Errichtung eines passiven Glasfasernetzes in der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen
Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, Ortsbauamt · Bodman-Ludwigshafen, Baden-Württemberg
Aktenzeichen (03862-25)veröffentlicht 22.01.2026BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 730 Tage
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Bauleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Konstanz.
- Gemeinde Öhningen - Bau eines GigabitnetzesGemeinde Öhningen · ÖhningenFrist 04.12.2026
- Stadtwerke Konstanz GmbH - Generalplanung Neubau UmspannwerkStadtwerke Konstanz GmbH · KonstanzFrist 20.11.2026
Alle Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Baden-Württemberg (68 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 730 Tage
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bodman-Ludwigshafen78351, Landkreis Konstanz, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigplattform.vergabe-im-suedwesten.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Gesamtangebotspreis70 %
- Projektorganisationskonzept5 %
- Bauausführungskonzept10 %
- Bauzeitenplan5 %
- Dokumentationskonzept10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 9 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 14:00 Uhrvor 8 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Gemeinde Bodman-Ludwigshafen (nachfolgend: „Auftraggeberin“) beabsichtigt, ein überwiegend nach der „Richtlinie zur ‚Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland‘“, Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 31.03.2023 in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (nachfolgend: „Gigabit-RL 2.0“) sowie der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie ‚Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland‘“ des Landes Baden-Württemberg (nachfolgend: „VwV Gigabitmitfinanzierung“) im sog. Betreibermodell gefördertes gigabitfähiges Glasfasernetz im Gebiet der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen zu ihrem Eigentum zu errichten.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1: Errichtung der Netzebene 3 Ein Generalunternehmer (Los 1) übernimmt sowohl den geförderten als auch den nicht geförderten Netzausbau der Netzebene 3, wobei der nicht geförderte Ausbau eine untergeordnete Rolle einnimmt. Hierdurch ergeben sich besondere Anforderungen an die Leistungserbringung, insbesondere mit Blick auf die gesonderte Erbringung und Abrechnung der geförderten bzw. nicht geförderten Tiefbauleistungen. Der Ausbau soll sowohl zur Hebung von Kosten- als auch Koordinationssynergien sowie zur förderschonenden Mittelverwendung gleichwohl durch einen Generalunternehmer erfolgen. Los 1 (Netzebene 3) betrifft insgesamt ca. 1537 Adressen (1417 gefördert, 120 ungefördert). | 730 Tage | – |
| 2 | Los 2: Errichtung der Netzebene 4 Ein Generalunternehmer (Los 2) übernimmt den ohne Fördermittel erfolgenden flächendeckenden Ausbau der Glasfaser-Inhouse-Verkabelung in Gebäuden, der sog. Netzebene 4. Los 2 (Netzebene 4) betrifft insgesamt ca. 1028 Wohn- und Geschäftseinheiten. | 730 Tage | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Preis
- GesamtangebotspreisBewertet wird, welches Unternehmen den wirtschaftlichsten Gesamtangebotspreis anbietet. Die Bewertungsmethodik ist im Einzelnen in den Ausschreibungsunterlagen festgehalten.
- Qualität
- ProjektorganisationskonzeptBewertet wird, welches Unternehmen das attraktivste Projektorganisationskonzept bietet. Die Bewertungsmethodik ist im Einzelnen in den Ausschreibungsunterlagen festgehalten.
- Qualität
- BauausführungskonzeptBewertet wird, welches Unternehmen das attraktivste Bauausführungskonzept bietet. Die Bewertungsmethodik ist im Einzelnen in den Ausschreibungsunterlagen festgehalten.
- Qualität
- BauzeitenplanBewertet wird, welches Unternehmen den attraktivsten Bauzeitenplan bietet. Die Bewertungsmethodik ist im Einzelnen in den Ausschreibungsunterlagen festgehalten.
- Qualität
- DokumentationskonzeptBewertet wird, welches Unternehmen das attraktivste Dokumentationskonzept bietet. Die Bewertungsmethodik ist im Einzelnen in den Ausschreibungsunterlagen festgehalten.
