann. - Referenzen: Angabe von mindestens zwei, höchsten drei Referenzprojekten im Sinne der Ladesäulenverordnung, davon mindestens eine im Bereich öffentlicher Ladeinfrastruktur. Sollte DC-Ladeinfrastruktur angeboten werden, muss sich mindestens eine Referenz auch auf den Aufbau von DC-Ladeinfrastruktur beziehen. - Projektleitung: Nennung einer Projektleitung mit nachweisbarer Erfahrung.

II. Bewertungskriterien - Wirtschaftlichkeit aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer: Vergleichende Bewertung der Kosten für verschiedene Musterladefälle. Die Preisbestandteile sind in Anlage 3a (für die Lose 1-6) bzw. 3b (für das Los 7) der Vergabeunterlagen im Reiter „Musterladefälle“ einzutragen und für 12 Monate ab Vertragsunterzeichnung zu garantieren. - Wirtschaftlichkeit aus Sicht der Stadt Wilhelmshaven: Vergleichende Bewertung des gegebenenfalls angebotenen Konzessionsentgelts in Euro pro Standort pro Jahr. - Verfügbarkeit und Servicequalität der Ladeinfrastruktur (Grundlage für die Bewertung ist die Beschreibung im Betriebskonzept): Darstellung zur Anwenderfreundlichkeit und Verfügbarkeit einer LIS/ Entstörungsmanagement; Darstellung zur Wartung und Instandhaltung; Darstellungen zur Verfügbarkeit und Qualität einer Telefonhotline. - Ladeleistung: Vergleichende Bewertung der für ein Los insgesamt angebotenen Ladeleistung. Die angebotene Ladeleistung ist aufgeschlüsselt nach einzelnen Standorten im Reiter „Ladleistung“ anzugeben. - im Fall eines Angebotes für Los 7 („GEIG-Los“): Gibt der Bieter auch ein Angebot für das GEIG-Los ab, erhält er Zusatzpunkte bei der Bewertung für ein Angebot auf die Lose 1-6.

Gegenstand nach CPV

Lose7 Lose · Angebot auf bis zu 7 · Zuschlag höchstens 7 je Bieter

Alle 7 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1

Los 1 umfasst hochattraktive Standorte in der Innenstadt wie den sogenannten Conti-Parkplatz unmittelbar an die Fußgängerzone angrenzend, einen Standort in der Rheinstraße südlich der Fußgängerzone sowie einen Standort in der Viktoriastraße in der Nähe des Veranstaltungs- und Tagungshauses „Gorch-Fock-Haus“, der Landesbühne und dem Hans-Beutz-Haus (Stadtbibliothek/Volkshochschule). Ganz im Süden der Stadt befinden sich zwei attraktive Standorte mit touristischer Bedeutung in diesem Los (in der Ahrstraße fußläufig zur bekannten Kaiser-Wilhelm-Brücke sowie direkt am Wattenmeer-Besucherzentrum in fußläufiger Entfernung zu Restaurants, zum Marinemuseum und zum Deich. Im übrigen Stadtgebiet hervorzuheben ist insbesondere der zentrale Standort am Wiesenhof (Stadtteil Aldenburg) mit Zentrumsfunktion. Ergänzt wird das Los durch dezentrale Standorte mit hohen Anteilen an Geschosswohnungsbau und Reihenhäusern in Stadtteilen wie Aldenburg, Altengroden, Fedderwarden, Fedderwardergroden, Heppens, Neuengroden, Siebethsburg und Voslapp. Der Fokus liegt auf der Grundversorgung mit einer hohen Anzahl an AC-Ladepunkten und einer begrenzten Anzahl an DC-Ladepunkten. An den Standorten Conti-Parkplatz (Nr. 238) und Grundschule Wiesenhof (70) sind DC-Ladepunkte verpflichtend vorzusehen. Diese sollen um AC-Ladepunkte ergänzt werden. An einzelnen weiteren Standorten ist eine Versorgung mit DC-Ladepunkten, gegebenenfalls auch mit geringerer Ladeleistung, sinnvoll möglich.

