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Errichtung der 2. Geothermischen Dublette Waldkraiburg - Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 3-9 gemäß Leistungsbild

Geothermie Waldkraiburg GmbH & Co. KG · Waldkraiburg, Bayern

Aktenzeichen INGveröffentlicht 10.10.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 361 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
46 Monate02.03.2026 – 19.12.2029
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Personelle Besetzung - Gewichtung 40%40 %
  • Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 30%30 %
  • Honorarangebot - Gewichtung 30%30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 12 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 19.12.2029
    vor 8 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Vorplanung der 2. Dublette – Geothermie Waldkraiburg.

Die Stadtwerke Waldkraiburg sind zuständig für die Versorgung ihrer Kunden mit Fernwärme durch die Geothermale Energie – Geothermie Waldkraiburg. Nach Erstellung der „möglichen Netzentwicklung mit Darstellung des benötigten Energiebedarfs zur Versorgung von Waldkraiburg mit Industrie“, soll in den kommenden zwei Jahren (2025/2026) ein weiteres Heizwerk mit vorerst einer Kesselanlage (geplant 15 MW Gas und Öl) als modulierender Spitzenlastkessel gebaut werden.

Im weiteren Ausbau des Heizwerks wird noch eine weitere Kesselanlage mit 15 MW und auch eine zweite geothermale Dublette benötigt. Nachdem die Kosten für Gas oder Öl für die Spitzenlastkessel enorm gestiegen sind und vor der jetzt verstärkten Nachfrage bei der Fernwärmeversorgung, wurden die Vorplanungen für eine weitere Geothermale Dublette begonnen. Aus Erfahrung bei der letzten Bohrung wird vsl. wegen behördlicher Vorgaben eine lange Planungszeit bis zur Ausführung erwartet.

Es wird die Errichtung einer zweiten eigenständigen Dublette mit dem bevorzugten Standort am Technikzentrum/Bauhof, Geretsrieder Str. 34 der Stadtwerke Waldkraiburg geplant. Angestrebt wird eine Zirkulationsrate von 145 l/s – ca. 35 MW-Wärmeleistung.

Voraussichtlich wird auch eine Vergrößerung des Bewilligungsfeldes erforderlich. Abhängig ist dies vom Ergebnis der geologisch-technischen Vorplanung der zweiten Dublette und bei einer Lage der Landungspunkte der beiden Bohrungen außerhalb des bestehenden Bewilligungsfeldes. Nach Anfrage beim StMWi Bayern und nach Einholung von Informationen bzgl. der notwendigen Erweiterung des Bewilligungsfeldes „Energie Waldkraiburg“, wird das für die weitere Vorplanung nötig sein.

Zur Durchführung der geologisch-technischen Vorplanung der Dublette sind geologische und geophysikalische Untersuchungen notwendig. Das Ergebnis wird in einem geologisch-tektonisch-hydrogeologischen Arbeitsmodell zusammengefasst. Damit können die geologischen Bohrziele bestimmt und darauf basierend die Bohrungen geplant werden.

Neben der Bohrzielfindung für die geothermische Nutzung der neuen Dublette sehen diese Untersuchungen auch die bestmögliche modellhafte Abbildung der geologisch-tektonischen Verhältnisse zur bestehenden Dublette vor. Dies hat zum Ziel, dass mögliche Überschneidungen der Dubletten, mit Hilfe des einerseits angepasstem und andererseits aufgebautem thermisch-hydraulischen Modells, frühzeitig erkannt und bestimmt werden können.

Im Rahmen der Erweiterung der Geothermie Waldkraiburg, werden vorgesehene Planungsschritte zur Realisierung der zweiten Dublette benötigt. Das beauftragte Ingenieurbüro wird bis ins 2. Quartal 2025, folgende Arbeiten erledigt haben:

1. Vorhebung, Datensichtung Seismik und Zusammenschau der Daten 2. Datenbearbeitung Seismik (Re-Processing) 3. Interpretation der re-processten Seismiklinien 4. Neuaufnahme von seismischen Linien (optional) 5. Geologisch-tektonisches Untergrundmodell 6. Festlegung der Targets, Bohrpfadplanung und Kostenschätzung 7. Thermisch-hydraulisches Modell

Die Vorplanung der zweiten Dublette wird in mehreren Projektschritten erfolgen: 1. Projektfreigabe und -genehmigung – 2022 – erfolgt. 2. Beauftragung Ingenieurleistung – Vorplanung 2. Dublette – 2023 – erfolgt. 3. Beginn mit den Vorplanungen – Ingenieurbüro 2023 – erfolgt. 4. Ergebnisbericht und Fertigstellung der Vorplanungen 2. Quartal 2025

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Personelle Besetzung - Gewichtung 40%40 %
Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 30%30 %
Honorarangebot - Gewichtung 30%30 %
Qualität
Personelle Besetzung - Gewichtung 40%Personelle Besetzung - Gewichtung 40%. Eine konkrete Beschreibung des Zuschlagskriteriums mit Erwartungshorizont kann der Vergabeunterlage D_Einreichung Erstangebot entnommen werden
Qualität
Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 30%Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 30%. Eine konkrete Beschreibung des Zuschlagskriteriums mit Erwartungshorizont kann der Vergabeunterlage D_Einreichung Erstangebot entnommen werden.
Preis
Honorarangebot - Gewichtung 30%Honorarangebot - Gewichtung 30%. Eine konkrete Beschreibung des Zuschlagskriteriums mit Bewertungsmethode kann der Vergabeunterlage D_Einreichung Erstangebot entnommen werden.

