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Errichtung der 2. Geothermischen Dublette Waldkraiburg - Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 3-9 gemäß Leistungsbild

Geothermie Waldkraiburg GmbH & Co. KG · Waldkraiburg, Bayern

Aktenzeichen INGveröffentlicht 09.04.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 361 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
46 Monate02.03.2026 – 19.12.2029
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Personelle Besetzung - Gewichtung 40%40 %
  • Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 30%30 %
  • Honorarangebot - Gewichtung 30%30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 19.12.2029
    vor 8 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Vorplanung der 2. Dublette – Geothermie Waldkraiburg.

Die Stadtwerke Waldkraiburg sind zuständig für die Versorgung ihrer Kunden mit Fernwärme durch die Geothermale Energie – Geothermie Waldkraiburg. Nach Erstellung der „möglichen Netzentwicklung mit Darstellung des benötigten Energiebedarfs zur Versorgung von Waldkraiburg mit Industrie“, soll in den kommenden zwei Jahren (2025/2026) ein weiteres Heizwerk mit vorerst einer Kesselanlage (geplant 15 MW Gas und Öl) als modulierender Spitzenlastkessel gebaut werden.

Im weiteren Ausbau des Heizwerks wird noch eine weitere Kesselanlage mit 15 MW und auch eine zweite geothermale Dublette benötigt. Nachdem die Kosten für Gas oder Öl für die Spitzenlastkessel enorm gestiegen sind und vor der jetzt verstärkten Nachfrage bei der Fernwärmeversorgung, wurden die Vorplanungen für eine weitere Geothermale Dublette begonnen. Aus Erfahrung bei der letzten Bohrung wird vsl. wegen behördlicher Vorgaben eine lange Planungszeit bis zur Ausführung erwartet.

Es wird die Errichtung einer zweiten eigenständigen Dublette mit dem bevorzugten Standort am Technikzentrum/Bauhof, Geretsrieder Str. 34 der Stadtwerke Waldkraiburg geplant. Angestrebt wird eine Zirkulationsrate von 145 l/s – ca. 35 MW-Wärmeleistung.

Voraussichtlich wird auch eine Vergrößerung des Bewilligungsfeldes erforderlich. Abhängig ist dies vom Ergebnis der geologisch-technischen Vorplanung der zweiten Dublette und bei einer Lage der Landungspunkte der beiden Bohrungen außerhalb des bestehenden Bewilligungsfeldes. Nach Anfrage beim StMWi Bayern und nach Einholung von Informationen bzgl. der notwendigen Erweiterung des Bewilligungsfeldes „Energie Waldkraiburg“, wird das für die weitere Vorplanung nötig sein.

Zur Durchführung der geologisch-technischen Vorplanung der Dublette sind geologische und geophysikalische Untersuchungen notwendig. Das Ergebnis wird in einem geologisch-tektonisch-hydrogeologischen Arbeitsmodell zusammengefasst. Damit können die geologischen Bohrziele bestimmt und darauf basierend die Bohrungen geplant werden.

Neben der Bohrzielfindung für die geothermische Nutzung der neuen Dublette sehen diese Untersuchungen auch die bestmögliche modellhafte Abbildung der geologisch-tektonischen Verhältnisse zur bestehenden Dublette vor. Dies hat zum Ziel, dass mögliche Überschneidungen der Dubletten, mit Hilfe des einerseits angepasstem und andererseits aufgebautem thermisch-hydraulischen Modells, frühzeitig erkannt und bestimmt werden können.

Im Rahmen der Erweiterung der Geothermie Waldkraiburg, werden vorgesehene Planungsschritte zur Realisierung der zweiten Dublette benötigt. Das beauftragte Ingenieurbüro wird bis ins 2. Quartal 2025, folgende Arbeiten erledigt haben:

1. Vorhebung, Datensichtung Seismik und Zusammenschau der Daten 2. Datenbearbeitung Seismik (Re-Processing) 3. Interpretation der re-processten Seismiklinien 4. Neuaufnahme von seismischen Linien (optional) 5. Geologisch-tektonisches Untergrundmodell 6. Festlegung der Targets, Bohrpfadplanung und Kostenschätzung 7. Thermisch-hydraulisches Modell

Die Vorplanung der zweiten Dublette wird in mehreren Projektschritten erfolgen: 1. Projektfreigabe und -genehmigung – 2022 – erfolgt. 2. Beauftragung Ingenieurleistung – Vorplanung 2. Dublette – 2023 – erfolgt. 3. Beginn mit den Vorplanungen – Ingenieurbüro 2023 – erfolgt. 4. Ergebnisbericht und Fertigstellung der Vorplanungen 2. Quartal 2025

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Personelle Besetzung - Gewichtung 40%40 %
Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 30%30 %
Honorarangebot - Gewichtung 30%30 %
Qualität
Personelle Besetzung - Gewichtung 40%Personelle Besetzung - Gewichtung 40%. Eine konkrete Beschreibung des Zuschlagskriteriums mit Erwartungshorizont kann der Vergabeunterlage D_Einreichung Erstangebot entnommen werden
Qualität
Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 30%Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 30%. Eine konkrete Beschreibung des Zuschlagskriteriums mit Erwartungshorizont kann der Vergabeunterlage D_Einreichung Erstangebot entnommen werden.
Preis
Honorarangebot - Gewichtung 30%Honorarangebot - Gewichtung 30%. Eine konkrete Beschreibung des Zuschlagskriteriums mit Bewertungsmethode kann der Vergabeunterlage D_Einreichung Erstangebot entnommen werden.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.03.2026
Vertragsende
19.12.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
1. Beauftragungsstufe: Leistungsphasen 3+4 gemäß Leistungsbild, 2. Beauftragungsstufe: Leistungsphasen 5-7 gemäß Leistungsbild, 2. Beauftragungsstufe: Leistungsphasen 8-9 gemäß Leistungsbild. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilli … ganz lesen1. Beauftragungsstufe: Leistungsphasen 3+4 gemäß Leistungsbild, 2. Beauftragungsstufe: Leistungsphasen 5-7 gemäß Leistungsbild, 2. Beauftragungsstufe: Leistungsphasen 8-9 gemäß Leistungsbild. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschluss … ganz lesen— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst# #Besonders auch geeignet für:startup# #Besonders auch geeignet für:other-sme# Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst# #Besonders auch geeignet für:startup# #Besonders auch geeignet für:other-sme# Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die in der Bekanntmachung unter Ziffer 5.1.3 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 43 Abs. 1 SektVO über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los zu treffen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
COWI Geothermie GmbH, Neubrandenburg–

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Geothermie Waldkraiburg GmbH & Co. KG
Anschrift
Meisenweg 1, 84478 Waldkraiburg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
HITZLER INGENIEURE GmbH & Co. KGvergabemanagement@hitzler-ingenieure.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.854vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.128 Lose mit Angabe)
179.279 €Zuschlagswert im Median
95.727 € – 350.878 €mittlere Hälfte, 800 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 11.11.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 05d4a083-43be-4f95-a3a1-005e11c5570f.