Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur im Landkreis Oldenburg, sowie an einem Standort in der Stadt Oldenburg (Oldb)
Landkreis Oldenburg · Wildeshausen, Niedersachsen
Aktenzeichen 20260003veröffentlicht 24.02.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 8 Jahre
- … – 30.06.2034
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- 8 Jahre… – 30.06.2034, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 1 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbKonzVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Wildeshausen27793, Landkreis Oldenburg, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 80 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (59 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 7 Monaten
- Heute
- Vertragsendein 92 Monaten
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die flächendeckende und bedarfsgerechte Errichtung und der Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Pkw und kleine Nutzfahrzeuge) im öffentlichen Straßenraum, sowie auf den öffentlich-zugänglichen Flächen, die im Eigentum des Landkreises Oldenburg oder der kreisangehörigen Kommunen, sowie an einem Standort in der Stadt Oldenburg (Oldb) stehen. Die Errichtung von Ladeinfrastruktur auf nicht öffentlich-zugänglichen Flächen ist nur im Ausnahmefall zulässig.
Zur Ermittlung der im Rahmen der Ausschreibung zu errichtenden Ladeinfrastruktur hat der Landkreis eine Prognose über die Anzahl an Elektrofahrzeugen und Ladebedarfe der Elektrofahrzeuge in dem Landkreis bis zum Jahr 2035 erstellt und den Errichtungsmengen zugrunde gelegt.
Ausgeschrieben wird eine im gesamten Vertragsgebiet zu installierende Nennausgangsleistung von 6.000 kW, die in zwei Teillosen vergeben wird.
In Los 1 "Nord" ist eine zu errichtende Ladeleistung von 3.500 kW vorgesehen, in Los 2 "Süd" von 2.500 kW. Die Errichtung weiterer Ladeeinrichtungen ist nach einer gesonderten Bedarfsprüfung möglich. Die Einzelheiten regelt der Vertrag über Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur.
Es ist die Errichtung von AC-, DC- und HPC-Ladepunkten vorgesehen.
Der Landkreis beabsichtigt, an die Betreiber im Wege ein grundsätzlich exklusives allgemeines Recht für die Errichtung und den Betrieb der Ladeeinrichtungen im öffentlichen Straßenraum und auf den öffentlich-zugänglichen kommunalen Flächen zu vergeben. Die Einzelheiten regelt der Vertrag über Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur.
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 1 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Nord Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur im Landkreis Oldenburg - Los 1 "Nord" (Gemeinde Ganderkesee, Hatten, Hude und Wardenburg, sowie ein Standort in der Stadt Oldenburg (Oldb)) mit einer errichtenden Ladeleistung von 3.500 kW. | 8 Jahre | – |
| 2 | Süd Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur im Landkreis Oldenburg - Los 2 "Süd" (Gemeinde Dötlingen und Großenkneten, Samtgemeinde Harpstedt sowie Stadt Wildeshausen) mit einer zu errichtenden Ladeleistung von 2.500 kW. | 8 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung4 von 4 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. - Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate am Ende der Teilnahmefrist). - Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als 6 Monate am Ende der Teilnahmefrist). - Unternehmensdarstellung des Bewerbers, … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. - Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate am Ende der Teilnahmefrist). - Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als 6 Monate am Ende der Teilnahmefrist). - Unternehmensdarstellung des Bewerbers, die insbesondere die bisherige Geschäftstätigkeit im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung, die Gesellschaftsstruktur, ggf. die Konzernzugehörigkeit, etwaige Niederlassungen und Beteiligungen an anderen im Bereich der Ausschreibung tätigen Unternehmen umfasst. - Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Körperschaft des Herkunfts- oder Sitzstaates über die Mitgliedschaft (nicht älter als 6 Monate am Ende der Teilnahmefrist). - Erklärung über den Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Errichtung und Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge) der letzten drei Geschäftsjahre. Besteht ein Unternehmen noch nicht 3 Jahre, sind entsprechende Angaben für die Jahre des Bestehens des Unternehmens anzugeben. - Vorlage einer Versicherungsbestätigung über das Vorliegen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr). Die Haftpflichtversicherung hat eine Mindestversicherungssumme pro Schadensereignis für Personenschäden in Höhe von € 10.000.000, für Sachschäden in Höhe von € 2.000.000 und Vermögenschäden, die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängen € 100.000 aufzuweisen. Alternativ eine Deckungszusage des Versicherers, in der dieser die Bereitschaft erklärt, im Auftragsfall den Bewerber entsprechend zu versichern. - Auflistung von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen (Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur, wobei ein Ladepunkt eine Nennleistung von mind. 11 kW aufweisen muss) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre. Eine Referenz muss sich dabei auf die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum beziehen, eine weitere Referenz auf die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur im öffentlich-zugänglichen Raum auf privaten Flächen. Aus den Referenzen müssen sich folgende Angaben entnehmen lassen: Angabe des Zeitraums, in dem die Leistung erbracht wurde, Umfang des Projekts (Anzahl der Ladepunkte), Beschreibung der durchgeführten Aufgaben, Adresse, Telefonnummer und Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers für etwaige Nachfragen durch den Landkreis- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Mindestanforderung für Beteiligung am Verfahren: Die Referenzen müssen in Summe insgesamt mindestens 100 Ladepunkte umfassen. In den Referenzprojekten müssen die Bieter die Ladeinfrastruktur mindestens seit einem Jahr betreiben.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- 30.06.2034
- Dauer
- 8 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Es ist eine optionale Verlängerungsoption vorgesehen, die bis zu vier Jahre betragen kann. Die konkrete Ausgestaltung soll Gegenstand der Bietergespräche sein.
