Errichtung einer neuen Kindertagesstätte und Ein-/Anbindung an die Bestands-KiTa sowie die Teilsanierung der Bestands-KiTa in Obernzenn - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Markt Obernzenn · Obernzenn, Bayern
Aktenzeichen ELTveröffentlicht 13.02.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 121 Tsd. €
- Laufzeit
- 51 Monate
- 17.06.2025 – 10.09.2029
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- Planungsleistungen zur Überleitung des gemeindlichen Abwassers von der Kläranlage Künzing zum Pumpwerk "Röhr" der Stadtwerke VilshofenGemeinde Künzing · KünzingFrist 19.11.2026
- 62-2026-789-EF - Planungsleistung Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Paragraph 33 ff. i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021Stadt Regensburg · RegensburgFrist 04.12.2026
- TragwerksplanungStaatliches Bauamt Traunstein · TraunsteinFrist 08.12.2026
- StVi.7020 - Rahmenvereinbarung Laboruntersuchungen GeotechnikBundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern letztlich vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH · MünchenFrist 04.12.2026
Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Bayern (95 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 121 Tsd. €
- Laufzeit
- 51 Monate17.06.2025 – 10.09.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Obernzenn91619, Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 152 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.
- Personelle Besetzung - Gewichtung 40%40 %
- Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 30%30 %
- Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 10%10 %
- Honorarangebot - Gewichtung 20%20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −1,8 Punkte |
| 25 % teurer | −4 Punkte |
| 50 % teurer | −6,7 Punkte |
| 100 % teurer | −10 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 20 Monaten
- Vertragsbeginnvor 17 MonatenLaufzeit bis 10.09.2029
- Heute
Beschreibung
Der Markt Obernzenn beabsichtigt die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte und Ein-/Anbindung an die Bestands-KiTa sowie die anschließende Teilsanierung der Bestands-KiTa in Obernzenn. Im ersten Bauabschnitt soll die neue Kindertagesstätte (Regelkindergarten und Kinderkrippe) als erdgeschossiges, nicht unterkellertes Gebäude in Massiv- oder Modulbauweise (beides denkbar in Abwägung von Bauzeit und Kosten) entstehen. Der Neubau muss eine Verbindung zur Bestands-KiTa erhalten (Einbindung oder Anbindung der bestehenden und neuen Gebäude). Nach dem Bezug des Neubaus ist die Teilsanierung der beiden Bestands-KiTa-Gebäude erforderlich (= 2. Bauabschnitt). Die Gebäude der Bestands-KiTa wurden mit zeitlichem Abstand errichtet und werden unterschiedlich genutzt.
Für den Neubau der neuen Kindertagesstätte wurde folgender Raumbedarf ermittelt: - 3 Gruppenräumen für Regelgruppen, - 1 Gruppenraum für Krippenkinder bzw. 1 Gruppenraum, der für Kinder der Altersstufe 1 bis 6 genutzt werden kann sowie alle erforderlichen Schlaf-, Neben-, Personal-, Sanitärräume und Infrastrukturen. Aufgrund der Größe der künftigen Einrichtung sind zwei getrennt liegende Personalbereiche (einschließlich Sanitärräume) zweckmäßig.
Die Bestands-KiTa ist aktuell in zwei Bauteilen untergebracht: − Bauteil in Betrieb seit 1995: In monolithischer Bauweise errichteter, erdgeschossiger Bau (nicht unterkellert) mit Walmdach für zwei Regelkindergartengruppen; im Jahr 2016 wurden die Sanitäranlagen erweitert. Derzeit sind dort 3 Regelgruppen mit jeweils 20 Kindern untergebracht in den zwei Gruppenräumen und im (ehemaligen) Bewegungsraum. Gasheizung (über Radiatoren). − Bauteil in Betrieb seit 2014: In Holzrahmenbauweise errichteter, erdgeschossiger Anbau (nicht unterkellert) mit Flachdach für 2 Krippengruppen mit den erforderlichen Neben- und Sanitärräumen. Beide Krippengruppen sind derzeit voll belegt. Gasheizung (Fußbodenheizung). Im Zuge der Planung ist zu ermitteln, ob und mit welchem Aufwand der Gebäudeteil aus dem Jahr 1995 substanzschonend zur Nutzung mit zwei weiteren Krippengruppen umgebaut werden kann oder ob es sinnvoller ist, in diesem Gebäudeteil nach der Sanierung Bereiche für Förderung, Bewegung, Kreativität, Lernen, Personal, Schulung, Lagerung, Technik usw. unterzubringen.