Eignung11 von 11 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A sowie weiterer Ausschlusstatbestände
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung gem. Art. 5 k) Abs. 1 der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (Fremdnachweis) des zuständigen Finanzamts, nicht älter als sechs Monate (am Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist)
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Fremdnachweis) aller Krankenversicherungsträger, an die das Unternehmen Beiträge abführen muss, nicht älter als sechs Monate (am Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist)
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Fremdnachweis) der zuständigen Berufsgenossenschaften, nicht älter als sechs Monate (am Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist)
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung zur Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter/innen, berechnet in Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Dabei sind sowohl festangestellte Beschäftigte als auch regelmäßig eingesetzte freie Mitarbeiter/innen, zu berücksichtigen, sofern diese in den Geschäftsbetrieb eingegliedert sind, … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zur Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter/innen, berechnet in Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Dabei sind sowohl festangestellte Beschäftigte als auch regelmäßig eingesetzte freie Mitarbeiter/innen, zu berücksichtigen, sofern diese in den Geschäftsbetrieb eingegliedert sind, wobei Vollzeitkräfte voll, Teilzeitkräfte anteilig gezählt werden. Auszubildende oder Praktikant/innen werden nicht mitgezählt.- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025) und den Umsatz im Bereich Errichtung von Breitbandinfrastruktur für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer jährlichen Deckungssumme (zweifach maximiert) für Personenschäden in Höhe von mindestens € 5 Mio. sowie einer Deckungssumme von € 2 Mio. für Sachschäden besteht bzw. im Falle der Bezuschlagung vor Beginn der Leistungserbringung abgeschlossen und nachgewiesen wird.
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzleistungen nachzuweisen. Eine Referenzleistung wird nur dann als vergleichbar angesehen, wenn diese Straßen-, Erd- und Tiefbau sowie Verlegearbeiten und die Errichtung von Netzverteilern, Kabelverzweigern und POP-Stationen betraf und eine Mindestanzahl v … ganz lesenkürzer
Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzleistungen nachzuweisen. Eine Referenzleistung wird nur dann als vergleichbar angesehen, wenn diese Straßen-, Erd- und Tiefbau sowie Verlegearbeiten und die Errichtung von Netzverteilern, Kabelverzweigern und POP-Stationen betraf und eine Mindestanzahl von 1.000 FTTB-/FTTH-Anschlüssen errichtet worden ist. Die Mindestanzahl muss im Rahmen der angegebenen Referenzprojekte zwischen dem 01.01.2021 und dem Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung fertiggestellt und (teil-)abgenommen worden sein. Bewerber sind darüber hinaus verpflichtet, jeweils den Auftragswert sowie die Länge der errichteten Trasse (Summe aus Längs- und Hausanschlusstrassen) der Referenzleistung anzugeben und anzugeben, ob es sich um einen eigenwirtschaftlichen oder geförderten Ausbau handelt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 730 Tage
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- plattform.vergabe-im-suedwesten.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, Ortsbauamt, Hafenstraße 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Bieter sind verpflichtet, Beanstandungen des Verfahrens innerhalb der Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB, mindestens in Textform, gegenüber der Auftraggeberin geltend zu machen. Ansonsten sind sie mit ihren Verfahrensbeanstandungen ausgeschlossen (Präklusion). Beanstandungen sind unzulässig soweit: … ganz lesenkürzer
Die Bieter sind verpflichtet, Beanstandungen des Verfahrens innerhalb der Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB, mindestens in Textform, gegenüber der Auftraggeberin geltend zu machen. Ansonsten sind sie mit ihren Verfahrensbeanstandungen ausgeschlossen (Präklusion). Beanstandungen sind unzulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Zur Nachprüfung des Vergabeverfahrens können Sie sich an die Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstraße 17 76131 Karlsruhe Telefon: 0721 926-8730 Fax: 0721 926-3985 vergabekammer@rpk.bwl.de https://rp.baden-wuerttemberg.de wenden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Auftraggeberin beabsichtigt NICHT auf die Erstangebote zuzuschlagen. Die übrigen hierzu in der Bekanntmachung erfolgten Angaben sind nicht zu beachten und nur aufgrund technischer Begebenheiten des genutzten Vergabeportals erfolgt. Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfäh … ganz lesenkürzer
Die Auftraggeberin beabsichtigt NICHT auf die Erstangebote zuzuschlagen. Die übrigen hierzu in der Bekanntmachung erfolgten Angaben sind nicht zu beachten und nur aufgrund technischer Begebenheiten des genutzten Vergabeportals erfolgt. Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers, so muss für alle eignungsleihenden Unternehmen eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, wonach dem Auftragnehmer die sachlichen und/oder personellen Mittel im Fall einer Auftragserteilung zur Verfügung stehen. Bei der Bewerbung von Bietergemeinschaften haben diese gemeinsam mit Ihrem Teilnahmeantrag eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie einer von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis ausgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Anzahl der Teilnehmer am Vergabeverfahren gem. § 3b EU Abs. 3 Nr. 1 bis 3 VOB/A je Los auf 3-5 Bieter zu beschränken. Bei der Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern finden folgende Kriterien Anwendung. Die maximale Gesamtpunktezahl eines Bewerbers beträgt 10 Punkte, wobei jeweils auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. (1) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (40 %, maximal 4 Punkte) Für die Bewertung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist allein der Umsatz aus dem Bereich des Glasfaserausbaus relevant, wobei der durchschnittliche Umsatz aus dem Bereich des Glasfaserausbaus der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre herangezogen wird. Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze kumuliert betrachtet. Die Höchstpunkzahl erhält jeweils der Bewerber mit dem höchsten durchschnittlichen Umsatz aus dem Bereich des Glasfaserausbaus. Null Punkte erhält ein fiktiver Bewerber mit der Hälfte des höchsten durchschnittlichen Umsatzes aus dem Bereich des Glasfaserausbaus. Alle Angebote darunter erhalten ebenfalls null Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Umsätze erfolgt mittels linearer Interpolation. (2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (60 %, maximal 6 Punkte) Für die Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit sind allein die eingereichten Referenzen relevant. Bewertet wird die Anzahl der hergestellten Anschlüsse (Los 1) bzw. der angeschlossenen Wohn-/Geschäftseinheiten (Los 2), wobei jeweils die besten drei (Los 1) bzw. zwei (Los 2) Referenzen berücksichtigt werden. Die Höchstpunkzahl (6 Punkte) erhält jeweils der Bewerber mit der höchsten Anzahl errichteter Anschlüsse. Null Punkte erhält ein fiktiver Bewerber mit der Hälfte der errichteten Anschlüsse. Alle Angebote darunter erhalten ebenfalls null Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegende Zahl errichteter Anschlüsse erfolgt mittels linearer Interpolation.
