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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Ermittlung des ökologischen Mindestwasserabflusses am Silberwasser

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen Vergabe Nr.: 44-Z560/26, IntraPlan Nr.: 230293veröffentlicht 04.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 92 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
17 Monate01.01.2027 – 31.05.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dresden01326, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (33 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (109 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 34 %, Leistung und Qualität 66 %.

  • Qualität der Projektskizze51 %
  • Projektmanagement15 %
  • Preis34 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,1 Punkte
25 % teurer−6,8 Punkte
50 % teurer−11,3 Punkte
100 % teurer−17 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    über evergabe.sachsen.de
    vor 3 Monaten
  3. Bindefrist endet
    86 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 7 Tagen
  4. Heute
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2028
    in 55 Tagen

Beschreibung

Die ökologischen Mindestwassermengen des Silberwassers sind unter Beachtung der gesetzlichen Grundlagen (WHG, OGewV, WWRL) sowie der o.g. LAWA-Empfehlung, des darin beschriebenen Biotop-Abfluss-Ansatzes bzw. eines ggf. vereinfachten Verfahrens zu ermitteln. Die für die Biozönose notwendigen Mindestanforderungen bezüglich der Wassertiefe und Fließgeschwindigkeit und des sich daraus abzuleitenden Durchflusses sind durch Messungen an verschiedenen Standorten des Gewässerverlaufs zu identifizieren. Der daraus abgeleitete ökologische Mindestwasserabfluss soll anschließend hinsichtlich des Durchflussregimes eingeordnet werden (je nach vorhandener Datenlage im Bezug zu (quasi)natürlichem und/oder tatsächlichem Abfluss). Das angewendete Verfahren zur Bestimmung des ökologischen Mindestwasserabflusses soll im Nachgang hinsichtlich der Praktikabilität an dem betrachteten Fließgewässer analysiert und bewertet werden, wobei auf bereits erarbeitete Empfehlungen einer anderen Studie aufgebaut werden kann. Dabei sind u.a. die Notwendigkeit der Verfahrensschritte, Möglichkeiten zur Vereinfachung des Verfahrens oder auch die Nutzung oder Erhebung weiterer Daten zu diskutieren und anschließend praxistaugliche Empfehlungen zur Überwachung und Einhaltung von Mindestwasserabflüssen an Gewässern abzuleiten bzw. die bereits erarbeiteten Empfehlungen zu validieren. Zudem sind, aufbauend auf den Erkenntnissen aus den Begehungen und Messungen, mögliche Maßnahmen am Beispielgewässer aufzuzeigen, die dazu führen könnten, den ökologisch erforderlichen Mindestwasserabfluss zu verringern. Z. B. können bei unnatürlich breit ausgebauten Gewässerprofilen (u. a. zur Ableitung von Sümpfungswasser in Bergbaubeeinflussten Gewässern) Maßnahmen zur naturnäheren Gestaltung des Gewässerlaufs mit Strukturelementen bewirken, dass auch geringere Durchflussmengen ausreichen, um die gewässertypspezifische Fauna und Flora anzusiedeln und zu erhalten. Es sind weiterhin die spezifischen Belastungen und Defizite des Gewässers zu recherchieren und zusammenzutragen, die zur Verfehlung des ökologisch guten Zustands bzw. Potentials führen (z. B. nicht eingehaltene physikalisch-chemische Parameter, ein zu hoher Klarwasseranteil der Kläranlagen im Gewässer, eingeschränkte Durchgängigkeit). Dazu sollen u. a. die vorhandenen Messdaten mit zu recherchierenden Grenz- bzw. Schwellenwerten hinsichtlich der Verträglichkeit mit der Biozönose verglichen und eingeordnet werden. Anschließend soll eine Aussage dazu getroffen werden, welchen Stellenwert die Einhaltung des ökologischen Mindestwasserabflusses bei der Zielerreichung des ökologisch guten Zustands bzw. Potentials hat.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität der Projektskizze51 %
Projektmanagement15 %
Preis34 %
Qualität
Qualität der Projektskizze
Qualität
Projektmanagement

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.05.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Für den Fall, dass die hydrologischen Bedingungen bei einer Messkampagne ähnlich denen einer anderen Messkampagne waren und der Informationszugewinn somit sehr gering war, sind 2 weitere Geländetage als optionale Position in der Kostenkalkulation zu veranschlagen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
86 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS), Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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17vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (20 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5733cf71-a777-4a16-a06e-83855e824fdc.