12 Jahre–
2
Los 2

Los 2 umfasst mehrere attraktive Standorte rund um die Einkaufsbereiche in der Innenstadt und im Nebenzentrum Gökerstraße/Bismarckstraße, darunter in der Ebertstraße in der Nähe zum Bahnhof/Einkaufszentrum Nordseepassage, den Parkplatz Peterstraße/Mellumstraße und den Parkplatz in der Zedeliusstraße. Weitere attraktive Standorte mit einer Mischung aus Einzelhandel und wohnortnaher Versorgung mit Ladeinfrastruktur befinden sich im Stadtteil Voslapp und Altengroden sowie zentral im Ortsteil Sengwarden. Darüber hinaus ist das Los geprägt durch Standorte zur Versorgung von Wohngebieten mit freistehenden Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und Geschosswohnungsbau ohne Stellplätze mit Lademöglichkeiten und einem entsprechend hohen erwarteten und teilweise bereits mitgeteilten Bedarf. Fest vorgesehen für Schnellladeinfrastruktur ist lediglich ein Teil der Stellplätze in Nähe zum Bahnhof/Einkaufszentrum Nordseepassage. Die Versorgung mit DC-Ladeinfrastruktur ist jedoch gerade an den Standorten mit zusätzlichen kleinteiligen Einzelhandelsangeboten im Umfeld sinnvoll möglich. - Anzahl Standorte: 16 - Mindestanzahl zu installierender Ladepunkte: 32 - Mindestzahl zu installierender DC-Ladepunkte: 2 - Maximale Anzahl installierbarer Ladepunkte: 54

12 Jahre–
3
Los 3

Bei Los 3 handelt es sich um das sogenannte „Carsharing-Los“. Besonders hervorzuheben sind die hochattraktiven Standorte rund um die Fußgängerzone (Tourist-Info, Montsstraße) sowie den Rathausplatz (Mozartstraße, Herderstraße, Grenzstraße). Das Los wird ergänzt von Standorten in Lagen mit Reihenhäusern und Geschosswohnungsbau, die eine hohe Nachfrage erwarten lassen. Im Carsharing-Los enthalten sind drei Standorte, an denen neben den Ladesäulen noch Carsharing-Standorte entstehen sollen, die durch einen Carsharing-Anbieter elektrifiziert werden können. Dazu sind diese Standorte entsprechend vorzubereiten. Nähere Informationen dazu sind in der Leistungsbeschreibung enthalten. Das Los enthält keine Standorte, an denen verpflichtend DC-Ladeinfrastruktur vorzusehen ist. - Anzahl Standorte: 16 - Mindestanzahl zu installierender Ladepunkte: 34 - Mindestzahl zu installierender DC-Ladepunkte: 0 - Maximale Anzahl installierbarer Ladepunkte: 56

12 Jahre–
4
Los 4

Los 4 ist als reines AC-Los konzipiert, die Ausstattung mit DC-Ladeinfrastruktur ist möglich, aber nicht verpflichtend vorgesehen. Besonders attraktive Standorte befinden sich rund um die Innenstadt (Amtsgericht, zentral am Rande der Fußgängerzone sowie am Parkplatz Mellumstraße Metzer Weg auf der anderen Seite der Fußgängerzone), im touristischen Bereich in der Nähe des Südstrands sowie im zentralen Versorgungsbereich Werdumer Straße in Altengroden. Auch die Standorte in den Wohngebieten sind aufgrund ihrer zentralen Lage beispielsweise in Siebethsburg oder der Innenstadt oder der dichten Wohnbebauung im Umfeld sehr attraktiv. - Anzahl Standorte: 16 - Mindestanzahl zu installierender Ladepunkte: 32 - Mindestzahl zu installierender DC-Ladepunkte: 0 - Maximale Anzahl installierbarer Ladepunkte: 52

12 Jahre–
5
Los 5

Los 5 enthält mehrere hochattraktive Standorte, die sich sowohl für Normal- als auch für Schnellladeinfrastruktur anbieten, darunter der zentrale Parkplatz im Nebenzentrum Posener Straße/Preußenstraße sowie die Parkplätze in der Marktstraße sowie der Müllerstraße. Weitere besonders attraktive Standorte befinden sich in der Grenzstraße am Rande der Fußgängerzone, im touristischen Bereich rund um den Innenhafen (Kaiser-Wilhelm-Brücke und Südstrand), in der Südstadt (Neckarstraße) und im Hansaviertel (Paul-Hug-Straße). Weitere Standorte befinden sich in dichtbesiedelten Stadtteilen mit Geschosswohnungsbau (Fedderwardergroden, Heppens) sowie in Bereichen mit Freizeitfunktion (Störtebekerpark und Stadtpark) mit regelmäßig auswärtigen Gästen. - Anzahl Standorte: 16 - Mindestanzahl zu installierender Ladepunkte: 34 - Mindestzahl zu installierender DC-Ladepunkte: 2 - Maximale Anzahl installierbarer Ladepunkte: 56