Los 2
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- GesamtangebotspreisBewertet wird, welches Unternehmen den wirtschaftlichsten Gesamtangebotspreis anbietet. Die Bewertungsmethodik ist im Einzelnen in den Ausschreibungsunterlagen festgehalten.
- Qualität
- ProjektorganisationskonzeptBewertet wird, welches Unternehmen das attraktivste Projektorganisationskonzept bietet. Die Bewertungsmethodik ist im Einzelnen in den Ausschreibungsunterlagen festgehalten.
- Qualität
- BauausführungskonzeptBewertet wird, welches Unternehmen das attraktivste Bauausführungskonzept bietet. Die Bewertungsmethodik ist im Einzelnen in den Ausschreibungsunterlagen festgehalten.
- Qualität
- DokumentationskonzeptBewertet wird, welches Unternehmen das attraktivste Dokumentationskonzept bietet. Die Bewertungsmethodik ist im Einzelnen in den Ausschreibungsunterlagen festgehalten.
Eignung11 von 11 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A sowie weiterer Ausschlusstatbestände
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung gem. Art. 5 k) Abs. 1 der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (Fremdnachweis) des zuständigen Finanzamts, nicht älter als sechs Monate (am Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist)
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Fremdnachweis) aller Krankenversicherungsträger, an die das Unternehmen Beiträge abführen muss, nicht älter als sechs Monate (am Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist)
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Fremdnachweis) der zuständigen Berufsgenossenschaften, nicht älter als sechs Monate (am Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist)
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung zur Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter/innen, berechnet in Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Dabei sind sowohl festangestellte Beschäftigte als auch regelmäßig eingesetzte freie Mitarbeiter/innen, zu berücksichtigen, sofern diese in den Geschäftsbetrieb eingegliedert sind, … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zur Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter/innen, berechnet in Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Dabei sind sowohl festangestellte Beschäftigte als auch regelmäßig eingesetzte freie Mitarbeiter/innen, zu berücksichtigen, sofern diese in den Geschäftsbetrieb eingegliedert sind, wobei Vollzeitkräfte voll, Teilzeitkräfte anteilig gezählt werden. Auszubildende oder Praktikant/innen werden nicht mitgezählt.- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025) und den Umsatz im Bereich Errichtung von Breitbandinfrastruktur für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer jährlichen Deckungssumme (zweifach maximiert) für Personenschäden in Höhe von mindestens € 5 Mio. sowie einer Deckungssumme von € 2 Mio. für Sachschäden besteht bzw. im Falle der Bezuschlagung vor Beginn der Leistungserbringung abgeschlossen und nachgewiesen wird.