Das Betreuungskonzept sieht einen eigenen Speiseraum mit (Ausgabe-) Küche vor. Dieser im Neubau zu errichtende Speiseraum und ein möglichst benachbarter Mehrzweckraum („flexible Raummodelle“) sollen multifunktional sein, z.B. auch für Elternveranstaltungen. Zudem ist im Neubau ein Bewegungsraum erforderlich. Auch hier ist eine multifunktionale Nutzung / ein flexibles Raummodell gewünscht.− Die Beheizung bzw. die Klimatisierung soll durch erneuerbarer Energien nach Möglichkeit nicht nur für den Neubau, sondern auch für den Gebäudealtbestand (z.B. Kombination einer PV-Anlage mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe) erfolgen.
Terminlich ist folgender Ablauf geplant: Leistungsbeginn: 17.06.2025, Bauliche Fertigstellung bzw. Übergabe Neubau: Herbst 2028, Bauliche Fertigstellung 2. BA: Herbst 2029. Bei der Terminplanung handelt es sich um eine Vorab-Abschätzung, die sich im Zuge der Planung ändern kann).
Aktuell wird von Gesamtkosten i. H. v. ca. 6,0 Mio. € brutto (Kgr. 200-700, DIN 276) ausgegangen.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1-2 gemäß § 55 HOAI für beide Bauabschnitte, d. h. für den Neubau sowie die Sanierung der Bestands-KiTa-Gebäude, beauftragt. Die Leistungsphasen 3 und 5-9 werden bauabschnitts- und stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Personelle Besetzung - Gewichtung 40%
- Qualität
- Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 30%
- Qualität
- Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 10%
- Preis
- Honorarangebot - Gewichtung 20%
Eignung9 von 9 angegeben
- Kriterium
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den … ganz lesenkürzer
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) 2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung. 3.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen 4.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB 5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 7.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 4.) bis 6.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind. 8.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen. 9.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. 10.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.- Kriterium
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für P … ganz lesenkürzer
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.- Kriterium
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV: Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 … ganz lesenkürzer
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV: Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2022-2024) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (brutto, Kgr. 440+450+460, DIN 276), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.- Kriterium
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2022 bis 2024 … ganz lesenkürzer
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2022 bis 2024 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt: - Jahresmittel ≥ 200.000 EUR/a (5 Punkte), - Jahresmittel < 200.000 EUR/a und ≥ 100.000 EUR/a (2,5 Punkte), - Jahresmittel < 100.000 EUR/a (0 Punkte).- Kriterium
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2022 bis 2024 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf … ganz lesenkürzer
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2022 bis 2024 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft: - durchschnittlich ≥ 5 Technische Mitarbeiter (5 Punkte), - durchschnittlich < 5 und ≥ 3 Technische Mitarbeiter (2,5 Punkte), - durchschnittlich < 3 Technische Mitarbeiter (0 Punkte).- Kriterium
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2020 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermin … ganz lesenkürzer
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2020 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. Wichtung 90 %. Referenzprojekte die vor 2020 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzprojekte erfüllt sein: — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme, die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde (5 Punkte). — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Bauvorhaben für Kinder (Kindergarten, Kindertagesstätte, Schule, o. ä.). (5 Punkte). — Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 440+450+460 ≥ 0,5 Mio. EUR brutto. (5 Punkte). — Durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 4, 5 und 6 gemäß § 53 HOAI erbracht. (5 Punkte). — Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-3 und 5-8 gemäß § 55 HOAI erbracht. (5 Punkte). — Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen. (5 Punkte). Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte). Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 17.06.2025
- Vertragsende