12 Jahre–
6
Los 6

In Los 6 besonders hervorzuheben sind die Standorte Bismarckplatz, Mozartstraße am nördlichen Eingang der Fußgängerzone, sowie der Parkplatz am Gotthilf-Hagen-Platz. Ebenfalls sehr hohes Potenzial weisen jedoch die weiteren Standorte in Heppens wie an der Freiligrathstraße, beim Familienzentrum Ost, im Villenviertel und Tonndeich sowie in Siebethsburg auf. Die meisten Standorte sind lediglich für Normalladeinfrastruktur geeignet. Vorgesehen ist die Installation von Schnellladeinfrastruktur am Bismarckplatz, geeignet erscheint ferner der Gotthilf-Hagen-Platz. - Anzahl Standorte: 16 - Mindestanzahl zu installierender Ladepunkte: 34 - Mindestzahl zu installierender DC-Ladepunkte: 2 - Maximale Anzahl installierbarer Ladepunkte: 48

12 Jahre–
7
Los 7

Los 7 umfasst alle kommunalen Standorte, zu deren Ausstattung mit Ladeinfrastruktur die Stadt Wilhelmshaven nach dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) verpflichtet ist und an denen nicht bereits Ladeinfrastruktur für elektrische Dienstfahrzeuge vorhanden oder geplant ist. Die Standorte sind über das ganze Stadtgebiet verteilt und hauptsächlich für Normalladeinfrastruktur vorgesehen. An einzelnen Standorten existieren Zugangsbeschränkungen für bestimmte Zeiten oder Personenkreise, in der Regel sind sie aber den Großteil des Tages frei zugänglich. Besonders hervorzuheben sind die innenstadtnahen Standorte wie Stadtbibliothek/Volkshochschule in unmittelbarer Nähe zur Landesbühne, das Pumpwerk, die Grundschule Rheinstraße, das Stadtarchiv und die Freizeitstätte Krähenbusch. Ebenfalls sehr hohe Nachfrage ist an Standorten wie der Grundschule Stadtmitte, der Grundschule Rüstersiel, dem Friedhof Friedensstraße und den Standorten im Stadtnorden aufgrund von Nutzung durch Anwohner, Lehrkräfte und/oder Gäste zu erwarten. Schnellladeinfrastruktur ist in diesem Los nicht obligatorisch, kann an einzelnen Standorten (zum Beispiel VHS/Stadtbibliothek) aber sinnvoll sein. - Anzahl Standorte: 16 - Mindestanzahl zu installierender Ladepunkte: 32 - Mindestzahl zu installierender DC-Ladepunkte: 0 - Maximale Anzahl installierbarer Ladepunkte: 42