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzleistungen nachzuweisen. Eine Referenzleistung wird nur dann als vergleichbar angesehen, wenn diese Verkabelungsarbeiten für Glasfaseranschlüsse innerhalb von Gebäuden (sog. Inhouse-Verkabelung) betraf und ein Anschluss für mindestens 1.000 Wohn-/Geschäf … ganz lesenkürzer
Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzleistungen nachzuweisen. Eine Referenzleistung wird nur dann als vergleichbar angesehen, wenn diese Verkabelungsarbeiten für Glasfaseranschlüsse innerhalb von Gebäuden (sog. Inhouse-Verkabelung) betraf und ein Anschluss für mindestens 1.000 Wohn-/Geschäftseinheiten hergestellt wurde. Die Mindestanzahl muss im Rahmen der angegebenen Referenzprojekte zwischen dem 01.01.2021 und dem Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung fertiggestellt und (teil-)abgenommen worden sein. Bewerber sind darüber hinaus verpflichtet, jeweils den Auftragswert sowie die An-zahl der angeschlossenen Gebäude der jeweiligen Referenzleistung anzugeben.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 730 Tage
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- plattform.vergabe-im-suedwesten.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, Ortsbauamt, Hafenstraße 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Bieter sind verpflichtet, Beanstandungen des Verfahrens innerhalb der Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB, mindestens in Textform, gegenüber der Auftraggeberin geltend zu machen. Ansonsten sind sie mit ihren Verfahrensbeanstandungen ausgeschlossen (Präklusion). Beanstandungen sind unzulässig soweit: … ganz lesenkürzer
Die Bieter sind verpflichtet, Beanstandungen des Verfahrens innerhalb der Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB, mindestens in Textform, gegenüber der Auftraggeberin geltend zu machen. Ansonsten sind sie mit ihren Verfahrensbeanstandungen ausgeschlossen (Präklusion). Beanstandungen sind unzulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Zur Nachprüfung des Vergabeverfahrens können Sie sich an die Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstraße 17 76131 Karlsruhe Telefon: 0721 926-8730 Fax: 0721 926-3985 vergabekammer@rpk.bwl.de https://rp.baden-wuerttemberg.de wenden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Auftraggeberin beabsichtigt NICHT auf die Erstangebote zuzuschlagen. Die übrigen hierzu in der Bekanntmachung erfolgten Angaben sind nicht zu beachten und nur aufgrund technischer Begebenheiten des genutzten Vergabeportals erfolgt. Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfäh … ganz lesenkürzer
Die Auftraggeberin beabsichtigt NICHT auf die Erstangebote zuzuschlagen. Die übrigen hierzu in der Bekanntmachung erfolgten Angaben sind nicht zu beachten und nur aufgrund technischer Begebenheiten des genutzten Vergabeportals erfolgt. Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers, so muss für alle eignungsleihenden Unternehmen eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, wonach dem Auftragnehmer die sachlichen und/oder personellen Mittel im Fall einer Auftragserteilung zur Verfügung stehen. Bei der Bewerbung von Bietergemeinschaften haben diese gemeinsam mit Ihrem Teilnahmeantrag eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie einer von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis ausgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Anzahl der Teilnehmer am Vergabeverfahren gem. § 3b EU Abs. 3 Nr. 1 bis 3 VOB/A je Los auf 3-5 Bieter zu beschränken. Bei der Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern finden folgende Kriterien Anwendung. Die maximale Gesamtpunktezahl eines Bewerbers beträgt 10 Punkte, wobei jeweils auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. (1) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (40 %, maximal 4 Punkte) Für die Bewertung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist allein der Umsatz aus dem Bereich des Glasfaserausbaus relevant, wobei der durchschnittliche Umsatz aus dem Bereich des Glasfaserausbaus der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre herangezogen wird. Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze kumuliert betrachtet. Die Höchstpunkzahl erhält jeweils der Bewerber mit dem höchsten durchschnittlichen Umsatz aus dem Bereich des Glasfaserausbaus. Null Punkte erhält ein fiktiver Bewerber mit der Hälfte des höchsten durchschnittlichen Umsatzes aus dem Bereich des Glasfaserausbaus. Alle Angebote darunter erhalten ebenfalls null Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Umsätze erfolgt mittels linearer Interpolation. (2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (60 %, maximal 6 Punkte) Für die Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit sind allein die eingereichten Referenzen relevant. Bewertet wird die Anzahl der hergestellten Anschlüsse (Los 1) bzw. der angeschlossenen Wohn-/Geschäftseinheiten (Los 2), wobei jeweils die besten drei (Los 1) bzw. zwei (Los 2) Referenzen berücksichtigt werden. Die Höchstpunkzahl (6 Punkte) erhält jeweils der Bewerber mit der höchsten Anzahl errichteter Anschlüsse. Null Punkte erhält ein fiktiver Bewerber mit der Hälfte der errichteten Anschlüsse. Alle Angebote darunter erhalten ebenfalls null Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegende Zahl errichteter Anschlüsse erfolgt mittels linearer Interpolation.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, Ortsbauamt
- Anschrift
- Hafenstraße 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen
- Kontakt
- bauamt@
bodman-ludwigshafen.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Baden-Württemberg (68 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Ed. Züblin AG24 Zuschläge
- LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG24 Zuschläge
- Gebrüder Rückert GmbH & Co KG22 Zuschläge
- MOSER GmbH & Co. KG19 Zuschläge
- W.Müller Bedachungen GmbH & Co. KG17 Zuschläge
- Beck GmbH16 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6d418d95-6ee3-486d-bc44-3609184c068f.