Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitIT und Software

Erneuerung der tiefenintegrierten IT-Netzwerkhardware im Bereich Core, Etagen-Verteiler und WLAN und den damit verbundenen Wartungs- und Lizenzanforderungen

Klinikum Würzburg Mitte gGmbH · Würzburg, Bayern

Aktenzeichen KWM-2025-ENWMGT-01veröffentlicht 25.07.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 508 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: IT und Software in Bayern (90 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Würzburg97074, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Klinikum Würzburg Mitte gGmbH beabsichtigt, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens bewilligte Fördermittel aus dem Krankenhausstrukturfonds gemäß § 12a KHG für die Erneuerung der tiefenintegrierten IT-Netzwerkhardware im Bereich Core, Etagenverteiler und WLAN sowie für die damit verbundenen Wartungs- und Lizenzanforderungen einzusetzen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 1.000Der Bieter mit der jeweils niedrigsten auf der „Kostenübersicht“ angebotenen Gesamtpreis erhält den Zuschlag.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform (www.subreport.de) zum Download bereitgestellt. Werden dort neue Informationen zum Vergabeverfahren oder Änderungen der Vergabeunterlagen veröffentlicht, erhalten registrierte Teilnehmer eine Benachri … ganz lesenSämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform (www.subreport.de) zum Download bereitgestellt. Werden dort neue Informationen zum Vergabeverfahren oder Änderungen der Vergabeunterlagen veröffentlicht, erhalten registrierte Teilnehmer eine Benachrichtigung. Sofern die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, muss derjenige Teilnehmer sich selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform informieren. Wenn Bieter dieses nicht berücksichtigen, liegt bei ihnen das Risiko, ein Angebot auf Grundlage nicht aktueller Vergabeunterlagen erstellt zu haben und deswegen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen zu werden. (1) Zur Erstellung der Angebotsunterlagen sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Es ist unzulässig, eigene Vordrucke zu verwenden, es sei denn, einzureichende Dokumente, die gefordert sind, wurden nicht durch den Auftraggeber bereitgestellt. Hier ist der Bieter dazu aufgerufen, diese Dokumente eigenständig zu erstellen und seinem Angebot beizufügen. (2) Nicht frist- und formgerecht eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass auch fehlerhafte, unvollständige oder fehlende Unterlagen, unabhängig, ob diese zur Bewertung zum Zwecke der Angebotsbewertung verwendet werden, zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen können. Die Einreichung von Angeboten, Eigenerklärungen und sonstigen Unterlagen auf dem Postweg, per Telefax, per E-Mail oder über die Nachrichtenfunktion der genannten Vergabeplattform ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Jegliche Kommunikation, einschließlich Anfragen zu den Vergabeunterlagen, erfolgt ausschließlich über die genannte Vergabeplattform. (3) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden. Für die Ausarbeitung von Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet, § 77 Abs. 1 VgV. (4) Mehrfachbewerbungen sind unzulässig. Als Mehrfachbewerbung zählt auch die Bewerbung von unterschiedlichen Niederlassungen eines Unternehmens sowie von einzelnen Teilnehmern in verschiedenen Bietergemeinschaften. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss aller Teilnehmer Mitglieder der Bietergemeinschaften sowie der verschiedenen Niederlassungen eines Unternehmens. (5) Nur bei Registrierung auf der genannten Vergabeplattform durch den Bieter kann eine automatische Benachrichtigung über mögliche Änderungen der Vergabeunterlagen erfolgen. Wenn Unterlagen nicht regelmäßig selbstständig heruntergeladen werden, besteht das Risiko, dass der Bieter sich nicht regelmäßig informiert und somit nicht alle Änderungen berücksichtigt. Mit Abgabe des Angebots sind sämtliche ausgefüllte Formulare und geforderten Erklärungen/Nachweise einschließlich Anlagen ist fristgerecht einzureichen. Per Post, E-Mail, Fax oder über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich die Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Ergänzend ist durch das federführende Mitglied zu bestätigen, dass die entsprechenden Angaben und Nachweise im Rahmen der Bietergemeinschaft erklärt wurden. (6) Es wird explizit darauf hingewiesen, dass während der gesamten Vergabephase als auch während der gesamten Vertragsabwicklung und der Vertragssprache ausschließlich die deutsche Sprache zu verwenden ist. (7) Anfragen sind grundsätzlich in Textform über die genannte Vergabeplattform zu stellen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
enthus GmbH, Böblingen–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 324 (Netzwerke) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

88vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (56 Lose mit Angabe)
277.499 €Zuschlagswert im Median
124.842 € – 744.591 €mittlere Hälfte, 20 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT und Software in Bayern (90 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 17.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cc473ea8-5e31-4c4d-8fc9-ba5c17046af7.