12 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
KRITERIEN LOSE 1 - 6 Kriterium 1a - Wirtschaftlichkeit: Öffentlicher Standort ad-hoc-Musterladefall 1: AC-Ladevorgang werktags tagsüber. Belegung des Ladeplatzes 60 Minuten, tatsächliche Ladezeit 60 Minuten, Lademenge 10 kWh; Öffentlicher Standort ad-hoc-Musterladefall 2: AC-Ladevorgang Werktags tagsüber. Belegung des Ladeplatzes 180 Minuten, tatsächliche Ladezeit 150 Minuten, Lademenge 24 kWh; Öffentlicher Standort ad-hoc-Musterladefall 3: AC-Ladevorgang über Nacht. Belegung des Ladeplatzes 17:55 - 07:35 Uhr, tatsächliche Ladezeit 200 Minuten, Lademenge 35 kWh; Öffentlicher Standort ad-hoc-Musterladefall 4: DC-Ladevorgang werktags tagsüber. Belegung des Ladeplatzes 150 Minuten, tatsächliche Ladezeit 31 Minuten, Lademenge 20 kWh; Öffentlicher Standort ad-hoc-Musterladefall 5: DC-Ladevorgang Sonntags tagsüber. Belegung des Ladeplatzes 90 Minuten, tatsächliche Ladezeit 31 Minuten, Lademenge 33 kWh. Kriterium 1b - Wirtschaftlichkeit: Wird der Stadt Wilhelmshaven für die öffentlichen Standorte (Lose 1-6) ein monatliches Entgelt je Standort für die Konzession angeboten? Kriterium 2 - Betriebskonzept: Anwenderfreundlichkeit und Verfügbarkeit einer LIS/ Entstörungsmanagement; Wartung und Instandhaltung; Verfügbarkeit und Qualität einer Telefonhotline. Kriterium 3 - Ladeleistung: Angebotene Ladeleistung; Kriterium 4 - Zusatzpunkte GEIG-Los: Der Bieter erhält zusätzliche Punkte, wenn er ein Angebot für Los 7 einreicht. KRITERIEN LOS 7 Kriterium 1a - Wirtschaftlichkeit: Halböffentlicher Standort ad-hoc-Musterladefall 1: AC-Ladevorgang werktags tagsüber während eingeschränkter Zugangsmöglichkeit - Laden durch Nutzer mit Zugangserlaubnis (bspw. Mitarbeiterparkplatz) - Belegung des Ladeplatzes 360 Minuten, tatsächliche Ladezeit 150 Minuten, Lademenge 32 kWh; Halböffentlicher Standort ad-hoc-Musterladefall 2: AC-Ladevorgang Werktags tagsüber während uneingeschränkter Zugangsmöglichkeit . Belegung des Ladeplatzes 90 Minuten, tatsächliche Ladezeit 80 Minuten, Lademenge 19 kWh; Halböffentlicher Standort ad-hoc-Musterladefall 3: AC-Ladevorgang über Nacht während uneingeschränkter Zugangsmöglichkeit. Belegung des Ladeplatzes 17:55 - 07:35 Uhr, tatsächliche Ladezeit 200 Minuten, Lademenge 35 kWh; Halböffentlicher Standort ad-hoc-Musterladefall 4: DC-Ladevorgang werktags tagsüber während uneingeschränkter Zugangsmöglichkeit. Belegung des Ladeplatzes 90 Minuten, tatsächliche Ladezeit 60 Minuten, Lademenge 40 kWh; Halböffentlicher Standort ad-hoc-Musterladefall 5: DC-Ladevorgang Sonntags tagsüber während uneingeschränkter Zugangsmöglichkeit. Belegung des Ladeplatzes 150 Minuten, tatsächliche Ladezeit 31 Minuten, Lademenge 33 kWh. Kriterium 1 b - Wirtschaftlichkeit: Wird der Stadt Wilhelmshaven für die halböffentlichen Standorte (Los 7) ein monatliches Entgelt je Standort für die Konzession angeboten? Kriterium 2 - Betriebskonzept: Anwenderfreundlichkeit und Verfügbarkeit einer LIS/ Entstörungsmanagement; Wartung und Instandhaltung; Verfügbarkeit und Qualität einer Telefonhotline. Kriterium 3 - Ladeleistung: Angebotene Ladeleistung.

Eignung2 von 2 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Auftragnehmer muss mindestens zwei Referenzprojekte im Bereich des Aufbaus von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur (Ladesäulen) im Sinne der LSV (oder europäisch vergleichbar) und deren technischen Betrieb aus den letzten drei Jahren einreichen. Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettb … ganz lesenDer Auftragnehmer muss mindestens zwei Referenzprojekte im Bereich des Aufbaus von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur (Ladesäulen) im Sinne der LSV (oder europäisch vergleichbar) und deren technischen Betrieb aus den letzten drei Jahren einreichen. Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs berücksichtigt die Auftraggeberin auch einschlägige Referenzen, die mehr als drei Jahre zurückliegen, jedoch nicht älter als fünf Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung, sind. Eine Referenz muss den Aufbau von mind. fünf Ladesäulen im öffentlichen Raum vorsehen. Bei Bewerbungen auf Lose, die auch DC-Ladeinfrastruktur verpflichtend vorsehen, muss sich eine Referenz auf mind. eine DC-Ladesäule beziehen. Jede Referenz muss im Zeitraum 2023 bis 2025 erbracht worden sein. Eine Überschneidung von langlaufenden Verträgen um mind. ein Jahr ist ausreichend. Jede Referenz muss eine erfolgreiche Inbetriebnahme der Infrastruktur umfassen. Es ist zulässig, dass eine Referenz mehrere der genannten Kriterien erfüllt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2026
Vertragsende
28.02.2038
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, den Betrieb der Ladeeinrichtungen für die Dauer von 10 Jahren ab Inbetriebnahme nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung sicherzustellen. Eine Verlängerung der Konzession um weitere zehn Jahre ist mit beiderseitigem Einverständnis möglich.
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung6 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
64 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung3 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang einer Mitteilung, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, ist bei der zuständigen Vergabekammer ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens einzureichen. Sind mehr als 15 Kalendertage nach Eingang dieser Mitteilung vergangen, ist der Antrag unzulässig. Auf § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:startup#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

587vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (456 Lose mit Angabe)
164.216 €Zuschlagswert im Median
69.078 € – 379.379 €mittlere Hälfte, 278 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 15.01.2026
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist 15.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 52ce0941-9c67-443d-b732-34a3a4b8cda9.