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Errichtung eines FttB-/H- Netzes in der Stadt Schwäbisch Hall

Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall · Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 09BW200713veröffentlicht 05.12.2024BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 925 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Schwäbisch Hall.

Alle Ausschreibungen: Bau in Baden-Württemberg (530 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A - Allgemeiner Teil, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Stadt Schwäbisch Hall unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise, Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung Hausanschlüsse, u.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1-Privatkunden

A.01 Projektbeschreibung Schwäbisch Hall Stadt Los 1 Zur Anbindung unterversorgter Teilnehmer in Los 1 der Stadt Schwäbisch Hall wird unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichtet. Das Projektgebiet umfasst Baustrecken zur Versorgung von 167 Endkunden (siehe Anlage LV-A-01 Planunterlagen). Detaillierte Trassen- und Leerrohrpläne werden nach Auftragsvergabe an den AN übergeben. Die Netzlänge beträgt insgesamt ca. 54,7 km (davon 6,5 km in Bestand). Es werden insgesamt ca. 167 Hausanschlüsse sowie ca. 11 Anschlüsse als Vortrieb hergestellt. Im Rahmen dieses Projektes werden folgende Netzstandorte gebaut: Netzstandorte / Anzahl PoP (3x5m) / 4 (davon 1 MPLS) MFG-18 / 2 NVT-96 / 17 Muffenschacht groß / 8 Muffenschacht / 6 Ziehschacht / 33 Der Auftraggeber wird die Infrastruktur im Rahmen dieses Projekts errichten lassen und damit Verpächter des passiven Netzes. Der AG hat für die Errichtung des Netzes Fördermittel von Bund und Land beantragt bzw. bewilligt bekommen. Auftragsvergabe, Leistungserbringung und Leistungsabrechnung unterliegen daher besonderen Bedingungen des Fördermittelgebers (siehe Anlage LV-A-04). In Los 1 befinden sich vier mittlere POPs (3x5m) mit jeweils 8 ODFs, welche gemäß den Vorgaben des Pächters NetCom BW ausgestattet wird. Ein weiterer POP (MPLS-Knotenpunkt) ist bereits Bestand und wird später das östliche Ausbaugebiet mit Licht versorgen. Außerdem müssen zwei MFG-18 errichtet werden, mit jeweils 2 ODFs. Ferner muss der POP in der Heimbachsiedlung als MPLS POP aufgebaut werden, um alle POPs westlich der Bahn mit Licht zu Versorgen. Der Übergabepunkt, von dort aus das westliche Ausbaugebiet mit Licht versorgt wird befindet sich beim Umspannwerk in der Robert-Bosch-Straße. Die Ausbaugebiete Wittighausen und Wielandsweiler werden von benachbarten Gemeinden mit Licht versorgt. Wielandsweiler wird von der Gemeinde Mainhardt versorgt. Der dafür vorgesehene Übergabeschacht wird südlich von Buchhof entstehen. Für die landwirtschaftlichen Höfe entlang der Wittighauser Straße wird in Wittighausen an das bestehende Glasfasernetz angekoppelt, das Licht wird später aus der Gemeinde Untermünkheim kommen. Im gesamten Ausbaugebiet des ZV SHA werden standardmäßig zwischen MFGs und den davor platzierten Schächten Kabuflexrohre eingebaut, nicht nur einzelne LRV. Wie in der Vergabeunterlage beschrieben, gibt es ein Los 3 der Stadtwerke Schwäbisch Hall. Kommt es zu einer Bezuschlagung sind in den ausgeschriebenen Bereichen Mitverlegungen von Stromtrassen auszuführen. Des Weiteren kann es zu Mitverlegungsanfragen bedingt durch die Förderbedingungen kommen. Hierbei findet aber eine einzelne Abstimmung statt. Die diesem LV zugrunde liegenden Bauweisen und technischen Rahmenparameter sind mit dem Netzpächter (NetCom BW) insbesondere auch vor dem Hintergrund etwaiger Mitverlegungen und Mitbenutzungen, im Vorfeld abgestimmt worden. Mit der Planung ist das Unternehmen s&p Planungs- und Beratungsgesellschaft mbH, Wiesbaden beauftragt. Die Beauftragung der Bauüberwachung und Dokumentation wird ebenfalls durch s&p übernommen.

––
2
Los 2-Gewerbegebiet

A.01 Projektbeschreibung Schwäbisch Hall Stadt Los 2 (Gewerbegebiet) Zur Anbindung unterversorgter Teilnehmer in Los 2 (Gewerbegebiet) der Stadt Schwäbisch Hall wird unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichtet. Das Projektgebiet umfasst Baustrecken zur Versorgung von 40 Endkunden (siehe Anlage LV-A-01 Planunterlagen). Detaillierte Trassen- und Leerrohrpläne werden nach Auftragsvergabe an den AN übergeben. Die Netzlänge beträgt insgesamt ca. 8,4 km (davon 1,2 km in Bestand). Es werden insgesamt ca. 40 Hausanschlüsse sowie ca. 1 Anschlüsse als Vortrieb hergestellt. Im Rahmen dieses Projektes werden folgende Netzstandorte gebaut: Netzstandorte / Anzahl MFG-18 / 1 NVT-96 / 5 Muffenschacht groß / 1 Muffenschacht / 2 Ziehschacht / 4 Der Auftraggeber wird die Infrastruktur im Rahmen dieses Projekts errichten lassen und damit Verpächter des passiven Netzes. Der AG hat für die Errichtung des Netzes Fördermittel von Bund und Land beantragt bzw. bewilligt bekommen. Auftragsvergabe, Leistungserbringung und Leistungsabrechnung unterliegen daher besonderen Bedingungen des Fördermittelgebers (siehe Anlage LV-A-04). In Los 2 (Gewerbegebiet) befindet sich ein MFG-18 mit insgesamt 2 ODFs, welche gemäß den Vorgaben des Pächters NetCom BW ausgestattet wird. Das Los 2 (Gewerbegebiet) wird über einen Übergabepunkt in der Einkornstraße an der Gemeindegrenze zu Michelbach an der Bilz mit Licht versorgt. Im gesamten Ausbaugebiet des ZV SHA werden standardmäßig zwischen MFGs und den davor platzierten Schächten Kabuflexrohre eingebaut, nicht nur einzelne LRV. Die diesem LV zugrunde liegenden Bauweisen und technischen Rahmenparameter sind mit dem Netzpächter (NetCom BW), insbesondere auch vor dem Hintergrund etwaiger Mitverlegungen und Mitbenutzungen, im Vorfeld abgestimmt worden. Mit der Planung ist das Unternehmen s&p Planungs- und Beratungsgesellschaft mbH, Wiesbaden beauftragt. Die Beauftragung der Bauüberwachung und Dokumentation wird ebenfalls durch s&p übernommen.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Würtemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von … ganz lesen§ 160 GWB – Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB – Form, Inhalt: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen; (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG, Satteldorf7
2LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG, Satteldorf5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

2.882vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.983 Lose mit Angabe)
352.450 €Zuschlagswert im Median
132.402 € – 1,06 Mio. €mittlere Hälfte, 1.458 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 26.04.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 65a5a4d3-9740-454f-87c7-cf2058116839.