- 10.09.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Bauabschnitts- und stufenweise Abruf weiterer Leistungen: — Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3 gemäß § 55 HOAI für beide Bauabschnitte, d. h. für den Neubau und die Sanierung der Bestands-KiTa-Gebäude, — Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 5 gemäß § 55HOAI für den 1. Bauabschnitt, d. h. für den … ganz lesenkürzer
Bauabschnitts- und stufenweise Abruf weiterer Leistungen: — Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3 gemäß § 55 HOAI für beide Bauabschnitte, d. h. für den Neubau und die Sanierung der Bestands-KiTa-Gebäude, — Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 5 gemäß § 55HOAI für den 1. Bauabschnitt, d. h. für den Neubau, — Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 5-7 gemäß § 55 HOAI für den 1. Bauabschnitt, d. h. für den Neubau, — Beauftragungsstufe 5: Leistungsphasen 8-9 gemäß § 55 HOAI für den 1. Bauabschnitt, d. h. für den Neubau, — Beauftragungsstufe 6: Leistungsphase 5 gemäß § 55 HOAI für den 2. Bauabschnitt, d. h. für die Sanierung der Bestands-KiTa-Gebäude, — Beauftragungsstufe 7: Leistungsphasen 5-7 gemäß § 55 HOAI für den 2. Bauabschnitt, d. h. für die Sanierung der Bestands-KiTa-Gebäude, — Beauftragungsstufe 8: Leistungsphasen 8-9 gemäß § 55 HOAI für den 2. Bauabschnitt, d. h. für die Sanierung der Bestands-KiTa-Gebäude. Die Planungsleistungen werden bauabschnitts- und stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Der Auftraggeber behält sich vor, auch einzelne Beauftragungsstufen parallel zu beauftragen bzw. vorzuziehen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht seitens des Auftragnehmers nicht. Besondere Leistungen nach Anlage 10 HOAI, hier insbesondere: - Mitwirken bei der Untersuchung alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen einschließlich Kostenbewertung (Lph. 2). Konkret sind folgende alternativen Lösungsansätze zu untersuchen: Modulbauweise vs. Konventionelle Bauweise, Holzbau- vs. Massivbauweise. - Mitwirken beim Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Lph. 5), - Mitwirken beim Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der detaillierten Objektbeschreibung (Lph. 6), - Mitwirken beim Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel (Lph. 7), - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9). Für den Fall, dass nach der Untersuchung alternativer Lösungsvorschläge die Modulbauweise als Vorzugsvariante festgelegt wird, gilt für die oben genannten besonderen Leistungen der Lph. 5-7 folgendes: Diese Besondere Leistungen werden bei einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise zur Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen der entsprechenden Leistungsphase.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- plattform.aumass.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 90 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Nordbayern der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die in der Bekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Markt Obernzenn
- Anschrift
- Marktplatz 9, 91619 Obernzenn
- Website
- obernzenn.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- HITZLER INGENIEURE GmbH & Co. KGvergabemanagement@
hitzler-ingenieure.de
Bei uns erfasst
- Errichtung einer neuen Kindertagesstätte und Ein-/Anbindung an die Bestands-KiTa sowie die Teilsanierung der Bestands-KiTa in Obernzenn - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1–9 gemäß §§ 33 ff. HOAI15.07.2025
- Errichtung einer neuen Kindertagesstätte und Ein-/Anbindung an die Bestands-KiTa sowie die Teilsanierung der Bestands-KiTa in Obernzenn - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI15.07.2025
- Errichtung einer neuen Kindertagesstätte und Ein-/Anbindung an die Bestands-KiTa sowie die Teilsanierung der Bestands-KiTa in Obernzenn - Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1–6 gemäß §§ 49 ff. HOAI15.07.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Bayern (95 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Ingenieurbüro Riefle GmbH & Co. KG23 Zuschläge
- Nigl + Mader GmbH16 Zuschläge
- Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG14 Zuschläge
- VTG GmbH Ingenieurbüro13 Zuschläge
- GFM Bau- und Umweltingenieure GmbH12 Zuschläge
- Ingenieurgemeinschaft Dess+Falk GmbH12 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.03.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- TragwerksplanungStaatliches Bauamt TraunsteinFrist 08.12.2026
- StVi.7020 - Rahmenvereinbarung Laboruntersuchungen GeotechnikBundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern letztlich vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbHFrist 04.12.2026
- Objektplanung Ingenieurbauwerk und Fachplanung TragwerksplanungLandeshauptstadt München, BaureferatFrist 08.12.2026
- Leistungen der Brandschutzplanung nach Ziffer 1.4. des Heftes Nr. 17 der AHO-Fachkommission "Brandschutz"Stadt Bad WörishofenFrist 19.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 65407258-0459-4aca-9c69-8202876252c0.