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Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanung

Errichtung einer Flusswasser-Wärmepumpe an der Elbe in Dresden Los 3 Wasserbauplanung (Lph 2-9)

SachsenEnergie AG · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen 705.0/I/26veröffentlicht 07.07.2026DienstleistungenSonstiges zweistufiges Verfahren

Teilnahmefristseit 93 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Sonstiges zweistufiges VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Dresden01069, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsachsenenergie.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Bekanntmachung und Unterlagen auf der Vergabeplattform prüfen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (22 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 16:00 Uhr
    vor 3 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Zur Erschließung einer Wärmequelle beabsichtigt die SachsenEnergie AG die Errichtung einer Wärmepumpenanlage (WPA) mit einer thermischen Leistung von bis zu 50 MW in Dresden im Uferbereich und damit Überschwemmungsgebiet der Elbe. Ziel der Planungsaufgabe ist die vollständige Planung der Flusswassererschließung für eine Flusswasserwärmepumpe im Vorhabengebiet. Hierzu gehören insbesondere das Entnahme- und Einleitbauwerk an der Elbe, die zugehörigen Entnahme- und sämtliche erforderlichen Rechenanlagen einschließlich technischer Ausrüstung, Rohrleitungen, notwendige wasserbauliche Anpassungen sowie alle zur Realisierung erforderlichen Baubehelfe und Maßnahmen des Spezialtiefbaus. Die Planung ist so zu erarbeiten, dass eine technisch funktionsfähige, wirtschaftliche, genehmigungsfähige und betriebssichere Gesamtlösung entsteht. Dabei sind insbesondere die Schnittstellen zu den Planungslosen Anlagentechnik und Bauplanung eindeutig zu definieren und fachübergreifend abzustimmen. Zur Planungsaufgabe gehört außerdem die fachliche Zuarbeit und Koordination der erforderlichen Gutachten und Fachplanungen Dritter.

Beschreibung des Loses

siehe Leistungsbeschreibung, Mindestanforderungen

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung4 von 4 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
a) Referenzen mit Mindestanforderungen ; b) Erfahrung Projektleiter; siehe Ausschlusskriterien und Anforderungen an die Angebotsabgabe (siehe Bewerbungsbogen SachsenEnergie)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
a) Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (*) b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und § 124 GWB (*) c) Eigenerklärung zur finanziellen Situation (*) d) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (*) e) Nachweis einer Haftpflichtversicherung (*)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Insolvenz, Interessenkonflikt

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
sachsenenergie.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn … ganz lesenDer Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Abgabe der Angebote ist nur in elektronischer Form via www.sachsenenergie.de/AVA (--> zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.: 705.0/I/26). Wenn sich die interessierten Unternehmen ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachr … ganz lesenDie Abgabe der Angebote ist nur in elektronischer Form via www.sachsenenergie.de/AVA (--> zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.: 705.0/I/26). Wenn sich die interessierten Unternehmen ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf www.sachsenenergie.de/AVA nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter kostenfreier Registrierung entfällt Vorgenanntes. 2) Für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung 3) bei Bietergemeinschaften (BG): Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beiliegt. Die Vorlage d. Nachweises hat mit Abgabe des Angebotes zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur Projektleitung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard). 4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens zu verstehen. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge. 5) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards ("Eigenerklärung") führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes. 6) Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert. 7) Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. 8) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme
Anschrift
Friedrich-List-Platz 2, 01069 Dresden
Website
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

201vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (262 Lose mit Angabe)
366.124 €Zuschlagswert im Median
178.890 € – 727.525 €mittlere Hälfte, 100 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 338e3592-8bca-41c6-b906-bca96334f18e.