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.niedersachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: gem. Allgemeine Bieterinformationen
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen vergaberechtliche Vorschriften an die Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung , Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg Telefon: +49 (41)131/15-3308 (-3307 / -3306) Fax: +49 (41)13 … ganz lesenkürzer
Die Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen vergaberechtliche Vorschriften an die Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung , Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg Telefon: +49 (41)131/15-3308 (-3307 / -3306) Fax: +49 (41)131/15-2943 E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de wenden. Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem dann unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als zehn Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Auch ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die weiteren Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Konzession wird in zwei Losen vergeben. Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann zur Absicherung des zukünftigen Wettbewerbs sowie der Versorgungssicherheit höchstens in einem der zwei Lose den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung). Der Landkreis wertet das Los zuerst aus, in dem die wenigste … ganz lesenkürzer
Die Konzession wird in zwei Losen vergeben. Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann zur Absicherung des zukünftigen Wettbewerbs sowie der Versorgungssicherheit höchstens in einem der zwei Lose den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung). Der Landkreis wertet das Los zuerst aus, in dem die wenigsten Angebote eingegangen sind. Für den Fall, dass in dem Los, das als zweites ausgewertet wird, nur das Angebot des Bieters vorliegt, der bereits für den Zuschlag in dem anderen Los vorgesehen ist, behält sich der Landkreis vor, den Zuschlag auf dieses Angebot ohne Geltung der Zuschlagslimitierung zu erteilen.- Hinweis
Die Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, etwaige Unklarheiten oder Fehler zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellun … ganz lesenkürzer
Die Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, etwaige Unklarheiten oder Fehler zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Teilnahmeantrags/Angebots beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Konzessionsgeber über die Vergabeplattform unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge/Angebote darauf hinzuweisen bzw. um entsprechende Auskunft zu bitten. Der Konzessionsgeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden. Er wird die erforderlichen Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist erteilen (§18 KonzVgV). Antworten, die für die Teilnahmeantrags- bzw. Angebotserstellung relevant sind, werden veröffentlicht bzw. zur Verfügung gestellt. Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt zweistufig: (1) Zunächst werden sämtliche Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft. (2) Im Anschluss wird geprüft, welche Bewerber grundsätzlich die Eignungsanforderungen anhand der in der Bekanntmachung erforderlichen Unterlagen erfüllen. Für den Fall, dass mehr als drei vollständige Teilnahmeanträge grundsätzlich geeigneter Bewerber vorliegen, findet eine Auswahl einer begrenzten Zahl von Bewerbern statt. Dabei finden folgende Kriterien Anwendung: - Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich der Ausschreibung (Errichtung und Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge) der letzten drei Geschäftsjahre. Hierbei erhält der Bewerber mit dem höchsten Umsatz 10 Wertungspunkte. Die Bewertung der Umsätze der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Wertungspunkte des Bewerbers = (Umsatz Bewerber / höchster Umsatz) x 10). Die Punktzahl des Bewerbers wird mit 30 % gewichtet. - Anzahl der Ladepunkte aus den wertbaren Referenzen des Bewerbers, wobei Bewerber bis zu 10 Punkte erhalten können: Die Anzahl der durch den Bewerber errichteten und betriebenen Ladepunkte ≥11 kW Ladeleistung werden addiert. Hierbei erhält der Bewerber mit der höchsten Anzahl an Ladepunkten 10 Punkte. Die Bewertung der Ladepunkte der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Wertungspunkte Bewerber = (Anzahl der Ladepunkte des Bewerbers / höchste Anzahl Ladepunkte) x 10). Die Punkte werden addiert. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers wird mit 70 % gewichtet. - Die Ergebnisse werden entsprechend ihrer Gewichtung multipliziert und anschließend addiert, um die Gesamtpunktzahl des Bewerbers zu ermitteln. Maximal können 10 Punkte erreicht werden. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber je Los bei höchstens drei liegt, findet keine Begrenzung statt, sondern es werden alle geeigneten Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Delmenhorster Str. 6, 27793 Wildeshausen
- Website
- oldenburg-kreis.de
- Kontakt
- maren.vollstaedt@
oldenburg-kreis.de
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9af290b6-8931-4c27-8777-1435d171b859.