Eignung9 von 9 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 SektVO auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. — soweit zutreffend — zu … ganz lesenDie Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 SektVO auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. — soweit zutreffend — zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) 2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung. 3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden. 4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen. 5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB. 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB. 7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 8c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. 8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 4.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind. 9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen. 10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 47 SektVO). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 34 SektVO freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. 11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EU … ganz lesenDie Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf §46 Abs. 1 SektVO auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 1 SektVO: Anhand einer Liste der wesentlichen in den l … ganz lesenDie Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf §46 Abs. 1 SektVO auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 1 SektVO: Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2022-2024) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (netto, Kostengruppen 300+400, DIN 276), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 45 Abs. 3 SektVO folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2022 bis 2 … ganz lesenIn einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 45 Abs. 3 SektVO folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2022 bis 2024 (§ 46 Abs. 3 SektVO) — Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt: - Jahresmittel ≥ 1.000.000 EUR/a (5 Punkte), - Jahresmittel < 1.000.000 EUR/a und ≥ 800.000 EUR/a (4 Punkte), - Jahresmittel < 800.000 EUR/a und ≥ 600.000 EUR/a (3 Punkte), - Jahresmittel < 600.000 EUR/a und ≥ 400.000 EUR/a (2 Punkte), - Jahresmittel < 400.000 EUR/a und ≥ 200.000 EUR/a (1 Punkte), - Jahresmittel < 200.000 EUR/a (0 Punkte).
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 45 Abs. 3 SektVO folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2022 bis 2024 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug … ganz lesenIn einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 45 Abs. 3 SektVO folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2022 bis 2024 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche — Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/ Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft: - durchschnittlich < 6 und ≥ 4 Technische Mitarbeiter (5 Punkte), - durchschnittlich < 4 und ≥ 2 Technische Mitarbeiter (2,5 Punkte), - durchschnittlich < 2 Technische Mitarbeiter (0 Punkte)
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 45 Abs. 3 SektVO folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2020 bis zum Zeitpunkt des Schlusste … ganz lesenIn einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 45 Abs. 3 SektVO folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2020 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. - Wichtung 90 %. Referenzprojekte die vor 01.01.2020 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die drei Referenzprojekte erfüllt sein: - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um die Planung einer Geothermieanlage mit mind. 10 MW. (→ max. 10 Punkte; Ermittlung der tatsächlichen Bepunktung mittels Interpolation). - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um die Planung einer Geothermieanlage mit einer vergleichbaren Tiefe der Bohrung mit mind. 2.000 Meter. (→ max. 5 Punkte; Ermittlung der tatsächlichen Bepunktung mittels Interpolation). - Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 3-8 gemäß Leistungsbild erbracht. (→ max. 10 Punkte; Ermittlung der tatsächlichen Bepunktung mittels Interpolation). - Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen - (→ Wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben). Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte). Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C — Kriterienkatalog" zu entnehmen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.03.2026
Vertragsende
19.12.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
1. Beauftragungsstufe: Leistungsphasen 3+4 gemäß Leistungsbild, 2. Beauftragungsstufe: Leistungsphasen 5-7 gemäß Leistungsbild, 2. Beauftragungsstufe: Leistungsphasen 8-9 gemäß Leistungsbild. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilli … ganz lesen1. Beauftragungsstufe: Leistungsphasen 3+4 gemäß Leistungsbild, 2. Beauftragungsstufe: Leistungsphasen 5-7 gemäß Leistungsbild, 2. Beauftragungsstufe: Leistungsphasen 8-9 gemäß Leistungsbild. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 5 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten: Natürliche Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen. Juristische Personen sind als Auftr … ganz lesenLeistung: Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten: Natürliche Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt. Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschluss … ganz lesen— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst# #Besonders auch geeignet für:startup# #Besonders auch geeignet für:other-sme# Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst# #Besonders auch geeignet für:startup# #Besonders auch geeignet für:other-sme# Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die in der Bekanntmachung unter Ziffer 5.1.3 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 43 Abs. 1 SektVO über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los zu treffen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Geothermie Waldkraiburg GmbH & Co. KG
Anschrift
Meisenweg 1, 84478 Waldkraiburg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
HITZLER INGENIEURE GmbH & Co. KGvergabemanagement@hitzler-ingenieure.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.854vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.128 Lose mit Angabe)
179.279 €Zuschlagswert im Median
95.727 € – 350.878 €mittlere Hälfte, 800 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9de8c34b-791a-40f1-97f5-7b4b5c983071.