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vergebenEU-weitDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

Errichtung und Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Stadt Lahr · Lahr, Baden-Württemberg

Aktenzeichen XLVII/2025veröffentlicht 31.03.2025Dienstleistungen

Angebotsfristseit 544 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 31.03.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Lahr77933, Ortenaukreis, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Bekanntmachung und Unterlagen auf der Vergabeplattform prüfen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 64 Tage (27 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (36 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

  • Preis0 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog100 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Vergabestelle der Stadt Lahr - Amt für Geoinformation und Liegenschaften
    vor 18 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:30 Uhr
    nur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
    vor 18 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Das Mobilitätsnetzwerk Ortenau (MN), in dem 14 Kommunen gemeinsam nachhaltige Mobilität fördern und Synergieeffekte nutzen, möchte den Ausbau der öffentlich-zugänglichen Ladeinfrastruktur voranbringen, um den Markthochlauf der Elektromobilität weiter zu unterstützen. Der Anteil an rein BEV und PHEV soll in den Städten des MN erhöht werden, um die Schadstoff-, Lärm- und Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors nachhaltig zu verringern. Deshalb soll der Ausbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Elektro-Ladeinfrastruktur durch private Anbieter vorangetrieben werden. Die Kommunen selbst werden keine eigenen E-Ladesäulen errichten oder betreiben, sondern auf Basis eines zielgerichteten Konzeptes den Aufbau priorisieren und organisieren. Das Konzept sieht die Durchführung einer aktiven Vergabe im Rahmen einer Dienstleistungskonzession vor. Die Vergabestelle der Stadt Lahr führt stellvertretend für das MN die Vergabe durch. Da das MN aus größeren Städten und kleineren Gemeinden besteht, sind die Standorte in gemischten Losen definiert. Teilnehmende Kommunen des MN im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sind die Städte Offenburg, Kehl und Lahr sowie die Gemeinden Neuried, Schwanau, Rheinau, Seelbach und Friesenheim. Damit alle Gebiete der teilnehmenden Kommunen mit ausreichender Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum versorgt werden, wurde eine bedarfsgerechte und gleichmäßige Verteilung der Ladesäulen im Stadtgebiet in einem gesamtstädtischen Standortkonzept festgelegt, das vorhandene Versorgungsstrukturen berücksichtigt. Daraus abgeleitet wurde eine Konzession für Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum, die diese Verteilung gewährleistet. Alle Ladepunkte sind prinzipiell mit AC-Ladeinfrastruktur auszustatten. Der vereinzelte Aufbau von DC-Ladeinfrastruktur ist jedoch nicht ausgeschlossen. Die Standorte wurden bereits in den jeweiligen teilnehmenden Kommunen abgestimmt; unverbindliche Netzkapazitätsprüfungen liegen für ca. 1/3 aller Standorte vor. Die Dauer der Konzession beträgt 8 Jahre, eine zweimalige Verlängerungsoptionen um zwei Jahre ist möglich. Die maximale Dauer der Konzession beträgt somit 12 Jahre. Im Rahmen eines regelmäßigen Monitorings der Bestandsladeinfrastruktur wird das MN den Bedarf von Ladeinfrastruktur auch nach der Vergabe der ersten Standorte weiter prüfen, derzeit sind aber keine weitere Vergabe- bzw. Auswahlverfahren geplant. Separate Anträge auf Sondernutzungen werden in den teilnehmenden Kommunen des MN mit Verweis auf das laufende Vergabeverfahren abgelehnt bzw. negativ beschieden. Ein Standort wurde unabhängig von der Vergabe bereits genehmigt, aber noch nicht umgesetzt und ist zu berücksichtigen: Wichernstraße 3a in Offenburg. Die Lose setzen sich wie folgt zusammen und werden vom MN als gleichwertig angesehen:

Los 1: 15 Standorte, insgesamt 30 Ladepunkte Los 2: 15 Standorte, insgesamt 32 Ladepunkte Los 3: 15 Standorte, insgesamt 32 Ladepunkte Los 4: 15 Standorte, insgesamt 30 Ladepunkte Los 5: 16 Standorte, insgesamt 32 Ladepunkte

Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1

15 Standorte, insgesamt 30 Ladepunkte

––
2
Los 2

15 Standorte, insgesamt 32 Ladepunkte

––
3
Los 3

15 Standorte, insgesamt 30 Ladepunkte

––
4
Los 4

15 Standorte, insgesamt 30 Ladepunkte

––
5
Los 5

16 Standorte, insgesamt 32 Ladepunkte

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis0 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog100 %
Preis
Jeder Bieter muss seine betriebswirtschaftliche Leistungsfähigkeit und vereinzelte Referenzprojekte vergleichbarer Projektgröße als Eignungskriterien nachweisen. Als Pflichtkriterien ist das der Ausschreibung beiliegende Lastenheft auszufüllen. Anschließend kann jeder Bieter auf alle 5 Lose bieten, er wird aber maximal 2 Zuschläge erteilt bekommen (Limitierung auf Zuschlagsebene). Hierbei hat jeder Bieter eine Priorisierung der einzelnen Lose anzugeben, für die er den Zuschlag erteilt bekommen möchte (Priorität 1 (hoch) bis 5 (niedrig); gleichwertige Aussagen sind nicht erlaubt). Diese Angabe ist in der Anlage Lastenheft vorzunehmen. Sofern mehrere Bieter alle Pflichtkriterien erfüllen und auf das gleiche Los mit der gleichen Priorisierung bieten, entscheidet ein Losentscheid den Zuschlag. Separate Zuschlagskriterien sind nicht vorgesehen. Der Preis als mögliche Option entfällt, da die Flächen ohne Pacht bzw. Sondernutzungsgebühr angeboten werden. Die Eignung der Bieter wird über Unterlagen der Leistungsfähigkeit und Referenzprojekte nachgewiesen. Das vorrangige Ziel ist, dass alle ausgeschriebenen Standorte umgesetzt werden. Hierfür soll eine Vielzahl an Bietern in das Losverfahren eintreten können. Der Zuschlag erfolgt deshalb über ein Losverfahren der zum Losverfahren zugelassenen Bieter in Abhängigkeit der jeweiligen Los-Priorisierung. Sofern sich für einzelne Lose kein Bieter findet, wird das MN in Form der Vergabestelle der Stadt Lahr auf nicht zum Zuge gekommene Bieter separat zugehen und das städtische Interesse nach einem Aufbau von Ladeinfrastruktur in allen Losen unterstreichen.
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogJeder Bieter muss seine betriebswirtschaftliche Leistungsfähigkeit und vereinzelte Referenzprojekte vergleichbarer Projektgröße als Eignungskriterien nachweisen. Als Pflichtkriterien ist das der Ausschreibung beiliegende Lastenheft auszufüllen. Anschließend kann jeder Bieter auf alle 5 Lose bieten, er wird aber maximal 2 Zuschläge erteilt bekommen (Limitierung auf Zuschlagsebene). Hierbei hat jeder Bieter eine Priorisierung der einzelnen Lose anzugeben, für die er den Zuschlag erteilt bekommen möchte (Priorität 1 (hoch) bis 5 (niedrig); gleichwertige Aussagen sind nicht erlaubt). Diese Angabe ist in der Anlage Lastenheft vorzunehmen. Sofern mehrere Bieter alle Pflichtkriterien erfüllen und auf das gleiche Los mit der gleichen Priorisierung bieten, entscheidet ein Losentscheid den Zuschlag. Separate Zuschlagskriterien sind nicht vorgesehen. Der Preis als mögliche Option entfällt, da die Flächen ohne Pacht bzw. Sondernutzungsgebühr angeboten werden. Die Eignung der Bieter wird über Unterlagen der Leistungsfähigkeit und Referenzprojekte nachgewiesen. Das vorrangige Ziel ist, dass alle ausgeschriebenen Standorte umgesetzt werden. Hierfür soll eine Vielzahl an Bietern in das Losverfahren eintreten können. Der Zuschlag erfolgt deshalb über ein Losverfahren der zum Losverfahren zugelassenen Bieter in Abhängigkeit der jeweiligen Los-Priorisierung. Sofern sich für einzelne Lose kein Bieter findet, wird das MN in Form der Vergabestelle der Stadt Lahr auf nicht zum Zuge gekommene Bieter separat zugehen und das städtische Interesse nach einem Aufbau von Ladeinfrastruktur in allen Losen unterstreichen.

Eignung10 von 10 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Der Bewerbung sind die Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre beizulegen, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Verzeichnis von Partnern oder Nachunternehmern (bspw. Tiefbau, Installation, Betriebsführung)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis über Betriebshaftpflichtversicherungen für Personen-, Sach- und Vermögenschäden
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Unterlagen und Referenzschreiben inkl. Kontaktdaten über den Aufbau von öffentlich-zugänglicher Ladeinfrastruktur
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
- Strom aus erneuerbaren Energien (siehe Definition in § 3 Nr. 21 EEG) oder aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom zu versorgen
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- Konformität zur eichrechtskonformen Abrechnung von Ladevorgängen nach Vorgabe der Module B und D der PTB liegt vor
Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Nachweis zur Einhaltung der NIS2-Richtlinie
Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
- Entwurfsskizze zur vorgeschlagenen Aufstellung der Ladeinfrastruktur am Standort als Plan und Fotomontage inkl. konkreter Parkplätze und evtl. Gehwegausweitungen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal der Vergabekammer Baden-Württemberg (https://www.servicebw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen392-leistung) gibt wichtige Hinweise die zu beachten sind für d … ganz lesenHinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal der Vergabekammer Baden-Württemberg (https://www.servicebw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen392-leistung) gibt wichtige Hinweise die zu beachten sind für die Beantragung eines Vergabe Nachprüfungsverfahren, insbesondere auch zu Form und Fristen für Rechtsbehelfe. Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Lahr gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/index.html)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Rathausplatz 7, 77933 Lahr
Website
lahr.de
Kontakt
ausschreibung@lahr.de
Auskünfte
Vergabestelle der Stadt Lahr - Amt für Geoinformation und Liegenschaftenausschreibung@lahr.de

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17vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (22 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 12.05.2025 auf 19.05.2025 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3fe190b0-d1f9-4977-856b-1a9b540e3014.