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Errichtung einer neuen Kindertagesstätte und Ein-/Anbindung an die Bestands-KiTa sowie die Teilsanierung der Bestands-KiTa in Obernzenn - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1–9 gemäß §§ 33 ff. HOAI

Markt Obernzenn · Obernzenn, Bayern

Aktenzeichen ARCHveröffentlicht 15.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 600 Tagen abgelaufen

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
444 Tsd. €
Laufzeit
51 Monate17.06.2025 – 10.09.2029
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 152 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Personelle Besetzung - Gewichtung 40%40 %
  • Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 30%30 %
  • Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 10%10 %
  • Honorarangebot - Gewichtung 20%20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 10.09.2029
    vor 17 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Markt Obernzenn beabsichtigt die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte und Ein-/Anbindung an die Bestands-KiTa sowie die anschließende Teilsanierung der Bestands-KiTa in Obernzenn. Im ersten Bauabschnitt soll die neue Kindertagesstätte (Regelkindergarten und Kinderkrippe) als erdgeschossiges, nicht unterkellertes Gebäude in Massiv- oder Modulbauweise (beides denkbar in Abwägung von Bauzeit und Kosten) entstehen. Der Neubau muss eine Verbindung zur Bestands-KiTa erhalten (Einbindung oder Anbindung der bestehenden und neuen Gebäude). Nach dem Bezug des Neubaus ist die Teilsanierung der beiden Bestands-KiTa-Gebäude erforderlich (= 2. Bauabschnitt). Die Gebäude der Bestands-KiTa wurden mit zeitlichem Abstand errichtet und werden unterschiedlich genutzt.

Für den Neubau der neuen Kindertagesstätte wurde folgender Raumbedarf ermittelt: - 3 Gruppenräumen für Regelgruppen, - 1 Gruppenraum für Krippenkinder bzw. 1 Gruppenraum, der für Kinder der Altersstufe 1 bis 6 genutzt werden kann sowie alle erforderlichen Schlaf-, Neben-, Personal-, Sanitärräume und Infrastrukturen. Aufgrund der Größe der künftigen Einrichtung sind zwei getrennt liegende Personalbereiche (einschließlich Sanitärräume) zweckmäßig.

Die Bestands-KiTa ist aktuell in zwei Bauteilen untergebracht: − Bauteil in Betrieb seit 1995: In monolithischer Bauweise errichteter, erdgeschossiger Bau (nicht unterkellert) mit Walmdach für zwei Regelkindergartengruppen; im Jahr 2016 wurden die Sanitäranlagen erweitert. Derzeit sind dort 3 Regelgruppen mit jeweils 20 Kindern untergebracht in den zwei Gruppenräumen und im (ehemaligen) Bewegungsraum. Gasheizung (über Radiatoren). − Bauteil in Betrieb seit 2014: In Holzrahmenbauweise errichteter, erdgeschossiger Anbau (nicht unterkellert) mit Flachdach für 2 Krippengruppen mit den erforderlichen Neben- und Sanitärräumen. Beide Krippengruppen sind derzeit voll belegt. Gasheizung (Fußbodenheizung). Im Zuge der Planung ist zu ermitteln, ob und mit welchem Aufwand der Gebäudeteil aus dem Jahr 1995 substanzschonend zur Nutzung mit zwei weiteren Krippengruppen umgebaut werden kann oder ob es sinnvoller ist, in diesem Gebäudeteil nach der Sanierung Bereiche für Förderung, Bewegung, Kreativität, Lernen, Personal, Schulung, Lagerung, Technik usw. unterzubringen.

Das Betreuungskonzept sieht einen eigenen Speiseraum mit (Ausgabe-) Küche vor. Dieser im Neubau zu errichtende Speiseraum und ein möglichst benachbarter Mehrzweckraum („flexible Raummodelle“) sollen multifunktional sein, z.B. auch für Elternveranstaltungen. Zudem ist im Neubau ein Bewegungsraum erforderlich. Auch hier ist eine multifunktionale Nutzung / ein flexibles Raummodell gewünscht.− Die Beheizung bzw. die Klimatisierung soll durch erneuerbarer Energien nach Möglichkeit nicht nur für den Neubau, sondern auch für den Gebäudealtbestand (z.B. Kombination einer PV-Anlage mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe) erfolgen.

