Errichtung und Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Stadt Lahr · Lahr, Baden-Württemberg
Aktenzeichen XLVII/2025veröffentlicht 31.03.2025Dienstleistungen
- Lose
- 5
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Lahr77933, Ortenaukreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Bekanntmachung und Unterlagen auf der Vergabeplattform prüfen.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 64 Tage (27 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (36 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.
- Preis0 %
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog100 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 18 Monatenan Vergabestelle der Stadt Lahr - Amt für Geoinformation und Liegenschaften
- Angebotsfrist 10:30 Uhrvor 18 Monatennur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Heute
Beschreibung
Das Mobilitätsnetzwerk Ortenau (MN), in dem 14 Kommunen gemeinsam nachhaltige Mobilität fördern und Synergieeffekte nutzen, möchte den Ausbau der öffentlich-zugänglichen Ladeinfrastruktur voranbringen, um den Markthochlauf der Elektromobilität weiter zu unterstützen. Der Anteil an rein BEV und PHEV soll in den Städten des MN erhöht werden, um die Schadstoff-, Lärm- und Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors nachhaltig zu verringern. Deshalb soll der Ausbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Elektro-Ladeinfrastruktur durch private Anbieter vorangetrieben werden. Die Kommunen selbst werden keine eigenen E-Ladesäulen errichten oder betreiben, sondern auf Basis eines zielgerichteten Konzeptes den Aufbau priorisieren und organisieren. Das Konzept sieht die Durchführung einer aktiven Vergabe im Rahmen einer Dienstleistungskonzession vor. Die Vergabestelle der Stadt Lahr führt stellvertretend für das MN die Vergabe durch. Da das MN aus größeren Städten und kleineren Gemeinden besteht, sind die Standorte in gemischten Losen definiert. Teilnehmende Kommunen des MN im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sind die Städte Offenburg, Kehl und Lahr sowie die Gemeinden Neuried, Schwanau, Rheinau, Seelbach und Friesenheim. Damit alle Gebiete der teilnehmenden Kommunen mit ausreichender Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum versorgt werden, wurde eine bedarfsgerechte und gleichmäßige Verteilung der Ladesäulen im Stadtgebiet in einem gesamtstädtischen Standortkonzept festgelegt, das vorhandene Versorgungsstrukturen berücksichtigt. Daraus abgeleitet wurde eine Konzession für Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum, die diese Verteilung gewährleistet. Alle Ladepunkte sind prinzipiell mit AC-Ladeinfrastruktur auszustatten. Der vereinzelte Aufbau von DC-Ladeinfrastruktur ist jedoch nicht ausgeschlossen. Die Standorte wurden bereits in den jeweiligen teilnehmenden Kommunen abgestimmt; unverbindliche Netzkapazitätsprüfungen liegen für ca. 1/3 aller Standorte vor. Die Dauer der Konzession beträgt 8 Jahre, eine zweimalige Verlängerungsoptionen um zwei Jahre ist möglich. Die maximale Dauer der Konzession beträgt somit 12 Jahre. Im Rahmen eines regelmäßigen Monitorings der Bestandsladeinfrastruktur wird das MN den Bedarf von Ladeinfrastruktur auch nach der Vergabe der ersten Standorte weiter prüfen, derzeit sind aber keine weitere Vergabe- bzw. Auswahlverfahren geplant. Separate Anträge auf Sondernutzungen werden in den teilnehmenden Kommunen des MN mit Verweis auf das laufende Vergabeverfahren abgelehnt bzw. negativ beschieden. Ein Standort wurde unabhängig von der Vergabe bereits genehmigt, aber noch nicht umgesetzt und ist zu berücksichtigen: Wichernstraße 3a in Offenburg. Die Lose setzen sich wie folgt zusammen und werden vom MN als gleichwertig angesehen:
Los 1: 15 Standorte, insgesamt 30 Ladepunkte Los 2: 15 Standorte, insgesamt 32 Ladepunkte Los 3: 15 Standorte, insgesamt 32 Ladepunkte Los 4: 15 Standorte, insgesamt 30 Ladepunkte Los 5: 16 Standorte, insgesamt 32 Ladepunkte
Gegenstand nach CPV
- 63712600Betankung von FahrzeugenHauptgegenstand
- 31681500Aufladegeräte
Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 15 Standorte, insgesamt 30 Ladepunkte | – | – |
| 2 | Los 2 15 Standorte, insgesamt 32 Ladepunkte | – | – |
| 3 | Los 3 15 Standorte, insgesamt 30 Ladepunkte | – | – |
| 4 | Los 4 15 Standorte, insgesamt 30 Ladepunkte | – | – |
| 5 | Los 5 16 Standorte, insgesamt 32 Ladepunkte | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Jeder Bieter muss seine betriebswirtschaftliche Leistungsfähigkeit und vereinzelte Referenzprojekte vergleichbarer Projektgröße als Eignungskriterien nachweisen. Als Pflichtkriterien ist das der Ausschreibung beiliegende Lastenheft auszufüllen. Anschließend kann jeder Bieter auf alle 5 Lose bieten, er wird aber maximal 2 Zuschläge erteilt bekommen (Limitierung auf Zuschlagsebene). Hierbei hat jeder Bieter eine Priorisierung der einzelnen Lose anzugeben, für die er den Zuschlag erteilt bekommen möchte (Priorität 1 (hoch) bis 5 (niedrig); gleichwertige Aussagen sind nicht erlaubt). Diese Angabe ist in der Anlage Lastenheft vorzunehmen. Sofern mehrere Bieter alle Pflichtkriterien erfüllen und auf das gleiche Los mit der gleichen Priorisierung bieten, entscheidet ein Losentscheid den Zuschlag. Separate Zuschlagskriterien sind nicht vorgesehen. Der Preis als mögliche Option entfällt, da die Flächen ohne Pacht bzw. Sondernutzungsgebühr angeboten werden. Die Eignung der Bieter wird über Unterlagen der Leistungsfähigkeit und Referenzprojekte nachgewiesen. Das vorrangige Ziel ist, dass alle ausgeschriebenen Standorte umgesetzt werden. Hierfür soll eine Vielzahl an Bietern in das Losverfahren eintreten können. Der Zuschlag erfolgt deshalb über ein Losverfahren der zum Losverfahren zugelassenen Bieter in Abhängigkeit der jeweiligen Los-Priorisierung. Sofern sich für einzelne Lose kein Bieter findet, wird das MN in Form der Vergabestelle der Stadt Lahr auf nicht zum Zuge gekommene Bieter separat zugehen und das städtische Interesse nach einem Aufbau von Ladeinfrastruktur in allen Losen unterstreichen.
