Erfüllung der Pflichtaufgabe der Landeshauptstadt Potsdam zur Aufnahme und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren aus dem Stadtgebiet
Landeshauptstadt Potsdam · Potsdam, Brandenburg
Aktenzeichen OV-L-327-59-25veröffentlicht 14.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- bis zu 2 Verlängerungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Potsdam.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 11 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- 2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Potsdam14469, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 103 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (29 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer ordnungs-behördlichen Pflichtaufgabe der Aufnahme und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren unter den in der Aufgabenbeschreibung genannten Bedingungen einen Vertragspartner mit einer geeigneten Unterbringungsmöglichkeit für Fund- und Verwahrtiere aus dem Potsdamer Stadtgebiet zu beauftragen.
Beschreibung des Loses
Die Pflichtaufgabe der LHP zur Aufnahme und Betreuung von Fundtieren, die innerhalb der Stadtgrenze aufgefunden wurden, begründet sich aus dem Runderlass des Ministeriums des Inneren vom 21.12.1993 (Amtsblatt Brandenburg Nr. 1 vom 06.01.1994 S. 2) in Verbindung mit §§ 90a, 965 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und auf der Grundlage des § 2 Tierschutzgesetzes (TierSchG). Die Aufnahme und Betreuung bezieht sich zudem auf Verwahrtiere, die durch den Bereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der LHP auf der Grundlage des § 16a des TierSchG zur Verwahrung angewiesen werden. Hierzu zählen auch solche Tiere, welche der Oberbürgermeister der LHP als zuständige Ordnungsbehörde gemäß der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung) und im Sinne des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz) zur Aufnahme und Betreuung anweist. Im Weiteren auch die durch die Polizei im Rahmen der Amtshilfe für die zuständige Ordnungsbehörde sichergestellten Verwahrtiere. Darüber hinaus können sich Verwahrtiere aus dem Tiergesundheitsgesetz ergeben, welche dann für vorgegebene Zeiträume in Quarantäne samt spezieller Hygienevorgaben gehalten und betreut werden müssen. Die LHP erwartet vom Vertragspartner die Aufnahme und Betreuung von kleinen Haus- und Heimtieren wie Hunden, Katzen, Kleinsäugern, Vögeln, Reptilien und Fische als Fundtiere und Verwahrtiere. Der Vertragspartner stellt die zur Leistungserbringung notwendigen Gebäude auf dem Stadt-gebiet der LHP oder im Umland zur Verfügung. Die Geeignetheit (wie Kapazität, Größe und Ausstattung des Grundstückes, der Haltungseinrichtungen samt den Gebäuden) muss nach-gewiesen werden. Die Übergabe der Tiere durch den Auftraggeber an den Vertragspartner muss innerhalb der LHP oder im näheren Umland nicht weiter als 50 km entfernt erfolgen. Der Standort der Tierunterbringung muss an öffentliche Verkehrsmittel angebunden sein, wobei ein restlicher Fußweg von maximal 1 km von einer Haltestelle zum Betrieb toleriert wird.
Gegenstand nach CPV
- 85200000Dienstleistungen des VeterinärwesensHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Rangfolge 1Preis zu 100%
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Leistungszeitraum beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2027. Die LHP erhält ein zweimaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertrages um jeweils 1 Jahr.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die gena … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRH0HH#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Tierisch Belzig, Bad Belzig | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam
- Kontakt
- zentrale-vergabestelle@
rathaus.potsdam.de
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 19.08.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dba1eb7e-0544-4f31-be0d-1551d12fd468.