Terminlich ist folgender Ablauf geplant: Leistungsbeginn: 17.06.2025, Bauliche Fertigstellung bzw. Übergabe Neubau: Herbst 2028, Bauliche Fertigstellung 2. BA: Herbst 2029. Bei der Terminplanung handelt es sich um eine Vorab-Abschätzung, die sich im Zuge der Planung ändern kann).

Aktuell wird von Gesamtkosten i. H. v. ca. 6,0 Mio. € brutto (Kgr. 200-700, DIN 276) ausgegangen.

Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1-2 gemäß § 34 HOAI für beide Bauabschnitte, d. h. für den Neubau sowie die Sanierung der Bestands-KiTa-Gebäude, beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden bauabschnitts- und stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Personelle Besetzung - Gewichtung 40%40 %
Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 30%30 %
Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 10%10 %
Honorarangebot - Gewichtung 20%20 %
Qualität
Personelle Besetzung - Gewichtung 40%
Qualität
Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 30%
Qualität
Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 10%
Preis
Honorarangebot - Gewichtung 20%

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
17.06.2025
Vertragsende
10.09.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Bauabschnitts- und stufenweise Abruf weiterer Leistungen: — Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 3-4 gemäß § 34 HOAI für beide Bauabschnitte, d. h. für den Neubau und die Sanierung der Bestands-KiTa-Gebäude, — Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 5 gemäß § 34 HOAI für den 1. Bauabschnitt, d. h. für … ganz lesenBauabschnitts- und stufenweise Abruf weiterer Leistungen: — Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 3-4 gemäß § 34 HOAI für beide Bauabschnitte, d. h. für den Neubau und die Sanierung der Bestands-KiTa-Gebäude, — Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 5 gemäß § 34 HOAI für den 1. Bauabschnitt, d. h. für den Neubau, — Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 5-7 gemäß § 34 HOAI für den 1. Bauabschnitt, d. h. für den Neubau, — Beauftragungsstufe 5: Leistungsphasen 8-9 gemäß § 34 HOAI für den 1. Bauabschnitt, d. h. für den Neubau, — Beauftragungsstufe 6: Leistungsphase 5 gemäß § 34 HOAI für den 2. Bauabschnitt, d. h. für die Sanierung der Bestands-KiTa-Gebäude, — Beauftragungsstufe 7: Leistungsphasen 5-7 gemäß § 34 HOAI für den 2. Bauabschnitt, d. h. für die Sanierung der Bestands-KiTa-Gebäude, — Beauftragungsstufe 8: Leistungsphasen 8-9 gemäß § 34 HOAI für den 2. Bauabschnitt, d. h. für die Sanierung der Bestands-KiTa-Gebäude. Die Planungsleistungen werden bauabschnitts- und stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Der Auftraggeber behält sich vor, auch einzelne Beauftragungsstufen parallel zu beauftragen bzw. vorzuziehen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht seitens des Auftragnehmers nicht. Besondere Leistungen nach Anlage 10 HOAI, hier insbesondere: - Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen einschließlich Kostenbewertung (Lph. 2). Konkret sind folgende alternativen Lösungsansätze zu untersuchen: Modulbauweise vs. Konventionelle Bauweise, Holzbau- vs. Massivbauweise. - Mitwirken bei der Fördermittelbeschaffung /-beantragung (Lph. 2). - Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Lph. 5), - Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der detaillierten Objektbeschreibung (Lph. 6), - Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel (Lph. 7), - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9), - Unterstützung bei der Erstellung des Verwendungsnachweises (Lph. 9). Für den Fall, dass nach der Untersuchung alternativer Lösungsvorschläge die Modulbauweise als Vorzugsvariante festgelegt wird, gilt für die oben genannten besonderen Leistungen der Lph. 5-7 folgendes: Diese Besondere Leistungen werden bei einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise zur Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen der entsprechenden Leistungsphase.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied … ganz lesenDer Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die in der Bekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.134vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (723 Lose mit Angabe)
318.534 €Zuschlagswert im Median
180.000 € – 560.000 €mittlere Hälfte, 429 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 17.03.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3ca98d54-c303-44b2-a9d7-22c5301f8877.