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogJeder Bieter muss seine betriebswirtschaftliche Leistungsfähigkeit und vereinzelte Referenzprojekte vergleichbarer Projektgröße als Eignungskriterien nachweisen. Als Pflichtkriterien ist das der Ausschreibung beiliegende Lastenheft auszufüllen. Anschließend kann jeder Bieter auf alle 5 Lose bieten, er wird aber maximal 2 Zuschläge erteilt bekommen (Limitierung auf Zuschlagsebene). Hierbei hat jeder Bieter eine Priorisierung der einzelnen Lose anzugeben, für die er den Zuschlag erteilt bekommen möchte (Priorität 1 (hoch) bis 5 (niedrig); gleichwertige Aussagen sind nicht erlaubt). Diese Angabe ist in der Anlage Lastenheft vorzunehmen. Sofern mehrere Bieter alle Pflichtkriterien erfüllen und auf das gleiche Los mit der gleichen Priorisierung bieten, entscheidet ein Losentscheid den Zuschlag. Separate Zuschlagskriterien sind nicht vorgesehen. Der Preis als mögliche Option entfällt, da die Flächen ohne Pacht bzw. Sondernutzungsgebühr angeboten werden. Die Eignung der Bieter wird über Unterlagen der Leistungsfähigkeit und Referenzprojekte nachgewiesen. Das vorrangige Ziel ist, dass alle ausgeschriebenen Standorte umgesetzt werden. Hierfür soll eine Vielzahl an Bietern in das Losverfahren eintreten können. Der Zuschlag erfolgt deshalb über ein Losverfahren der zum Losverfahren zugelassenen Bieter in Abhängigkeit der jeweiligen Los-Priorisierung. Sofern sich für einzelne Lose kein Bieter findet, wird das MN in Form der Vergabestelle der Stadt Lahr auf nicht zum Zuge gekommene Bieter separat zugehen und das städtische Interesse nach einem Aufbau von Ladeinfrastruktur in allen Losen unterstreichen.
Eignung10 von 10 angegeben
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Der Bewerbung sind die Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre beizulegen, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
- Anteil der Unterauftragsvergabe
- Verzeichnis von Partnern oder Nachunternehmern (bspw. Tiefbau, Installation, Betriebsführung)
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Nachweis über Betriebshaftpflichtversicherungen für Personen-, Sach- und Vermögenschäden
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Unterlagen und Referenzschreiben inkl. Kontaktdaten über den Aufbau von öffentlich-zugänglicher Ladeinfrastruktur
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
- - Strom aus erneuerbaren Energien (siehe Definition in § 3 Nr. 21 EEG) oder aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom zu versorgen
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- - Konformität zur eichrechtskonformen Abrechnung von Ladevorgängen nach Vorgabe der Module B und D der PTB liegt vor
- Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
- Nachweis zur Einhaltung der NIS2-Richtlinie
- Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
- - Entwurfsskizze zur vorgeschlagenen Aufstellung der Ladeinfrastruktur am Standort als Plan und Fotomontage inkl. konkreter Parkplätze und evtl. Gehwegausweitungen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal der Vergabekammer Baden-Württemberg (https://www.servicebw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen392-leistung) gibt wichtige Hinweise die zu beachten sind für d … ganz lesenkürzer
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal der Vergabekammer Baden-Württemberg (https://www.servicebw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen392-leistung) gibt wichtige Hinweise die zu beachten sind für die Beantragung eines Vergabe Nachprüfungsverfahren, insbesondere auch zu Form und Fristen für Rechtsbehelfe. Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Lahr gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/index.html)- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Lahr
- Anschrift
- Rathausplatz 7, 77933 Lahr
- Website
- lahr.de
- Kontakt
- ausschreibung@
lahr.de - Auskünfte
- Vergabestelle der Stadt Lahr - Amt für Geoinformation und Liegenschaftenausschreibung@
lahr.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 637 (Hilfstätigkeiten für den Land-, Schiffs- und Luftverkehr) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg mbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 12.05.2025 auf 19.05.2025 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3fe190b0-d1f9-4977-856b-1a9b540e3014.